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EU-Beschluss: Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz

EU-Beschluss: Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz
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Einführung neuer KI-Regeln in der EU

Die Europäische Union hat sich auf einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geeinigt. Die EU-Staaten stimmten in Brüssel Plänen zu, die den Einsatz von Technologien in Bereichen wie Videoüberwachung, Spracherkennung und der Auswertung von Finanzdaten regulieren sollen. Das Gesetz tritt im Frühjahr 2026 in Kraft und ist laut EU-Ländern das weltweit erste seiner Art, das einen globalen Standard für die KI-Regulierung setzen könnte.

Ziele und Schwerpunkte der Regelung

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Nutzung von KI innerhalb der EU sicherer zu gestalten. Dies beinhaltet Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Nichtdiskriminierung und Umweltfreundlichkeit von KI-Systemen. Ein zentrales Element ist die menschliche Überwachung der KI-Systeme. Die Regelung gilt für alle, die KI-Systeme in der EU entwickeln, anbieten oder nutzen, einschließlich öffentlicher und privater Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

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Strenge Anforderungen für risikoreiche Anwendungen

Besonders risikoreiche KI-Anwendungen, wie beispielsweise Gesichtserkennung an öffentlichen Orten, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Solche Anwendungen dürfen künftig nur noch mit richterlicher Anordnung genutzt werden. Polizei und Sicherheitsbehörden können Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nur zur Verfolgung schwerer Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus einsetzen. Bestimmte Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, wie Massenüberwachung mit biometrischen Daten oder „Social Scoring“, werden vollständig verboten.

Kritische Stimmen und Herausforderungen

Amnesty International und Abgeordnete von SPD und Linken äußerten Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Gesichtserkennung und anderer Technologien gegen Migranten und Schutzsuchende. Der Digitalverband Bitkom kritisierte, dass das KI-Gesetz wesentliche Fragen offen lasse und befürchtet, dass die EU-Vorgaben bereits in zwei Jahren veraltet sein könnten. Der Verbandspräsident Ralf Wintergerst betonte, dass die Umsetzung der Regelungen entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg von KI in Deutschland und Europa sei.

Forderungen nach einer innovationsfreundlichen Umsetzung

Bundesdigitalminister Volker Wissing betonte die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung der Regulierung aufgrund der schnellen technologischen Entwicklungen. Er plädierte für eine innovationsfreundliche Umsetzung der Regeln und betonte, dass die Bundesregierung sich dafür eingesetzt habe, sogenannte Allzweck-KI wie den Chatbot ChatGPT nicht als Hochrisiko-Anwendung einzustufen.

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Sanktionen bei Verstößen

Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen Regeln im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann vollständig gelten. Bei Verstößen gegen die Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen, die Geldstrafen umfassen können. Privatpersonen können Verstöße bei nationalen Behörden melden, die dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

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