Bundesregierung lügt zugunsten schnellen E-Zigarettenverbots an Jugendliche

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„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ So will es das deutsche Grundgesetz. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung müssen zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden, der dazu gemäß Artikel 76 Absatz 2 des GG innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Anschließend kann die Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates eine Gegenäußerung abgeben, bevor sie den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringt.

Bundesregierung lügt zugunsten schnellen E-Zigarettenverbots an Jugendliche

Sogenannte Einspruchsgesetze benötigen zum Inkrafttreten nicht die Zustimmung des Bundesrates. Die beiden aktuellen Gesetzentwürfe zur E-Zigarette, bei denen es um ein Verbot der Abgabe nikotinhaltiger und nikotinfreier E-Zigaretten an Minderjährige sowie um die Ratifizierung der EU-Tabakproduktdirektive in Deutschland geht, sind Einspruchsgesetze. Gegen sie könnte der Bundesrat erst nach Verabschiedung Einspruch einlegen – was er nicht tun wird.

Dennoch: Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung bilden einen demokratischen Meinungsbildungsprozess ab. Sie liegen dem Bundestag vor, wenn dieser über beide Gesetze abstimmt. Sie unterliegen denselben strengen Ansprüchen an Wahrheit und Wahrhaftigkeit wie jede öffentliche Aussage der deutschen Bundesregierung (dieser Anspruch besteht, egal, wie oft er vor allem im Zusammenhang mit der E-Zigarette mit Füßen getreten wurde).

ShishaWarum sollen E-Liquids verboten werden, Shisha-Zutaten aber nicht?

Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat von seinem Recht zur Stellungnahme Gebrauch gemacht. Er bat die Bundesregierung, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie zum verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sucht- und Gesundheitsgefahren ein Abgabeverbot für nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, umzusetzen ist.“ Mit anderen Worten stellte er die Frage: Warum soll die Abgabe nikotinfreier Liquids für E-Zigaretten an Minderjährige verboten werden, die Abgabe vergleichbarer, ebenfalls inhalierter Inhaltsstoffe für Wasserpfeifen (z.B. tabakfreie aromatisierte Kräutermischungen, Zuckerrohrerzeugnisse und aromatisierte Shiazo-Steine) aber nicht?

Als Begründung führt der Bundesrat (neben dem üblichen Gateway-Argument) auf:

-„Die Verbrennung der Kohle in der Wasserpfeife generiert erhebliche Mengen an gesund-
heitsschädlichen Stoffen, insbesondere Kohlenmonoxid, Benzol sowie polycyclische
aromatische Kohlenwasserstoffe.“

-„Aufgrund eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten ist zudem nicht auszuschließen, dass Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von herkömmlichen Shishas auch Nikotin konsumieren.“

Beide Argumente sind nachvollziehbar. Ich habe diesem Artikel 21 akademische Studien angehängt (und das sind nur die, die ich persönlich gelesen habe), aus denen klar hervor geht, dass bei der Verbrennung von Kohle durch Wasserpfeifen unabhängig von anderweitig genutzten Aromastoffen in jedem Fall Kohlenmonoxid produziert wird, und unter Umständen zehnmal mehr als von Zigaretten. Die Menge hängt vom Umfang der Wasserpfeife, der Kohleart (Naturkohle vs. selbstzündende Kohle) und der Luftzufuhr ab. Vermeiden lässt sich eine Kohlenmonoxid-Produktion nur, wenn elektrisch betriebene Hookahs zum Einsatz kommen, ansonsten nicht – darin sind sich alle 21 Studien einig.

Bundesregierung erteilt wissentlich Falschaussage

Eine entsprechende Antwort der Bundesregierung wäre zu vermuten gewesen. Stattdessen lautete die veröffentlichte, vom 06. Januar 2016 stammende Gegenäußerung der Bundesregierung wie folgt (Zitat):

„Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen, sobald neue wissenschaftliche
Erkenntnisse eingeholt worden sind. Bei nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen
Shishas ist die Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche durch Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2015 belegt. Demgegenüber liegen zu der Frage, ob auch der Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen …mittels Wasserpfeifen mit Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche verbunden ist, derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 26. März 2009 „Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifen“ und vom 17. Oktober 2011 „Ausgewählte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen“ beziehen sich auf herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen Tabak konsumiert wird.
Ob diese Feststellungen des BfR zur Gesundheitsgefährdung auf nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, übertragbar sind, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen, sobald neue und gezielte wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen eingeholt worden sind. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich auf
dieser Grundlage eine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche durch diese
Erzeugnisse ergeben, wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.“

Es ist korrekt, dass die genannten Veröffentlichungen des BfR sich auf mit Tabak gerauchte Wasserpfeifen bezogen.

Allerdings weist die Publikation aus dem Jahr 2009 auf Folgendes hin: „Für die Kohlenmonoxidbildung ist vor allem die Wasserpfeifenkohle verantwortlich.“ Im Jahr 2011 wird das BfR noch deutlicher: „Im Gegensatz zur Zigarette wird der Tabak in der Wasserpfeife nicht direkt verbrannt, sondern bei niedrigen Temperaturen verschwelt. Zur Erhitzung… wird Wasserpfeifenkohle verwendet. Diese trägt somit ebenfalls zur Zusammensetzung des Rauches bei. Bei der Verbrennung der Kohle entstehen erhebliche Mengen an Kohlenmonoxid, Benzol sowie PAKs, die dann vom Wasserpfeifenraucher aufgenommen werden. Dabei ist es gleich, ob
selbstzündende oder unbehandelte Kohle für die Wasserpfeife verwendet wird. Generell gilt,
je mehr Kohle in einer Rauchsession verwendet wird, desto höher ist auch die mögliche Be-
lastung mit diesen gesundheitsschädlichen Stoffen.“

Die Schädlichkeit von Wasserpfeifen ist wesentlich stichhaltiger bewiesen als die von eCigs

Die Schädlichkeit von Wasserpfeifen ist wesentlich stichhaltiger bewiesen als die von eCigsMit anderen Worten: Es liegen bereits seit Jahren gesicherte, dem BfR bestens bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass jede Art von Wasserpfeifenkonsum eine Gesundheits-gefährdung für Kinder und Jugendliche darstellt.

Selbst wenn vom BfR tatsächlich keine entsprechenden Aussagen abrufbar gewesen wären, hätten der Bundesregierung die gelisteten Studien und noch etliche weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestanden, um zweifelsfrei zu antworten:

„Der Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels herkömmlicher Wasserpfeifen stellt für Minderjährige eine Gesundheitsgefährdung dar, sobald diese mit Kohle betrieben werden. Dies ist bei allen nikotinfreien Erzeugnissen mit Ausnahme von aromatisierten Shiazo-Steinen der Fall. Allerdings werden Shiazo-Steine zwar ohne Kohle erhitzt. Sie bestehen aber aus einem porösen Mineralkomplex, der Glyzerin (für die Dampfentfaltung) und Aromastoffe aufsaugt – eine Mischung, die prinzipiell mit nikotinfreien E-Liquids identisch ist. In den meisten der verkauften Zuckerrohrprodukte, unter Shisha-Nutzern auch Melasse genannt, ist ebenfalls bereits Glycerin enthalten. Die weiteren Inhaltsstoffe sind nicht bekannt, da diese Produkte keiner Regulierung unterliegen. Bekannt ist allerdings, dass die Qualität der frei verkäuflichen Kräutermischungen stark variiert und in diesen Produkten stichprobenartig bereits Schadstoffe wie Nickel und Chrom gefunden wurden. Wir werden daher der in der Stellungnahme des Bundesrates geäußerten Aufforderung stattgeben und im weiteren Gesetzgebungsverfahren die mögliche Umsetzung eines Abgabeverbotes für nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, prüfen.“

Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Mir geht es nicht um ein möglichst schnelles Verbot weiterer noch frei erhältlicher Genussmittel in Deutschland.

Mir geht es darum, dass die Bundesregierung bereit ist, ihre Informationspflicht zu verletzen und den Bundesrat öffentlich schlicht und einfach anzulügen, um das neue „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ so schnell wie möglich durchs Parlament zu peitschen.

Die Bundesregierung ist auch bereit, vor einer tatsächlich wesentlich gefährlicheren Praxis – nämlich dem Konsum von herkömmlichen Shishas auf Kohlebasis – die Augen zu verschließen, um einen deutlich weniger riskanten Konsum, nämlich den von nikotinfreien E-Zigaretten, ohne weitere Umwege verbieten zu können.

ShiazoShiazo-Steine: E-Zigaretten im Kieselformat

Gleichzeitig macht sie sich damit nicht nur der Irrationalität, sondern auch dem Bruch des Allgemeinen Gleichheitssatzes schuldig.

Die Gegenäußerung verstößt massiv gegen das Willkürverbot, indem sie identische Sachverhalte (das Dampfen von Liquid-getränkten Shiazo-Steinen per Wasserpfeife und das Dampfen nikotinfreier E-Liquids per E-Zigarette) ungleich behandelt. Das weiß die Bundesregierung – und deshalb fabriziert sie fälschlich ein sogenanntes Differenzierungskriterium, welches in diesem Fall schlicht lautet „Über E-Liquids wissen wir, dass sie auch nikotinfrei schädlich sind, über nikotinfreie Wasserpfeifen-Produkte wissen wir dies nicht“.

 

Verletzung des Gleichheitssatzes, des Willkürverbots, der Informationspflicht…

Dies ist nicht nur aufgrund des oben erläuterten Wissensstandes eine Lüge, sondern auch hinsichtlich der dabei implizierten Aussage über die E-Liquids. Denn deren Inhaltsstoffe werden nach Inkrafttreten des TPD-Ratifizierungsgesetzes genauestens bekannt, und somit in jedem Fall sicherer sein als frei verkäufliche Wasserpfeifen-Zutaten.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die Abgabe nikotinfreier E-Liquids nicht etwa deshalb verbieten will, weil sie weiß, dass diese grundsätzlich schädlich sind, sondern weil sie behauptet, eben nicht ausreichend zu wissen, ob sie nicht schädlich sind – und deshalb von ihrem Recht auf präemptive Rechtsprechung Gebrauch macht. Im Fall der Wasserpfeife aber argumentiert sie (wissentlich fälschlicher Weise) genau umgekehrt: Weil noch nicht wissenschaftlich erweisen sei, ob die nikotinfreien Genussmittel zum Gebrauch mit der Wasserpfeife schädlich seien, würden sie in der aktuellen Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden können.

Tatsächlich befürchtet die Bundesregierung wahrscheinlich, dass die erwähnten Produkte nicht unter „Tabakwaren“ kategorisierbar sind, während sie dies bei E-Zigaretten schon ob des unseligen Namens gerade nochmal durchbringen konnten.

Hier geht es nicht um Jugendschutz, sondern um die Auslöschung der E-Zigarette mit allen Mitteln

Zudem dürfen Jugendliche in der Gastronomie keine tabakhaltigen Wasserpfeifen „serviert“ bekommen; wobei der Genuss von kohlehaltigen Wasserpfeifen eine juristische Grauzone ist, die von jedem, aber auch jedem mir bekannten Shisha-Café-Besitzer genutzt wird. Die Stellungnahme des Bundesrates betrifft also nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe von Konsumenten – so klein, dass diese offensichtliche Falschaussage und die Verletzung diverser verfassungsrechtlicher Grundsätze hoffentlich unbeachtet bleiben und der endgültige Ausradierung der E-Zigarette nicht im Weg stehen wird.

All diese Fakten zusammengenommen kommt hier ein wirklich unschöner Verdacht auf (der aber wahrscheinlich keinem Parlamentsabgeordneten auffallen wird – weil diese sich schlicht nicht die Zeit nehmen, den aktuellen Wissensstand zu E-Zigarette und Shisha selbst abzufragen):

Der Bundesregierung geht es nicht hauptsächlich um den bestmöglichen Jugendschutz. Es geht ihr um ein flächendeckendes Verbot der E-Zigarette. Die Ausweitung des Jugendschutzgesetzes ist dabei nur eine von vielen Fronten, an denen sie für eine Umsetzung ihres Ziels kämpft – und dabei sind ihr inzwischen so gut wie alle Mittel recht.

Weiterführende Links

Stellungnahme Bundesrat
Gegenäußerung Bundestag

Stellungnahme BfR:

Gesundheits- und Suchtgefahren
Ausgewählte Fragen und Antworten zu Wassenpfeifen

Beispiele Studien Wasserpfeifen

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