Wie sicher sind regulierte Liquids für E-Zigaretten wirklich?
Einführung für Umsteiger
Dass Rauchen ungesund und nicht nur für aktive Raucher schädlich sein kann, sollte jedem bewusst sein. Auch wenn bei dem, was heute “Dampfen” genannt wird, sehr viel weniger Schadstoffe freigesetzt werden, ist auch der Konsum von Nikotin per E-Zigarette nicht unbedenklich. Der Unterschied zwischen der herkömmlichen Kippe und der E-Zigarette besteht im Rauch beziehungsweise Dampf. Bei der Tabakzigarette wird Tabak verbrannt.
Bei diesem Prozess entsteht Rauch, der gut 4.800 chemische Substanzen enthält, 250 davon können nachweislich krebserregend wirken. Im Gegensatz dazu wird in der E-Zigarette ein sogenanntes Liquid verdampft, so dass der Nutzer “nur” den Dampf einatmet. Erstmals kam die E-Zigarette 2003 in China auf den Markt, seit 2005 wird sie fast in die ganze Welt exportiert und seitdem wächst der europäische Markt für die E-Zigarette – und das aus einem nachvollziehbaren Grund.
Viele Raucher möchten ihrer Sucht Herr werden und sehen in der E-Zigarette eine realistische Möglichkeit. Schließlich soll die E-Zigarette 95% weniger Schadstoffe enthalten und gilt als gute Ausstiegsmöglichkeit für Kettenraucher wie Gelegenheitsraucher. Jedes Jahr sterben sechs Millionen Menschen an mit Tabakkonsum in Verbindung gebrachten Krankheiten, zehn Prozent dieser Todesfälle lassen sich auf Passivrauchen zurückführen. Daher warnt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor dem Konsum von Tabak. Jüngst wurden allerdings auch Todesfälle in den USA und in Belgien mit nicht legalem Liquid in Verbindung gebracht, was die Frage aufwirft, wie sicher Liquids wirklich sind.
Liquid – was ist das überhaupt?
Die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette verdampft wird, wird als Liquid bezeichnet. Ein Liquid besteht in der Basis aus Glycerin (VG) und Polypropylenglycol (PG). Glycerin ist der einfachste dreiwertige unter den Alkoholen und in allen natürlichen Fetten und Ölen vorhanden. Auf Lebensmittelverpackungen wird dieser Stoff als E422 abgekürzt, in Kosmetika fungiert Glycerin als Feuchtigkeitsspender, ebenso ist es in Zahnpasta, Deo, Schuhcreme und Arzneistoffen vorhanden. Polypropylenglycol (PG) – in der Chemie als C3H6O bekannt – findet in Wasch-, Putz- und Frostschutzmitteln sowie Weichmachern Anwendung. Der Nebel in der Disco oder im Theater basiert ebenfalls auf Polypropylenglycol. Neben diesen beiden Stoffen enthält ein Liquid Wasser. Optional sind auch Nikotin und Aromen Bestandteile eines Liquids. Ein reguliertes Liquid ist getestet und behördlich für den Markt zu gelassen – aber dazu später mehr.
Nikotin in einem regulierten Liquid
Ein Liquid für eine E-Zigarette muss nicht unbedingt Nikotin enthalten. Dagegen gibt es jedoch keine Zigaretten ohne Nikotin. Der Nikotingehalt in einem Liquid lässt sich dem Bedarf eines Rauchers anpassen. Jahrelange Kettenraucher können so Schritt für Schritt ihren Nikotinkonsum verringern. Die in Deutschland zugelassene Maximalkonzentration von Nikotin beträgt 20 mg/ml. Durch sogenannte Nikotin-Shots kann der Dampfer dann selbst entscheiden, wie stark die Nikotin-Konzentration in seinem Liquid sein soll – sofern er dieses selbst mischt. Bei fertigem Liquid lässt sich der Nikotingehalt an der Liquidflasche ablesen. Allerdings dampfen eben auch Personen, die den Konsum eines verdampften Liquids mit Aroma als Genussmittel sehen und nicht auf Nikotin aus sind. Die Nikotinmenge wird mal in Milligramm pro Milliliter angegeben, andere Anbieter bezeichnen den Nikotingehalt mit Zero, Low, Medium oder High. Bei der höchsten Konzentration liegt allerdings der Nikotingehalt meistens nicht bei dem erlaubten Maximum von 20 Milligramm, sondern bei zwölf, was schon ein wirklich hoher Nikotingehalt ist. Erfahrungen von früheren Kettenrauchern nach ist zum Aussteigen die höchste Dosis gar nicht unbedingt notwendig.
Allerdings dampfen eben auch Personen, die den Konsum eines verdampften Liquids mit Aroma als Genussmittel sehen und nicht auf Nikotin aus sind. Die Nikotinmenge wird mal in Milligramm pro Milliliter angegeben, andere Anbieter bezeichnen den Nikotingehalt mit Zero, Low, Medium oder High. Bei der höchsten Konzentration liegt allerdings der Nikotingehalt meistens nicht bei dem erlaubten Maximum von 20 Milligramm, sondern bei zwölf, was schon ein wirklich hoher Nikotingehalt ist. Erfahrungen von früheren Kettenrauchern nach ist zum Aussteigen die höchste Dosis gar nicht unbedingt notwendig.
Nikotin ist ein Alkaloid, das sich in den Blättern der Tabakpflanze findet und hochgradig suchterzeugend ist. Das Alkaloid Nikotin hat je nach Dosis verschiedene Wirkungen. Gering dosiert wirkt es als Stimulans, eine mittlere Dosis hat eher einen entspannenden Effekt, eine hohe Dosis kann eine erregende oder lähmende Wirkung auf Teile des vegetativen Nervensystems haben und den sogenannten Tabakflash herbeiführen. Eine Überdosis geht mit Übelkeit und Erbrechen einher. Darüber hinaus ist Nikotin bekanntermaßen krebsfördernd.
Wie unterscheiden sich Liquids?
Liquids sind auch daraufhin gekennzeichnet, welches Mischverhältnis von VG und PG sie aufweisen. Ein höherer VG-Anteil soll für mehr Dampf sorgen, ein höhere PG-Gehalt dagegen wird oft mit einem intensiveren Geschmack in Verbindung gebracht. Je mehr Wasser das Liquid enthält, umso flüssiger ist es logischerweise. Das Mischungsverhältnis eines Liquids findet sich immer online in der Produktbeschreibung oder auf der Verpackung und wird in Prozent angegeben: beispielsweise kann ein Liquid 50% PG und 50% VG enthalten. Als Raucher, der das Rauchen aufhören möchte, kann man also auch feststellen, worauf es einem beim Rauchen einer Zigarette eigentlich ankommt. Ist es der Aspekt, etwas in der Hand zu halten, das tiefe Atmen oder tatsächlich der Geschmack? Viele Raucher erzählen, dass ihre erste Zigarette ihnen überhaupt nicht geschmeckt hat, und dass sich mit der Zeit auch ihr Geschmackssinn verändert hat. Kommt es einem also auf den Dampf an, lässt sich auch dessen Intensität mit der Zeit schmälern. Ebenso lässt sich der Geschmack von einem Nikotingeschmack zu geschmacksneutral verändern. Ein Problem dabei sind die Aromen, die das Aufhören nicht immer so leicht machen…
Die Liquids und ihre Aromen
Zahlreiche Liquids sind mit Aromen verschiedenster Richtungen kombiniert. In Fachhandeln wie Dampfalarm findet sich eine breite Palette an Geschmacksnoten, und die Aromen, die den Basen hinzugefügt werden, sind meistens solche, die auch in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Von Ananas über Espresso und Käsekuchen bis Saurer Apfel ist so ziemlich alles im Fachhandel vertreten. Und die schier unendlichen Möglichkeiten locken natürlich zum Ausprobieren. Vor allem bei Jugendlichen sind die bunten Fläschchen mit ihren vielfältigen Inhalten beliebt, weshalb die Sorge besteht[1], dass diese Aromen den Konsum bei Jugendlichen eher fördern als zum Abschluss bringen. Vielmehr etabliert sich das Rauchen der E-Zigarette als Gewohnheit und macht ein Aufhören noch schwerer. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Aromen wichtig.
Kontrolle und Regulierung von E-Zigaretten und Liquids
Ehe in Deutschland eine E-Zigarette auf den Markt kommt, muss sie sechs Monate zuvor behördlich angemeldet werden und wird dann auf Herz und Nieren geprüft. Zusätzlich müssen Emissionsmessungen zum Produkt eingereicht werden. Da der Markt in den letzten Jahren gewachsen ist, existieren mittlerweile auch ungetestete Produktfälschungen, deren Inhaltsstoffe oder Verarbeitung nicht transparent sind. Die mitunter minderwertige Ware kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen und stellt daher ein unnötiges Risiko dar. Vielmehr sollte man beim Kauf auf ein Echtheitszertifikat achten, das bei der staatlichen Kontrolle der Produkte ausgestellt wird. Seriöse Anbieter geben außerdem die Inhaltsstoffe der Liquids genau an und teilen auch Risiken im Umgang dieses Liquids mit. Manche Liquids können etwa bei mehrfachem Hautkontakt diese spröde werden lassen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Bei Dampfalarm findet man die pflichtgemäße Einordnung nach CLP-Verordnung beispielsweise in der Produktbeschreibung im Onlineshop und kann sich so vor dem Kauf informieren.
Seit dem 20. Mai 2017 wurde in Deutschland das Gesetz für den Gebrauch und Verkauf von E-Zigaretten angepasst. Nach langen Auseinandersetzungen darüber, ob E-Zigaretten unter die Tabakproduktverordnung (TPD) fallen sollten, ist an diesem Tag die TPD2[2] in Kraft getreten, die Bestimmungen zum Thema E-Zigarette enthält. In dieser Verordnung sind Verpackungsgrößen, Pflichtangaben und Inhaltsstoffe festgeschrieben. So dürfen nikotinhaltige Nachfüllfläschchen 10 Milliliter Inhalt nicht überschreiten, nikotinfreie Liquids dürfen auch in größeren Mengen verkauft werden. Außerdem prangt nun der Nikotinhinweis wie bei Zigaretten und Tabak auf der Packung, in der sich nach der neuen Verordnung auch ein Beipackzettel mit einer weiterführenden Auflistung der Inhaltsstoffe sowie Warnhinweisen befindet. Zusätzlich greift mit dieser Verordnung auch das Werbeverbot.
Weiterführende Links
[1]www.aerzteblatt.de
[2] www.wissen.de