Es reicht! Die Rechtslage zur E-Zigarette

Die unsinnige Forderung der EU nach konstanter Nikotinabgabe

Laut aktueller Definition vom 10.07.13 ist die e-Zigarette und deren Liquids ein Arzeimittel. So will es die EU Kommission. Geregelt werden soll dies über die neue Tabakrichtlinie.

Das muss man verstehen, nicht die Arzeimittelrichtlinie regelt dies, sondern die Tabakrichtlinie! Es ist schon sehr spannend was die Damen und Herren sich einfallen lassen um das Produkt vom Markt zu bekommen.

Verboten werden soll sie ja nicht, so die EU. Die e-Zigarette und Liquids sollen zukünftig nur die Zulassungsverfahren durchlaufen die für Arzneimittel gelten.

Die Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist,
um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können.
Dabei wird die Zulassung auf ausdrücklich genannte Anwendungen beschränkt, die beispielsweise mit dem Beipackzettel und der Arzneipackung genannt werden müssen.

Der Zweck eines Zulassungsverfahrens für chemische Substanzen als Arzneimittel ist die Risikovorsorge und Abwehr von Gefährdungen der Gesundheit,
die durch unsichere oder wirkungslose Arzneimittel entstehen könnten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden deshalb vom Arzneimittelhersteller
eingereichte Unterlagen zur pharmazeutischen Qualität, therapeutischen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels durch Arzneimittelbehörden überprüft.
Siehe wikipedia

Was hat das mit dem Genussmittel E-Zigarette gemeinsam?
Therapeutische Wirksamkeit, bei der e-Zigarette?

Mehr Infos hier:

Fakten zur e-Zigarette. Ein Blog von rursus

Ratgeber Recht von Juravendis

Es gibt ca. 20 Millionen Raucher gibt es in Deutschland. Wir sollten uns nicht vorschreiben lassen was wir rauchen bzw. dampfen! Macht mit Petition zur e-Zigarette