Pötschke-Langer fordert gesetzliches Aromenverbot für E-Zigaretten
E-Zigarette bald nur noch mit Tabakgeschmack?
Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum hat ein gesetzliches Verbot aller Liquid-Geschmacksrichtungen außer Tabak gefordert. Einen erneuen Anlauf dazu versucht aktuell Frau Ludwig (siehe update)
Offensichtlich hat sie dies im Rahmen einer Pressemitteilung getan, weiter verbreitet durch die dpa und so kritiklos wie wortwörtlich übernommen von diversen Medien – darunter etwa der Deutschen Apotheker Zeitung, der ich persönlich mehr redaktionelle Verantwortung zugetraut hätte (aufgehängt war diese Medienarbeit am Kontext der 13. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle, am 2. und 3. Dezember ausgerichtet vom WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Nichtrauchen im Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Interessanterweise haben sich von den 27 Rednerbeiträgen dieses Jahr 11 mit der E-Zigarette beschäftigt; wie auch im letzten Jahr werden wir noch einen Überblick geben).
Diese Forderung ist wesentlich brisanter, als es auf den ersten Blick scheint. Sie entlarvt die gesundheitspolitische Motive nicht nur des DKFZ auf so erstaunliche wie beunruhigende Weise. Und sie ist nur der Anfang einer Argumentationswelle, die sich auf die Aromen als Übeltäter stürzen wird.
Aromen: Für Kritiker die letzte, noch einzunehmende Dampfbastion
Den Aufruf zur gesetzlichen Aromen-Einschränkung für E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen begründet Pötschke-Langer mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, die besonders von Sorten wie „Mango, Schokolade oder Käsekuchen“ zum Dampfen verleitet würden.
Tatsache ist, dass die Aromenvielfalt bei E-Liquids das einzige Resultat der bisherigen, freien wirtschaftlichen Entfaltung der E-Zigarette ist, das von den beiden neuen Gesetzen zur Regulierung der E-Zigarette nicht vollständig kastriert wird. Zwar lässt die ausführliche Liste der in Zukunft „Verbotenen Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern“ (§ 27 des neuen Gesetzesentwurfes) schon 95% aller momentan auf dem Markt erhältlichen Liquids aus dem einen oder anderen Grund nicht mehr zu.
Das Gesetz hütet sich aber, den faktischen Umkehrschluss in Worte zu fassen: Das nämlich der einzige noch erlaubte Inhaltsstoff reiner Tabak zu sein habe. Hat jedoch erst mal die normative Kraft des Faktischen gesiegt, sprich wären alle E-Zigarette auf dem Markt durch das wirkende Ausschlussprinzip mit Tabakessenz befüllt – dann würde das die ideale Argumentationsgrundlage für die juristische und vor allem steuerliche Gleichstellung der E-Zigaretten als „Tabakerzeugnis“ darstellen. Dr. Pötschke-Langer macht sich mit ihrer Forderung zur idealen, steuerpolitischen Wegbereiterin.
Dennoch: Bis dahin steht hier zumindest noch der theoretische Hauch einer freien Wahl der Geschmacksrichtungen im Raum – und diese ist Dr. Pötschke-Langer schon deshalb ein Dorn im Auge, weil es eben dies ist: eine freie Wahl. Die Ideologie des DKFZ lässt diese Entscheidungsautonomie per se nicht zu. Diese klassifiziert Raucher als süchtig, und damit als nur sehr eingeschränkt zurechnungsfähig.
Das ganze vom DKFZ gestützte Regulierungskonzept ist ja nicht darauf ausgelegt, ein hoffnungsvolles, aber etwas anarchisches Produkt sicherer zu machen, damit es in Zukunft noch mehr Gutes kann. Stattdessen wird hier mit Argusaugen diagnostiziert, dass „diesen Süchtigen“ mit der E-Zigarette ein weiteres Genussmittel zu Verfügung steht, um ihrer maßlosen und unkontrollierten Abhängigkeit zu frönen und sich damit wiederum der therapeutischen Intervention eines Staates zu entziehen, der „cleane“ Bürger braucht.
Wer den Gesetzentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung liest, hält im Prinzip den Regelkatalog eines Internats für straffällige Jugendliche in der Hand, denen vorgeschrieben wird, wann sie das Licht auszumachen haben und auf welcher Höhe des Brustkorbes die Hände ÜBER der Bettdecke beim Einschlafen platziert sein sollen. Dass der Verbraucher bei aller Züchtigung weiter frei über den Geschmack seines Dampfgenusses entscheiden können soll, ist in etwa so, als hätte man bei aller Sorgfalt in der Formulierung vergessen, die Höhe des Rocksaums der Schuluniform festzuschreiben – an sich kein folgenreiches Vergehen, aber das Einfallstor für einen unbedingt zu verhindernden Anflug von Willensautonomie.
Einziges tatsächliches Problem: E-Shishas
Dies vorausgeschickt, ist es natürlich tatsächlich so: Alle bestehenden Umfragen zum Thema (mit der Ausnahme einer einzigen, allerdings von der E-Zigarettenfirma NJOY finanzierten, siehe LINKS) bescheinigen Aromen tatsächlich ein Attraktivitätspotenzial für Kinder und Jugendliche. Das Problem liegt dabei, schaut man genau hin, allerdings hauptsächlich bei den sogenannten
E-Shishas, nicht bei Wasserpfeifen oder E-Zigaretten.
Einweg-E-Shishas sind in meinen Augen speziell für einen jugendlichen Markt entwickelt worden. In diesem Segment sind Aromen ein primäres Verkaufsargument. Das Design spiegelt meist bereits die Aromenvielfalt, Tabakgeschmack spielt hier eine untergeordnete Rolle. Die Mundstücke imitieren die Wasserpfeife, haben aber gleichzeitig etwas „nuckeliges“, das vor allem Kinder anspricht. Doch E-Shishas werden in Zukunft sowieso nicht mehr an Minderjährige ausgegeben werden können – und deshalb höchstwahrscheinlich in ein Nischendasein abgleiten.
Es wäre entscheidend, die Aromen-Diskussion so differenziert wie möglich zu führen und dabei auch zwischen den einzelnen Produkten und vor allem zwischen wieder befüllbaren und Einweg E-Zigaretten zu unterscheiden, wenn man über Jugendschutz spricht. Doch von ihrer fehlenden Ausdifferenzierung mal abgesehen, krankt Pötschke-Langers Forderung an viel gravierenderen Punkten, die näher beleuchtet werden sollten.
1.Die Begründung der Forderung ist fadenscheinig.
Das Jugendschutzgesetz steht kurz davor, um das Verbot der Abgabe von nikotinfreien und nikotinhaltigen Verdampfungsgeräten an Kinder und Jugendliche erweitert zu werden (der aktuellste Gesetzesentwurf wurde soeben von der Bundesregierung online gestellt; siehe Link). Nach dessen baldigem Inkrafttreten ist ein umfassender Schutz von unter 18-jährigen sowieso gegeben – und sobald diese nicht mehr an E-Zigaretten kommen können, ist es irrelevant, welchen Geschmack Liquids haben. Dennoch begründet Pötschke-Langer ihre Forderung nach Aromeneinschränkung mit dem Schutz Minderjähriger. Das ist so offensichtlich vorgeschoben wie unehrlich.
Kinder und Jugendliche, die E-Zigaretten und E-Shishas probieren wollen, werden das auch tun, wenn diese nur nach Tabak schmecken. Alle diesbezüglichen Untersuchungen haben gezeigt, dass Neugier, Alternativsuche zur riskanten Tabakzigarette, Gruppenzwang und Imageaufwertung beim Griff zur E-Zigarette eine höhere oder ähnlich hohe Motivation darstellten wie die Geschmacksauswahl. Bei den Gründen für die Aufgabe des Dampfens spielten Aromen fast gar keine Rolle; stattdessen wurden Gesundheitsbedenken, nachlassende Faszination, zu hohe Kosten und unbefriedigendes Genusserlebnis angegeben.
Statistisch betrachtet zeigen Minderjährige zwar ein Interesse an „typischen“, kindgerechten Aromen, allerdings nur dann, wenn sie bereits zuvor in generelles Interesse an E-Zigaretten hatten. Die Faszination am Dampfen wird also nicht vom Vorhandensein fruchtiger oder süßer Geschmacksrichtungen generiert, sondern von Vorgang und Wirkung an sich.
2.Die Forderung ist nicht medizinisch, sondern legislativ motiviert.
In der Pressemitteilung wird auch Dr. Wolfgang Schober mit den Worten zitiert, der Dampf von
E-Zigaretten sei mit verschiedenen Gefahren verbunden, die von Entzündungen der Atemwege durch Propylenglykol und Aromen bis hin zum Krebsrisiko durch Nikotin reichten. Die Aromen seien zwar für Lebensmittel zugelassen. Aber es sei überhaupt nicht untersucht, welche Wirkung sie beim Inhalieren entfalten.
Das stimmt zwar: Die Aromenqualität und das fehlende Wissen ob ihrer Langzeitwirkung (die risikoarme Kurzzeitnutzung ist inzwischen gut erforscht) sind Schwachstellen des jungen Produktes E-Zigarette. Dieses potenzielle Problem wird aber durch eine Aromenbeschränkung nicht besser. Tabakaroma zuzulassen, bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich, dass alle oben genannten Risiken sich in einer Geschmacksrichtung bündeln.
Allerdings: Sollte sich von Seiten des DKFZ und BfR mit Hilfe großzügig vergüteter Wissenschaftler „nachweisen“ lassen, dass Tabakaroma im speziellen ein Gesundheitsrisiko darstellt und sollte dieses das einzige noch auf dem Markt befindliche Aroma sein, könnte damit mit einem Handstreich ein Verbot aromatisierten Liquids eingeläutet werden. Bleiben andere Aromen auf dem Markt, muss dieser labortechnische Nachweis für alle diese Aromen erbracht werden – was so gut wie unmöglich ist.
3.Die Forderung wird die Zahl der Raucher erhöhen
Im Gegensatz zu Jugendlichen, gibt eine signifikante Anzahl erwachsener E-Zigaretten-Nutzer an, dass die Auswahl der Aromen ihnen beim vollständigen Umstieg von der Tabakzigarette auf die
E-Zigarette geholfen habe.
Die Mehrheit aller Dampfer steigt mittels eines Tabak-Liquids um, aber nur die Minderheit bleibt dann dabei. In Pötschke-Langers Augen ist dies höchstwahrscheinlich ein weiterer Grund für ihre Forderung. Die Logik dahinter wird sein, dass sie zwar die Augen nicht vor der Tatsache verschließen kann, dass die E-Zigarette Zigtausende Raucher zu Ex-Rauchern hat werden lassen. Doch sind sie dies einmal geworden, wehe, sie betrachten die E-Zigarette nicht nur als weitere Phase zur allein selig machenden Abstinenz, sondern entdecken sie als neues Genussmittel. Diesem Hedonismus muss sein legislativer Riegel vorgeschoben werden – und was eignet sich da besser, neben dem Verbot von wirklich gut funktionierenden Geräten, als ein Verbot des guten Geschmacks?
Das Problem dabei ist nur, dass diese Logik sich einzig in Dr. Pötschke-Langers Wunschdenken abspielt. Fakt ist nämlich, dass unzufriedene Dampfer nicht etwa auch noch das Dampfen sein lassen, sondern größtenteils das Rauchen wieder aufnehmen. Werden Dampfern ihre Lieblingsaromen genommen, werden viele davon zur Tabakzigarette zurückkehren. Zudem wechseln Raucher oft nur deshalb zum Dampfen, weil sie so Nikotin ohne Tabakgeschmack konsumieren können. Den Tabakzigaretten nur noch E-Zigaretten mit Tabakaroma als Alternative zur Seite zu stellen, bedeutet, konstant einen Rückfall-Trigger zu aktivieren.
4.Die Forderung spielt der Tabakindustrie in die Hände
Der neue Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des TPD ließe unverändert eigentlich nur noch die Geräte der Tabakindustrie auf dem Markt. Sollten nur noch Tabakaromen aus natürlich gewonnenem Tabak zugelassen werden (was an sich schon fast unmöglich ist, da Pflanzenextrakte nicht die gewohnt intensive Geschmackserlebnisse generieren), würde dies das Liquid-Geschäft faktisch den Händen der Tabakmultis übereignen. Doch auch im Falle synthetisierten Tabakaromas gäbe es dieses Problem. Tabakmultis sind die einzigen, die ohne Angst vor Markenrechtsverletzung mit dem Geschmack ihrer Brands werben dürfen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Marlboronutzer auch direkt auf Einweg-E-Zigaretten mit Marlboro-Flavor umsteigen – und so ihr Geld weiter in eben die Unternehmen pumpen, die ihnen zuvor das Leben verkürzen geholfen haben.
5.Die Forderung bedroht den Mittelstand
In Konsequenz würde das Verbot aller Liquid-Sorten außer Tabak den Liquid-Markt, optimistisch geschätzt, mindestens halbieren, wenn nicht noch sehr viel drastischer schrumpfen lassen.
Was sind die wahren Motive hinter dieser Forderung?
Neben den bereits genannten Gründen liegen der abstrusen Forderung nach Aromenbeschränkung meiner Ansicht nach noch ein paar weitere Motive zu Grunde, die allerdings nicht appetitlicher werden.
1.Meinungsmache
Erstens muss das DKFZ das kritische Klima rund ums Dampfen schüren, wenn die aktuellen Gesetzesentwürfe ungehindert passieren sollen. Dafür müssen in sorgfältig getakteten Abständen Negativmeldungen durch die Presse gehen. Gleichzeitig soll der Eindruck erweckt werden, die kritischen Akteure, wie die zuständigen Ministerien, das DKFZ oder das BfR hätten klare und einfache Antworten auf konkrete Bedrohungen, rigorose, dafür aber simple Maßnahmen, mit denen (zuvor von ihnen selbst behauptete) Probleme mit kompetenter Hand aus der Welt zu schaffen seien.
Das Verbot aller Aromen außer Tabak klingt gerade heraus, ist jedoch weder in der Durchführung noch in seinen Konsequenzen einfach oder Erfolg versprechend.
2.Eingrenzung
Dr. Pötschke-Langer verabscheut die E-Zigarette, weil sie eine disruptive, marktgesteuerte Erfindung ist, die sich organisch zu einem autonomen Risikominimierungsinstrument entwickelt hat, dessen Nutzung der Bürger selbst in der Hand hat. Sowohl WHO als auch DKFZ (und der Staat schon per se) fahren aber seit Jahrzehnten eine paternalistische Politik des schwarz-weiß Denkens, in dem „Süchtigen“ der Weg zur Abstinenz vergoldet werden soll.
Dies ist ein verzwickter, weil mit Worten schwer greifbarer Konflikt zwischen zwei Paradigmen von „Gesundheit“, der dennoch äußerst real ist.
Dr. Pötschke-Langer versucht die E-Zigarette zu einem eingrenzbaren, kontrollierbaren Produkt zu machen, dass sich so verhält, wie die „Experten“ es auf dem Reißbrett der Anti-Drogenpolitik entwerfen. Die Reduktion auf Tabakaromen der verzweifelte Versuch, das Wildpferd E-Zigarette endgültig zu zähmen (wenn man es schon nicht öffentlich Abschlachten kann, verdammte Tierrechte!) und in den heimischen Stall zu führen, wo es angekettet unter Aufsicht sein kümmerliches Dasein fristen darf.
Ironischerweise geht dies auch dann am einfachsten, wenn man es weiterhin mit einem schon bekannten Gegner zu tun hat, gegen denn man kampferprobt ist, nämlich die Tabakindustrie. Eine Aromenvielfalt bedeutet auch eine Front von vielen mittelständischen Händlern, deren Schachzüge diversifiziert und schlecht vorherzusehen sind.
3.Gleichstellung
Das große Ziel von Dr. Pötschke-Langer ist die Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette. Damit läuft sie bei der Bundesregierung offene Türen ein, die so einen fetten Steuerbatzen auf sich zukommen sieht. Ein Weg, die zu tun, ist legislativ: Man erklärt den Ochsen einfach für den Esel, ungeachtet ihrer biologischen Identität – so bisher geschehen.
Ein anderer ist es, diese Identität zu erschaffen. Hierfür ist die Aromeneingrenzung der perfekte Weg. Ist die E-Zigarette nur noch mit Tabakaroma gefüllt, ist eine faktische Identität mit der Tabakzigarette in der öffentlichen Wahrnehmung wesentlich einfacher zu argumentieren.
Update:
Neuer Anlauf für ein Aromenverbot
Nachdem die niederländische Regierung Liquids mit Frucht- und Eisaromen verboten hat nimmt die deutsche Regierung unter Führung der Drogen- und Suchtbeauftrage Frau Daniela Ludwig (CSU) das Thema erneut auf und will Aromen in elektronischen Zigaretten Liquids verbieten. Als Reaktion auf einen Spiegelbericht twitterte Frau Ludwig „„Auch in Deutschland schauen wir uns die Aromen in E-Zigaretten genau an. Dazu nächste Woche Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag. Danke dafür!“. In der Kosequenz daraus wird die CDU/CSU Fraktion versuchen die Regierung zu motivieren ein Aromaverbot zu erlassen.
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Weiterführende Links
Deutscher Bundestag Gesetzentwurf
DKFZ Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle
Studien zu Thema Jugendliche und Aromen:
The Impact of Flavor Descriptors on Nonsmoking Teens’ and Adult Smokers’ Interest in Electronic Cigarettes
Reasons for Electronic Cigarette Experimentation and Discontinuation Among Adolescents and Young Adults
Reasons for Starting and Stopping Electronic Cigarette Use
Weitere Themen
Tabak-Multis: Tödliche Überlebensstrategien
Umsatzrückgänge bei E-Zigaretten: Konsolidierung oder Einbruch?
Konsequenzen des Jugendschutzgesetzentwurf zur E-Zigarette
Ministerin im Mittelalter: E-Zigarette schädlich wie Tabakzigarette
Umsetzung der TPD2 in Deutschland: Die Prognose!
Dann werden wir alle wieder Raucher.. Die soll sich wichtige Dinge kümmern.. 👍
Wer kann dieser Frau noch Glauben und Beachtung schenken? Mehrfach der Falschaussage überführt ( auf Deutsch: gelogen) und dem puren Lobbyismus verfallen, unternimmt diese Frau einfach alles um ihre verschrammte Haut zu retten. ( auf Deutsch: irgendwie doch noch mit heiler Haut davon kommen.)
Ehrlich, sowas darf in der Öffentlichkeit kein Gehör finden. Diese Frau ist eine Frechheit für die deutsche Politik.
Verbittert und zu ALLEM entschlossen. Lügen, fälschen und unerlaubte Einflussnahme sind ihr durchaus zuzumuten.
Pfui Frau Dr. PFUI
Fr. Dr, hat es schon schwer, sie muss berufsmässig jegliche Art von WHO-Propaganda vertreten und positiv verkaufen. Menschen mit Gewissen kann dies krank machen. Insoweit lese ich positive Anzeichen aus ihrem Gesicht und bin schon gespannt was sie uns nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben über die Machenschaften der WHO erzählen wird.
Aus dem Text greife ich nur einen einzigen Punkt heraus, das Verbot aller Aromen ausser Tabak. Jetzt muss man sich daran erinnern, dass die WHO der Gateway-Hypothese anhängt, d.h. der falschen Annahme, dass die E-Cig eine Einstiegsdroge ist. Hmm? Eine Einstiegsdroge vom Nikotinkonsum in den Nikotinkonsum? Aber lassen wir das, man kann die WHO nicht verstehen, man kann sie nur bekämpfen.
Also alles ausser Tabakgeschmack soll verboten werden. Merkt jemand wie hirnrissig das ist? Nach der Gateway-Theorie wechselt der E-Cig User in Zukunft vom Liquid mit Tabakaroma zur Tabakzigarette. Fr. Dr. bahnt den Weg in dem sie alles was nicht Tabakaroma ist verbannt. Von Schoko, Vanille, Erdbeere oder Walnuss wäre es schwieriger.
Und wir erinnern uns, dass die Gateway-Theorie Müll ist und ergänzen, dass die Gedankengänge der mit dem Bundesverdienstkreuz dekorierten Fr. Dr. simple Logik vermissen lassen. Aber das ist bei Fr. Dr. Konjunktiv nichts Neues.
Bei so dämlichen Personen fehlen mir einfach nur die worte.
die frau hat keine anug sol in rente gehen ich dampfe weiter isd mein leben tabak isd geferlicher die hat lange weile unt reded nur tris ende
Es ist doch viel lukrativer, wenn 11-jährige zur Zigarette greifen und mit ihrem Taschengeld Steuern zahlen. Wer hat eigentlich zugelassen, dass Frauen in die Politik dürfen. Kommt doch nur Sch…e bei raus!
Es läuft etwas ganz schön schief und zwar auf der gesamten Linie.
Mir scheint, dass die Parlamentarier im Bundestag, ganz schön überfordert beim Thema E-Zigarette sind.
Sie scheinen die Dimensionen ihres Handelns nicht verinnerlicht zu haben und schon gar nicht, was die Dampfe für die Volksgesundheit überhaupt bedeutet. Zum ersten mal in der Geschichte des Tabakkonsums steht der breiten Raucherschaft ein Instrument zur Verfügung, der Tabakzigarette „Lebewohl“ zu sagen und zwar dauerhaft und diese Dämelack´s fallen wie die dummen Schuljungen auf das dümmliche Geschwurbel dieser Frau, die ich nicht beim Namen nennen kann, ohne mich dabei übergeben zu müssen, herein, denn würden sie es begreifen, dann würden sie das Dampfen in seiner jetzigen Form belassen.
Oh ne, ich kann es nicht glauben geht das schon wieder los,Die sollen sich doch um wichtige Sachen kümmern und nicht um so belangloses wie die E-Zig ,aber wenn die nicht ab und zu von sich reden machen die, wollen einfach nur mitverdienen und das haut nicht hin,einfach nur dumme Leute ohne sinn und verstand und Langeweile.
Das die Hexenjagt um die Ezigarette Lobbygesteuert ist brauch ich niemand mehr erzählen. Das einzige das damit erreicht wird ist ein florierender Schwarzmarkt! Den ich und meine Dampferfreunde werden alles tun um dampfen zu können! Ich sche.. auf die Regulierung und auf die profitgeile Rechtssprechung in diesem Land!!
Vape on
Ein guter Artikel und gute Argumente. Nur leider sind diese Argumente in den Händen der Abgeordneten wie Sand in den offenen Händen….
Vor Gericht würde diese Argumentation sicherlich mehr bringen.
Das Wissen der Entscheidungsträger um die e-Zigarette ist sicherlich vorhanden, nur haben sich unsere Politiker inzwischen so weit vom Bürger entfernt, dass es mir unmöglich erscheint, hier eine Entscheidung zu erwarten, die im Sinne unserer Gesundheit wäre.
WHO und DKFZ sind Marionetten der Industrie.
Der schnöde Mammon zählt, und die Industrie, das Volk schon lange nicht mehr…!