Das Liquid Mindesthaltbarkeitsdatum

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Liquid Mindesthaltbarkeitsdatum

 

Hamstern 2.0: Maximale Haltbarkeit – Richtige Lagerung – Vernünftige Entsorgung von Liquid

Liquid-News – TPD2 Spezial
Ob im Hinblick auf die kommende Ratifizierung der TPD2 eine Bevorratung mit hochdosierten Liquids oder Nikotinbasen sinnvoll ist und wenn ja, in welchen Menge, muss jeder Dampfer für sich entscheiden.

Interessant ist auch die Frage, ob der Irrsinn der deutschen Gesetzgebung im Lauf der nächsten Jahre nicht nur den Handel mit Nikotinkonzentrationen über 20mg/ ml untersagt, sondern auch deren Besitz, insoweit dieser über geringe Mengen zum Eigengebrauch hinausgeht. Denn dann könnte dem Eigentümer bei Vorratshaltung im großen Stil Absicht zum Handel unterstellt werden, was wiederum ein Straftatbestand wäre.

Doch das sind Spekulationen, die angesichts der Willkür der Legislative ins Nichts führen. Im folgenden geht es deshalb um ganz konkrete Antworten auf Fragen rund um die Bevorratung und generelle Haltbarkeit von Aromen, Basen und Liquids.

1.Was ist eigentlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum – und wer legt es fest?

Unterschieden werden muss zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH), Verfalldatum und Verwendungsdauer.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt nichts über eine mögliche Gesundheitsgefährdung aus, sondern informiert über die Produktqualität: Bis zum aufgedruckten Datum gewährleistet der Hersteller beim verschlossenen Produkt, dass dieses unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine Eigenschaften behält. Sind diese Bedingungen sehr spezifisch oder einschränkend, wie etwa bei notwendiger Einhaltung bestimmter Temperaturen oder Lichtbedingungen, dann muss dies auf der Packung angegeben werden.

Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum kann ein Produkt noch wunderbar schmecken und ist keinesfalls sofort verdorben – nur der Hersteller übernimmt keine Garantie mehr dafür und tauscht es im gegenteiligen Fall auch meist nicht mehr um. Doch selbst Händlern ist es erlaubt, Produkte auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum zu verkaufen (und sogar umzuverpacken), wenn sie von deren einwandfreiem Zustand überzeugt sind.

Verbrauchsdatum/ Verfallsdatum

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln, die nur mit einer ununterbrochenen Kühlkette vom Hersteller zum Händler transportiert werden dürfen, wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatum ein Verbrauchsdatum angegeben. Auf der Packung findet sich der Hinweis: „Verbrauchen bis…“, sowie eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden. Ob der Verbraucher sie nach dem Verfallsdatum noch konsumiert, ist eine individuelle Entscheidung, für die er oder sie alleine haftbar ist.

Verwendungsdauer

Die Verwendungsdauer gibt seit 2003 an, wie lange kosmetische Produkte nach dem Öffnen weiter risikolos verwendet werden können, wenn sie ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar sind. Im Englischen heißt diese Zeitspanne „Period after opening“; deshalb ist auch oft von der PAO die Rede. Sie wird entweder in Monaten (M) oder Jahren (A) ausgedruckt; das entsprechende Symbol auf der Verpackung ist ein geöffneter Cremetiegel.

Wer legt die verschiedenen Daten fest?

Der Lebensmittelunternehmer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum nach eigenem Ermessen und unter Einhaltung der Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches fest.

Der MHD-Aufdruck auf Liquids ist eine freiwillige Leistung

Bei einem Liquid handelt es sich nicht um ein Lebens- oder Arzneimittel.So kommt es, dass noch längst nicht auf allen Liquid-Fläschchen ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist. Das muss nicht unbedingt daran liegen, dass die Liquids importiert sind, wird allerdings bei in Deutschland ansässigen Produzenten zunehmend seltener.

Im Zweifelsfall ist es bei einer Online-Bestellung ohne Mindesthaltbarkeitsdatum immer ratsam, das Lieferdatum auf den Fläschchen zu vermerken. Wer die Muße hat, kann auch beim Händler nachfragen, warum kein MHD angegeben ist – denn natürlich können (theoretisch) zwischen der Produktion etwa in China und der Auslieferung bereits einige Monate verstrichen sein, auch wenn dies in der Praxis selten vorkommt.

E-Zigaretten Fachhändler haben eher selten Liquids ohne Mindesthaltbarkeitsdatum im Programm. Sie können auch hinsichtlich Haltbarkeit und Lagerung ihrer speziellen Aromas beraten. Grundsätzlich gehört die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum zu den Vorgaben, bei denen eine EU-weite Regulierung Sinn machen würde. Ein entsprechendes Gesetz würde Hersteller, Importeure, Zwischenvertriebe und Händler für den Verbraucherschutz insgesamt sensibilisieren und zu einer Wahrnehmung der E-Liquids als sicheres Produkt beitragen.

2.Wie lange ist mein Liquid dann in der Praxis mindestens haltbar?

Hochwertige Liquids sollten sich problemlos zwei Jahre lang lagern lassen. Deshalb sind auch die Verfalldaten auf den meisten Liquidpackungen auf zwei Jahre bzw. 24 Monate beschränkt. Allerdings gibt es noch keine wissenschaftlich gesicherten Langzeitstudien darüber, wie lange die übliche Kombination von Inhaltsstoffen, also Lebensmittelaroma und Nikotin in PG/VG tatsächlich unter welchen Aufbewahrungsbedingungen haltbar sein kann. Für die separaten Inhaltsstoffe gibt es teilweise gesicherte Angaben.

 

Mindesthaltbarkeit Aromen

Die EG-Aromenverordnung Nr. 1334/2008 schreibt in Art. 15 Abs. 1 i) die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) oder Verbrauchsdatums auf dem Etikett eines Aromagebindes zwingend vor, unabhängig, ob es für Endverbraucher oder Weiterverarbeiter bestimmt ist. Dampfer, die selber mischen, werden also auf ihren Aromafläschchen in jedem Fall ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt finden, falls sie aus EU-Quellen beziehen.

Die Verantwortung bei der Vergabe liegt auch hier auf Seiten der Hersteller; insofern kommen selbst bei ähnlichen Aromen verschiedener Produzenten abweichende MHDs vor. Zudem haben unterschiedliche Aroma-Typen differierende Haltbarkeitszeiträume, die bei Temperaturen zwischen 15 und 25 °C bei sechs bis 24 Monaten liegen. Je nach eingesetzter Verkapselungstechnik kann auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mehr als 24 Monaten erreicht werden. Danach kippt das Aroma nicht etwa, aber es kann durchaus an Intensität verlieren.

Mindesthaltbarkeit Glycerin/ Propylenglykol

Die vorsichtigen, weil meist an Pharma- und Kosmetikkonzerne sowie Lebensmittel- und Futterproduzenten ausliefernden Hersteller geben das Mindesthaltbarkeitsdatum für reines VG und PG mit zwischen 12 und 24 Monaten an. Erfahrungswerte sprechen allerdings dafür, dass drei Jahre Lagerung gut möglich sein sollte, solange die Flaschen kühl, luftdicht verschlossen und dunkel aufbewahrt werden. PG ist in jedem Fall länger haltbar als VG; vor allem bei Tiefkühllagerung wird hier öfter auch von fünf und mehr Jahren risikoloser Haltbarkeit gesprochen.

Basenflaschen sollten zur wirklich langen Lagerung vor allem im Fall von Glycerin komplett gefüllt sein, da dieses Wasser aus der Luft aufnehmen kann und sich so selbst verdünnt. Daher beträgt das MHD von reinem Gylcerin etwa für die Landwirtschaft zwischen einem und zwei Jahren – nicht, weil es danach „schlecht“ werden würde, sondern weil die Wahrscheinlichkeit einer Konzentrationsabnahme sinkt; das Glycerin ist dann nicht mehr im lebensmittelrechtlichen Sinne „rein“.

Praktisch gibt es wenig Grund, einen dieser beiden Stoffe in Reinform (also ohne Nikotin) über die risikolosen 24 Monate hinaus zu lagern, da sie von der Gesetzgebung unbeeinflusst weiterhin in Pharmaqualität problemlos beziehbar sein werden.

Mindesthaltbarkeit Nikotin

Hier fängt es naturgemäß an, wirklich interessant zu werden – und gleichzeitig schwammig. Denn in Anbetracht der nahenden TPD2 Ratifizierung liegt es nahe, Basen mit hohem Nikotingehalt zum Mischen zu bevorraten. Eine andere Möglichkeit gibt es auch nicht: Reines Nikotin ist nicht frei (also ohne sogenannten „Giftschein“) verkäuflich, daher erübrigt sich eine Diskussion über sein Mindesthaltbarkeitsdatum per se, welches an sich bei drei bis fünf Jahren liegt. Im Nikotin-Kontext ist also immer über seine Haltbarkeit als Inhaltsstoff einer Basis nachzudenken.

Aufgrund fehlender Langzeitbeobachtungen lässt sich über die tatsächliche Haltbarkeit von Nikotin-Basen auch bei optimalen Lagerungsbedingungen nur spekulieren. Nikotin hat zwar antibakterielle Eigenschaften, diese wirken aber nicht gegen alle Keime; eine Nikotinbasis kann also durchaus kippen. Auf der sichersten Seite ist man wohl mit einer möglichst hochdosierte Nikotin-PG-Basis ohne VG- und ohne Wasseranteil, da Propylenglykol ebenfalls bakterienhemmend wirkt, Glycerin aber nicht. VG-lastige Liquids lassen sich auch mit dieser Mischung immer noch herstellen, allerdings bleibt natürlich immer ein PG-Restanteil – Allergiker also aufgepasst.

Es stimmt natürlich: Je höher die Konzentration, desto geringer die benötigte Lagermenge. Man sollte allerdings zweimal überlegen, ob das auch notwendigerweise zum Abfüllen in möglichst große, wenige Flaschen führen sollte – denn entsteht dann doch mal eine Verunreinigung in einem Behältnis, ist der Verlust besonders hoch.

Ein Wort zu hohen Nikotinkonzentrationen

Das Selbermischen mit hohen Konzentrationen bedeutet immer auch mitrechnen. Für Anfänger, die Zahlenspiele nicht unbedingt zu ihren Hobbys zählen, kann zunächst das Mischen mit einer Basis in der Nikotinkonzentration, die anschließend auch tatsächlich gedampft wird, zielführend sein. Das werden meist maximal 18 mg/ ml sein.

Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Nikotinkonzentration für den menschlichen Körper bei Haut- und oralem Kontakt wie toxisch ist. Lange Zeit gingen hier falsche Zahlen um; dass Nikotin jedoch vergiften und töten kann, steht außer Frage. Konzentrationen um die 36 mg/ ml könnten unter Umständen schon gefährlich sein. Lieber ein bisschen mehr Erfahrung im Umgang sammeln und die Ersparnis oder Haltbarkeit durch höhere Konzentrationen nicht zur ersten Priorität machen.

Natürlich ist diese Empfehlung in Zeiten des Hamsterns ein wenig kontraproduktiv. Nutzer diskutieren bereits die besten Quellen für 56er bis 100er Basen und darüber hinaus. Hiermit zu hantieren erfordert Erfahrung und extreme Vorsicht sowie exzellentes Equipment. Man sollte sich, falls es denn wenig empfehlenswerter Weise solche Hochkonzentrationen sein sollen, jemand suchen, der weiß was er tut und bereit ist, sein Wissen in der Praxis zu teilen. Außerdem sollte ein gewisses Kapital in die Ausstattung fließen, geeignete Nitril-Kautschuk-Chemikalienschutz-Handschuhe getragen sowie eine Spritzschutzbrille und eine Schürze getragen werden – und das ist nur die Kurzversion der empfehlenswerten Vorsichtsmaßnahmen.

Liquid-Haltbarkeit in der Praxis

Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass Propylenglykol in vielen über 30 Monate haltbaren Kosmetika und Medikamenten unter anderem als Konservierungsstoff eingesetzt wird, ist allem chemischen Ermessen nach von einer deutlichen längeren, tatsächlichen Haltbarkeit der meisten Liquids auszugehen. Die Dampf-Praxis hat dies ja inzwischen auch bestätigt. Allerdings gilt: Je sorgfältiger und hygienischer mit dem Liquid umgegangen wird, desto länger die sichere Verwendungsdauer. Gleiches gilt für Aromen und Basen.

3.Wie kann ich die Haltbarkeit optimieren? Was sollte ich bei der Lagerung beachten?

Der Schlüssel zur Verlängerung der Haltbarkeit ist die richtige Lagerung und der sorgfältige Umgang.

a) Stehend lagern

Dies gilt natürlich vor allem für angebrochene Fläschchen, aus denen so keine Flüssigkeit austreten kann. Auch eine eventuelle Trennung von Inhaltsstoffen oder Verkeimungsprozesse lassen sich im Stand besser feststellen.

b) Dunkelheit/ Schutz vor UV-Licht

Ein vor Lichteinfall geschützter Ort ist die wichtigste Empfehlung für eine optimale Haltbarkeit. UV-Licht kann relativ schnell sowohl die Aromenintensität reduzieren als auch die Farbe des Liquids verändern. Licht begünstigt generell jedes Bakterienwachstum. Es kann außerdem Nikotin zersetzen. In einem selten geöffneten Schrank reicht ein offener Karton, ansonsten nutzen viele Dampfer etwa Metalldosen, ausgemusterte Fototaschen oder kleine Holzkisten mit Deckel.

c) Schutz vor Hitze und wechselnden Temperaturen

Übermäßige Wärme und vor allem häufige und heftige Temperaturschwankungen mögen Aromen und Liquids überhaupt nicht. Ob ein tatsächlich durchgehend kühler Ort wie etwa der Kühlschrank die Haltbarkeit und Geschmackskonstanz optimiert, ist nicht eindeutig nachgewiesen – schaden wird eine kühle Umgebung (nicht eiskalte!) Liqudis und Aromen aber keinesfalls. Am ehesten profitieren wohl Aromen und Liqudis mit wenig oder gar keinem Nikotingehalt davon, zumal dann, wenn sie wirklich als langfristiger Vorrat angelegt sind.

Viele Liquids werden bei längerem Kühlschrankaufenthalt zähflüssiger. Sie verdampfen dann schlechter und schmecken deutlich weniger aromatisch. Diesem Effekt wirkt eine vorherige, sanfte Aufwärmung (kein Hitzeschock durch kochendes Wasser!) entgegen. PG zersetzt sich bei über 40°C. Das scheint ein übervorsichtiger Hinweis in unseren Breitengraden – aber abhängig vom Standort und dem Material der Umgebung (etwa Metall) kann es zu so hohen punktuellen Temperaturen in geschlossenen Behältern durchaus kommen.

Ob Basen im Tiefkühlschrank gut aufgehoben sind, auch darüber gibt es noch keine Vergleichsstudien. Es schadet ihnen allerdings ebenfalls nicht (im Gegensatz zum Aroma). Aus biochemischer Sicht würde es Sinn machen, da sich jede Bakterienvermehrung unterhalb von etwa 5°C verlangsamt und ab einem gewissen Minus-Grad ganz zum Erliegen kommt.

d) Variierende Bezugsquellen und Gebinde

Auch wenn außergewöhnlich günstige Angebote locken: Am sichersten ist eine robuste Durchmischung von Basen verschiedener Anbieter. Soll es nur eine Bezugsquelle sein, dann kann man zumindest darauf achten, nicht alle Flaschen aus derselben Charge zu kaufen. So wird das Risiko minimiert, dass im Falle schlampigen Abfüllens oder eingeschlossener Keime nicht der ganze Vorrat betroffen ist.
Generell gilt: nicht vom Preis verführen lassen! Wirklich billige (im Gegensatz zu preiswerten) Basen können eigentlich nur über minderwertiges Nikotin, also Reinheitsklasse 3 oder sogar noch darunter, refinanzierbar sein – wobei allerdings auch die Reinheitsklassen selbst nicht rechtlich normiert sind.

Gute Indikatoren für hochwertige, lagerfähige Basen und Liquids sind nachvollziehbare Dokumentationswege und Herkunftsnachweise, die für alle beinhalteten Stoffe Arzneibuchqualität gewährleisten, eine langjährige Marktpräsenz des Herstellers, generelle Informationstransparenz, eine willige, kompetente und ausführliche Auskunft bei Anfrage und idealerweise die Verwendung von Braunglas.

e) Geringere Füllmengen

Je seltener ein Behältnis geöffnet wird, desto geringer das Risiko eindringender Keime. Deshalb empfehlen sich, wenn es auch logistisch nicht optimal ist, eher mehrere kleinere Flaschen als ein großer Kanister, der über Monate immer wieder auf- und zugeschraubt wird.

f) Optimale Behältnisse

Am günstigsten für die Lagerung und die Umwelt sind dunkelbraune beziehungsweise blaue oder violette Glasflaschen, da PET und PE nicht gasdicht sind. Einige Anbieter haben Glas bereits im Programm; leer lassen Glasbehälter sich leicht beziehen. Werden Basen aber nur in PE-Behältern ausgeliefert, sollten sie auch so eingelagert und erst anlässlich der ersten Benutzung umgefüllt werden.

Viele Nutzer mischen dann sofort mit 0-Basis auf die gewünschte Konzentration herunter und lagern die entstehende Mischung wieder ein. Bei PET-Flaschen ist aufgrund des verarbeiteten Acetalehyds und Antimons mehr Vorsicht geboten; diese werden bei längerer Lagerung mit größter Wahrscheinlichkeit austreten und in die Base übergehen.

Je weicher eine Liquid-Flasche, desto leichter lässt sich der Inhalt tröpfeln – desto größer aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Produktion Weichmacher zum Einsatz kamen.

 

g) Liquid Basen unter Umständen bei unter 0°C lagern

Liquid Basen lassen sich in der Tiefkühltruhe lagern, ohne zu einzufrieren – unabhängig vom Nikotingehalt (Gefrierpunkt Glycerin: -18°C, Gefrierpunkt PG -68°C). Je niedriger die Temperatur, desto unwahrscheinlicher eine Keimbildung. VG-Basen werden dabei sehr dickflüssig, frieren aber ebenfalls nicht ein und kehren bei Raumtemperatur schnell wieder in ihren Ausgangszustand zurück. Liquids mit Aromen oder reine Aromen gehören nicht ins Tiefkühlfach.

h)Auf Kinderschutz achten

Dieser Punkt hängt nur sehr indirekt mit der Haltbarkeit von Liquids zusammen, ist aber extrem wichtig. Nikotinhaltige Liquids und separate Inhaltsstoffe dürfen keinesfalls in die Hände von Kindern oder den Zugriff durch Tiere gelangen; beide können durch Verschlucken von Nikotin extreme Vergiftungen bis zum Tod erleiden. Deshalb sollten alle nikotinhaltigen Flüssigkeiten sowie Fläschchen mit Aromen und Liquids in Haushalten mit Kindern nicht einzeln im Kühlschrank und nur außer Reichweite in abschließbaren Behältern gelagert werden.

Auch leere Behälter, ob benutzt oder nicht, sind kein Spielzeug für Kinder oder Tiere, da diese dann gefüllte Behälter ebenfalls als Spielzeug missverstehen könnten. Generell würde ich von der Lagerung hochkonzentrierten Nikotins in Kinderhaushalten abraten, es sei denn, es gibt tatsächlich Räume, die diese nicht betreten.

i) Informieren

Sollten Gäste zu Besuch kommen, die länger bleiben oder alleine im Haus sind, sollten sie über Standort und Inhalt von Liquids oder Basen aufgeklärt werden. Gleiches gibt für Pflegepersonal und Haushaltshilfen.

j) Etikettieren

Grundsätzlich sollten alle Behälter auch zur eigenen Sicherheit wasserfest beschriftet werden. Hierzu eignet sich ein wasserfester Stift auf laminiertem Etikett, der nicht ausbleicht. Aus der Beschriftung sollten das Befülldatum, die ausgeschriebenen Inhaltsstoffe und ein eventueller Warnhinweis hervorgehen.

4.Wann sollte ich Liquids, Aromas oder Basen keinesfalls mehr nutzen? Woran erkenne ich abgelaufenes Liquid?

Erfahrungsberichte über schlecht gewordene Liquids sind selten. Meist ist ein Liquid schlicht dadurch abgelaufen, dass es soviel an Aroma eingebüßt hat, dass das Dampfen einfach keinen Spaß mehr macht – abgelaufenes Liquid dampfen ist aber rein gesundheitlich selten ein Problem.

Glücklicherweise lässt es sich mit bloßem Auge meist gut erkennen, ob Liquid oder Base tatsächlich nicht mehr konsumierbar ist. Grundsätzlich sollten ein gutes Liquid immer ganz klar sein. Ist es milchig, wolkig, eingetrübt oder schlierig, dann sollte es vorsichtshalber entsorgt werden, es sei denn, diese Anzeichen sind aroma-bedingt und der Verkäufer hat darauf hingewiesen.

Eine Ausnahme gibt es zu dieser Regel: Werden Aromen hauptsächlich im Kühlschrank deponiert, kann es je nach Produkteigenschaften zum Auskristallisieren und zur Trübung kommen. In diesem Fall das Fläschchen einfach ins 35° warme (nicht heißer!) Wasserbad setzen und nach einer Weile schütteln. Ist es dann wieder klar, hat es sich nicht um eine Verkeimung gehandelt – und das Aroma wohl auch nicht gelitten.

Immer wieder geistern auch urbane Legenden von bereits „verkeimt“ gekauften Liquids durchs Netz. Rein theoretisch kann sich eine Bakterienkultur in einer verunreinigten Liquidflasche bilden. Aber auch dies ist mit bloßem Auge zu sehen. Verkeimungen kommen bei in der EU- und in zertifizierten Nicht-EU-Betrieben industriell hergestellten Liquids sehr selten vor.

Einen guten mikroskopischen Einblick, wie verkeimtes Liquid sich in der Nahaufnahme darstellt und wie die enthaltenen Pilze und Bakterien sich verhalten, ist im E-Rauchen-Forum zu finden (verkeimtes Liquid).

Nikotin kann außerdem oxydieren. Beim Öffnen von Liquidfläschchen oder Basenflaschen kann Sauerstoff eindringen, mit dem das Nikotin reagiert und sich leicht bräunlich färbt. Dies allein ist aber kein Anlass zur Sorge und mindert weder seine Qualität noch Wirkung.

5.Was sollte ich beim Selbermischen beachten?

Bei selbst gemischten Liquids ist die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung und damit begrenzten Haltbarkeit essenziell abhängig von der hygienischen Sorgfalt, mit der vorgegangen wird.

ACHTUNG: Bei den folgenden Tipps handelt es sich NICHT um Sicherheitshinweise, sondern um Hygienemaßnahmen. Um einen Eindruck von den notwendigen Schutzmaßnahmen für Konzentrationen um oder über 36 mg/ ml zu bekommen, sollte sich jeder mal ein Sicherheitsdatenblatt/ Nikotin anschauen.

Mit folgenden Tipps sollte man hygienetechnisch die Haltbarkeit optimal verlängern:

  • Alle verwendeten Behältnisse, Spritzen, Trichter etc. sollten immer frisch desinfiziert sein. Ein Guss kochendes Wasser reicht aus, Sterilisation mit Chemikalien ist nicht anzuraten.
  • Aus den großen Gebinden sollten nur Flüssigkeiten entnommen und nicht Benötigtes niemals zurück geschüttet werden.
  • Hautkontakt ist zu vermeiden. Dies geht gut beim Mischen per Feinwaage und Eintröpfeln statt Materialkontakt.
  • Im Falle des Zumischens von Wasser etwa zu reinem Glycerin ist es am zweit sichersten, für jeden Mischvorgang das Wasser einzeln abzukochen und nicht gebrauchte Flüssigkeit anschließend weg zu schütten, statt gekauftes, vollentsalztes und durch UV-Bestrahlung haltbar gemachtes Wasser im Kühlschrank aufzubewahren und mehrmals einzusetzen (am sichersten ist natürlich die Verwendung einer fertig vorgemischten Glycerin-Wassermischung). Denn egal wie keimfrei es war – einmal geöffnet, ist die Sterilisation hin.
  • Nach längerer Lagerung kommt das Aroma häufig aus dem Kühlschrank oder Keller, die Basis aber aus dem Gefrierschrank. Dann muss mit dem Mischen gewartet werden, bis Aroma und Basis die identische Zimmertemperatur angenommen haben. Ist die eine Komponente warm und die andere kalt, zerstört der Mix das Aroma.

5.Wie entsorge ich Liquids und Liquidflaschen vernünftig?

Fehlkäufe lassen sich bei Stammtischen und per Kleinanzeige verschenken. Manche verwenden Liquids auch verdünnt als Insektenspray – schließlich ist die natürliche Aufgabe des Nikotins die Feindesabwehr durch die Tabakpflanze.

Kommt diese Option nicht in Frage, sollte das Liquid in jedem Fall nicht einfach in den Ausguss wandern, um eine direkte Kontamination des Grundwassers zu vermeiden (und ja, es handelt sich um Kleinstmengen, die im Vergleich zu Industrieabflüssen und weg geschnippte Kippengiftcocktails nicht ins Gewicht fallen. Das macht die Sache im Prinzip aber nicht besser. Bei 2 Millionen Dampfern und nur 5ml pro Dampfer ins Klo kommen schon 10.000 Liter zusammen. Die Masse macht es einfach.) Einfach wegschmeißen sollte man sie auch nicht, damit sie nicht als Ganzes in unbefugte Hände gelangen. Das Ziel ist immer eine vollständige Verbrennung des Inhalts.

Idealerweise kann man die Fläschchen an Sammelstellen abgeben, die auch Medikamente entgegen nehmen. Die kommunalen Abfallentsorgungswerke geben über die vorhandenen Optionen Auskunft; in Berlin gibt es zum Beispiel sogenannte Medi-Tonnen, an den meisten anderen Orten Reststoffhöfe.

Wem das zu viel Aufwand ist, der greift auf Katzenstreu, Kaffeesatz oder auch Küchentücher zurück, die in eine Tüte gegeben werden. Das E-Liquid wird darauf ausgeschüttet und vom Material absorbiert, die Flasche nochmals ausgewaschen und ebenfalls ausgeschüttet, die Tüte anschließend verknotet und im Restmüll entsorgt. Die ausgewaschenen Flaschen wandern hinterher (es sei denn, man glaubt an die Mär des Kunststoff-Recycling).

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3 Kommentare
  1. lost68er sagte:

    Ich habe meine im Februar 2017 geöffnete 1-Liter-Flasche mit 36er Base (seitdem im Kühlschrank stehend) kürzlich (04.05.’19) auf ihren Nikotingehalt getestet und keine Verringerung des Nikotingehalts festgestellt. Die Flasche wurde in den 27 Monaten neun Mal geöffnet (es wurden jedesmal 100ml entnommen um 600ml 6er Liquid zu mischen).
    Was die Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit hochdosierter Base angeht: Man kann es auch übertreiben. Es ist absolut unnötig, sich mit (teuren) Sicherheits-Accessoires auszustatten. Wir hantieren nicht mit konzentrierten Säuren oder bioaktiven Substanzen. Nikotin wird zwar über die Haut aufgenommen, aber das ist ein laaangsaaameer Prozess. Wer sich 36er oder 48er Base versehentlich auf die Hand träufelt hat genug Zeit, sich in Ruhe die Hände zu waschen. Und wenn wirklich mal ein Spritzer ins Auge fliegt: Die Nikotinmenge in so einem Tropfen nimmt ein Dampfer-Metabolismus überhaupt nicht wahr. Auch kann man normale Haushalts-Messbecher zum Mischen verwenden. Alle Liquid-Bestandteile sind sehr gut wasserlöslich, lassen sich also mit klarem Wasser rückstandsfrei entfernen. Nur wenn Kinder im Haus sind, muss die Bunkerbase SICHER weggeschlossen werden…

  2. Blaudampfer sagte:

    Eine Verkeimung von Basis oder Liquid wie hier beschrieben ist nicht möglich. Trinkalkohol und Propylenglycol sind ab 20% autokonservierend. In einer wässrigen Lösung können also ab dieser Konzentration keine Keime mehr wachsen. Für Glycerin liegt der Wert bei ca. 25%. Diese Werte sind in der Pharmazeutischen Fachliteratur nachzulesen.

    Weder Basis noch Liquid kann also verkeimen bzw. dadurch „kippen“ selbst wenn darin 50% Wasser enthalten wäre.

    Ein Link zu einem Experiment welches dies bestätigt ist hier zu finden:
    http://www.e-rauchen-forum.de/thread-93336.html

  3. Hans Schmidt sagte:

    „56er bis 100er Basen (…). Hiermit zu hantieren erfordert Erfahrung und extreme Vorsicht sowie exzellentes Equipment.“
    Das ist Angstmacherei. Dafür braucht man noch nicht einmal Handschuhe. Wenn etwas auf die Hände kommt, dann wäscht man die und gut.

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