Ministerin im Mittelalter: E-Zigarette schädlich wie Tabakzigarette
„E-Zigarette so schädlich wie Tabak Zigarette“
Am 04.11. hat Familienministerin Manuela Schwesig im Bundestag den Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren von e-Zigaretten vorgestellt. Dabei hat sie E-Zigaretten und Tabakzigaretten als gleichermaßen gesundheitsschädigend bezeichnet und zum Ausdruck gebracht, dass ihrer Meinung und der ihres Ministeriums nach selbst E-Zigaretten mit nikotinfreiem Tabak generell verboten werden sollten. Gleichzeitig hat sie eine erschreckend einseitige Informationsgrundlage für diese Ansichten präsentiert.
In verschiedener Hinsicht verfehlt die Ministerin damit das ihr aufgetragene Ziel, nämlich den umfassenden Schutz der Familie, Ungeborener, Neugeborener, Kleinkinder, Kinder und Jugendlicher, auf eine so gravierende und erschreckende Art und Weise, dass der folgende offene Brief eine Notwendigkeit ist – nicht nur um der Zukunft der E-Zigarette willen, sondern um das gefährliche Unwissen transparent zu machen, auf dem Weichen stellende politische Entscheidungen getroffen werden.
Offener Brief an Familienministerin Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Ministerin Schwesig,
am 04.11.2015 haben Sie dem Bundestag die Gesetzeserweiterung zum „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ vorgestellt sowie entsprechende Fragen beantwortet.
Dabei haben Sie gesagt: „[E-Zigaretten und E-Shishas] sind genauso gesundheitsschädigend wie andere Tabakwaren“. In der anschließenden Fragestunde haben Sie hinzugefügt, „auch „nikotinfreie Liquids seien so schädigend, dass eigentlich auch Erwachsenen es nicht tun sollten, aber wir beschränken uns hier mal auf das Verbot bei Kindern und Jugendlichen“.
Politikerin zu sein in einem demokratischen Sozialstaat ist auch deshalb eine kognitive Herausforderung, weil Sie konkurrierende Interessen gleichzeitig respektieren und in der Gesetzgebung widerspiegeln müssen. Um diese oft unmöglich erscheinende Aufgabe zu meistern, bedarf es mindestens: Einer gründlichen, neutralen Recherche aller zur Entscheidung notwendigen und zur Verfügung stehenden Fakten; und eine sorgfältige, differenzierte, behutsame, ausgewogene Abwägung der Bedeutung, die diese Fakten für die Betroffenen haben.
Im Falle der E-Zigarette stehen Sie als Familienministerin vor einer besonders komplexen Aufgabe.
Sie sind mit einem neuen Produkt konfrontiert, das aufgrund von Geschmack und Funktionalität eine Faszination für Kinder und Jugendliche darstellt. Gleichzeitig kann es eine Substanz enthalten, nämlich das Nikotin, die in jedem Fall psychoaktiv ist und im schlimmsten Fall zu einer Abhängigkeit führen kann. Weiterhin können E-Zigaretten bei unsachgemäßem Verbrauch Stoffe emittieren, die gesundheitsschädigend sein können – wenn auch keine bekannte Studie bisher nachweisen konnte, dass sie dies auch bei sachgemäßem Gebrauch tun. Es ist Ihre Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor den nachgewiesenen Risiken des Produktes E-Zigarette durch legislative Maßnahmen und präventive Aufklärung zu schützen. Jeder verantwortungsvolle E-Zigaretten Konsument, Produzent und Vertrieb in diesem Land wird Sie dabei unterstützen. Einerseits.
Andererseits hat sich die E-Zigarette nachweislich als eine wesentlich weniger gesundheitsschädliche Alternative zur Tabakzigarette herausgestellt. Die Schäden, die der menschliche Körper beim Konsum von E-Zigaretten nimmt, sind sogar mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit derart marginal, dass sie vom Organismus selbst repariert werden können. Es wird Ihnen und jedem anderen Menschen unmöglich sein, dies zu widerlegen. Etwas anderes zu behaupten, ist nicht mehr Unwissen; es ist entweder manipulativ oder dumm.
Sehr geehrte Frau Schwesig, der Job, für den wir Sie als Familienministerin bezahlen, ist der Schutz von Kinder und Familien in allen Lebensaltern und Lagen. Dazu zählen Ungeborene, Neugeborene, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche. Wenn dem Markt eine neue Technologie zur Verfügung steht, die diesen Schutz erleichtert, ist es die Pflicht des Ministeriums, für die Durchsetzung dieser Technologie einzutreten und ihr legislativ den Weg zu ebnen.
Da Sie scheinbar nur Zahlen des DKFZ gelten lassen, bedienen wir uns dieser, um Ihnen Ihr diesbezügliches Tätigkeitsfeld im Falle der E-Zigarette zu umreißen. Die folgenden Zitate sind verschiedenen, aktuellen Schriften des DKFZ zur Tabakaufklärung entnommen.
Müssen Frauen während der Schwangerschaft Tabakrauch einatmen, können Kinder bei der Geburt kleiner sein, einen geringeren Kopfumfang und ein geringeres Körpergewicht aufweisen.
Das liegt hauptsächlich an der Unterversorgung des ungeborenen Kindes aufgrund einer durch Teer und anderen Substanzen der Tabakzigarette vorzeitig alternden und deshalb verkalkten Plazenta sowie an den Giften, die über den Mutterkuchen in den Blutkreislauf des Fötus eindringen und dessen Entwicklung verzögern. Bei Raucherinnen ist das Risiko eines vorzeitigen Blasensprungs, einer vorliegenden Plazenta (Plazenta praevia) und einer vorzeitigen Plazenta-Ablösung erhöht. Raucherinnen haben ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten und ein etwa doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt im Vergleich zu Nichtraucherinnen.
Zu Beginn der Schwangerschaft rauchen mindestens 13 Prozent aller Frauen und zwar mindestens durchschnittlich 13 Zigaretten täglich, also über 3.500 Zigaretten im Laufe der gesamten Schwangerschaft. Würden diese Frauen, wenn es ihnen nicht möglich ist, mit dem Nikotinkonsum während der Schwangerschaft aufzuhören, statt der Tabakzigarette durch Beratung von Seiten ihres Gynäkologen zur E-Zigarette greifen, ist die medizinische Wahrscheinlichkeit nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand hoch, dass keine der vorab beschriebenen Nebenwirkungen für das Ungeborene eintritt.
Die bisher bekannten Wirkungen des reinen Nikotinkonsums auf Ungeborene sind eine leichte Steigerung der Herzfrequenz, eine mögliche Beeinflussung der Hormondrüsen und eine mögliche Verlangsamung der Nährstoffzufuhr. Mögliche, aber noch nicht untersuchte Konsequenzen könnten eine Beeinflussung der Hirn- und Lungenentwicklung sein. Alle andere, durch die Toxine in Tabakzigaretten bedingten Komplikationen, entfallen.
Selbstverständlich ist eine sofortige Abstinenz das beste für Schwangere. Das Problem ist aber, dass viele Schwangerschaften mit genau den Trigger-Situationen einhergehen, die Menschen zur Tabakzigarette greifen lassen. Deshalb fällt das Aufhören während der Schwangerschaft bei bestimmten Abhängigkeitsmustern noch schwerer. E-Zigaretten, vor allem ohne Nikotin oder mit einer erheblich abgeschwächten Nikotindosis, können hier einen schwierigen, aber dennoch sinnvollen Lösungskompromiss darstellen.
Als Familienministerin muss es Ihnen naturgemäß schwer fallen, derart ambivalente Situationen abgewogen einzuschätzen. Alle Maßnahmen, die unter den Ansatz der Risikoverminderung („Harm-Reduction“) statt der vollständigen Risikovermeidung fallen, geht jeder Verantwortliche schwereren Herzens. Deshalb würde es Ihnen naturgemäß schwerer fallen, einen Weg zu finden, Frauenärzte und Hebammen darüber aufzuklären, in welchen Fällen sie ihren Patientinnen und Klientinnen die E-Zigarette als ungefährlichere Alternative zur Tabakzigarette anbieten. Aber eigentlich wären Sie im Rahmen Ihres politischen Auftrags dazu verpflichtet – zum Schutz der Ungeborenen.
Dennoch wissen wir aus der Praxis: Sie werden einen derartigen Schritt in therapeutisches Neuland nicht tun – aus Unwissen, aus Gründen Ihrer Reputation, durch Druck von oben. Wenn Sie diese Empfehlung also nicht aussprechen, ist dies verständlich und noch im Rahmen des ethisch verträglichen (98% aller Gynäkologen, mit denen ich im Zuge einer selbst durchgeführten Ärztebefragung gesprochen habe, tendieren auch so zu einer E-Zigaretten-Empfehlung im Falle nicht überwindbarer Nikotinsucht. Sie tun dies hinter sehr vorgehaltener Hand, aber lassen sich glücklicherweise noch nicht von politisch motivierten Falschaussagen von eigener, wissenschaftlicher Recherche abhalten).
Aber zu behaupten, E-Zigaretten und E-Shishas seien genauso gesundheitsschädigend wie andere Tabakwaren, ist in diesem Zusammenhang grob fahrlässig. Für ein Ungeborenes kann es den Unterschied zwischen Leben und Sterben, zwischen pathologischer und gesunder Entwicklung, zwischen lebenslanger Disposition zu Krankheiten oder einer gesunden Biographie bedeuten, ob eine Schwangere weiterhin Tabakzigaretten raucht oder auf E-Zigaretten umsteigt.
Vergleichbares gilt für die Gefahren für Neugeborene und Kleinkinder in rauchenden Familien.
Nochmal ein Zitat des DKFZ: „Kinder rauchender Eltern leiden häufiger unter akuten und chronischen Atemwegserkrankungen wie Husten, Auswurf, pfeifenden Atemgeräuschen und Atemnot und sie haben häufiger Mittelohrentzündungen als Kinder nicht rauchender Eltern.“
Anders als bei Schwangeren ist die Risikoverminderung durch Passivrauchen von E-Zigaretten im Verhältnis zu Tabakzigaretten gut erforscht. Sind E-Zigaretten laut den meisten Spezialisten für den Konsumenten etwa 95% weniger gesundheitsschädlich als Tabakzigaretten, so sinkt das Risiko für Passivraucher um 99% bis zu 100%.
In diesem Zusammenhang weiterhin zu behaupten, E-Zigaretten seinen insgesamt genauso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten bedeutet, Tausenden von Kindern die Chance zu nehmen, in einem 100% gesünderen Umfeld aufzuwachsen – sollten deren Eltern so fehlgeleitet sein, auf eben die Instanz zu hören, die sich ihrem Schutz verschreiben hat – nämlich Sie, die Familienministerin.
In seiner Publikation „Schutz der Familie vor Tabakrauch“ veröffentlicht das DKFZ eine Aufzählung der gefährlichsten Stoffe, die beim Tabakrauchen in Innenräumen nachweisbar ist (siehe Grafik).
Keiner dieser Stoffe ist bei ordnungsgemäßem Gebrauch von hochwertigen E-Zigaretten und Liquids in der Umgebung von E-Zigaretten-Konsumenten nachweisbar.
Das liegt schon daran, dass die E-Zigarette keinen Nebenstrom produziert und ihr Dampf keine chemischen Reaktionen mit Stoffen in der Umgebung eingeht. Auch in dieser Hinsicht sind E-Zigaretten also in keiner Weise so gesundheitsschädigend wie Tabak-Zigaretten. Das erklärt auch, wieso Sie als Antwort auf eine Anfrage einer Abgeordneten, keine Aussagen zum „Passivdampfen“ machen konnten – weil dieses in der Ihnen vorliegenden Studie nicht erwähnt wurde. Stattdessen sagten Sie, Sie müssten im Anschluss noch „klären, ob es dazu valide Daten gibt.“ Dass es zu diesem Thema extensives Studienmaterial gibt, hätte Ihnen allerdings bekannt sein sollen.
Eltern, denen es nicht gelingt, in Anwesenheit Ihrer Kinder oder schwangeren Partnerinnen auf das Tabakrauchen zu verzichten, sollten von Ihrem Ministerium über die wesentlich risikoärmeren Emissions-Eigenschaften der E-Zigarette aufgeklärt werden. So können Erkrankungen und plötzliche Kindstode aktiv verhindert werden. Stattdessen zu behaupten, es gäbe hinsichtlich der Risikohöhe keinen Unterschied zwischen E-Zigaretten und Tabakzigaretten bedeutet schlicht, Familien zu zerstören und gesundes Leben zu gefährden.
Es kommt noch ein Aspekt hinzu. Ich selber komme aus einer Familie mit einem plötzlichen Kindstod und einer stark rauchenden Mutter. Ich habe sie dafür verachtet (heute tue ich dies nicht mehr), dass sie nicht die Stärke aufbringen konnte, um meinetwillen aufzuhören – und dass sie über die ganze Familie ein derartiges Unglück gebracht hat. Ich hatte meine Tür plakatiert mit Postern mit der Aufschrift „Füttere Deinen Krebs draußen“. Ich habe sie als Kleinkind von mir gestoßen, wenn sie nach Zigaretten gerochen hat. Ich habe ihre Duty-Free-Zigarettenstangen aus dem noch unausgepackten Koffer gestohlen und zerstört. Heute verstehe ich sie besser. Ich sehe die Belastungen, dem sie als Vollzeit-Berufstätige in einem Männerberuf mit extrem hohem Stresslevel ausgesetzt war. Ich sehe das Suchtprofi, dem sie entsprochen hat. Ich sehe die Alternativlosigkeit, der sie sich gegenüber gesehen hat.
Und ich wünschte, es hätte E-Zigaretten gegeben, bevor sie einen langen, qualvollen, für mich niemals zu überwindenden Tod durch Vergiftung gestorben ist. Ich hätte meine Mutter als Menschen kennengelernt, der seine Sucht erkennt und überwindet. Meine Schwester würde vielleicht noch leben; selbst meine Mutter könnte heute noch am Leben sein. E-Zigaretten hätten die emotionale und körperliche Unversehrtheit unserer Familie retten können. Eltern, die von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette wechseln, sind ihren Kindern nicht etwa ein Anreiz, ebenfalls mit dem Dampfen zu beginnen. Stattdessen leben sie Ihnen vor, dass es aus jeder Abhängigkeit einen selbstbestimmten Ausweg gibt, wenn man bereit zu einer selbstreflektierten Auseinandersetzung mit den eigenen Bedürfnissen ist.
Im Hinblick auch auf diesen pädagogischen und familien-psychologischen Kontext aus dem Mund einer Familienministerin zu hören, E-Zigaretten seien so gefährlich wie Tabakzigaretten, ist nicht anders, als einen Arzt Giftspritzen verteilen sehen: Es bedeutet, den eigenen Fürsorgeauftrag wissentlich zu unterlaufen. Es macht mich wütend und sprachlos – und das, obwohl ich meine Naivität hinsichtlich des Politikers (der der Politikerin) als besserem Menschen längst abgelegt habe.
Sehr geehrte Frau Schwesig, Sie haben das Problem, sich bei Ihrer wissenschaftlichen Begründung ausschließlich auf Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum zu stützen. Sie haben bei der Frage, warum auch nikotinfreie Liquids unter das Jugendschutzgesetz fallen, eine Vorlage des DKFZ vorgelesen (und dabei Ihre Redezeit um ein Weites überschritten, da Sie nicht in der Lage waren, den Inhalt prägnant zusammenzufassen), die in jedem einzelnen Punkt wissenschaftlich längst nicht mehr standhält und mit deren Inhalt Sie sich, der Art des Ablesens nach zu urteilen, noch nicht einmal länger auseinandergesetzt hatten.
Wir können uns die Gründe für die Einseitigkeit Ihrer Quellen denken, aber sie sind momentan irrelevant. Sie können sich als Ministerin nicht zu jedem Thema umfassend selber bilden. Aber es ist Ihre Pflicht, sich von der Relevanz eines Themas zu überzeugen und im Verhältnis dazu die Bildung eines Wissenspools zu beauftragen, der dieser Relevanz gerecht wird. Sich auf lediglich zwei Studien zu beziehen, die beide von regierungseigenen Instituten durchgeführt wurden, ist im Anbetracht der Tragweite der zu treffenden Entscheidung völlig unprofessionell.
Sie haben in Ihrer Aufgabe versagt, sich durch Ihre Mitarbeiter mit einem ausreichend sachlichen, aktuellen Informationen aus ausreichend vielen Quellen versorgen zu lassen, um sich SELBST eine Meinung zu bilden. Soviel Mut muss eine deutsche Politikerin haben; ansonsten verkommt sie zur Marionette von externen Interessen, seien diese nun fiskalisch (also steuerpolitisch), wirtschaftlich oder ideologisch motiviert.
Haben Sie diesen Mut und die innere Größe, sich von Ihrer Aussage hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten zu distanzieren und die E-Zigarette mit der notwendigen Differenziertheit und wissenschaftlichen Neutralität einzustufen, die ihr gebührt. Zeigen Sie die intellektuelle Kapazität, dieses Produkt mitsamt seien Ambivalenzen und riskanten wie schützenden Eigenschaften für die Familie angemessen darzustellen. Nehmen Sie sich nicht selbst die Chance, Teil eines historischen Prozesses zu sein, in dem eine Erfindung (genau wie die Waschmaschine oder das Penicillin) Familien wieder Lebensqualität und Gesundheit, gemeinsam verbrachte Zeit und Verbundenheit zurück schenken kann.
Als Nachtrag, um deutlich zu machen, dass es sich bei der Aussage der Familienministerin nicht um einen verbalen Ausrutscher handelt. Norbert Müller von den Linken hat berechtigterweise wissen wollen, ob das Familienministerium nicht doch in „Abhängigkeit von der Schädlichkeit eine Unterscheidung vorzunehmen“ bereit sei zwischen E-Zigaretten und E-Shishas und Tabakzigaretten. Als Antwort bekräftigte die Familienministerin nochmals, dass eine Unterscheidung nicht geplant sei, da alle Untersuchungen ja ergeben hätten, dass die E-Zigaretten ebenso schädlich seien.
Aktiv dabei sein
Kopiert den Artikel oder schreibt etwas einiges und sendet eine e-Mail an: manuela.schwesig@spd.de
Weiterführende Links
Passivrauchen und gesundheitliche Folgen
Schutz der Familie vor Tabakrauch
Deutsches Krebsforschungszentrum (2007) Dem Tabakkonsum Einhalt gebieten – Ärzte in Prävention und Therapie der Tabakabhängigkeit, 2. vollständig überarbeitete Auflage. Deutsches Krebsforschungszentrum, Bundesärztekammer, Heidelberg, Berlin
Ich halte das Blondchen generell für nicht sonderlich helle…
erschütternd
mal wieder ein richtig guter Beitrag.
ersetzt doch endlich die Marionetten nonames in der Regierung gegen Menschen mit Hirn und Verantwortungsbewusstsein
Solche Politiker sollte man vor die Türe setzen. Sie sind keinen Euro unserer Steuergelder wert.
Das ist einfach Dummheit, wenn man sich nicht auskennt und öffentlich das auch noch bestätigt.
Absolut falscher Posten für diese Leute.
Fragt die Verbraucher, ob sie sich besser fühlen oder nicht.
Die E-Zigarette ist garantiert unschädlicher als eine Tabak Zigarette. Ich behaupte sogar bei normalen Gebrauch zu 100 % unschädlich gegenüber todbringenden normalen Tabak Zigaretten.
4 Jahre selbst Dampfer. Und ich fühlte mich noch nie so fit zuvor.
Das ist eine Aussage, die mir keiner absprechen kann.
>> Norbert Müller von den Linken hat berechtigterweise wissen wollen, ob das Familienministerium nicht doch in „Abhängigkeit von der Schädlichkeit eine Unterscheidung vorzunehmen“ bereit sei zwischen E-Zigaretten und E-Shishas und Tabakzigaretten. Als Antwort bekräftigte die Familienministerin nochmals, dass eine Unterscheidung nicht geplant sei, da alle Untersuchungen ja ergeben hätten, dass die E-Zigaretten ebenso schädlich seien. <<
Na klar, man will ja dringend die E-Zigaretten extra besteuern und dafür musst man dem Volk auch irgendeine Begründung liefern. Übrigens, kurz vor der Aussage der Frau Ministerin hat auch der Gesundheitsminister in Polen, Marian Zembala, die gleiche Lüge, nämlich dass die E-Zigaretten genauso schädlich wie die Tabakzigaretten sind, im polnischen Fernsehen verbreitet. Ein Zufall?