E-Regulierungen sind verfassungswidrig, behauptet US-Juraprofessor

,

E-Regulierungen sind verfassungswidrig, behauptet US-Juraprofessor

E-Regulierungen sind verfassungswidrig, behauptet US-Juraprofessor

Auch Deutschland hat ein Grundgesetz, das unsere Grundrechte festsetzt

Im kanadischen Ottawa soll ein Gesetz verabschiedet werden (der „Electronic Cigarettes Act”), das eine sehr weitreichende Regulierung von E-Zigaretten zum Inhalt hat. Die Regierung begründet diese Maßnahmen unter Berufung auf die WHO-Empfehlungen mit bisher noch unzureichender Kenntnis über die medizinischen und gesundheitlichen Effekte der elektrischen Zigarette. Des weiteren würden E-Zigarette zunehmend beliebter bei Jugendlichen, für die sie als Einstiegsdroge zum Tabak fungieren könnten. Öffentliches Dampfen könnte außerdem das Rauchen re-normalisieren und würde an Arbeitsplätzen zunehmend als störend empfunden werden.

Verbotskatalog macht die E-Zigarette quasi nicht existent

Das neue Gesetz würde unter anderem den Verkauf von E-Zigaretten mit und ohne Nikotingehalt an Personen unter 19 Jahren untersagen, sowie das Ausprobieren von E-Zigarette vor dem Kauf, die Bewerbung des Produktes am Verkaufsort oder an anderen öffentlichen Orten, den Verkauf und die Nutzung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Drogerien, das Aufstellen von öffentlich zugänglichen E-Zigaretten-Automaten, das Dampfen in geschlossenen öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz, in Schulen, Kindertagesstätten und bestimmten Bereichen von Sportanlagen verbieten.

Privates Pflegepersonal kann von Privatleuten verlangen, dass das Dampfen während der Pflegezeit innerhalb des Privathaushaltes eingestellt wird und im Falle der Nichtbefolgung den Haushalt sofort verlassen, solange dies keine Lebensgefahr für den Patienten darstellt. Solange sich in einem Fahrzeug unter 16-Jährige befinden, dürfte dort ebenfalls nicht gedampft werden.

Alle E-Zigaretten-Gesetze unterlaufen das grundgesetzliche Recht auf unversehrtes Leben

Das neue Gesetz fällt unter eine umfassendere Initiative der Regierung mit dem Titel „Making Healthier Choices Act“ (etwa: Gesetz zur Entscheidung zugunsten der Gesundheit), in dem es unter anderem um gesündere Ernährung und die Umsetzung eines tabakfreien Staates geht.

Hier setzt die Kritik des kanadischen Rechtsprofessors David Sweanor an. In seinen Augen würde es das Gesetz Menschen ironischerweise unmöglich machen, die für sie gesündeste Entscheidung zu treffen – nämlich die, E-Zigaretten statt Tabakzigaretten zu konsumieren. Sweanor arbeitet seit 30 Jahren im Bereich der Gesundheitspolitik und ist auf Tabak- und Nikotinthemen spezialisiert. Er geht auf der Basis dieser Erfahrung davon aus, dass ein unregulierter, freier eCig-Konsum eine „unzählbare Zahl Menschenleben retten könnte.“

Das vorliegende Gesetz jedoch stelle in der Praxis ein E-Zigaretten Nutzungsverbot dar. Gleichzeitig habe die Erfahrung gezeigt, dass Konsumenten E-Zigaretten sehen und ausprobieren müssen, um von ihrem Nutzen überzeugt zu werden. Nur wenn sie diese vorgeführt bekommen und erfahren, „wie sie die Akkus der Modelle wechseln, Einzelteile austauschen und die Befüllung vornehmen können und sie gleichzeitig selbst probieren, können sie das für sie geeignete Produkt finden“ erläutert Sweanor.

„Ihnen diese Optionen zu verwehren, bedeutet, sie aktiv davon abzuhalten, ein risikoärmeres Produkt zu erwerben.“ Das, so der Professor, unterliefe das verfassungsgemäße Recht auf Leben, das jedem Menschen zustünde. Hiermit spricht er ein universelles Paradox an, das sich auf alle Dampf-Regulierungsbemühungen bezieht, egal in welchem Land oder welcher Region.

E-Zigaretten sind beratungsintensiv – und schon deshalb mit Tabakzigaretten unvergleichbar

Anders als Zigaretten, seien E-Zigaretten ein beratungsintensives Konsumentenprodukt. Sweanor argumentiert weiter: „Behandeln wir E-Zigaretten genauso wie Tabakzigaretten, gereicht dies dem Tabakrauchen zum Vorteil: Zum einen aufgrund der Eigenheiten des Produkts, zum anderen, weil Konsumenten dadurch den Eindruck gewinnen, eCigs seien so riskant wie Zigaretten, obwohl jede Regierung eigentlich verpflichtet wäre, die genau gegenteilige Wahrheit zu verbreiten – dass sie nämlich wesentlich risikoärmer sind.“

Der kanadische Oberste Gerichtshof hat allerdings bereits die gegenteilige Position bezogen. Seiner Aussage nach genüge schon eine „hinreichende Befürchtung möglicher Gefährdung“, um vorbeugende Maßnahmen zu rechtfertigen. Sweanor sieht dies als Relikt einer anachronistischen „Abstinenz“-Philosophie der Rauchentwöhnung, die von einem moralistischen Unterton getragen würde. „Nichts, was wir tun, ist völlig risikofrei. Alles muss im Lichte eines relativen Risikos beurteilt werden. Die Wissenschaft hat nachgewiesen, dass das Risiko der E-Zigarette relativ gering ist“. Das Problem scheint ihm die einseitige, vorverurteilende Interpretation vorhandenen Studienmaterials.

Noch sind längst nicht alle juristischen Kanäle ausgeschöpft

Auch Deutschland hat ein Grundgesetz, das unsere Grundrechte festsetzt. Auch dort steht in Artikel 2,(2) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Zumeist haben sich Bezugnahmen auf das Grundgesetz im Dampf-Zusammenhang meist auf die Rechte zur freien Persönlichkeitsentfaltung (ein schöner, schon etwas älterer Artikel hierzu findet sich unter http://blog.rursus.de/2012/09/gibt-es-ein-grundrecht-auf-rauchen/) oder auf die unzulässige Beschränkung der unternehmerischen Freiheit durch Tatbestand der Enteignung konzentriert. Hierzu hat der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) eine sehr lesenswerte Stellungnahme mit dem Titel „Unvereinbarkeit des Art. 18 Abs. 1 E-TRL mit dem Primärrecht – Gutachten von Prof. Dr. Holger Schwemer“ veröffentlicht.

Vielleicht wäre es endlich an der Zeit, im Angesicht der unmittelbar bevorstehenden Ratifizierung des TPD2 das Bundesverfassungsgericht zu bemühen. Denn dieses unterläuft nicht nur unsere nationale Gesetzessouveränität, wie oben erwähnte Stellungnahme ebenfalls schlüssig aufzeigt – es hebelt auch unsere Grundrechte aus.

Weiterführende Links
Legislative  Assembly of Ontario
LAW Times
Weitere Themen
Wo dürfen eZigaretten gedampft werden?
Drogenbeauftragte der Bundesregierung will eCigs Tabakzigaretten gleichstellen
Bundesregierung stufft e-Zigarette als Arzneimittel ein
eZigaretten im Flugzeug: Mitnehmen wird Pflicht, Dampfen bleibt verboten
Österreichs absurde Abgabenverordnung für e-Zigaretten
Bundesverwaltungsgericht: E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt

3 Kommentare
  1. Ironwig sagte:

    „Der kanadische Oberste Gerichtshof hat allerdings bereits die gegenteilige Position bezogen. Seiner Aussage nach genüge schon eine „hinreichende Befürchtung möglicher Gefährdung“, um vorbeugende Maßnahmen zu rechtfertigen.“ Was in dieser Aussage steckt ist unglaublich. Was ist dann mit allen Arzneimitteln, Lebensmittelzusätzen, Fracking, Kernenergie…

    Lieben Gruß an alle Regierungen die ihre Köpfe gaaaanz tief in den Är…en der Finanzstarken vergraben.

  2. Frank sagte:

    Sicherlich wird auch bei uns sich bald das Verfassungsgericht mit diesem Thema befassen.
    Leider ist es hier in Deutschland aber so, daß nur gegen bestehende und inkraftgetretene Gesetze Verfassungsklage erhoben werden kann.
    So schön es auch wäre, die TPD2 schon im Vorfeld auszuhebeln, unser Rechtssystem lässt dies leider nicht zu.

    Einzige Ausnahme in der Hinsicht ist UK. Dort werden auch schon die entsprechenden Hebel in Bewegung gesetzt.
    Wie das ausgeht, bleibt abzuwarten. Gerade der Europäische Gerichtshof ist ja nun nicht gerade für seine schnelle Entscheidungsfindung bekannt.

    Für uns in Deutschlland sollte es eigentlich keinen Zweifel daran geben, wie das Urteil unseres BVerfG aussehen wird:
    Pro Dampfen, denn es gibt keine andere verfassungskonforme Entscheidung.

Kommentare sind deaktiviert.