Bundespressekonferenz zum E-Zigarettenverbot für Jugendliche

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BMFSFJ-pressekonferenz

Manuela Schwesig und Christian Schmidt während der Pressekonferenz (Quelle: BMFSFJ )

Offener Brief an Bundesjugendministerin Manuela Schwesig und Bundesernährungsminister Christian Schmidt

Sehr geehrter Frau Schwesig,
sehr geehrter Herr Schmidt,

am 23. April 215 habe Sie eine gemeinsame Pressekonferenz abgehalten, bei der es um die von Ihnen geplante Novellierung des Jugendschutzgesetzes ging, mit deren Hilfe die Abgabe von E-Zigaretten, E-Shishas und nikotinhaltigem sowie nikotinfreiem E-Liquid an Jugendliche erreicht werden soll.

Korrekt: E-Zigaretten sind keine Tabakwaren

Sie wiesen darauf hin, dass es sich bei Liquid-verdampfenden E-Zigaretten und E-Shishas nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Gesetzes handelt und diese deshalb nicht vom Jugendschutzgesetz mit Regelungen zu Tabakwaren (10 JuSchG) erfasst werden können. Wir begrüßen diese explizite Differenzierung von Tabakzigaretten und E-Zigaretten von Seiten Ihres Bundesministeriums; vor allem auch, da Sie hier den Sachverhalt der Unvergleichbarkeit dieser Produkte rechtlich zutreffend beschreiben, den einige Ihrer Kollegen im Zuge der geplanten Besteuerung der E-Zigaretten kontinuierlich zu ignorieren versuchen.

Kommendes Gesetz entspricht bereits freiwilliger Selbstkontrolle

Die daher notwendig werdende Erweiterung des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich eines zukünftigen Verbotes der Abgabe von E-Zigaretten und E-Liquids an Kinder und Jugendliche entspricht der in Deutschland bereits gängigen, freiwilligen Praxis aller verantwortlich agierenden Hersteller und Vertriebe dieser Produkte. Die meisten der in Deutschland produzierenden und verkaufenden E-Zigaretten-Unternehmen – ob nun online oder im stationären Handel – unterstützen Ihre Entscheidung und werden das ihrige dafür tun, die damit einhergehenden Auflagen strikt zu erfüllen. Auch die Brache betrachtet E-Zigaretten und E-Shishas nicht als „harmlose Naschereien“, sondern als Genussmittel für verantwortungsvolle Erwachsene.

Laut Bundesministerium besteht Krebs-Risiko auch ohne Nikotin

Allerdings sind Sie in Ihren Verlautbarungen weiter gegangen, als lediglich auf eine „bestehende Gesetzeslücke“ aufmerksam zu machen. Sie haben darauf hingewiesen, dass auch die Gefahr durch die nikotin-freien Liquids nicht unterschätzt werden dürfe: „Sie schmecken nach Mango, Schokolade oder Kaugummi – aber was da inhaliert wird, ist alles andere als harmlos.“ Dabei beziehen Sie sich auf „neueste Studien„, welche Ihrer Aussage nach belegen sollen, dass auch nikotinfreie Liquids der Gesundheit grundsätzlich schaden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird darüber hinaus behauptet: „Krebs-Risiko besteht auch ohne Nikotin“.

Dabei beziehen Sie sich auf entsprechende Studien, die Ihrer Aussage nach vom Bundesinstitut für Risikobewertung, vom Deutschen Krebsforschungszentrum, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der US-Gesundheitsbehörde FDA herausgegeben sein sollen. Diese belegen Ihrer Aussage nach „eindeutig“, dass

  1. beim Dampfen von nikotinfreien E-Zigaretten krebsauslösende Carbonylverbindungen entstehen, darunter Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd,
  2. die Aerosole von nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel enthalten, die zu einer chronischen Schädigung (wir nehmen an, Sie meinen eine Schädigung des Lungengewebes) in der Wachstumsphase führen und die Lungenentwicklung des Kindes beeinträchtigen können,
  3. der anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten kann, „neue Reize zu suchen“ und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Tabakzigaretten umzusteigen.

Aktuelle Studien mit diesen verallgemeinernden Aussagen existieren nicht

Diese Behauptungen sind unzulässig und irreführend. Keines der von Ihnen als wissenschaftliche Quellen genannten Institute würde diese in dieser Form bestätigen (können). Sie verallgemeinern die Ergebnisse von selektiven Stichproben, stellen unbestätigte Vermutungen, die erst durch Langzeitstudien bewiesen werden können, als Tatsachen hin und tradieren statistisch widerlegte Befürchtungen weiterhin als zutreffend.

So hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zu keiner der genannten Behauptungen eigene Studien durchgeführt, sondern lediglich Stellungnahmen und Pressemitteilungen herausgebracht, bei denen sich ihre Direktorin, Frau Dr. Elisabeth Pott, auf Studien der amerikanischen Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) bezieht. Die momentan aktuellste Einschätzung der FDA zu E-Zigaretten lautet zusammenfassend: „Insgesamt reichen die eingeschränkten toxikologischen Daten zur E-Zigarette nicht für eine abschließende Bewertung dieses neuartigen Tabakproduktes aus.“ („CONCLUSIONS: Overall, the limited toxicology data on e-cigarettes in the public domain is insufficient to allow a thorough toxicological evaluation of this new type of tobacco product.“)

In allen eigenen statistischen Erhebungen des BzgA wird zwar der Gebrauch von E-Zigaretten durch Jugendliche beziffert, jedoch an keiner Stelle ein Kausalzusammenhang zum Zigarettenrauchen hergestellt.

Das Gateway-Argument ist ein veralteter Mythos

Es gibt kein Studienmaterial, dass eine sogenannte „Gateway“-Wirkung von E-Zigaretten hin zu weiterem Drogenkonsum nachweist – im Gegenteil. Alle aktuellen, global durchgeführten Studien weisen stattdessen einen parallelen Rückgang von Tabakzigarettenkonsum bei einem gleichzeitigen Anstieg von E-Zigaretten-Gebrauch durch Jugendliche nach. Ob hier eine Kausalität besteht – ob also Jugendliche bewusst die krebsauslösenden Tabakzigaretten durch weniger risikobelastete E-Zigaretten austauschen – ist noch nicht abschließend untersucht.

Die „Gateway“-Theorie kann also statistisch nicht mehr aufrecht gehalten werden, da sich mit der Etablierung der E-Zigarette das Rauchen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht potenziert hat. In den stichprobenartigen Untersuchungen zu diesem Thema geben Jugendliche regelmäßig an, das Rauchen im Anschluss ans Dampfen nicht mehr als „Steigerung“ (oder „neuen Reiz“) zu betrachten.
Zu einem Wechsel von nikotinfreien auf nikotinhaltige Liquids zur Reizsteigerung gibt es noch keine statistischen Erhebungen. Suchtexperten gehen aber davon aus, dass Kinder und Jugendliche, die zu nikotinhaltige Liquids wechseln oder diese von Anfang an gebrauchen, verhaltensbedingt sowieso zum Experimentieren mit psychotropen Substanzen tendieren. Der Konsum von Nikotin verlagert sich damit von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette und wird nicht kausal durch den vorherigen Konsum von nikotinfreien Liquids ausgelöst.

Auch das von Ihnen als zuverlässige Quelle angegebene BfR schreibt hierzu Anfang 2015: “ Ein Gateway-Effekt (E-Zigaretten führen zum Tabakrauchen) kann trotz einiger Hinweise in der Literatur derzeit nicht zuverlässig belegt werden.“ Die Gateway-These als wissenschaftlich untermauert zu behaupten, ist also schlicht falsch und eine unzulässige und ethisch fragwürdige Verunsicherung besorgter Eltern.

E-Liquids können absolut sicher sein

Die von der FDA und andere Organisationen durchgeführten der finanzierten Untersuchungen verschiedener Liquids, bei denen giftige oder gesundheitsschädliche Substanzen gefunden wurden, sagt nichts über die Gefährlichkeit regulärer Liquids aus, sondern lediglich etwas über die Notwendigkeit zur Beachtung strenger Qualitätskriterien. Deutschland verfügt über eine ausreichende Menge an im Inland produzierender Hersteller von Liquids mit strengsten Produktionskriterien. Diese entsprechen zertifizierten, pharmazeutischen Standards und werden kontinuierlich unabhängig auf Rückstände und Fremdsubstanzen geprüft.

Das BfR weist ebenfalls daraufhin, dass es bestimmte Aromazusätze gibt, die bekanntermaßen Atemwegsentzündungen und Reizungen verursachen, wie etwa Diacetyl. Hochwertige Liquidhersteller sind sich allerdings aufgrund ihrer Einbindung pharmazeutischer und medizinischer Fachleute in den Entwicklungs- und Produktionsprozess dieser Gefahren bewusst und verwenden diese Stoffe nicht (das BfR schreibt übrigens auch entgegen Ihren Aussagen im Hinblick auf die Attraktivität von Fruchtaromen für Heranwachsende „Daten zu altersabhängigen Präferenzen liegen für E-Zigaretten und E-Shishas nicht vor.“).

Diese Einschätzung unterstreicht das BfR, wenn es schreibt „Nach Ansicht des BfR reicht die Datenlage zu E-Zigaretten noch nicht aus, um die toxikologische Relevanz einiger Verunreinigungen, beispielsweise von Schwermetallen, die in einigen Studien nachgewiesen wurden, zu bewerten. Grundsätzlich könnten diese Risiken durch die Hersteller ebenfalls minimiert oder vermieden werden.“

Hinsichtlich der Gefährdung durch die Aerosole kommt es zu dem Fazit: „Das BfR hatte in seinen diesbezüglichen Stellungnahmen mehrfach betont, dass langfristige Effekte des Dampfens von
E-Zigaretten nicht bekannt sind. Propylenglykol und Glycerin sind als Verneblungsmittel bei einer kurzzeitigen, sachgerechten Anwendung relativ sicher und werden beispielsweise auch in medizinischen Nikotininhalatoren verwendet.“

Jedes der von Ihnen benannten Institute weist explizit darauf hin, dass es zu E-Zigaretten und E-Shishas noch keine Langzeitstudien hinsichtlich möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen gibt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt in seinem Risikoprofil zu „Gesundheitsrisiken durch nikotinfreie E-Shishas“ (die es mit E-Zigaretten gleichsetzt) vom Januar 2015 explizit, dass die „Aussagekraft der vorliegenden Daten gering“ sei, da „zahlreiche Daten fehlen“. Somit wird die „Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung“ lediglich als „möglich“ eingestuft.

Carbonylverbindungen entstehen nur unter unrealistischen Laborbedingungen

Im folgenden Text warnt das BfR ebenfalls vor der Entstehung von Carbonylverbindungen, allerdings nur bei nicht sachgemäßer Handhabung von E-Zigaretten oder dem Gebrauch preiswerter Geräte. Das Institut kommt zu dem Fazit „Im Gegensatz zur Tabakzigarette wäre die Freisetzung von Formaldehyd und anderen Carbonylverbindungen aus E-Zigaretten [durch hierfür notwendige apparative Ansätze] weitestgehend vermeidbar. „

Ob man dieser Diagnose zustimmt oder aber die Risikogefährdung auch bei Einwegprodukten gleich Null einschätzt, ist im vorliegenden Kontext irrelevant. Entscheidend ist, dass beim Dampfen nicht an sich krebsauslösende Carbonylverbindungen entstehen, sondern lediglich unter Umständen – etwa bei einer Überbeanspruchung des Gerätes – auftreten, die dem normalen Nutzerverhalten nicht entspricht.

Sonderfall DKFZ

Das DKFZ ist unter den von Ihnen benannten Instituten das dampf-kritischste. Es bezieht sich in seinen Publikationen allerdings sämtlich auf wissenschaftliche Artikel, die innerhalb der akademischen Gemeinschaft nicht unumstritten sind und in vielen Fällen von anderen Untersuchungen widerlegt wurden. Wir haben uns selbst ausführlich mit dem akademisch unzureichenden Umgang des DKFZ mit vorhandenem Datenmaterial und Studien beschäftigt.

Sehr gerne bieten wir Ihnen an, dass Ihnen vom DKFZ zur Verfügung gestellte Material zu analysieren und Ihnen eine ergänzende Auswahl an allen wissenschaftlichen Kriterien standhaltenden Studien zur Verfügung zu stellen, die Ihnen eine ausgewogenere Perspektive auf die tatsächlichen bekannten Risiken der E-Zigarette und nikotinfreier wie nikotinhaltiger Liquids ermöglichen.

Wir wünschen wahrheitsgemäße Berichterstattung und eine faktenbasierte Politik

Sehr geehrter Frau Schwesig, sehr geehrter Herr Schmidt, wir begrüßen es, dass Sie sich für einen unmissverständliche Einschränkung des E-Zigaretten-Verkaufs nur an Erwachsene einsetzen. Wir halten es aber für kontraproduktiv, wenn Sie sich zur Untermauerung Ihrer politischen Entscheidung auf „eindeutige Studien“ berufen, die schlicht nicht existieren. Das ist Manipulation, nicht Aufklärung. Sie verlassen sich darauf, dass Bürger mit weniger Zeit zur Selbstinformation sich durch Vokabeln wie „neueste Studien“ in der Sicherheit wiegen, fundiert vertreten zu werden. Das ist ein illegitimer Weg, um sich einen Rückhalt zu verschaffen, der sowieso schon besteht und sich gleichzeitig politisch zu profilieren.

Das Problem dabei: Sie kultivieren eine allgemeine, öffentliche Angst vor der E-Zigarette, die einer statistischen, wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Als Politiker ist es Ihre Aufgabe, Verbraucher und Öffentlichkeit vor Produkt- und Substanzrisiken zu warnen und besonders gefährdete Nutzergruppen zu schützen. Dies enthebt Sie nicht der gleichzeitigen Verpflichtung, die Wahrheit zu sagen. Sie ermöglichen ein Klima der Angst, dass durch staatsfinanzierte Medien und Programmformate wie die „Tagesschau“ anschließend in Ihrem Auftrag geschürt wird.

Jeder verantwortungsvolle E-Zigarettenhersteller und Vertrieb wird gerne und umfänglich mit Ihren Ministerien zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor möglichen und tatsächlichen Risiken zu schützen. Sie würden sich die Kooperation allerdings leichter machen, wenn Sie über die E-Zigarette so differenziert und wahrheitsgetreu berichte würden, wie die bereits verfügbaren Studie es tatsächlich nahelegen.

Weiterführende Links
Bundesministerium BMFSFJ: E-Zigaretten und E-Shishas: Novellierung des Jugendschutzgesetzes geplant
Bundesinstitut für Risikobewertung : Nikotinfreie E-Shishas bergen gesundheitliche Risiken
DKFZ: Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen durch E-Zigaretten: Verkaufsverbot an unter 18-Jährige unabhängig vom Nikotingehalt erforderlich
BZgA: Förderung des Nichtrauchens – Informationsmaterialien für Erwachsene
FDA U.S. Food and Drug Administration: Electronic cigarettes in the USA: a summary of available toxicology data and suggestions for the future
Stellungnahme von Prof. Dr. Bernhard Mayer zur neuesten Veröffentlichung des BfR
ID-EG: Irreführendes Gutachten des BfR und die Antwort eines Wissenschaftlers

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Aktualisierung 29.04.15

Aufmerksame Leser haben uns darauf hingewiesen, dass die im offenen Brief vorkommende Überschrift „E-Liquids können absolut sicher sein“ problematisch ist – oder, wie Professor Bernd Mayer erläutert, „unerreichbar und leicht widerlegbar“ ist. Gerne erläutern wir sie an dieser Stelle kurz, um zur lebhaften Diskussion beizutragen.

Bei diesem Satz handelt es sich um die Beschreibung eines Potenzials („können“). Die Aussage bezieht sich natürlich nicht auf alle Liquids per se, aber auch nicht auf die platonische, praktisch unerreichbare Idee eines „idealen“ Liquids. Gemeint sind damit die bereits auf dem Markt befindlichen Liquids, bei denen strenge Qualitätsanforderungen an die enthaltenen Inhaltsstoffe gestellt und erfolgreich eingehalten werden.

Die entscheidende Frage ist die: Wie definiere ich den Begriff „sicher“ (und die stilistische, ob das „absolut“ notwendig gewesen wäre). Sicher ist immer ein relativer Begriff; seine Erreichbarkeit bemisst sich nach dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Aussage. Legen wir aber die Maßstäbe unserer Gesundheitsbehörden an die individuellen Inhaltsstoffe hochwertiger Liquids an, dann ist jeder einzelne davon, einschließlich des Nikotins, unter Abwägung der zumutbaren Gesundheitsrisiken erklärtermaßen „sicher“, weil für den Verbraucher zugelassen.

Professor Bernd Mayer hat in seiner exzellenten Präsentation „Die elektrische Zigarette – Historisch einzigartige Chance für erfolgreiche Tabakprävention“ (Link: https://docs.google.com/folderview?id=0B1XBejPbx-nhWS1STTZjSlp5cWc&usp=docslist_api) hervorragend dargestellt, inwieweit die teilweise auch wieder durch das Bundesjugendministerium behaupteten Sicherheitsrisiken Propylenglykol, Glycerin, Lebensmittelaromen, Nitrosamine, Carbonylverbindungen, Formaldehyd, und feste Partikel („Feinstaub“) nicht vorhanden, unbewiesen oder irrelevant sind. Vor allem letztere seien „keine festen Partikel, sondern Flüssigkeitströpfchen und in Abwesenheit schädlicher Stoffe irrelevant“.

Ob die Inhalation der Liquids sich langfristig als absolut sicher für den menschlichen Organismus herausstellen wird, ist unmöglich vorauszusagen – wie wir ja in so gut wie allen unseren Artikeln nicht müde werden zu betonen. Auch die Definitionen von „sicheren Stoffen“ durch unsere jetzige Bundesregierung kann angezweifelt werden – siehe etwa die gegenwärtige Debatte zur Nutzung des Ackergifts Glyphosat. In einem offenen Brief aber operieren wir naturgemäß mit den Kriterien, die die Adressaten selber definiert haben – und in diesem Kontext scheint uns die Verwendung des Begriffes „sicher“ sowohl richtig als auch zielführend, weil den notwendigen Spiegel vorhaltend zu sein.

2 Kommentare
  1. Gernot sagte:

    FLUCH ODER SEGEN
    Jede nicht gerauchte herkömmliche Zigarette ist ein Segen.
    Wieso eigentlich nicht auch Alkohol verbieten, wenn wir schon mal dabei sind weitere Verbote zu installieren?
    Meinung eines langjährigen Freesmoke E-Zigaretten Rauchers der nun wieder ohne Probleme Treppensteigen kann und sich die Lebensqualität zu 100% verbessert hat.
    http://www.freesmoke.eu/Nach-Modellauswahl

  2. dekatch sagte:

    wie ich es hasse, wenn Genussmittel als einstiegsdroge betitelt werden.

    Ich habe letztens vor lauter Depressionen tonnenweise Schokolade gefressen.! mittlerweile hänge ich an der Nadel weil mir Schokolade den Frust nicht mehr nahm. Schokolade half zu Beginn, aber ich merkte schnell, dass das durch das Schokolade schaufeln einhergehende Glücksgefühl stark nachlies.

    Ich nahm immer mehr zu, und die sogenannte fress-sucht und die mit einhergehende Gewichtszunahme trieb mich in noch tiefere Depressionen.

    tja jetzt hänge ich an der Nadel.

    Das Argument „einstiegsdroge“ zeigt seine Wirkung. Wenn man eine Thematik nur mit der nötige panikmache immer wieder in mit möglichen Folgen in Verbindung bringt, erreicht man, dass viele es nachvollziehen zu vermögen.

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