Interview mit dem Verband des eZigarettenhandels (VdeH)

interview mit Dac Sprengel vom VedH

interview mit Dac Sprengel vom VdeH

Interview mit Dac Sprengel vom Verband des eZigarettenhandels  (VdeH)

Dac Sprengel ist Vorsitzender des Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH), der im Dezember 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Seitdem versucht der Verband, am Markt, aber auch auf politischer und juristischer Ebene Einfluss auf die Regulierungsmaßnahmen von EU, Bund und Ländern zu nehmen – und ihm wird zugehört.

Der VdeH macht also Lobbyarbeit. Er spricht mit Big Tobbacco genauso auf Augenhöhe wie mit ausgesprochenen Regulierungsbefürwortern – weshalb der Verband in Dampfer-Kreisen oft kritisch beurteilt wird. Es lässt sich allerdings auch nachvollziehbar argumentieren, dass er maßgeblich an der Rettung der e-Zigarette vor der Einstufung als Arzneimittel beteiligt war. So oder so – als unabhängiges E-Zigaretten-Magazin, das alle Facetten des Dampfens beleuchtet, hat Liquid-News Dac Sprengel um ein Interview gebeten.

dac sprengel ezigaretten verband (VdeH)

Dac Sprengel vom VdeH

LN: Herr Sprengel, Sie sind seit einigen Jahren Vorsitzender des Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH). Ist das eigentlich ein ehrenamtlicher Job? Und war immer schon klar, dass der Vorsitz auch von einem Mitarbeiter des Gründerunternehmens Red Kiwi übernommen werden würde?

VdeH DS: Der „Job“ ist nicht nur ehrenamtlich, er kostet sogar Geld, da ich einige Ausgaben (meist kleinere Einzelbeträge/Bewirtungen) nicht mit dem Verband abrechnen kann. Aber mir ist es das wert; schließlich kämpfe ich auch für die Akzeptanz eines lebensrettenden Produkts.

Es war nie klar, dass der Vorsitz von mir übernommen werden würde und das wird es auch in Zukunft nicht sein, da der Vorsitzende (wie auch der übrige Vorstand) in demokratischer Wahl von den Mitgliedern jeweils für 2 Jahre gewählt wird. Zwar habe ich die Verbandsgründung initiiert, hatte jedoch nicht vor und eigentlich auch keine Zeit, den Vorsitz zu übernehmen. Bis heute nehme ich hierzu meine Freizeit heran und versuche, so wenig wie möglich von meiner Arbeitszeit zu „stehlen“.

LN: Wie viele deutsche Händler und Hersteller sind Mitglied des VdeH? Steht der Verband grundsätzlich allen Händlern und Herstellern offen, solange sie bereit sind, die Satzung inhaltlich zu vertreten – oder gibt es da noch interne Auswahlverfahren?

VdeH DS: Bei unserer zurückliegenden Mitgliederversammlung vom 27.06.2015 waren wir 116 Mitglieder nebst zwei offenen Mitgliedsanträgen, die innerhalb der nächsten zwei Wochen geprüft werden.

Die Verbandsmitglieder müssen die wenigen Vorgaben der Satzung nicht einmal vertreten, sondern einfach nur einhalten. Da es sich hier um Regelungen des gesunden Menschenverstandes handelt – wie z.B. kein Verkauf an Minderjährige, Einhaltung der Nikotinobergrenze von 20mg/ml oder keinen unlauteren Wettbewerb zu betreiben – steht der Verband somit jedem seriösen Unternehmen aus der eZigarettenbranche offen; gleich ob Händler oder Hersteller.

LN: Wie lange hat es nach Verbandsgründung gedauert, um von der Politik als Kommunikationspartner ernst genommen zu werden? Und wie erklären Sie sich, dass die Interessengemeinschaft E-Dampfen (ig-ed) über einen Ausschluss von politischen Entscheidungsfindungsprozessen klagt?

VdeH DS: Es hat etwa ein Jahr gedauert, bis uns die Politik als verantwortungsvollen Gesprächspartner akzeptiert hat.

Die IG-ED, deren Gründungsmitglieder ich alle noch persönlich aus unserer gemeinsamen Pionierzeit kenne, hatte mehrfach mit Wechseln im Vorstand zu kämpfen, wodurch vorhandene Ansprechpartner wegbrachen. Zudem gelang es offenbar nicht, Presseveröffentlichungen den strategischen Bedürfnissen gegenüber der Politik mit den Herzenswünschen der Mitglieder nach Offensive in Einklang zu bringen. Möglicherweise hatte die Kombination daraus einen negativen Einfluss auf die politische Akzeptanz. Meiner Erfahrung nach haben es Verbrauchervertreter ansonsten eher leichter bei den Politikern als die Industrie, die ja angeblich nur mit dem Geldbeutel denkt.

LN: Der VdeH steht häufig in der Kritik, weil er nach Meinung vieler Konsumenten und einiger Hersteller bzw. Händler der Tabakindustrie zu nahe steht und der Politik zu viele Zugeständnisse macht. Andererseits haben der Verband und Sie auf diese Weise natürlich Zugang zur EU-Ebene und zu Gesprächspartnern, die in der Zukunft den Markt maßgeblich mitbestimmen werden (Sie haben es in einem Statement mal so ausgedrückt: „Damit wir mitgestalten können und informiert werden….wäre ignorieren und distanzieren hier eindeutig die schlechtere Wahl“.) Wie gehen Sie mit dieser Gratwanderung um – beziehungsweise, empfinden Sie diese überhaupt als solche?

VdeH DS: Eines vorweg: Der VdeH ist die Vertretung der Industrieinteressen und kann die Verbraucherinteressen gar nicht vollumfänglich vertreten – so sehr wir auch versuchen, möglichst viele davon abzubilden; schließlich sind wir als Personen ebenfalls Verbraucher.

Die Tabakindustrie ist nicht die Gegnerin der eZigarette (wie z.B. die Pharmaindustrie mit deren nachgelagerten NGO’s WHO, DKFZ usw.), sondern eine sehr ernstzunehmende Mitbewerberin, die das Produkt der Zukunft längst erkannt hat. Wenn wir versuchen würden, diese ausgrenzen, würden wir uns am Ende nur selbst ausgrenzen. Marktteilnehmer dieser Größenordnung kann man nicht wegdiskutieren oder ignorieren.

Natürlich sind viele unserer Statements eine Gratwanderung, wie beispielsweise zur Steuerdiskussion. Realistisch betrachtet jedoch ist der gesunde Menschenverstand immer ein guter Ratgeber: Ein Staat wird immer – und zwar ohne Ausnahme – Steuern erheben, wenn eine neue Kategorie erfolgreich ist und gleichzeitig bestehende Steuereinnahmen kannibalisiert. Protest zwecklos.

Eine öffentlich laute (und vor allem völlig vergebliche) Verweigerungshaltung erschwert die Teilnahme am Bildungsprozess erheblich, wenn sie sie nicht gar unmöglich macht. Ebenso gehört es zu den Eigenschaften eines guten Kaufmanns, zu erkennen, wann man die Verhandlungsgrenzen erreicht hat. Das Beispiel Griechenland zeigt aktuell, wie man es nicht machen sollte, dennoch entsprechen die Forderungen mancher Kritiker eben diesem spiegelbildlichen Beispiel.

In Brüssel haben wir – gemessen an dem, was uns eigentlich erwartet hat – hervorragende Ergebnisse erzielt, mit denen sowohl Industrie als auch Verbraucher leben können, sofern sie die Regularien gründlich lesen und verstehen (…). Natürlich wäre es schön gewesen, mehr Freiheiten zu behalten und weniger Bürokratie-Aufgaben zu bekommen.

Wenn man es aber realistisch betrachtet, sind wir in einem politischen System, welches Krümmungswinkel für Salatgurken reguliert und Trittleiterbeauftragte in Betrieben vorschreibt, noch gut weggekommen; immerhin war die eZigarette im Gegensatz zu Gurken und Trittleitern ein unerwünschtes Produkt – wie vergleichsweise „Snus“!

Nun müssen wir in Berlin aufpassen, dass keine weitere Verschärfung, also eine 1:1-Umsetzung in deutsches Recht erfolgt.

Arbeitskreis eZigarette

LN: Der erste „Tobacco Campus: Arbeitskreis E-Zigarette“, initiiert von Die Tabak Zeitung, traf sich am 28. Mai in Frankfurt. Dabei wurde offensichtlich auch diskutiert, wie von Seiten der Tabakindustrie die Arbeit Ihres Verbandes unterstützt werden könnte – etwa durch den Aufbau eines Konsumenten-Infoportals oder einer Akademie für Zigarettenhändler. Wie eng wollen Sie in Sachen Verbraucher- und Händleraufklärung mit der Tabakindustrie kooperieren? Gibt es da eine grundsätzliche Verbands-Philosophie oder wird das fallweise und pragmatisch entschieden?

Auch so sieht Lobbyarbeit aus

VdeH DS: Das muss und kann nur fallweise entschieden werden. Dennoch (siehe Frage 5) kann und will sich der Verband der Tabakindustrie nicht grundsätzlich verschließen; anderenfalls wäre übrigens auch die Antwort auf die Frage 2 eine glatte Lüge. Und das Lügen überlassen wir doch besser der WHO; die hat wenigstens Übung darin.

LN: Sie waren auch ‚Spokesperson for EU Affairs‘ bei TVECA, einer Dachorganisation für
E-Zigarettenhändler und Hersteller (Tobcco Vapor Electronic Cigarette Association). Dieser ist nicht unumstritten in seinen Zielen, zu denen unter anderen gehört, dass E-Zigaretten und E-Liquids als Tabakprodukt eingestuft werden sollen. Halten Sie, bzw. der VdeH, mit diesem Gleichstellungsansatz für sinnvoll?

VdeH DS: Während der Arbeit in Brüssel gab es eine Kooperation mit einer größeren, wohlhabenderen, in Europa agierenden US-amerikanischen Stiftung, der TVECA (Unterschied: Eine Stiftung ist nicht dem Mitgliederwillen unterworfen, sondern allein dem des Stiftungsgeschäftsführers, der im übrigen auch nicht frei gewählt wird), um Kräfte zu bündeln. Es handelt sich hier nicht um eine europäische Organisation; ansonsten wäre die Position des Europasprechers obsolet gewesen, sondern um eine weltweit agierende Struktur. Die Zusammenarbeit endete mit dem Abschluss der TPD2; weitere Kooperationen sind nicht geplant; insbesondere nicht Deutschland betreffend.

Wir wünschen uns für die eZigarette nebst Liquids eine gesonderte Behandlung, welche die gesundheitlichen Vorteile (oder, für die Arzneimittelfraktion: die fehlenden gesundheitlichen Nachteile) angemessen respektiert. Ansonsten fällt es schwer, sie all zu weit vom Tabak wegzudiskutieren: Sie ist für Raucher gemacht und imitiert das Rauchen ziemlich gut. Insofern passt die Einstufung als tabakverwandtes Produkt im Artikel 20 der TPD2.

Eine gänzliche Gleichbehandlung können wir nicht befürworten, da ansonsten die Vorteile der eZigarette untergehen könnten; zu Lasten der bestehenden Raucher.

LN: Das Ziel des VdEH ist es „…an der Sicherheit der Verbraucher mitzuwirken, indem Sicherheitsstandards für elektrische Zigaretten erarbeitet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird.“ Nun ist die Frage der Standardisierung ja immens umstritten – die Perspektiven reichen von einem freien Markt, der lediglich mit Industriestandards wie dem DIN arbeitet bis zur vollen, legislativen Kontrolle von politischer Seite. Wo positionieren Sie sich, vor allem hinsichtlich der laufenden Ratifizierung des TPD2 durch die Bundesregierung?

VdeH DS: Zur laufenden Umsetzung der TPD2 in deutsches Recht kann ich momentan noch nicht viel sagen, da der Referentenentwurf noch aussteht. Bislang war eine 1:1 Umsetzung angekündigt worden, was das Maximum des erreichbaren darstellen würde (die TPD2 ist als Minimalanforderungskatalog für den Gesetzgeber zu verstehen). Dies entspricht auch unserer Position.

Die TPD2 beinhaltet Sicherheitsaspekte in völlig ausreichendem Maße und das DIN wäre ideal, diese in klare Normen umzusetzen. Neben den bislang unbekannten Umsetzungsplänen der Bundesregierung gesellen sich nun die regulativen Ideen des CEN hinzu; insofern liegt noch viel Arbeit vor uns, eine Überregulierung zu verhindern.

LN: Nicht zuletzt die neue Startseite des VdeH macht klar: Sie definieren die E-Zigarette klar als „sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Tabakwaren“. Damit liegen Sie nicht weit vom umstrittenen Terminus „Entwöhnungsmittel“. Viele Dampfer betrachten die E-Zigarette lieber als eigenständiges Genussmittel, ohne dabei die Vorteile eines Umstiegs vom Rauchen aufs Dampfen zu ignorieren. Woher kommt diese klare Positionierung? Wollen Sie damit auch jenen Kritikern zuvorkommen, die immer wieder das Gateway-Argument bemühen und befürchten, Jugendliche könnten direkt auf die E-Zigarette einsteigen?

VdeH DS: Nun, Sie bemerken an ihrer Fragestellung, wie schwer eine solche Positionierung ist. Ein neues, eigenständiges Produkt, das also möglicherweise primär auf Nichtraucher ausgelegt sein könnte (also kein „Umstiegsprodukt“), wäre aufgrund der staatlichen Selbstverpflichtungen der FCTC (Frame Convention for Tobacco Control) schlicht verboten worden.

Man darf nicht vergessen, dass sowohl Politiker als auch unsere Gegner neben einem anderen Duktus auch eine andere Sichtweise zu Genussmitteln haben. Ein nachgestellter Umstiegsvorteil bringt hier keine Punkte.

Auch finde ich, dass die eZigarette Transparenz und Ehrlichkeit verdient hat. Machen wir uns nichts vor; sie IST für Raucher und sie IST eine Alternative zum Tabak. Und sie rettet Leben. Dies sollten auch ihre Gegner endlich einsehen; ansonsten machen sie sich weiterhin mitschuldig an raucherbedingten Todesfällen.

LN: Stichwort Jugendschutz: Dieser nimmt einen zentralen Stellenwert bei den Maßnahmen des Verbandes und den von Ihnen geforderten Eigenkontrollmaßnahmen der Industrie ein. Auch in der Satzung des VdEH wird von Mitgliedern erwartet, zum „Schutz der Volksgesundheit
sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen“ zu treffen, zu denen etwa die „Beseitigung möglicher Kaufanreize bei Kindern und Jugendlichen“ gehört. Was genau verstehen Sie unter solchen Kaufanreizen? Und welche Maßnahmen sollen zum Schutz von Minderjährigen außer dem Abgabeverbot unter 18 Jahren noch getroffen werden?

VdeH DS: In erster Linie sind solche Kaufanreize Liquidaromen wie „Bubblegum“ „Lollipop“ u.ä.. Solche Geschmacksrichtungen sorgen dafür, dass man uns unterstellt, Kinder anlocken zu wollen und sind m.E. verzichtbar.

Für den Fernabsatz sollten aktuell verfügbare Altersidentifikationssysteme (z.B. Postidentverfahren) vorgeschrieben und nicht so lax behandelt werden wie beispielsweise im Fernabsatz freier Waffen (Ausweiskopie per Mail bei Bestellung). Allein vorpreschen kann diesbezüglich niemand, da es sonst zu einer Umsatzverlagerung kommt, denn der Kunde geht natürlich gern den leichtesten Weg.

LN: Sie haben mal den Vergleich gebracht, dass die E-Zigarette die Tabakzigarette genauso verdrängen wird wie das Auto die Pferdekutsche vor gut 100 Jahren. Dem deutschen Wall Street Journal haben Sie diesbezüglich gesagt, „Die Wachablösung erwarte ich dann im nächsten Jahrzehnt“. Glauben Sie daran wirklich?

VdeH DS: Ganz sicher sogar und ohne jeden Zweifel. Punkt. ;-)

LN: Was versteht der VdEH unter „gefährlichen Stoffen“ in E-Liquids, für die eine Kennzeichnungspflicht bestehen soll (wie in Ihrer Satzung aufgeführt)? Falls Sie damit Nikotin, Propylenglycol und Glyzerin meinen – halten Sie diese tatsächlich für gefährlich?

VdeH DS: Die Kennzeichnung der Produkte umfasst Warnhinweise wie „enthält Nikotin“, „nicht schlucken“, „von Kindern fernhalten“ usw. Insofern halten wir Nikotin durchaus für einen potenziell gefährlichen Stoff, die anderen genannten jedoch nicht.

LN: Wie findet die vom Verband angebotene „Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit“ praktisch statt? Was macht einen Händler in Ihren Augen zuverlässig? Findet eine solche Überprüfung nur bei Aufnahme oder kontinuierlich statt?

VdeH DS: Laut Satzung findet eine solche Überprüfung bei Aufnahme statt. Dies beinhaltet auch saubere, faire AGBs, Shoptexte, ein satzungskonformes Angebot, Google-Check von Verbraucherbeschwerden usw. Derzeit findet aus Personalmangel keine kontinuierliche Überprüfung statt; Verbraucherbeschwerden wird jedoch konsequent nachgegangen, bis hin zum Ausschlussverfahren, welches ich in mindestens einem Fall bereits selbst begleitet habe.

Zukünftig (also nach Umsetzung der TPD2) hoffen wir jedoch, weniger Zeit für die politische Arbeit investieren zu müssen und uns mehr um Interna kümmern zu können.

LN: Auf der einen Seite werden unabhängige Hersteller mittelfristig von Big Tobbacco bedrängt, auf der andere Seite stehen unabhängige Hersteller wie die „posh global GmbH “ mit finanzstarken und marketingmächtigen Investoren und dem unkomplizierten Einwegprodukt „be posh“ für die Masse (wenn es nach der unternehmenseigenen Strategie geht). Wo sehen Sie die Nische für unabhängige mittelständische Dampf-Unternehmen?

VdeH DS: Auf jeden Fall nicht in der Verbrauchertäuschung und auch nicht bei Einwegprodukten.
Natürlich wird es für die bisherigen Unternehmen schwerer werden, wenn Big Tobacco die Bühne betritt, aber dieses Szenario war und ist unvermeidlich. Für uns Mittelständler werden jedoch genügend komfortable Nischen verbleiben, die wir mit Nachfüll- und Großgeräten, besonderem Design und Ausstattung sowie Liquids füllen können. Bei genauerem Hinschauen ist dies schon jetzt im Tabakbereich nicht anders (siehe z.B. Dannemann, van Eicken).

LN: Die posh global GmbH sagt selbstbewusst, sie wollen deutscher Marktführer werden. Will sie auch Mitglied in Ihrem Verband sein?

VdeH DS: Sie hat es vor kurzem versucht, konnte wegen der irreführenden Falschaussage, deren eZigarette würde in Deutschland produziert werden, jedoch nicht aufgenommen werden. Selbst wenn die gesetzliche Schöpfungstiefe für „made in Germany“ erreicht gewesen wäre (was sie nicht ist), vertreten wir dennoch die Auffassung, dass bei einem Produkt, welches dem menschlichen Organismus derart nahe kommt, Ehrlichkeit und Transparenz vonnöten sind.

Mittlerweile behauptet posh global übrigens ebenso selbstbewusst, dass sie dem Verband niemals beitreten wollten (Zeit-Interview). Ich denke, dass sagt viel über dieses Unternehmen aus.

LN: In einem Interview mit dem Tankstellenmarkt haben Sie gesagt: „Die E-Zigarette hat nur wenige Zutaten, die zudem alle gut erforscht sind.“ Aber ist nicht das Problem, dass zwar die Zutaten selbst durchleuchtet sind, nicht aber deren Interaktion mit dem menschlichen Körper als inhaliertes Aerosol ?

VdeH DS: Das ist nicht ganz korrekt. Zwar sind die Untersuchungen zur inhalativen Wirkung nicht ganz so zahlreich und auch nicht so alt wie die zum Verzehr, jedoch gibt es bereits mehr als einige aussagekräftige In-Vitro Studien, die der eZigarette exakt das bescheinigen, was wir aufgrund der Funktionsweise von Anfang an geglaubt haben: Eine derart deutliche Reduktion der Schädlichkeit im Vergleich zur Tabakzigarette, so dass man hier von einem lebensrettenden Produkt für Tabakraucher sprechen kann.

LN: Mir ist aufgefallen, dass die auf der Webseite des VdeH zitierten Studien relativ alt sind (durchgeführt zwischen 2010 und 2012) und seitdem eine Vielzahl neuer Untersuchungen veröffentlicht wurden, mit teilweise sehr aussagekräftigen Ergebnissen. Warum werden diese nicht verfügbar gemacht – vor allem da sich der Verband doch satzungsgemäß der Bürgeraufklärung verschreibt?

VdeH DS: Das ist keine böse Absicht, sondern schlicht Zeitmangel, ein Tribut an die ehrenamtliche Tätigkeit der Wirkenden und steht auf unserer to-do-Liste sehr weit oben. Bislang war es auch eher aufwändig, Dokumente auf unserer Homepage zu hinterlegen. Wir hoffen, dass sich dies nach der kürzlich erfolgten Umstellung der Seite ändern wird.

LN: 2013 konnte der VdeH noch hinter einer Nikotinobergrenze von 30mg/ml stehen – inzwischen sind es 24mg/ml. Habt Ihr hier Eure Meinung zum Risiko durch Nikotin geändert oder erklärt sich die Abschwächung eher politisch?

VdeH DS: Das muss ich leicht korrigieren. Als Sprecher der europäischen Verbändeallianz ECAA (nicht zu verwechseln mit der TVECA) versuchte ich sogar, 36mg/ml in Brüssel durchzusetzen – auch hier wurde demokratisch entschieden. Die vom EU-Parlament beschlossenen 30mg/ml nahmen wir wohlwollend auf, da diese lediglich als basar-ähnliche Verhandlungsmasse im Trilog angesetzt worden waren. Nichtsdestotrotz vertreten die Mitglieder des Verbandes die Auffassung, dass 20mg/ml genügen; nicht zuletzt, weil die eZigaretten immer besser werden.

Die 24mg/ml waren ein kurzes Intermezzo vor Beschluss der TPD2, bezogen auf die nach REACH/CLP maximal zulässige Nikotinmenge, jedoch nicht ohne den verpflichtenden Hinweis auf die Begrenzung durch die TPD2. Dies wurde im November 2014 durch Mitgliederbeschluss wieder korrigiert, um Irritationen zu vermeiden und offensichtlich noch nicht umgesetzt, was zu ebendieser Irritation führte.

LN: Woher kommt es eigentlich, dass die Dampfbranche, die E-Zigaretten-Nutzer und ihre Vertreter der Allgegenwärtigkeit von DKFZ, BfR, Gesundheitsministerium und Bundesdrogenbeauftragter medial so wenig entgegenzusetzen haben?

VdeH DS: Das hat einen ganz einfachen Grund: Wir werden einfach nicht gedruckt, da wir die vermeintlich Bösen sind und diejenigen, die mit ihren Kampagnen die Raucher zurück in den Tabaktod treiben, die vermeintlich guten. Auf sachlicher und argumentativer Ebene ist es exakt umgekehrt, dort hat man UNS nichts entgegenzusetzen.

LN: Sie kommen gerade aus Paris wieder, wo das Technische Komitee unter der Bezeichnung CEN/TC 437 ‚Electronic cigarettes and e-liquids‘ sein erstes Kick-Off Meeting hatte. Ziel ist die Erarbeitung einer freiwilligen E-Zigaretten- und Liquid Qualitäts-Norm (ähnlich der deutschen DIN) durch die beiden in Brüssel ansässigen Normungsgesellschaften CEN und CENELEC auf EU-Ebene, die dann von Deutschland übernommen werden muss. Erzählen Sie uns doch mal, was da so besprochen wurde.

VdeH DS: Die CEN-Sitzung in Paris war bemerkenswert, da entgegen unserer Erwartungen weniger die Normierung im Vordergrund stand, sondern eher die Festlegung von Minimalstandards, ohne näher auf einheitliche Messverfahren einzugehen.

Sollten die entsprechenden Vorschläge von AFNOR und BSI unverändert übernommen werden, handelt es sich um eine Präzisierung und teilweise Verschärfung der TPD2, wobei dann im Anschluss die eigentlichen Normierungsverfahren erst noch einmal ermittelt werden müssten.

Besonders interessant in diesem Zusammenhang war, dass bei den Geräten zwar deutlich in Richtung Produktqualität gegangen wurde, bei den Liquids jedoch unser Reinheitsgebot aus 2013 nicht eingehalten und somit die erlaubten Zutaten um bedenkliche Zutaten wie z.B. Alkohol erweitert wurden. Hier würde dann die Verbrauchersicherheit einen deutlichen Rückschritt machen.

Weiterführende Links
Verband es eZigarettenhandels

 

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3 Kommentare
  1. Rainer Wald sagte:

    Da bleibt mir die Spucke weg, was dieser Mann hier für einen Unsinn los lässt. Er sollte besser in den Vorstand der DKFZ sitzen, da passt er mit seinen Aussagen, die er hier los lässt besser hin!

  2. Osnarianer sagte:

    Hallo Liquidnews, hallo liebe Leser,

    bei allem Respekt, aber es gibt doch einige Aussagen, die sicher nicht den Dampfern zugute kommen können. Der Dampfermarkt lebt von seiner Vielfältigkeit, und alles, was dem entgegen wirkt hemmt und/oder verhindert,. Zu sagen „die E-Zigarette ist ein lebensrettenden Produkt für Tabakraucher“ sollte auch beinhalten, dass Vielfalt ein Teil des Erfolges beinhaltet.

    Aber wie passt das zusammen, wenn mit übertriebenen Forderungen und dementsprechend hohen Kosten der Identifikation gearbeitet werden soll? Also schärfere Kontrolle als “ nicht so lax behandelt werden wie beispielsweise im Fernabsatz freier Waffen (Ausweiskopie per Mail bei Bestellung)“ . Mit anderen Worten: Die E-Zigarette scheint mehr gefährdungspotential zu haben als Schusswaffen. Geht’s noch? Da sollten doch besser die waren Gründe genannt werden, warum ein Versand möglichst teuer gestaltet werden sollte.

    Ein weitere Aussage über Geschmacksrichtungen. Meine sind ganz sicher die fruchtigen Sorten, aber hat nicht jeder seinen eigenen Geschmack, die Vielfalt dadurch erst ermöglicht den Dampf überhaupt als Alternative zur Zigarette annehmen zu können? Zudem höchst unsinnig bei einer Freigabe ab 18+ Kinder und Jugendliche als Begründung anzuführen.
    Das ist die Linie des DKFZ, möglichst nur Geschmacksrichtungen, die einen tabakähnlichen Geschmack haben, und beliebte Geschmacksrichtungen, die angeblich für Kinder und Jugendliche besonders interessant sind, verbieten. Ich mag auch als Erwachsener Erdbeere, Banane und vieles andere, was Kinder auch mögen. Seltsam oder?
    Ein weiterer Punkt wird dabei völlig ignoriert. Ich möchte doch nicht ständig an Tabak erinnert werden ! Das ist nicht gerade hilfreich.

    Sich als Retter der Raucher darzustellen, und die E-Zigarette für diese Gruppe geeignet ist, nicht für Nichtraucher gedacht. Ich geh mal einen Schritt weiter:
    Muss ich erst Raucher werden, damit Dampf ein geeignetes Mittel zur Schadenbegrenzung wird?

    Bei allem Respekt, aber so wird der heutige Markt im Dampferbereich eher geschädigt, und der Zigarettenhandel wohl um die Variante E-Zigarette nach Art des Hauses favorisiert.

  3. Bo sagte:

    Zitat: „Für den Fernabsatz sollten aktuell verfügbare Altersidentifikationssysteme (z.B. Postidentverfahren) vorgeschrieben und nicht so lax behandelt werden…“

    Postident währe für kleine und mittlere Onlinehändler der sichere Tod. Keine chance zu überleben…

    Die meisten Onlinehändler verwenden DHL zu Versand, dort gibt es folgende möglichkeit:
    Zitat DHL:
    „Wenn Sie beim Versand von sensiblen Produkten auf der sicheren Seite sein möchten, kann mit unserem Service DHL Identitäts- und Altersprüfung nichts mehr schiefgehen.

    Der DHL Zusteller prüft bei der Übergabe der Sendung, ob die empfangende Person mit der in der Anschrift benannten Person übereinstimmt. Das Paket wird dabei ausschließlich an den Empfänger persönlich ausgeliefert. Wünschen Sie darüber hinaus eine Altersprüfung, kontrolliert der DHL Zusteller, ob das erforderliche Mindestalter erreicht ist.“

    DAS währe zumindest eine Chance für alle, das sollten Sie Herr Sprengel mal realisieren oder möchten Sie den Onlinehandel Kaputtmachen?

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