E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt
Verwaltungsgericht Köln erlaubt eZigaretten in Gaststätten
Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hat eine gegenläufige Einschätzug zur eZigarette und beruft sich auf die Einschätzung von Fachkreisen. Demnach kommt eine Studie aus Bayern zu dem Ergebnis das die e-Zigarette die Raumluft mit gesundtheitlichen Substanzen belastet. Auch die Bundesregierung hätte bereits 2011 klargestellt, dass die elektronischen Glimmstängel grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen. Ganz anders dazu das Verwaltungsgericht Köln das betonte, dass die Gefahren des Passivrauchens zwischen einer Zigarette und der Elektro Zigarette nicht vergleichbar seien. Die Verbrennungsstoffe die im Tabakrauch enthalten sind fehlen völlig bei der E-Zigarette.
Im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt das e-Zigaretten mit Nikotin die als Genussmittel produziert und angeboten werden nicht dem Arzeinmittelgesetz unterliegen.
Die Diskussionen um die E-Zigarette hören nicht auf. Heute wird in Brüssel zur neuen Tabakrichtlinie abgestimmt.
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