Modernisierung des Tabaksteuergesetzes und Konsequenzen

Modernisierung des Tabaksteuergesetzes und Konsequenzen

Tabaksteuergesetzes

Die geplante Modernisierung des deutschen Tabaksteuergesetzes ist nun seit vielen Monaten ein Diskussionsthema. Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag in einer Nachtsitzung weitreichende einen Entwurf zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes durch das sogenannte Tabaksteuermodernisierungsgesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2022 werden Zigaretten, Wasserpfeifentabak und sogenannte Heat-not-burn-Produkte deutlich höher besteuert. Ab dem 1. Juli 2022 unterliegen auch die Stoffe für sogenannte E-Zigaretten der Tabaksteuer, auch wenn sie kein Nikotin enthalten.

Erstmals werden nun auch Liquids besteuert. Entgegen der Ursprünglichen Planung, nur die Nikotinshots zu besteuern, werden nun alle Flüssigkeiten wie Basen, Nikotinshots und Aromen besteuert, sofern diese dazu Bestimmt sind, Teil des Liquids zu werden.

Laut Aussagen vieler Experten wird die E-Zigarette als weniger schädliche Alternative damit unverhältnismäßig hoch besteuert.

Der Entwurf kam dabei ausgerechnet vom Finanzminister Olaf Scholz und der SPD. Wie üblich geht es dabei um Jugendschutz und die umstrittene Gesundheitsschädlichkeit. Dabei ist jedoch schon jetzt eine Doppelte Altersprüfung bei den Onlineshops vorgesehen. Zunächst soll der Nutzer seinen Ausweisdaten auf der Seite des Shops eingeben und zusätzlich werden alle Dampf-Produkte mit der DHL Altersprüfung verschickt.

Die SPD hatte sogar vor gehabt, Steuern von bis zu 10 Euro für 10ml Nikotin zu erheben. Zum Glück hat dieser Vorschlag bei dem Koalitionspartner keine Mehrheit gefunden.

  • Ab dem 01.07.2022 kommen 1,60 Euro Steuern auf 10ml Liquid.
  • Ab dem 01.01.2024 kommen 2,00 Euro Steuern auf 10ml Liquid.
  • Ab dem 01.01.2025 kommen 2,60 Euro Steuern auf 10ml Liquid.
  • Ab dem 01.01.2026 kommen 3,20 Euro Steuern auf 10ml Liquid.

Weiterhin könnte mit höheren Herstellungskosten zu rechnen sein, da z.B. eine Steuerbandrolle benötigt wird.

Besonders problematisch ist die Steuer bei der nikotinfreien Basis 1 Liter, welche derzeit z.B. für 8,90 Euro verkauft wird.  Hier gibt es schon am dem 01.07.2022 eine Steuer von 160 Euro Netto.

Das Gleiche Produkt wird es dann jedoch außerhalb der Dampf Shops ohne eine Nikotinsteuer geben, sofern dies nicht für das dampfen bestimmt ist. Davon hängt letztendlich auch ab, ob das Dampfen zum Luxusprodukt wird. Noch ist unklar, ob es für diese Basis eine gesonderte Regulierung geben wird. Fest steht, dass es sowohl PG als auch VG schon lange vor den E-Zigaretten gab. Ob diese Produkte nun verboten werden, ist unklar.

Der BfTG hat bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts herunterladen