Urteil im Maskenstreit: Bundesregierung drohen Milliardenkosten
Urteil des Oberlandesgerichts Köln: Gesundheitsministerium unterliegt
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein Urteil gefällt, das die Bundesregierung teuer zu stehen kommen könnte. Das Gesundheitsministerium, unter der Führung von Jens Spahn (CDU) in der Frühphase der Corona-Pandemie, hatte im März 2020 ein Open-House-Verfahren gestartet, um Schutzmasken zu beschaffen. Es wurde ein Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert. Die Bedingung: Die Masken mussten bis zum 30. April 2020 geliefert werden, andernfalls würden sie nicht bezahlt. Diese Klausel erklärte das OLG Köln nun für unwirksam, da sie die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt“ habe.
Signalwirkung des Urteils
In mehreren Fällen hatte das Ministerium Verträge gekündigt oder Zahlungen verweigert, wenn Masken zu spät geliefert oder von minderer Qualität waren. Das OLG-Urteil könnte nun Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, obwohl andere Senate des OLG Köln in ihren Entscheidungen frei sind. Sollte es zu unterschiedlichen Urteilen kommen, könnte letztlich der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Kostenexplosion: Von Millionen zu Milliarden
Ursprünglich wurde der Streitwert im Oktober 2023 mit 988 Millionen Euro beziffert. Nach aktuellen Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beläuft sich die Summe nun auf 2,3 Milliarden Euro. Einschließlich Zinsen und weiterer Kosten könnten sich die Gesamtausgaben auf etwa 3,5 Milliarden Euro erhöhen. Das Gesundheitsministerium hat sich enttäuscht über das Urteil gezeigt und prüft nun mögliche Rechtsmittel, obwohl eine Revision nicht zugelassen wurde.
Milliardenaufträge und chaotische Maskenbeschaffung
Kritik des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof kritisierte die Beschaffung von Schutzmasken durch das Gesundheitsministerium als chaotisch und ineffizient. Während in der Hochphase der Pandemie ein Bedarf von 275 Millionen Masken bestand, wurden insgesamt 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro eingekauft. Mehr als die Hälfte der Masken wurde inzwischen vernichtet, da sie nicht benötigt wurden.
Kontroverse um FFP2-Maskenverteilung durch Apotheken
Ein weiteres umstrittenes Kapitel in der Maskenbeschaffung war die Verteilung von FFP2-Masken durch Apotheken. Entgegen der Empfehlung der Fachabteilungen im Gesundheitsministerium setzte sich Jens Spahn durch und ermöglichte Apotheken enorme Gewinne. Die Masken wurden für 1 bis 1,50 Euro eingekauft, aber der Bund erstattete den Apotheken sechs Euro pro Maske. Diese Aktion kostete die Steuerzahler über zwei Milliarden Euro.
Politische Verantwortung und die Frage der Haftung
Politiker zur Rechenschaft ziehen?
Die Maskenaffäre wirft die Frage auf, ob Politiker für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden sollten. Der Fall erinnert an das Maut-Debakel unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), bei dem die Bundesregierung 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen musste.
Ist die aktuelle Regelung noch zeitgemäß?
Die derzeitigen Regelungen lassen es kaum zu, Politiker für fahrlässige oder vorsätzliche Fehlentscheidungen zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtsexperten und der Bund der Steuerzahler plädieren für eine Reform. Sie fordern, dass Politiker ähnlich wie Vorstände von Aktiengesellschaften für ihre Entscheidungen haften sollten. Eine solche Regelung könnte verhindern, dass Steuergelder durch Fehlentscheidungen verschwendet werden.