E-Zigarette kaltgestellt
Wer mit E-Zigaretten handelt, verstößt gegen das Tabakgesetz. So sieht es das Landgericht Frankfurt und verurteilte einen Geschäftsmann zu 8100 Euro Geldstrafe. Nun wird der Bundesgerichtshof wohl maßgeblich entscheiden. Pressemeldung
E-Zigarette kaltgestellt
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