Wenn die E-Zigarette in den Untergrund abtaucht
Vor fast genau einem Jahr habe ich auf Liquid-News einen Artikel zum Thema Ziviler Ungehorsam geschrieben, damals noch mit ein wenig Hoffnung im Herzen. Sein Inhalt gilt nach wie vor, ist sogar aktueller und notwendiger als zuvor – aber er liest sich dennoch fast rührend in seinem Bemühen, in den Dialog zu treten und die Situation durch kommunikativen Austausch zu verbessern.
Inzwischen sind wir mit einer Gesetzgebung konfrontiert, die in meinen Augen Körperverletzung darstellt, unsere Persönlichkeits- und Informationsrechte ignoriert und durch ihre zahllosen Ermächtigungen EU-Recht verletzt und die Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Der Staat hat sich einen Eingriff in die freie Entwicklung eines verhältnismäßig risikoarmen Produktes von außerordentlichem volkswirtschaftlichen Wert erlaubt, der in dieser Form eigentlich nur aus dem Realsozialismus bekannt ist und jedes Prinzip einer sozialen Marktwirtschaft aushebelt.
In einer solchen Situation wird sich ziviler Widerstand in Form eines Konsumverhaltens formieren, dass die Gesetzgebung ignoriert – als Form der Infragestellung der Legitimität eines Gesetzes, die einsetzen muss und darf, wenn alle legalen Möglichkeiten des Protests bereits ausgeschöpft sind.
Zwar ist dem grundsätzlich noch nicht ganz so. Unmittelbar nach der Ratifizierung des neuen Tabakgesetzes kann gegen dieses geklagt werden. Und auch wenn der aktuelle Rechtsstreit des englischen Herstellers Totally Wicked vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Erfolg haben sollte, können jederzeit mit neuen juristischen Argumenten weitere Klagen gegen das TPD eingereicht werden.
Dennoch ist das auf uns zukommende Gesetz bereits jetzt zu undemokratisch, um es nicht zu ignorieren. Oder wie der politische Denker und Aktivist Howard Zinn gesagt hat: „Hier geht es um die überlegte und gezielte Übertretung von Gesetzen um dringender gesellschaftlicher Ziele willen.“
Im Zusammenhang mit einer verlangten Cannabis Legalisierung gibt es diese Form des Protests durch individuelle Konsumhandlungen schon lange. Natürlich könnte man einwenden: Das sind keine politischen Aktivisten, dass sind Kiffer, die keinen Bock darauf haben, dass der Staat ihnen vorschreibt, wie sie ihre Freizeit verbringen. Gleiches lässt sich auch von der nun folgenden Sammlung Instrumente zivilen Ungehorsams sagen: In jedem Einzelfall sind sie schlicht Anleitungen, wie der renitente Dampfer auch nach dem Ratifizierungs-Stichtag des neuen Gesetzes an E-Zigarette und Liquid kommen kann.
Im Ganzen und in der Kombination mit unabhängiger Aufklärung führen sie aber dazu, dass das Dampfen gesellschaftlich präsent bleibt; dass den Kritikern nicht der Gefallen getan wird, optisch aus der Öffentlichkeit zu verschwinden. Es wird in Zukunft nicht so einfach sein wie noch heute, als umsteigewilliger Raucher zur E-Zigarette zu finden – vor allem zu einem Modell, das ein überzeugendes Dampf-Erlebnis bietet. Aber es ist auch nicht unmöglich, solange erfahrene Dampfer als Hilfe zur Verfügung stehen.
Ziviler Ungehorsam – klingt das nicht wiedermal nach zu viel Verschwörungstheorie?
Vielleicht. Schaue ich mir allerdings den langen Weg an, den etwa das Cannabis braucht (fast genau hundert Jahre) um aus seiner ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen veranlassten Prohibition wieder in die Legalität zurückzufinden, dann erscheint mir ein etwas kruderes, laterales Vorgehen die passende Weise, mit dem offensichtlichen Wahnsinn eines E-Zigaretten-Banns umzugehen.
Eine Subversion des Dampf-Banns (den das neue Gesetz praktisch darstellt) ist mehr als das trotzige Aufbegehren einiger Bürger, denen man das Spielzeug weggenommen hat. Es bedeutet, dem Gesetzgeber durch tägliche Praxis vor Augen zu führen, wie überflüssig seine Rechtsprechung ist.
Es ist ein Instrument der Demokratisierung, wo die Legislative gescheitert ist.
Doch nun zur Praxis. Die folgenden Vermutungen, wie das Leben der Dampfe im Untergrund aussehen könnte, sind keinesfalls erschöpfend. Wir nehmen gerne Ergänzungen entgegen.
Sie sind auch keinesfalls Empfehlungen per se; eher Vermutungen, welche Formen der zivile Widerstand gegen den E-Zigaretten-Regulierungsexzess in den kommenden Monaten und Jahren annehmen könnte. Ob es weise ist, sie öffentlich zu machen? Ja. Denn erstens lassen wir uns nicht unsichtbar machen und schon gar nicht in die Fänge von Big Tobbacco und Big Pharma treiben. Zweitens sollten Gesetzgeber und Dampf-Kritiker sehen, welche Folgen es hat, wenn eine funktionierende, disruptive Technologie in den Untergrund gedrängt wird: Sie entwickelt sich ob ihrer inhärenten Dynamik weiter und zwar mit deutlich subversiverer Kraft.
Hamsterkäufe: Auch wenn die Vorratshaltung in den Monaten bis zur endgültigen Implementierung der TPD noch massiv erschwert werden wird (ich verweise auf kommunal durchgesetzte Verbote von Nikotinbasenverkauf durch Gewerbeaufsichtsämter wie im Fall von Hisvape, zu dem wir noch berichten werden), ist es dennoch die letzte Chance, sich frei mit Dampfmaterialien einzudecken. Das Hamstern liegt nicht jedem; und es hat natürlich den schalen Beigeschmack von Weltuntergangsstimmung. Dennoch tun es immer mehr Dampfer, um weiter sichtbar und mit Genuss E-Zigaretten zu benutzen und nicht nur deshalb zur Tabakzigarette zurückzukehren, weil der Stoff ausgeht.
Hinterzimmermanufakturen: Liquids sind zu einfach herzustellen, als dass sich hier auf lokaler Ebene keine florierenden Netzwerke bilden könnten. Die Eigenproduktion von E-Liquids ist nicht verboten; lediglich ein unregistrierter, nicht lizensierter Handel damit. Tauschzirkel entziehen sich generell Fiskus und Monitärkreislauf; weshalb ja auch Lokal- und Internetwährungen vom Staat mit Argusaugen beobachtet werden. Dennoch kann dieser gegen punktuelle Netzwerke von tauschwilligen Liquid-Produzenten juristisch betrachtet nichts einwenden, genauso wenig wie die häusliche Marmeladenherstellung sich dem Lebensmittelrecht und die dörfliche Saatgut-Börse sich der EU zu beugen hat.
Grenzüberschreitungen: Auch nach dem neuen Gesetz kann niemand die private Einfuhr von Hardware und Liquids aus dem toleranteren Ausland behindern. Duty-Free Shops an den Rändern der EU werden in nicht allzu weiter Ferne mit Liquids und E-Zigaretten so gut bestückt sein wie mit Alkohol und Zigarren. Die Online-Verkäufe aus dem Chinaraum werden durch die Decke gehen. Dabei ist es nicht nötig, Einzelstücke zu bestellen – wozu haben die Amerikaner uns mit der Erfindung der Tupperwareparty beglückt? Bestellungen laufen einfach über Großhandelsplattformen wie Alibaba (ein Beispiel: http://www.alibaba.com/showroom/china-wholesale-e-cigarette.html); wie der Vertrieb läuft, bleibt der Phantasie des Einzelnen überlassen. Natürlich steigt mit der Inanspruchnahme dieser Bezugsquellen das Risiko, minderwertige, weil unregulierte Ware zu beziehen und die noch verbliebenen Relikte der heimischen Wirtschaft zu schwächen.
Hochprozentiges: So gut wie sicher wird sich in den kommende Jahren ein reger Unterm-Tresen-Handel an hochprozentigen Nikotinbasen entwickeln, die normalerweise nur mit Sachkundenachweis verkauft und nur mit Gewerbeschein gekauft werden dürften. Wie bei jedem illegalisierten Rauschmittel wird der sich entwickelnde Schwarzmarkt mit Nikotinbasen unsicher sein. Das ist eine der vielen Gesundheitsrisiken, die die Regierung mit der Durchsetzung des neuen Gesetzes in Kauf zu nehmen bereit ist.
Repaircafés, DIY und Kunsthandwerk: Aller Wahrscheinlichkeit nach werden in näherer Zukunft nur noch die (dann zusätzlich besteuerten) Modelle der Tabakindustrie den Regulierungsbestimmungen an Dampf-Hardware standhalten. Auch die manischste Regulierung kann allerdings nicht den regen Handel an „Ersatzteilen“ für momentan im Handel befindliche Modelle und deren Instandsetzung durch erfahrene Helfer unterbinden.
Ebenfalls nicht unter das Verbot fallen skulpturelle Einzelstücke, deren „Ingebrauchnahme“ zu Inhalationszwecken dem Käufer des Kunstwerkes obliegt und außerhalb des Einflussbereiches des bildenden Künstlers liegt. Auch downloadbare 3-D-Druckanleitungen und deren Umsetzung fallen aus dem TPD-Rahmen.
Trojanische Pferde: Nicht alles wird mehr das sein, was es scheint – es ist alles eine Frage der Definition. Auch ein sich selbst für ziemlich ausgefuchst und lückenlos haltendes Gesetzeswerk lebt doch schlussendlich von Interpretation, deren Rechtmäßigkeiten vor Gerichten geklärt werden müssen, bevor sie verboten werden dürfen.
So spricht das Gesetz nur von Flüssigkeiten oder losem Tabak; ändert sich der Aggregatzustand, ändert sich auch die Anwendbarkeit der Regelung. Neuartige Verarbeitungsarten von aromatisiertem Nikotin, etwa in Form von Gel oder Wachs, das Verbraucher selbst durch Zugabe von Flüssigkeit in Liquids verwandeln können, fallen nicht unter den Regulierungszwang, weder dem Volumen noch der Potenz nach.
Auch die Beschreibungen der Hardware lassen zumindest vor Etablierung fixer ISO Standards und DIN-Normen noch einiges an Designspielraum zu. Dazu gehören etwa raumfüllend-dekorative, aber funktionslose Inserts in Tanks, die leicht entfernt werden können und so das Volumen vergrößern. Und wie verhält es sich etwa mit der Festlegung, dass jede E-Zigarette über ein Mundstück verfügt? Im Umkehrschluss bedeutet dies, eine Dampfe ohne Mundstück ist keine Dampfe – dabei lässt sich auch durch andere Öffnungen komfortabel inhalieren.
Globalisierung: Auf ausländische Server umzuziehen und von dort aus in deutscher Sprache zu werben, ist simpel. In Zeichen grenzenloser, digitaler Kommunikation sind Werbeverbote für Print, Radio und TV selbst schon anachronistisch. Gleiches gilt für die Kontrollierbarkeit des Webs, die in Zeiten von Tor , anonymen Serving-Optionen, Hidden Services und Kryptowährung von einer schon fast kindlichen Naivität spricht. Die Vorstellung, dass vernünftige E-Zigaretten Hard-Ware und E-Liquids auf Darknet-Märkten gehandelt werden müssen, ist zwar grotesk – aber auch nicht obskurer als das Tabakgesetz selbst.
Natürlich sind diese Schlupflöcher und praktischen Methoden zivilen Widerstands keine Mittel, um das Dampfen für den Mainstream weiterhin zu einer praktikablen Genuss-Option zu machen. Sie erfordern Zeit; Phantasie; den Willen, sich autark zu informieren und Risiken einzugehen – kurz, all die Eigenschaften, an deren Defizit unsere Gesellschaft sowieso schon krankt. Aber sie werden immerhin daraufhin wirken, dass die E-Zigarette nicht nur ein stromliniengeformtes Konzern-Produkt wird, bar jeden Aromas, hoch besteuert und tatsächlich nur noch als „Entwöhnungsmittel“ zu gebrauchen.
Was sicher ist: Das neue Tabakgesetz wird oberflächlich betrachtet zunächst erfolgreich sein, jedenfalls im Sinne seiner ursprünglichen Erfinder, der Pharmaindustrie. Es wird die Expansion einer innovativen Technologie bremsen, die gerade dabei war, zu einer der radikalsten, nicht-medizinischen Verbesserungen der öffentlichen Gesundheit seit der Einführung der Kanalisation zu führen. Aber es wird auch einen Schwarzmarkt entstehen lassen. Wie ausgedehnt dieser sein wird, wie gesundheitsgefährdend die Produkte, die auf ihm gehandelt werden, ist noch nicht sicher.
Was sicher ist: Ohne zu strampeln, wird die E-Zigarette sich nicht strangulieren lassen.
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