Umsetzung der TPD2 in Deutschland: Die Prognose!

TPD 2 - Eine Prognose zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie in Deutschland

Umsetzung der TPD2 in Deutschland: Die Prognose!

TPD2: Die Prognose

Bis Mai 2016 hat die deutsche Bundesregierung Zeit, die im letzten Jahr beschlossene „EU Tabacco Directive“ umzusetzen – und damit auch Artikel 20 zu ratifizieren, der sich mit den neuen Regulierungen der E-Zigarette beschäftigt. Höchstwahrscheinlich wird sich die Regierung allerdings nicht so lange Zeit lassen; gleichzeitig ist noch offen, wann es soweit sein wird und wie die genauen Bestimmungen lauten werden.

[wbcr_snippet]: PHP snippets error (not passed the snippet ID)Das liegt an der nebeligen Natur der EU-Vorgaben, die nur in mancher Hinsicht eindeutig sind, in vielen Bereichen den Mitgliedsstaaten aber einen ausgedehnten Interpretationsspielraum lassen. Nun haben (wir berichteten) einige Länder die TPD2 bereits umgesetzt. Dabei zeigte sich, dass die Ausgestaltung in vieler Hinsicht die spezifische libertäre beziehungsweise paternalistische Landeskultur widerspiegelt. Außerdem ist sie stark davon geprägt, ob das TPD 2 zusätzlich als Steuergelder-Generierungsmaschine herhalten muss.

Lassen diese Vorbilder eine Prognose hinsichtlich der deutschen Verhältnisse zu? Wir haben die TPD mal auf unvermeidliche, wahrscheinliche, unwahrscheinliche und noch völlig im luftleeren Raum schwebende Implementierungsmöglichkeiten für Deutschland hin abgeklopft – natürlich ohne Gewähr auf letztendliche Stimmigkeit.

Das Unvermeidliche

Sicher ist, dass Deutschland das Zahlenwerk des Artikels 20 1:1 umsetzen wird, sprich:

  • die Nikotinkonzentration wird auf 2% reduziert werden, es werden also maximal 20mg pro 1ml Liquid zugelassen sein.
  • frei verkaufte Liquid-Fläschchen dürfen nicht mehr als maximal 10ml Flüssigkeit beinhalten.
  • direkt in E-Zigaretten einsetzbare Einwegkartuschen/ Patronen und nachfüllbare Tanks mit nikotinhaltigem Liquid dürfen maximal 2ml Liquid Fassungsvermögen aufweisen.
  • Vitaminzusätze, Stimulanzien und Farbstoffe werden als Inhaltsstoffe verboten.
  • ein Drittel jeder Verpackungsoberfläche wird mit Warnhinweisen zur Gefährlichkeit von Nikotin bedruckt oder beklebt sein (gemäß Artikel 12 Absatz 2 zur Warnung auf Tabakerzeugnissen).
  • alle Verpackungen und Verschlüsse müssen kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sein.
  • E-Zigaretten-Werbung im öffentlichen Raum ist weitestgehend verboten.
  • jedes Produkt muss einen Beipackzettel mit einer Reihe festgelegter Informationen beinhalten.
  • neue Produkte müssen den zuständigen Behörden sechs Monate vor Markteintritt angezeigt werden.

Das Wahrscheinliche

Die Verlangsamung von Innovation und die Insolvenz kleinerer Hersteller

„Alle Hersteller, Importeure und Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern müssen ein System zur Erhebung von Informationen über alle vermuteten schädlichen Auswirkungen (der von ihnen produzierten oder vertriebenen) Erzeugnisse auf die menschliche Gesundheit einrichten und erhalten.“ Dies ist nur eine von vielen Vorschriften, die die Bewegungsfreiheit von Akteuren des Dampf-Marktes in Zukunft massiv einschränken werden – in finanzieller, personeller, logistischer und technologischer Hinsicht.

Dabei sind die entsprechenden Formulierungen noch recht vage gehalten. Deutschland jedoch ist ein bürokratischer Apparat mit einem recht hohen Kontrollbedürfnis. Es steht daher zu befürchten, dass die Vorgaben streng interpretiert werden. Dies wird die Innovation extrem verlangsamen, aus verschiedenen Gründen: Es ist weniger Geld für die Entwicklung da, diese muss sich von Anfang an strengere Parameter halten und die Markteintrittsbedingungen für neue Geräte sind so streng, dass neue Entwicklungen schon an ihrer Abweichung von der Norm scheitern können.

Viele kleinere Betriebe werden außerdem mit dem vorhandenen Personal kaum in der Lage sein, komplexe und zeitaufwendige Dokumentationsanforderungen zu erfüllen oder Datenbanken zu befüttern und die Informationen weiterzuleiten. Hinzu kommen die erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Umstellung der Produktion. In der Summe wird dies sicherlich auf eine Dezimierung eines momentan noch innovationsfreudigen, vielschichtigen Marktes bestückt mit mittelständischen Betrieben und Einzelunternehmern hinauslaufen.

Die Besteuerung

Die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf E-Liquids ist nicht Bestandteil des TPD, wird aber momentan innerhalb der EU intensiv diskutiert (Link zum Steuerartikel). Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Bund sich für eine Besteuerung entschließt – und es wäre politisch nachvollziehbar und strategisch günstig, dies im Zuge der Umsetzung der TPD-Vorgaben zu tun, um so die Verantwortung für diesen Schritt implizit auf Brüssel abwälzen zu können, wie das Bundesfinanzministerium es auf Anfrage ja auch bereits zugegeben hat.

Das Unbekannte

Die Einschränkung der Aromenauswahl

Im TPD wird den Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Erlass von Regelungen für Aromen überlassen. Ob Deutschland eine Aromen-Beschränkung vornehmen wird, ist völlig offen. Die Begründung hierfür wäre aller Wahrscheinlichkeit nach der Jugendschutz, ausgehend von der Annahme, dass es vor allem die verschiedenen, oft süßen Aromen sind, die viele Kinder und Jugendliche zum Dampfen verleiten. Allerdings: „Jegliches Verbot von derartigen aromatisierten Produkten müsste gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) gerechtfertigt und mitgeteilt werden.“, so die Vorgabe der TPD.

Die Zensur der Berichterstattung

Die entsprechenden Textauszüge im TPD lauten: „[…] Jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, ist verboten; […] jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, ist verboten, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben.“

Das Internet hat notwendigerweise eine grenzüberschreitende Wirkung. Streng genommen sind meine Beiträge für Liquid-News.com sowie die meisten der anderen journalistischen Artikel in allen anderen Dampfer-Blogs, Foren und Magazinen ebenso wie alle Dampfer-Videos auf Plattformen wie You Tube oder Vimeo kommerzielle und/oder private Beiträge mit dem Ziel, das Dampfen zu fördern.

Die Frage ist nun: Handele ich in Zukunft strafbar und/oder ordnungswidrig, wenn ich positiv über E-Zigaretten schreibe? Handelt Liquid-News gesetzesbrüchig, indem es meine Beiträge veröffentlicht? Ich vermute, der deutsche Gesetzgeber wird nicht soweit gehen – zu schlecht sind die Erfahrungen, die dieses Land in der Vergangenheit mit einer Zensur der öffentlichen Rede und einer Beschneidung der Pressefreiheit gemacht hat. Ob allerdings im Stillen Präzedenzfälle durch Bußgelder, Abmahnungen und einstweilige Verfügungen geschaffen werden und so ein Klima der übermäßigen Vorsicht bei budget-eingeschränkten Redaktionen entsteht, das ist schwer voraus zu sehen.

Abgabe- und Dampfverbot für Jugendliche

Diesen potenziellen Gesetzesakt überlässt das TPD der Entscheidungsgewalt der Mitgliedsstaaten. Noch deckt das Abgabe- und Rauchverbot des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) elektrische Zigaretten nicht ab. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will dies jedoch zügig ändern und ein Abgabeverbot von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche gesetzlich festschreiben. Sie wird dabei von so gut wie allen wichtigen, bundesnahen Interessengruppen wie dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Krebshilfe, der Bundesärztekammer, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen oder dem Deutschen Krebsforschungszentrum unterstützt. Ob dieses Verbot im Zuge der TPD-Ratifzierung stattfinden wird und in welchem Ausmaß, wird sich zeigen.

Das Unwahrscheinliche

Die E-Zigarette als Medizinprodukt

Die TPD überlässt es den einzelnen Mitgliedsstaaten, ob sie auf einer Einordnung nikotinhaltiger Zigaretten als Medizinprodukte bestehen oder nicht. Schweden und Ungarn haben bereits zu erkennen gegeben, dass in ihren Länder jedwedes Nikotinprodukt außer Tabakzigaretten als Medizinprodukt definiert sein wird. Großbritannien und Frankreich distanzieren sich von diesem Ansatz und wollen E-Zigaretten in dieser Hinsicht vergleichbar mit anderen Verbrauchsgütern als Genussmittel behandeln.

In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2014 bereits in letzter Instanz entschieden, dass E-Zigaretten und die zu ihnen gehörigen E-Liquids weder als Arzneimittel noch als Medizinprodukt einzustufen sind (Urteil vom 20.11.2014, BVerwG 3 C 25.13; BVerwG 3 C 26.13; BVerwG 3 C 27.13). Insofern wurde dieses Element der Ausgestaltung bereits vorab rechtlich geklärt. Es ist unwahrscheinlich, dass es hierbei in näherer Zukunft zu einer rechtskräftigen, anderen Ansicht kommt.

Das Verbot spezifischer Geräte

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, spezifische Geräte oder Gerätetypen EU-weit zu verbieten, wenn drei Mitgliedsstaaten dies in ihren respektiven Länder aus sicherheitstechnischen Gründen bereits tun. Kommissions-intern wurde diese Klausel aufgenommen, um vom Endverbraucher nachfüllbare Geräte per se in Zukunft verbieten zu können, falls die Mitgliedsstaaten dazu Anlass sehen. Begründet wurde dies so: „Vor dem Hintergrund, dass sich der Markt für elektronische Zigaretten in der Entwicklung befindet, ist es möglich, dass bestimmte in den Verkehr gebrachte elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter oder Arten von elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern ein unvorhergesehenes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, obwohl sie den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen.“

Allerdings wird eine tatsächliche Umsetzung dieser Option schwierig werden. Den Analysten von Wells Fargo zufolge wächst die Produktkategorie der selbst befüllbaren Geräte momentan doppelt so schnell wie der E-Zigarettenmarkt als Ganzes. Die meisten Dampfer steigen inzwischen von Einsteigergeräten auf Geräte der 2. oder 3. Generation um. Immer mehr Studien belegen, dass es deren produktspezifischen Eigenschaften sind, die einen Rauch-Stopp vereinfachen. Um diese freie Marktentwicklung mit spezifischen Verboten zu unterlaufen, bedürfte es schon sehr spezifischer, handfester Hinweise auf ein extrem hohes Verbraucherrisiko, um keine Einspruchswelle auszulösen.

Der Verbot des Dampfens im öffentlichen Raum

Für rauchfreie Zonen sieht das TPD keine Vorschriften vor. Das bedeutet, dass beispielsweise auch das 2014 vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte, nicht mehr zur Revision zugelassene Recht jedes nordrhein-westfälischen Gastronomen, Dampfen innerhalb seines Betriebes zu erlauben, hiervon nicht angetastet werden kann. Es obliegt weiterhin den Kommunen (Städten und Gemeinden) und den Bundesländern, die Regelungen hinsichtlich des Dampfens im öffentlichen Raum zu bestimmen.

Dabei gilt gemeinhin, dass Entscheidungsträgern auf kommunaler Ebene entweder massive und kollektive Beschwerden oder nachweisliche Gefährdungshinweise vorliegen müssen, um den öffentlichen Gebrauch eines Genussmittels zu untersagen. Diese Entscheidung auf Bundesebene zu heben und durchzusetzen, bedürfte eines zweifachen, juristisch zweifelhaften Entschlusses, der zumindest langwierig und nur unter erheblichem Protest durchzusetzen wäre.

 

Der zeitliche Rahmen bis zur Umsetzung

Die Umsetzung der Tabakrichtlinie müsste zeitnah bis spätestens September diesen Jahres erfolgen, wenn der Gesetzgeber dem Handel und Importeuren ausreichend Spielraum für die Umsetzung der nationalen Richtlinien auf die Produkte geben will. Der Gesetzgeber lässt allerdings auf sich warten, verunsichert dabei den Handel, denkt nach über Steuern zur e-Zigarette, überlässt zur Wahrung der weißen Weste aber die diesbezügliche Veratwortung der EU,  bringt richtigerweise einen Jugendschutz (wieso eigentlich erst jetzt?) und überlässt die Lobbyarbeit in den eigenen Reihen und der Öffentlichkeit gegenüber einfach dem Deutschen Krebsforschungszentrum. Dort werden konsequent alle aktuellen Forschungsergebnisse ignoriert und der Feldzug gegen die e-Zigarette fortgeführt.

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“

So steht es im Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Ab wann tritt eine Verletzung dieses Grundrechts eigentlich ein? (Wir werden der Frage in diesem Zusammenhang nachgehen und berichten.)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht

die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

 

Das muss logischerweise für beide Seiten gelten: für die 70% der nicht rauchenden Bevölkerung genauso wie für die 30% erwachsenen Raucher oder Dampfer. Um wirklich eine Klärung herbeiführen zu können, ob der Dampf einer e-Zigarette gesundheitsschädigend ist oder nicht, müsste die deutsche Politik auf neutrale Untersuchungsergebnisse zurückgreifen. Das DKFZ, zur Hauptsache von der Bundesrepublik finanziert, versorgt legislative Entscheidungsträger (wie sein Leitspruch „Aus der Wissenschaft für die Politik“ schon zum Ausdruck bringt) mit entsprechenden Daten – die allerdings gefiltert und negativ negativ vorbelastet sind und nur den Schluss „Gefahr durch die e-Zigarette“ zulassen.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Bundesregierung die freie Entfaltung der Bürger behindert. Das menschliche Hirn hat eine fatale Schwäche: seine Kritikfähigkeit stumpft durch Gewohnheit ab. Wenn wir oft genug hören, dass die elektronische Zigarette schädlich, womöglich sogar noch schädlicher als eine Tabakzigarette ist, dann glauben wir es am Ende und hinterfragen nicht mehr.

Das ist eine Propagandamschinerie, die sich die recht simplen kognitiven Vorgänge zunutze macht. Wir vergleichen ständig die Aussagen und Erfahrungen unserer Umgebung, führen in unseren Gedanken eine Statistik und merken uns das, was wir am häufigsten hören. Je scheinbar seriöser dabei eine Informationsquelle ist, umso mehr Gewicht legen wir auf ihren Inhalt. Kommt am Ende 10:1 Ergebnis gegen die E-Zigarette heraus, ist es eben dieses Resultat, was Politik und Bevölkerung im Hirn behalten. Ob hier wirklich noch von persönlicher Entfaltungsmöglichkeit gesprochen werden kann,  mag jeder für sich selbst überprüfen.

Es wird gebogen und gelogen, anders lässt sich das Vorgehen des nun zu Hilfe geeilten BfR (öffentliche Institution der Bundesregierung) nicht mehr erklären. Hier die Stellungnahme von Prof. Dr. Bernhard Mayer zu der Veröffentlichung des BfR Ob derartige Information bis zu unseren Politikern durchdringen ist fraglich. Übrigens wie unabhängig die Experten vom Bundesinstitut für Risikobwertung (BfR) sind ist in diesem Report zu sehen.

Zitat aus einem e-Zigaretten-Forum:
„Was hier abläuft ist ja kein Wissensstreit, sondern eine Kampagne. Da zählen nicht Wahrheit oder Fakten, sondern die öffentliche Meinung.“

Weiterführende Links
IG-ED: TPD2 – ein Flickwerk ohnegleichen
rursus: Die neue EU-Tabakrichtlinie (2014/40/EU)
rursus Zwischen und hinter den Zeilen: Gibt es ein Grundrecht auf Rauchen?

Das Ende der Aromenvielfalt bei E-Zigaretten

 

Einfach zu verstehender Vergleich zwischen Tabakrauch und Dampf

Es ist 5 vor 12:00

 

15 Kommentare
  1. Dampfstädter sagte:

    Ich sehe das Problem bei den geldgierigen Politikern und nicht bei der eZiggi. Seit 2013 bin ich Dampfer (eigentlich schon seit 2012) richtig umgestiegen bin ich endgültig 2013. Ich muss ehrlich sagen, ich war bis zu meinem Umstieg starker Raucher eine BigPack pro Tag war normal jeden Morgen hatte ich das Problem das ich nachdem ich aufgewacht bin erstmal nen Hustenanfall bekommen habe, zuletzt sogar mit Auswurf (hatte immer ein Glas mit Deckel neben dem Bett stehen) seit ich auf das Dampfen umgestiegen bin lies dieses allmorgendliche Problem immer mehr nach heute habe ich es garnicht mehr. Meiner Meinung nach geht es nur um folgendes

    1) Die Pyro spült Unmengen an Geld in die Staatskassen, dieses Geld kann dann wieder für Bomben, Raketen und Tod ausgegeben werden. Die eZigarette spült nicht diese Unsummen in die Staatskassen also muss die vom Markt verschwinden
    2) eZigaretten enhalten nicht diese Mengen an krebserregenden Stoffen wie die Pyro (mehrer Tausend) dadurch gibt es auf Dauer weniger Krebspatienten somit muss die Krankenkasse weniger Geld für teure Krebsmedikamente, Chemotherapien oder überteuerte Raucherentwöhnungskurse ausgeben. Was dem einen sein Glück ist dem anderen sein Pech… Pharmakonzerne produzieren auf Dauer weniger Krebsmedikamente, Nikotinpflästerchen und Sprays (die sowieso nichts bringen) also besteht die Gefahr, das diese ggfls. Mitarbeiter entlassen müssen um die Unkosten zu decken – die Pharmalobby unterstützt die Politiker also müssen die Poltiker dafür sorgen, das diese Unterstützung auch in Zukunft erhalten bleibt – Lösung: weg mit der eZigarette
    3) Durch den Umstieg auf die weit weniger schädliche eZiggi wird die Bevölkerung älter (Krankheiten wie Krebs können besser in den Griff bekommen werden), ältere Bevölkerung = Längere Rentenbezugszeiten = mehr Ausgaben für Vater Staat. Lösung: die eZigarette muss vom Markt verschwinden da diese den Staat auf Dauer – nach Meinung der Politiker – Schaden zufügt.

  2. Robert Haberl sagte:

    LOBBYISMUS auf HÖCHSTNIVEAU durch in Aufsichtsräten sitzende Politiker unserer Regierung und anderen

    Sie verdienen an Tabak-Zigaretten seit Jahrzenten sehr gut und lassen sich diese Quellen nicht durch Konkurrenz versauen. Eine Zigarette die nur Vorteile vorweist und gesundheitlich fast unangreifbar ist ist wie eine eierlegende Wollmilchsau und hat nur einen gravierenden Fehler in ihren Augen: Es ist nicht IHRE und sie verdienen nicht daran.
    Unterschätzt nicht den Lobbyismus in Deutschland. Die Tabak-Lobby würde das „Produkt Dampfer“ am liebsten aufkaufen und vom Markt nehmen um den Verteieb mit Zigaretten anzukurbeln.

    Ich habe 35 Jahre lang bis zu 30 Zigaretten Vanelle Zware Shag geraucht und konnte Verdampfer sei Dank meinen Nikotinkonsum auf NULL reduzieren. Das ging soweit, dass mir der Lungenarzt beim Lungenfunktionstest problemlos abnahm, dass ich Nichtraucher bin – denn der bin ich ja auch.

    Das war aber mal ganz anders.
    Kein Husten, keinen morgendlichen Auswurf – Ich atme seit 3 Jahren frei durch und das von heute auf morgen.

    Zwei meiner Internisten dampfen selbst E-Zigaretten, einer davon sogar in seiner Praxis. Auf Nachfrage sagte der , dass er seit 3 Jahren E-Zigaretten ohne Reue genießen kann, Ganz ohne die negativen Gedanken wegen Lungenkrebs zu haben. Ein Facharzt sollte wissen wovon er spricht.

    Das E-Dampfer nun solch einer Hexenjagd ausgesetzt werden ist eine durch finanzielle Interessen angetriebene Willkür und eine Rufschädigung sondergleichen.

    Meiner Ansicht nach haben E-Zigaretten wie wir sie dampfen nur eine einzige Schwäche: nämlich das es bisher noch keine Nachweisstudien gibt, die ihre nicht negativen Eigenschaften belegen.

    Die EU wurde zur Marionette der Tabaklobby und Deutschland ist (auch durch die EU) zum kotzen geworden.

    Aber ich will hier nicht noch groß herum-Merkeln – egal welchen dieser Volksverbrecher man wählt, ändern wird es nichts.

  3. Matthias sagte:

    Die Frage ist wird es auch in der Apotheke jetzt verboten größere Mengen vg mit h2o sich mischen zu lassen?
    Die Möglichkeit besteht nämlich dazu kann ich mir Nikotin rein mischen lassen
    Da komm ich bei 1 l ca auf 14 €
    Als Geschmack bestelle ich mir einfach Lebensmittelaromen und fertig

  4. kespro sagte:

    Klasse… statt mein Liquid selbst zu mischen für etwa €0,50 pro 10ml darf ich jetzt 10ml-Fläschchen für €4 das Stück kaufen. Das Rauchen soll also wieder billiger werden, als das Dampfen. WÄHLT DIESE KORRUPTEN SCHWEINE AB!

  5. Wenda Sebastian sagte:

    Da kann man gut sehen was in Deutschland wichtig ist also die Gesundheit der Menschen in Deutschland ist es nicht was wichtig ist das die Kasse stimmt

  6. Josef Wiedemann sagte:

    Was ich im Leben nicht kapieren werde dass keine Warnhinweise auf Flaschen mit Alkohol angedacht werden, dass Kinder ab 16 Bier trinken und auch kaufen dürfen und das in großen Mengen. Interessiert kein Schwein. Wo bleibt hier der Aufschrei die Kinder schützen zu müssen.Wahrscheinlich könnte ein Proteststurm losgetreten werden und unsere Politiker ihr Bierchen ihr Gläschen Wein ( Flasche) pro Abend nicht mehr wegsaufen können. Wenn sie auf jeder Flasche Auswirkungen von Alkohol in Bild und Sprache aushalten müssten dann wäre ihr Gläschen Wein weniger genussvoll. Und dann die Bierwerbung der unsere Kinder ausgesetzt sind. Ich kenne kein Produkt für das mehre Webung stattfindet und das an jeder Ecke im Kino im Fernsehn beim Fußball und und und. Was willst du da noch sagen? Ja doch ,es wird nie passieren

  7. Ingrid Bücker sagte:

    Ich habe 35 Jahre geraucht. Nun bin ich seit 5 Jahren glücklicherweise Dampfer.Ich hatte Stimmbandoedeme die operativ entfernt werden mussten.Diese kamen vom rauchen. Nach 2 Jahren waren Sie wieder da und sollten wieder entfernt werden. Ich bin dann auf dampfen umgestiegen und nach einem Jahr war alles von alleine weg.Das zeigt mir doch das dampfen weniger Schädlich ist.
    2.Unser Sohn hatte Asthma vom 1.Tag an mit der Ezigarette hat er kein Asthma spray mehr gebraucht .Was sagt mir das ?dampfen hat ihn geholfen.?
    Die sollten dann auch das rauchen verbieten. Aber es geht hier ja nicht um unsere Gesundheit sondern nur um Macht und Geld.

  8. Bennet sagte:

    Super Klasse was sich die eu da ausdenkt hauptsache die Politiker müssen weiterhin nicht hart arbeiten.
    Ich hatte vor mich mit einem Liquidshop selbstständig zu machen doch sollten die neuen richtlinien wirklich so verwirklicht werden ist mir dies fast unmöglich umzusetzen.

  9. John sagte:

    Wir in Holland haben schon diese neuen Gesetzen Juni 2015 nach CLP/EU oder TPD2, es wündert mich immer wieder warum der Deutsche Hersteler sich nicht schon jetz einstellt auf dass neues Gesetz.
    Die warnsymbole die Deutschland führt sind verältert.
    Die tastbaren gefuhlsetikette fehlen meistens auch nach beanstandung
    Die 10 ml ist bei uns normal, warum hatt Deutschland 30ml oder 50 ml oder 100ml bis zum 1 liter base 20 mg wird verkauft an jugendlichen! Ist dies verantwortungsvoll, nein dies ist fahrlässigkeit oder körperverletzung!
    Wo niemand an denkt dass ahnungslose transportunternehmen, Lieferer, Koeriere, Privat personen die eingesetz werden, ohne gefährlichen stoffen zertifikaat nachweiss aber wohl eingesetz werden zwecks belieferung. Ohne hinweiss dass es sich um gefahrgut handelt.
    Keine kartons weisen auf gefahrgut hin, auch DHL, DPD, usw kontrolieren den versand nicht, ist dies normal denke nicht. Dies wird bewusst verschwiegen, warum. Dies ist nötigung, für kommerziellen zwecke, ein unfall oder kötperverletzung wird folgen irgentwann geht es schief. LG

  10. Helmi123 sagte:

    Ich bin 56 Jahre alt, rauchte zuletzt etwa 25 Zigaretten am Tag.
    Seit etwa 2 1/2 Monaten bin ich mit Begeisterung Dampfer und brauche keine Pyros mehr.
    Mit den völlig überteuerten medizinischen Produkten wie Nikotinpflaster oder -sprays hätte ich es bestimmt nicht geschafft!

    Warum wird da nichts an den Zigaretten geändert? Z. B. nur noch zehn Zigaretten in einer Schachtel oder nur noch höchstens etwa 10 mg Nikotin pro Kippe beschlossen?
    Die Tabak-Lobby hat zu viel Einfluss! Die Tabaksteuer bringt natürlich auch viel Geld!

    MfG Helmut, der ohne e-Zigaretten nie von den Pyros weggekommen wäre

  11. Oliver sagte:

    Eigentlich müssten sich doch gerade die Krankenkassen für die e-Zigarette stark machen. Ein Raucher der aufhört, inhalliert eindeutig weniger Kazinomfördernde Inhaltsstoffe, seine Gesundheit verbessert sich und er kostet damit der Krankenkasse weniger Geld.
    Vielleicht sollten sich die Kassen mal darüber Gedanken machen und den Pharmakonzernen die Stirn bieten.
    Ich Dampfe jetzt einen knappen Monat und fühle mich viel Besser. Ich bekomme besser Luft, fühle mich Fitter und stinke nicht mehr nach dem Rauch.
    Da fürchten Staat und Tabakkonzerne um Einnahmen und versuchen die e-Zigarette mit diesen billigen Hetzkampagnen die e-Zigarette ins Abseits zu drängen.
    In meiner Stammbar, hatte ich durch das Dampfen schon einige Gespräche mit Rauchern, die irritiert waren, weil ich im Gebäude dampfen durfte. Einige von denen ziehen es in Erwähgung die e-Zigarette auszuprobieren.

  12. Stephan sagte:

    20 Jahre Raucher dann endlich Dampfen!

    Vorteile:
    1. Keine stinkende Wohnung
    2. Keine stinkende Kleidung
    2. Keine gefahr eines Brandes beim einschlafen
    3. Wenig bis keine belästigung von Nichtrauchern (Wenn nicht riesige dampfschwaden erzeugt werden)
    4. Nachbarn werden nicht mit geruch belästigt
    5. Besseres Körpergefühl
    6. Gesundheitlich geht es mir persönlich besser nachdem ich mit dem Rauchen auf das Dampfen umgestiegen bin (Kein Husten usw).
    7. Sportliche und Körperliche betätigung fällt mir wieder deutlich leichter
    8. Man schwitzt nicht so stark mehr
    9. Der Geldbeutel hungert nicht so stark aus
    10. Ich verschmutze nicht meine Umwelt (Glimmstängel, Verpackungen usw das entlastet die Straßenreinigung bzw Stadt)
    11. Aschenbecher brauche ich nicht zu Hause, auch nicht in der Öffentlichkeit und somit entällt auch hier die Reinigung bzw die gefahr eines Brandes.
    12. Alle Stoffe sind bekannt und somit erforscht, die wir Dampfen
    13. Experimentierfreudige Leute mischen immer neue Geschmacksrichtungen und kann somit auf den jeweiligen Geschmack des Dampfers angepasst werden.
    14. Der umstieg von der Zigarette auf das Dampfen ist relativ einfach und mit deutlich weniger Symtomen behaftet als das einfache aufhören!
    15. Das Dampfen bringt aufgrund seiner vielfalt mindestens genauso viel kontaktfreudige Menschen zusammen. Der soziale Aspekt ist hier weit größer, als bei einem Gespräch daß sich beschränkt auf (hey haste mal ne Kippe für mich)
    16. Betteln um eine Zigarette entfällt! (siehe punkt 15 auch)
    17. Nichtrauchende und Jugendliche sowie Kindern gebe ich kaum möglichkeit daß Rauchen anzufangen, da ich nichts zu verschenken habe.
    18. Dampferstores dürfen eh nicht an Jugendliche unter 18 Jahre verkaufen, somit ist eine eindeutige Regelung gegeben!
    19. Es gibt viele verschiedenste Modelle von klein bis groß mit und ohne Display und selbst für unerfahrene Dampfer leicht zu bedienende Geräte

    Nachteile:
    1. Bisher sind die Geräte etwas groß die wirklich sinnvoll sind
    2. Brauche ich mehr platz meistens um meine E-Zigarette einzustecken oder zu Transportieren.
    3. Bin ich abhängig von Strom oder muss diverse Akkus und Ladegeräte mitschleppen.

    Anscheinend ist unsere Bürokratie wie auch unser Rechtssystem nicht wirklich in der Lage eindeutige Entscheidungen zu treffen.
    Studien die positives über das Dampfen aussagen werden entweder zurechtgebogen um sensationslustigen Pressearbeitern deren zurechtgebogener unwahrheiten die Befölkerung vergiften. Machtgierige Politikentscheidungen werden getroffen um um jeden Preis in der Gunst der mehrheit zu stehen.
    Die Zigarettenlobby sowie auch die Pharmakonzerne reiben sich weiter die Hände denn es ist in wirklichkeit garnicht gewünscht daß ein Raucher das Rauchen aufgibt!, Krebs und diverse andere Krankheiten kosten nicht nur Geld nein sie spielen auch verdammt viel (mehr) Geld ein! Medikamente, Behandlung, Versorgung im KH usw. Hier zahlt der Krebs oder COPD Patient kräftig mit! Der Raucher lebt im schnitt nicht so lange das spart Rente und vieles mehr!
    Am ende geht es wieder ums liebe Geld

    Ein Schelm der böses dabei denkt!

  13. Joe sagte:

    @Emanuel de la muerte:

    Die Tabak-Lobby denkt sich solche Regulierungen aus und die EU führt sie brav ein.

  14. Emanuel de la muerte sagte:

    Maximal 10 ml Flascheninhalt. Das heisst, wenn man zuvor pro Monat fünf 20ml-Fläschchen (und das ist schon sehr viel) verbraucht hat, sind es dann schon zehn 10ml-Fläschchen. Hurra, Umweltschutz! Deutschland wird zur Liquidflaschen-Müllhalde. WTF, die erste. Dann die absolut willkürliche, völlig unverständliche Regelung mit den 2ml-Tanks, die zudem auch noch so schwammmig formuliert ist, dass man daraus alles konstruieren könnte, was man will. Wann wird denn eine „Nachfüll-Kartusche“ oder ein Nachfülltank MIT nikotinhaltigem Liquid verkauft? Nie! Also könnte zumindest das juristisch so ausgelegt werden, dass sich die Tankgröße gar nicht ändert. Oder nur bei Einweg E-Zigaretten. Für mich sind nachfüllbare Tanks Mehrweggeräte – also dürften die auch größentechnisch nicht begrenzt werden. Warum eigentlich diese Begrenzung? Damit man öfter was zu tun hat, jeden Tag? Wer denkt sich bitte SOLCHE Regulierungen aus – und warum fragt niemand nach, was das eigentlich bringen soll? Schwachsinn hoch fünftausend. Einfach unfassbar.

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