Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie

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Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie –
Das Ende des Dampfens in Deutschland

Teil II: Das Ende der Demokratie

Der totale Maulkorb oder Was für Grundrechte?

Der Gesetzesentwurf sieht ein radikales, sich auf alle Medien und Verkaufspunkte erstreckendes Werbeverbot für E-Zigaretten in Deutschland vor.

Das Werbeverbot definiert sich so, kurz und schmerzhaft:

„§ 19: Verbot der Werbung in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesell-schaft, Rundfunkwerbung und Sponsoring – Es ist verboten, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter im Hörfunk, in der Presse, bei öffentlichen Filmvorführungen, in Diensten der Informationsgesellschaft zu werben oder eine Veranstaltung zu sponsorn. Es ist verboten, audiovisuelle kommerzielle Kommunikation oder Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüll-behälter zu betreiben.
Es ist verboten, im Verkehr mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern oder in der Werbung dafür allgemein oder im Einzelfall werbliche Informationen zu verwenden, die den Eindruck erwecken, dass elektronische Zigaretten weniger schädlich als Tabakerzeugnisse seien.“

Ach ja, und Gratisproben dürfen auch keine mehr verteilt werden.

Die EU hat eine derartige Radikalisierung des Werbeverbotes nicht vorgegeben, sondern die Ausgestaltung im Hinblick auf die elektronische Zigarette im Rahmen den Mitgliedsstaaten überlassen (Erwägungsgrund 48: „Die heimische Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter soll nicht harmonisiert werden“). Deshalb sieht sich der Bund hier in der Rechtfertigungspflicht. Die Begründung der absoluten Verschärfung lautet so:

„Die Regelungen sind verfassungsrechtlich zulässig. Die Eingriffe in die Freiheitsrechte der Hersteller von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes gerechtfertigt. Hinsichtlich des Verbots der Außen- und Kinowerbung sowie von Gratisverteilungen wird bezüglich der nikotinhaltigen Erzeugnisse auf die obigen Ausführungen verwiesen. Hier kann schon aufgrund der hohen Toxizität und des Suchtpotentials von Nikotin keine andere Beurteilung des Verhältnisses der betroffenen Grundrechte erfolgen. Auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sind Werbeverbote aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes gerechtfertigt.“

Um Angela Merkel zu zitieren: Wenn ein deutscher Verfassungsrichter dieser „Beurteilung des Verhältnisses der betroffenen Grundrechte“ zustimmt, dann ist dies nicht mehr mein Land. Hier werden auf der Grundlage dreier in wissenschaftlichen Kreisen höchst umstrittener Behauptungen die grundgesetzlich zugesicherten Freiheitsrechte von Herstellern massiv eingeschränkt. Und das, obwohl

  • die E-Zigarette allen Studien zufolge nicht als Einstiegsdroge für Jugendliche dient, sondern diese eher vom Tabakzigarettenrauchen abzuhalten scheint
  • der Gesundheitsschutz im Gegenteil eine flächendeckende, aufklärende Bewerbung der elektronischen Zigarette als Alternative zur Tabakzigarette absolut zwingend notwendig machen müsste
  • Nikotin nur in Dosen eine hohe Toxizität aufweist, die nach den neuen EU-Bestimmungen nicht in Umlauf gelangen können
  • das Suchtpotenzial reinen Nikotins absolut unbewiesen ist und alle Studien, bei denen Nikotin an Nichtraucher verabreicht wurde, keinerlei Abhängigkeit und kein Suchtverhalten messbar war
  • keinerlei logische Argumentationskette vom Verbot nikotinhaltiger E-Zigaretten zu einem ebensolchen nikotinfreier E-Zigaretten hergeleitet werden kann.

Mit diesem respektlosen, instrumentalisierenden Jonglieren mit einer Verfassung, die das Fundament unserer Demokratie stellt, haben die Verfasser des Gesetzentwurfes sich bereits an dieser Stelle bis ins Mark diskreditiert.

Ab wann ist ein Gesetz eigentlich Anstiftung zum Totschlag?

Gesetz

Nur blind…oder schon böswillig?

Ironischerweise wagt es das Pamphlet, vorab für seine eigene Weisheit Werbung zu machen. Unter Punkt F steht: „Die Sozialkassen werden durch das Rauchen jährlich mit 25,41 Milliarden Euro belastet. Wenn sich die Raucherquote durch die mit diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen erwartungsgemäß um jährlich 0,4 % verringert, werden die Sozialkassen mit 100 Millionen Euro jährlich entlastet.“ Wie diese geschätzten 0,4% zustande kommen, bleibt im Dunkeln.

Was ebenfalls unerwähnt bleibt, ist eine andere, wahnwitzige Dunkelziffer.

 

Nämlich die Prozentzahl an Rauchern, die aufgrund des künftigen, totalen Werbe- und Kommunikationsverbotes für die E-Zigarette auf allen normalerweise verfügbaren Kanälen keine Initialzündung mehr erleben, dieser 95% (wenn wir schon mit „erwartungsgemäßen“ Zahlen jonglieren) weniger gesundheitsgefährdenden Alternative eine Chance zu geben – und in Folge entweder elendig krepieren oder für ihren Genuss einen Preis zahlen müssen, der schlicht unnötig ist.

Die jährliche Belastung der deutschen Öffentlichkeit durch das Rauchen, so führt der Gesetzesentwurf zum Ende hin selbst aus, beläuft sich auf „53,89 Milliarden Euro pro Jahr (durch Mortalitätsverluste, Arbeitsunfähigkeit, Verluste durch Zigarettenpausen, Frühberentung, Produktionsausfälle durch Rehabilitation).“

Würde die E-Zigarette, wie gerade in England versuchsweise eingeführt, zu einem subventionierten Baustein staatlich und durch die Krankenkassen geförderter Anti-Rauch-Programme werden, dann könnten diese 53,89 Milliarden Euro pro Jahr theoretisch auf… stimmt genau, 0 Euro heruntergefahren werden. Aber das würde ja bedeuten, auf Regierungsebene zuzugeben, dass die
E-Zigarette tatsächlich signifikant weniger schädlich ist als die Tabakzigarette.

Öffentliches Lob der E-Zigarette? In Zukunft eine Ordnungswidrigkeit.

Der Gesetzesentwurf schließt diese Einsicht aber nicht etwa nur aus – das wäre noch viel zu nachvollziehbar. Stattdessen stellt er sich gleich unter Strafe. Vielleicht ist es der kommende Satz, der mich in dem ganzen Pamphlet am meisten getroffen hat.

Denn laut ‚§18: Verbote zum Schutz der Täuschung‘ besteht der strafbare Tatbestand der Täuschung bereits, „wenn der Eindruck erweckt wird, dass ein Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere sei.“ Mit anderen Worten, vor dem Augen eines kommenden Gesetzes habe ich einen Großteil meiner journalistisch verbrachten Zeit mutwillig getäuscht. Mir ist diese bösartige, hinterlistige, gemeingefährliche Tätigkeit glücklicherweise auch weiterhin erlaubt – denn an die Pressefreiheit wagt sich selbst das größenwahnsinnige Ministerium nicht heran.

Für Hersteller von E-Zigaretten aber bedeutet es: Wann immer sie überhaupt noch über ihre Produkte sprechen dürfen, dann nicht mehr im Vergleich mit Tabakzigaretten. Was ihnen nur noch übrig lässt zu sagen: Die elektronische Zigarette ist ein fein schmeckendes Genussmittel und als oraler Zeitvertreib gedacht. Wie das allerdings vereinbar mit dem Jugendschutz und dem Schutz von Nichtrauchern sein soll, weiß das Ministerium allein.

E-Zigaretten ShopTod einer Branche

Die Zukunft I:
Insolvente Einzelhändler

Was wären die Folgen dieses Gesetzes für Hersteller, Vertrieb und Verbraucher von elektronischen Zigaretten? Sollte der Entwurf legislative Wirklichkeit werden, ist die Antwort einfach: Sie wären verheerend.

Zum einen ist der Entwurf klar noch nicht das Ende der Fahnenstange, wenn es um die Restriktionen und Regulierungen der Bauweisen der Dampfer-Hardware geht. Zwar werden im Entwurf schon gewisse Vorgaben formuliert. Es sind jedoch viel zu wenige und sie sind zu vage, um dem ansonsten im Dokument zum Ausdruck kommenden Regulierungswahn Genüge zu tun. Deshalb findet sich an auffällig vielen Stellen die Formulierung, dass das Gesetz eine „Verordnungsermächtigung zur Regelung technischer Anforderungen“ beinhalte. Mit anderen Worten: Hier kommt eine weitere, rechtlich bindende Richtlinie auf die Hersteller zu, die höchstwahrscheinlich gerade im Hintergrund ausgearbeitet wird – und das Ende der meisten von unabhängigen Klein- und Kleinstunternehmen hergestellten Dampfen bedeuten wird.

Wer noch elektronische Zigaretten herstellt, die den Vorgaben entsprechen, muss außerdem über das Personal verfügen, um den extensiven (um nicht zu sagen: exzessiven) sogenannten „Marktüberwachungsmaßnahmen“ entsprechen zu können, die im Gesetzesentwurf/ Abschnitt 6 ab § 29 genauestens festgelegt sind und deren Verweigerung oder Unterlaufen strafrechtlich verfolgt werden kann. Die dazugehörigen Protokollierungs- und Überwachungsmaßnahmen sind teuer und aufwendig. Nur Big Player, die bereits ein firmeninternes Controlling installiert haben, können dies leisten; kleine Hersteller kaum.

Philip Morris ResearchcentreWer ist deshalb der Gewinner dieser Vorgaben? BigTobacco.

Die Zukunft II:
Philipp Morris Research-Centre

Nur große Konzerne verfügen außerdem über genügend Rücklagen, um einen vorübergehenden Totalausfall von Einnahmen verkraften zu können, der aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen jederzeit eintreten kann – denn die „Marktüberwachungsbehörden“ können ohne Vorlauf „das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses vorübergehend verbieten, bis das Ergebnis einer entnommenen Probe oder einer nach Nummer 2 angeordneten Prüfung vorliegt“ (§31).

Mit anderen Worten: Passt einem Big Player die Nase eines kleineren Mitbewerbers nicht, zeigen sie ihn schlicht bei der Marktüberwachungsbehörde an und sehen dann gemütlich zu, wie dieser ausblutet.

Das Werbeverbot ist nicht nur eine totale Knebelung einer ganzen Branche. Es schafft gleichzeitig ein unverrückbares Monopol für die Tabakkonzerne. Denn ein nicht kommunizierbares Produkt hat nur eine einzige Chance, wahrgenommen zu werden: Wenn es an so vielen Vertriebspunkten wie möglich ausliegt und auf diese Weise durch seine schiere optische Präsenz zum Kauf motiviert.

Wer nur kurz über Warenwirtschaftssysteme und Einkaufspolitik des Einzelhandels nachdenkt, wird darauf kommen, dass nur Big Tobacco oder sehr finanzstarke, unabhängige Produzenten die Voraussetzungen für eine derartige Partnerschaft mit dem flächendeckenden „Mainstream“-Handel mitbringen. Sie können Lieferungen vorfinanzieren, um Verkaufsfläche garantiert zu bekommen und hohe Rückläufe in Kauf nehmen.

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen

Ach ja, zuvor kommender Weise erläutert das Ministerium im Entwurf auch noch, was sein Zweck sein soll – über die verpflichtende Ratifizierung der EU-Vorgabe hinaus. Unter der schönen Überschrift „Nachhaltigkeitsaspekte“ wird es uns erläutert: „Damit dienen die Maßnahmen des Gesetzes dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. Indirekt wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch eine Verringerung der Raucherquote gesteigert.“

Womit wir endgültig im Land des Wahns angekommen wären – leider eines, der Millionen das Leben kosten wird. Nach Lektüre dieses Pamphlets kann dem denkenden Menschen dieser Satz nur noch wie Hohn vorkommen – oder wie das infernalische Echo einer weiteren Abrissbirne, abgestellt zur Demolierung der Demokratie.

Teil I: Auf dem Weg in den Absolutismus

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3 Kommentare
  1. Volkmar sagte:

    Die Auslegung dieser Richtlinie ist ein Maulkorb für jeden Dampfer, denn wer hat, wenn er gefragt wurde wie er das Dampfen findet, noch nie die Vorteile der E-Zigarette veranschaulicht. Aber genau das soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden. Also alle Macht der Zigarettenmafia und nieder mit der Gesundheit der Konsumenten.

  2. Sven sagte:

    Ich gestehe, ich habe die EU Tabakrichtlinie nicht ganz so kritisch gesehen wie andere, aber diese Umsetzung schlägt dem Fass den Boden aus. Ich bin nicht direkt gegen das Werbeverbot, aber hier kann es eventuell schon illegal sein, wenn ein Arzt in seiner Praxis ein Leaflet rumliegen hat, welches auf die gesundheitlichen Vorteile des Dampfens gegenüber dem Rauchen hinweist, denn die Grenzen zwischen Information und Werbung sind fließend…. Ein falscher Eintrag im Impressum und man ist dran. Ich hasse es das zu sagen, aber:
    Die ist ein Entwurf, ich gehe davon aus, dass er noch Änderungen durchlaufen wird, vor allem im Parlament, doch das wird voraussichtlich nicht viel bringen. Ich muss jetzt auf die Engländer hoffen.

    Gute Erfahrungen in England würden die Ärzteschaft in Deutschland auf den Plan rufen und das wäre dann plötzlich eine ganz neue Situation. Dauert aber mindestens 5 bis 10 Jahre, eher etwas länger. Bleibt noch der juristische Kampf von Totally Wicked, OK, alle Mann Daumen drücken…

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