Hannover 17.11.2011
„Die Benutzung der E-Zigarette in Gaststätten ist zulässig“, so der Sprecher von Gesundheitsministerin Aygül Özkan, Thomas Spieker. Möglich macht es die spezielle Wirkungsweise der E-Zigarette: Sie verbrennt keinen Tabak, sondern vernebelt eine Flüssigkeit. es entseht kein Rauch sondern Dampf. Deshalb fällt die e-Zigarette nicht unter das Raucherschutzgesetz.
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