Pressemeldung: SNOKE Vertriebsoffensive mit neuem Geschäftsführer

SNOKE® E-Zigaretten läuten mit neuem Geschäftsführer die nächste Vertriebsoffensive ein

Bonn 05.01.2014, Mit Olaf Ruf besetzt der Bonner E-Zigarettenhersteller SNOKE® die Geschäftsführung mit einem Experten aus der Tabakbranche.

Mit Olaf Ruf ist es gelungen, den Geschäftsführerposten bei SNOKE® mit einem ausgewiesenen Profi zu besetzen: Er kennt sowohl den Tabakwarenmarkt sowie den Lebensmitteleinzelhandel bestens und hat dadurch wertvolle Kontakte zu TOP Entscheidern der Branche. Bei Reemtsma in Hamburg war er jahrelang für die Komplettvermarktung aller Industrie- und Handelsmarken von Reemtsma und Imperial Tobacco in den Lebensmitteleinzelhandel verantwortlich. „Ein Vollblutprofi“ also und damit „eine optimale Besetzung des SNOKE® Chefsessels“.

Olaf Ruf sieht, wie auch Finanz-Analysten das Zukunftspotenzial in der E-Zigarette. Seine Hauptaufgabe ist jetzt, die E-Zigarette SNOKE® distributiv nach vorne zu bringen und Händler deutschland- und europaweit von den ungewöhnlich hohen Handelsmargen zu überzeugen. „Mit SNOKE® verdient der Handel deutlich mehr als mit der herkömmlichen Tabakzigarette“ – ein entscheidendes Argument in einem sich bewegenden Markt.

Aber auch die weiteren Argumente pro SNOKE® werden künftig noch offensiver an den Handel kommuniziert werden: SNOKE®, Germany´s E-Cigarette“ genießt seine starke Marktstellung schließlich vor allem über die relevanten Dimensionen Qualität und Sicherheit. Die in Deutschland hergestellte E-Zigarette verfügt über zahlreiche Zertifizierungen – von den Inhaltsstoffen der so genannten SNOKE® CAPS bis hin zum Produktionsprozess: Das Qualitätsmanagementsystem stellt eine gleichbleibend hohe Qualität sicher.

Herausragende Argumente also, die letztlich auch Konsumenten das beruhigende Gefühl der Sicherheit geben, mit der SNOKE® eine gute Wahl zu treffen. Der jüngste Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig gibt dieser faktischen Betrachtung recht: Der freie Handel mit E-Zigaretten ist weiterhin gestattet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigt. Die Richter urteilten, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und wiesen damit die Rechtsauffassungen des Landes NRW, der Stadt Wuppertal und der Bundesrepublik Deutschland aus damaligen Verfahren zurück. Das letzte Urteil hat einmal mehr für Sicherheit im Handel gesorgt. SNOKE® prüft aktuell eine Schadensersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. „Der Handel kann beruhigt mit uns rechnen“, sagt Neu-Geschäftsführer Olaf Ruf.

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