Kein Snus-Konsum mehr: EU will Sanktionen gegen Dänemark verhängen

,

Kein Snus-Konsum mehr

Innerhalb der EU sind die Skandinavier (genau wie Großbritannien) bekannt für ihre Ausreißer aus dem legalen Korsett, als das sie viele der EU-Vorgaben empfinden. In manchen Fällen wird dies grummelnd toleriert. Doch nun hat die EU-Kommission beschlossen, in einem bestimmten Fall streng zu werden – und hat soeben Dänemark beim Europäischen Gerichtshof verklagt.

Der Grund: Die EU hat den Verkauf der meisten feuchten Oral-Tabaksorten verboten – warum, dazu unten mehr. Einzig Schweden hat bei seinem EU-Beitritt 1995 eine entsprechende Ausnahmeregelung zur Bedingung gemacht, weshalb das sogenannte Snus dort weiter verkauft werden darf. Allerdings hält auch Dänemark sich einfach nicht an diese Vorgabe. Am 25. Oktober 2012 hatte die Europäische Kommission das Land deshalb verbindlich aufgefordert „alle nötigen Schritte zu unternehmen, um der Richtlinie 2001/37/EG nachzukommen und die Kommission über die mit nationalen Gesetzen getroffenen Maßnahmen innerhalb von zwei Monaten zu informieren“ (siehe Europäische Kommission – MEMO/12/794 – 24.10.2012).

Dennoch wurde das Oraltabak-Verbot weiterhin einfach ignoriert; der Verkauf von Snus kann nach wie vor völlig ungehindert stattfinden. Mit anderen Worten: Die entsprechende Gesetzgebung wurde schlicht nicht an EU-Maßstäbe angeglichen, obwohl derartige nationale Ratifizierungen der EU-Gesetze für Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Nun will die EU-Kommission diesem Regelbruch der dänischen Regierung unter Helle Thorning-Schmidt nicht länger zuschauen – es sollen schließlich auch keine Nachahmer herangezüchtet werden. Sie hat daher beschlossen, den EuGH mit dem Fall zu befassen.

Was aber ist dran am Snus-Verbot? Der Oraltabak wird entweder lose oder, wie häufig in Schweden, in kleinen Cellulose-Säckchen angeboten, die man sich direkt unter die Oberlippe oberhalb des Zahnansatzes auf das Zahnfleisch klemmt. Dur die Spucke wird der Tabak nach und nach aufgeweicht und gibt so eine nikotinhaltige Tabakflüssigkeit über die Mundschleimhaut (statt wie beim Tabakzigarettenrauchen über die Lunge) direkt in den Kreislauf ab. In Schweden reicht dieser Brauch bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts und konnte deshalb unter dem Deckmantel des Kulturguts an der EU-Kommission vorbei geschleust werden.

Das Snus-Problem besteht in den vielen Karzogenen wie Nitrosaminen, PAH, Aldehyden, Polonium 210 und Schwermetallen, die der Körper neben dem Nikotin ebenfalls absorbiert und die bei Oraltabak-Nutzern auch im Urin nachgewiesen werden können. Hinzu kommt die Gefahr des Zahnfleischschwundes, Zahnausfalls, einer vermehrten Erkrankung am grauen Star und natürlich Mundhöhlenkrebs. Ärzte können Oraltabak deshalb nicht als weniger gesundheitsschädigende Alternative zu Tabakzigaretten empfehlen. Snus wird auch offiziell nicht als Nikotinersatzpräparat geführt und deshalb auch keinen entsprechenden Untersuchungen unterworfen – genau das müsste es aber, um gemäß EU-Tabaknorm zugelassen werden zu können.

Tatsächlich ist in Schweden über einen langjährigen Zeitraum hin beobachtet worden, dass schwedische Männer (lange Zeit die Hauptabnahmegruppe) Snus zusätzlich zu Tabakzigaretten nutzen – eben überall dort, wo das Rauchen an sich verboten ist. Die Tabakindustrie verdient hier gewissermaßen doppelt und der Oraltabak verschlimmert bei dieser Nutzergewohnheit die Nikotinabhängigkeit noch. Dabei ist der Snusgenuss vor allem unter der männlichen Bevölkerung Schwedens hoch: 22% sollen den Oraltabak täglich konsumieren, 12% hiervon zusätzlich zu ihrer täglichen Tabakzigarettendosis. 40% der Konsumenten sind hingegen Nichtraucher und nur 23% Ex-Raucher. Es gibt allerdings keine verlässlichen Studien über den Zusammenhang von Snus-Genuss und erfolgreichem Rauch-Stopp; vorhandene Zahlen scheinen darauf hinzudeuten, dass keiner besteht.

Dennoch hat Schweden während seiner Zeit als EU-Ratssitz versucht, das EU-Snusverbot zu kippen. Zumindest, war damals die Begründung, verringert Snusen das Passivrauchen und ist weniger krebserregend als Zigarettenkonsum. Im Hintergrund hat natürlich die Tabaklobby Schwedens Druck gemacht, die ihr Produkt endlich wieder auf den europäischen Markt werfen wollte. Durchsetzen konnten sie sich damit nicht. Nicht zuletzt deshalb wahrscheinlich, weil der Einfluss des europäischen Parlamentes im Vergleich zur EU-Kommission nun mal verschwindend gering ist.

In Deutschland ist die EU-Vorgabe natürlich ratifiziert. Das bedeutet: Grundsätzlich ist der Erwerb und Genuss von Snus nicht verboten, der Verkauf im Land und die Einfuhr aber schon. Es gibt eine Reihe von Online-Shops, bei denen eine problemlose Einfuhr wahrscheinlich ist. Werden diese aber stichprobenartig untersucht, wird der Inhalt vom Zoll festgehalten und der Empfänger benachrichtigt. Dieser hat dann nur die Wahl, das Paket zerstören oder an den Absender zurückschicken zu lassen.


Weitere Themen

Nikotinersatzprodukte
Nikotin-Entwöhnung: Gefährliche Mythen
Helfen e-Zigaretten wirksam bei der Nikotinentwöhnung?

1 Kommentar
  1. Chef sagte:

    Naja das wichtige ist, dass unseren Politikern einer Abgeht dabei……
    Sie haben Zuhause nichts zu sagen, also was machen sie, sie müssen es Politisch beweisen das die unheimlich wichtig sind ????????????????

Kommentare sind deaktiviert.