Neues Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.

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Ziel ist eine“angemessene“ Regulierung der E-Zigarette

Mit dem soeben gegründeten Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG) hat die E-Zigarette in Deutschland neue Verfechter.

Gegründet wurde das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. Bereits im Juni 2015 von
den Münchner Firmen iSmokeSmart (Einzel- und Onlinehändler) und Happy People (Liquid‐Hersteller) sowie dem Hamburger Unternehmer InnoCigs (Importeur und Großhändler). Damit decken die drei Gründungsmitglieder mit Einzelhandel sowie Hardware- und Liquid-Produktion inhaltlich den Markt schon gut ab. Tritt das BfTG auch erst jetzt an die Öffentlichkeit, hat es seine Arbeit doch schon direkt nach Gründung aufgenommen, um die selbstgesteckten Ziele voranzutreiben.

Regulierung muss keine Fessel unternehmerischen Handelns sein

Was sind diese Ziele? Zusammengefasst, eine „angemessene Regulierung der E-Zigaretten, die Kinder- und Jugendschutz, Qualität, Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit
gewährleistet“ – dabei aber, und das ist der entscheidende Zusatz, auch „unternehmerisches Handeln ermöglicht, damit der sich gerade entstehende Markt weiter entwickeln kann“.

Dass Produktion und Vertrieb von E-Zigaretten reguliert werden, ist grundsätzlich „Gut so“, wie der Vorstandsvorsitzende des (BfTG), Dustin Dahlmann, es formuliert. Eine sinnvolle Regulierung beinhaltet nach Ansicht des Vereins eine Verkaufs- und Werbebeschränkung an Erwachsene, eine vernünftige Begrenzung des Nikotingehalts, eine detaillierte Produktkennzeichnung und eine Liquid-Produktion gemäß deutschem Lebensmittelrecht – alles Vorgaben, die die jetzigen Vereinsmitglieder bereits per freiwilliger Selbstregulierung umsetzen.

Rechtlich fragwürdige Gleichstellung von E-Zigarette und Tabakzigarette kippen

Doch es kann nicht sein, dass „E-Zigaretten genauso, teilweise sogar schlechter behandelt werden wie traditionelle Tabakprodukte… denn Tabak-Zigaretten und E-Zigaretten haben lediglich den Namensteil gemeinsam, ansonsten sind das zwei komplett unterschiedliche Produktkategorien.“ Diese Tatsache wird von deutschen Entscheidungsträgern allerdings ignoriert, mit folgenschweren Konsequenzen. Denn, so schätzt das Bündnis: „Sollten die vorliegenden Gesetzentwürfe so umgesetzt werden, sind nach Schätzungen der Branche existenzbedrohende Umsatzeinbußen von bis zu 80 % in einem noch jungen, von unabhängigen, kleineren und mittleren Unternehmen geprägten Markt die Folge.“

Um allerdings weiterhin einen innovationsfreudigen und beweglichen E-Zigaretten Markt zu gewährleisten, muss die für Mai 2016 vorgeschriebene Umsetzung der EU-Produktrichtlinie in deutsches Recht, wie sie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf den Tisch gelegt wurde, gekippt werden. Ansonsten finden Industrie und Verbraucher sich in einem erheblich eingeschränkten Szenario wieder, das nur noch minderwertige Produkte zulässt und jeden Informationsfluss knebelt.

Rechtsstreite und Lobbyismus – anders geht es nicht mehr

Verhindert werden kann dieses Szenario nur noch auf zwei Wegen: Erstens durch Überzeugungsarbeit auf den politischen Entscheidungsebenen, die für eine Annahme oder Ablehnung des Gesetzentwurfes zuständig sind. Zweitens durch den juristischen Nachweis, dass die Gesetzesvorlage gegen bereits bestehende, elementare Rechte verstößt und deshalb nicht ratifiziert werden darf.

Ausgefochten werden diese beiden argumentativen Schlachten im Bundestag (und seiner Umgebung) und vor Gericht. Dafür allerdings müssen kompetente, erfahrene Spezialisten vor Ort sein: Juristen und Politprofis, die wissen, wie sie mit wem reden müssen – oder, mit anderen Worten, gute Anwälte und Lobbyisten. Diese müssen beauftragt und bezahlt werden. Ohne geht es nicht – aber mit ist eine finanzielle wie personelle Herausforderung, ohne die die Tage des Genussdampfens allerdings gezählt sind.

Es sind genau diese beiden neuralgischen Punkte im System, auf die sich das neue Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG) anscheinend fokussiert. Laut Vereinsangaben wurde dazu unter anderem ein Berater für die politische Kommunikation – eine schöne Beschreibung des so nötigen wie noch völlig unterrepräsentierten Lobbyisten vor Ort in Berlin – mit der Interessenvertretung beauftragt. Außerdem lässt das Bündnis den horrenden, von uns schon kommentierten Referentenentwurf zur gesetzlichen Neuregulierung der E-Zigarette momentan von einer „renommierten Anwaltskanzlei analysieren“. Die Vorstände des Vereins, Dustin Dahlmann, Thomas Mrva und Frank Hackeschmidt haben ein politisches Kommunikationstraining durchlaufen, das sie fit machen soll für „Gespräche mit Abgeordneten und politischen Entscheidern“. Dem Verein zufolge haben „erste Gespräche in Ministerien und bei Abgeordneten bereits stattgefunden, weitere sind terminiert.“ Das Bündnis ist bei den zuständigen Ministerien als Interessengruppe registriert.

Das neue Bündnis will wachsen – das muss es auch

Grundsätzlich ist das BfTG als Zusammenschluss von Unternehmen aus der E-Zigaretten-Branche gedacht. Die Idee ist, die „gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion der einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß- und Einzelhandel“ zu repräsentieren – allerdings, da ist das Bündnis bestimmt, nur solange sie nicht „der traditionellen
Tabakindustrie“ angehören.

Mitglieder können und sollen also „unabhängige, kleine und mittelständige Start-Up Unternehmen aus der gesamten E-Zigaretten-Branche“ sowie Vertreter von Wissenschaft und Forschung sein, die auch auf der Webseite als Mitglieder eingeworben werden. Eine breite Front ist notwendig, denn, wie das Bündnis offen zugibt: „Wir treten hier gegen erfahrene, seit langen Jahren agierende und etablierte Akteure (Verbände, Institutionen, NGO’s) an. Das erfordert ein umfangreiches, zeitintensives Engagement. Ein Engagement, das natürlich auch finanziert werden muss.“ Der Verein braucht Mitglieder, die „den Ernst der Lage erkannt haben und sich mit den Zielen des BfTG identifizieren.“

Konkurrenz oder Kooperation mit bestehenden Verbänden?

Es gibt in Deutschland inzwischen eine Reihe von Verbünden und Verbänden, die sich für einen freien E-Zigaretten-Markt einsetzen. Vor allem der Verband des eZigarettenhandels e. V. (VdeH) scheint sehr ähnliche Ziele zu verfolgen wie das neu gegründete Bündnis. Besteht hier die Gefahr einer Aufsplitterung und damit von Streuverlusten bei der politischen Kommunikation? Das BfTG sieht dies nicht als Problem an: „Auch wenn das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. zum Teil
gleiche Interessen vertritt wie andere Verbände, so will das BfTG in keiner Weise als Konkurrent zu
diesen Organisationen auftreten und befürwortet eine konstruktive Absprache künftiger Strategien
sowie offenen Informationsaustausch; denn nur gemeinsam sind wir stark!“

Ob und wie diese gemeinsamen Strategien aussehen könnten und wie der aktuellste Stand der Dinge ist, werden wir in einem Interview mit dem BfTG in Kürze erfahren. Bis dahin kann sich jeder Interessierte auf der am 29. Oktober online geschalteten Info-Webseite tabakfreiergenuss.org informieren, die über Ziele des neuen Vereins und die Möglichkeiten seiner Unterstützung aufklärt.

Weiterführende Links
Das Bündnis für Tabakfreiengenuss e.V.

 

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