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Trumps Verbündeten-Klage: Wer das Völkerrecht bricht, hat keinen Anspruch auf Beihilfe

Trumps Verbündeten-Klage: Wer das Völkerrecht bricht, hat keinen Anspruch auf Beihilfe

Es ist eine der bemerkenswertesten Umkehrungen der jüngeren Diplomatiegeschichte: Donald Trump führt seit dem 28. Februar gemeinsam mit Israel einen Krieg gegen Iran — ohne UN-Mandat, ohne belastbaren Selbstverteidigungsgrund nach Artikel 51 der UN-Charta, mitten in laufenden Verhandlungen — und beklagt sich, dass ihm niemand hilft.

Noch am heutigen Montag, dem 6. April, wiederholte Trump bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus seine Kritik an den Verbündeten, die seinen Krieg nicht aktiv unterstützen. Japan, Australien, Südkorea, die NATO-Staaten — alle hätten sich geweigert. Das stimmt. Und es ist kein Versagen der Bündnissolidarität. Es ist deren konsequente Anwendung.

Verhandlungen bis 48 Stunden vor Kriegsbeginn

Noch gravierender als das fehlende UN-Mandat ist der Zeitpunkt. Nur 48 Stunden vor den ersten US-israelischen Angriffen am 28. Februar saßen Verhandlungsführer beider Seiten in Genf am Tisch. Der omanische Außenminister, Vermittler der Gespräche, sprach von substanziellem Fortschritt — Iran hatte zugestimmt, kein angereichertes Uran zu lagern und vollständige IAEA-Kontrolle zu akzeptieren. Neue Gespräche waren für den 2. März vereinbart. Frieden, so Al-Busaidi, sei „zum Greifen nah“ gewesen.

Zwei Tage später begann der Krieg. Al-Busaidi zeigte sich öffentlich bestürzt darüber, dass „aktive und ernsthafte Verhandlungen“ auf diese Weise beendet worden seien. Artikel 33 der UN-Charta, der friedliche Streitbeilegung vor Gewaltanwendung vorschreibt, war damit nicht nur formal nicht erfüllt — er wurde mitten in seiner Anwendung gebrochen.

Unabhängige Experten der Arms Control Association kommen nach Auswertung aller verfügbaren Dokumente zu einem ernüchternden Befund: Die Entscheidung zum Krieg war wahrscheinlich bereits gefallen, als die Gespräche noch liefen. Diplomatie war Kulisse, kein Prozess. Iran-Experte Ali Vaez, der an den Verhandlungen von 2015 beteiligt war, bringt es auf den Punkt: Washington suchte keine Einigung — es suchte eine Kapitulationsurkunde.

Ein Krieg ohne Rechtsgrundlage

Jenseits der Chronologie bleibt die juristische Grundfrage. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrats für militärische Gewalt existiert nicht. Iran hat weder die USA noch Israel mit einem bewaffneten Angriff im Sinne des Völkerrechts überzogen, der das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta aktivieren würde. Die Angriffe auf iranisches Territorium sind damit, beim Namen genannt, ein Angriffskrieg — verboten durch Artikel 2(4) der UN-Charta, jener Grundnorm, die seit 1945 das internationale System stabilisiert. Erschwerend: Der US-Geheimdienstbericht von 2026 stellte ausdrücklich fest, dass Iran keine Entscheidung zur Entwicklung einer Atomwaffe getroffen hatte.

Artikel 5 des NATO-Vertrags verpflichtet die Mitglieder zum Beistand, wenn ein Bündnispartner angegriffen wird. Im vorliegenden Fall wurde Artikel 5 nicht ausgelöst — und er hätte auch nicht ausgelöst werden können. Denn Artikel 5 setzt voraus, dass das beistandsersuchende Mitglied Opfer eines Angriffs ist. Die USA sind Angreifer, nicht Angegriffene.

Die Verbündeten folgen dem Recht — nicht der Feigheit

Australien, Japan, Polen, Schweden und Spanien erklärten, keine Kriegsschiffe entsenden zu wollen. Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius schloss eine militärische Beteiligung aus, signalisierte aber Bereitschaft zur Unterstützung diplomatischer Bemühungen. Trump nannte das eine „sehr törichte Entscheidung“. Völkerrechtlich ist es das genaue Gegenteil.

Wer einem illegalen Angriffskrieg militärisch Beistand leistet, macht sich selbst der Beihilfe zum Völkerrechtsbruch schuldig. Die Verweigerung der Verbündeten ist kein Versagen der Allianz — sie ist deren Selbstschutz. Und, mehr noch: Sie ist das Mindeste, was das Völkerrecht von ihnen verlangt. Mehrere europäische Staaten sind noch weiter gegangen und haben den USA und Israel den Zugang zu ihrem Luftraum und ihren Militärbasen für Offensivoperationen verweigert — eine noch klarere Aussage: Wir beteiligen uns nicht, und wir ermöglichen es auch nicht.

Die Logik des Dealmakers und ihre Grenzen

Trump hat in den vergangenen Wochen mehrfach die Linie gewechselt. Er erklärte, die USA hätten die Hilfe der NATO-Staaten „nie“ gebraucht — Japan, Australien und Südkorea seien ohnehin nicht nötig gewesen — um kurz darauf erneut Druck auf Japan auszuüben, Kriegsschiffe in die Straße von Hormus zu entsenden. Der Versuch, kurzfristig eine internationale Koalition zur Sicherung der Meerenge zusammenzuzimmern, endete in Enttäuschung und einem trotzigen Rückzug auf die Formel: Wir brauchen keine Hilfe.

Jenen Ländern, die kein Öl mehr durch die Straße von Hormus beziehen könnten, riet Trump, sie sollten dorthin gehen und es sich „einfach nehmen“. Was wie eine strategische Einladung klingt, offenbart das eigentliche Dilemma: Die Sperrung der Meerenge durch Iran treibt die Ölpreise auf über 110 Dollar pro Barrel, und die US-israelische Operation hat es bislang nicht geschafft, das iranische Regime zu stürzen oder seine Fähigkeit, wirtschaftliches Chaos anzurichten, entscheidend einzuschränken.

Macron benennt das Grundproblem

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der sich derzeit auf Staatsbesuch in Südkorea befindet, hat Trump öffentlich als „nicht ernsthaft“ bezeichnet und davor gewarnt, die NATO durch tägliche Widersprüche auszuhöhlen. Mehrere europäische Staaten haben eine eigene Koalition zum Schutz der Handelsrouten durch die Hormusstraße aufgebaut — und dabei ausdrücklich Trumps Forderung abgelehnt, die Straße mit Gewalt zu „befreien“, was sie als unrealistisch und gefährlich bezeichnen. Der einzige Weg durch die Hormuz-Krise, so Macron, führe „im Einvernehmen mit Iran“ — also über Waffenstillstand und Wiederaufnahme von Verhandlungen, nicht über weitere Eskalation.

Trump antwortete darauf, wie Trump antwortet: mit einem Kommentar über Macrons Ehe auf Truth Social.

Fazit

Donald Trump hat einen Krieg begonnen, während Verhandlungen liefen — ohne UN-Mandat, ohne Selbstverteidigungsgrund, gegen den ausdrücklichen Rat des eigenen Geheimdienstes zur iranischen Nukleargefahr. Er fordert von seinen Verbündeten, sich daran zu beteiligen — und beschwert sich, dass sie ablehnen.

Diese Ablehnung ist keine Feigheit. Sie ist Rechtstreue. Wer seinen Partnern vorwirft, keine Beihilfe zu leisten, sollte sich fragen, zu was sie Beihilfe leisten sollen. Die Antwort steht in der UN-Charta. Sie war schon am 26. Februar, in Genf, noch zum Greifen nah.