eShishas werden als neuer Jugendtrend vermarktet
Seit 2013 werden sogenannte „Einweg-Shishas“ oder „Shishas-To-Go“ in Trinkhallen und an Kiosken verkauft. Technisch haben sie fast alles gemeinsam mit preiswerten elektronischen Zigaretten. Der Zug am Mundstück aktiviert eine Heizspirale, die den Liquid verdampft, der anschließend inhaliert werden kann. Der entscheidende Unterschied: Die Einweg-Shishas werden ausschließlich mit Aromafüllungen in Geschmacksnuancen wie Himbeer oder Erdbeer ohne Nikotin angeboten. Ihr Preis liegt bei etwa acht Euro für 500 – 600 und etwa 13 Euro für 1.000 Züge. Mit Batterie und Liquid bereits ausgestattet, sind sie unmittelbar nach dem Kauf einsatzbereit. Der hauptsächliche Anbieter ist XEO, der mit seinen „XEO Shisha2Go Sticks“ nahtlos an sein eigentliches unternehmerisches Standbein, der Produktion von eZigaretten, aufsetzt.
Das Problem: Die Zielgruppe hat sich entscheidend erweitert. Denn mit den Shisha-Sticks sprechen alle Hersteller der Werbesprache nach klar Jugendliche und ältere Kinder an. Besonders 10- bis 15-Jährige fühlen sich von dem bunten Produkt in Kugelschreiberformat angesprochen, das zusätzlich noch unauffällig im Federmäppchen mitgeführt werden kann. Es ist schwer, sich des Eindrucks zu verwehren, dass hier das Dampfen als Erfahrung etabliert werden soll, um sich für die Zukunft neue Zielgruppen zu sichern. Der Dampf der Shishas-To-Go ist denn auch in sehr ähnlichen Geschmacksvarianten zu haben wie verfügbare Nikotinliquids für Erwachsene. Durch den frühen Einstieg über eine süße Substanz wird auch die natürliche Abneigung vor dem Einatmen von Dampf und Gasen erheblich reduziert und schließlich ganz minimiert.
Die Abgabebeschränkung an Jugendliche nach §10 des Jugendschutzgesetzes greift bei den Einweg-Shishas nicht. Die Gefahren hinsichtlich allergischer Reaktionen auf nicht deklarierte Inhaltsstoffe besteht auch hier. Einige Anbieter haben sich bereits, wie etwa Edeka, eine selbst Beschränkungen auferlegt und verkaufen die Einweg-Shishas nur an 16- beziehungsweise 18-jährige – wohl auch, um besorgte Eltern nicht langfristig als Kunden zu verlieren.
Da Shisha-Sticks erst seit letztem Jahr auf dem Markt sind, gibt es noch keine zuverlässigen Studien über das Durchschnittsalter der Konsumenten, deren Erfahrungen und die Frage, ob sie in nennenswerter Anzahl von der Shisha-to-go auf eZigaretten und nikotinhaltigen Liquid umsteigen. Tatsache ist, dass das Dampfen nicht an sich positiv ist, sondern die wesentlich gesündere und umweltschonendere Alternative zum Tabakzigarettenrauchen darstellt. Es ist also quasi ein Top-Down Ansatz, bei dem das Dampfen im Vergleich zum Rauchen fraglos vorzuziehen ist. E-Shishas erscheinen mir eher Bottom-Up zu sein, in dem durch die haptische Gewöhnung an den Stick und das geschmackliche Erlebnis des Aromadampfens der Konsum von nikotinhaltigen eZigaretten als spannende „Steigerung“ vor allem in Gruppensituationen plötzlich nicht mehr so abwegig erscheint. In diesem Kontext ist Dampfen aber sicherlich keine erstrebenswerte Tätigkeit – denn ein Leben ohne Nikotin ist für die meisten Dampfer wohl immer noch die beste aller möglichen Alternativen. Nun kann nur die Zeit ergeben, wie sich das Konsumverhalten im Bezug auf Shisha-Sticks entwickeln wird. Unter die neue Tabakproduktrichtlinie fällt die eShisha auch nicht, trotz der enormen Diskussionen und Zeit den die Kommission hatte.
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Ursprung und Geschichte der Shisha
Update 12.05.2014
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert ein Verkaufs-Verbot von nikotinhaltigen eZigaretten und elektronischen Wasserpfeifen an Minderjährige. Der Verkauf von E-Shishas an Minderjährige ist derzeit nicht verboten und stellt damit eine gesetzliche Lücke dar. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hatte ein Verbot bereits im April 2014 gefordert.