E-Liquids 2026: Liquidsteuer, TPD2, Nikotinformen

E-Liquids 2026: Liquidsteuer, TPD2, Nikotinformen

E-Liquids 2026: Liquidsteuer, TPD2, Nikotinformen
Der deutsche E-Liquid-Markt zeigt sich 2026 unter neuen Vorzeichen. Mit einem Steuersatz von 0,32 €/ml, der seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, hat sich die Preisstruktur im Segment nikotinhaltiger Liquids erheblich verschoben.

Wer jetzt gezielt kaufen möchte, sieht sich Fragen gegenüber, die vor zwei Jahren kaum gestellt werden mussten: Welche Produkte sind wirklich TPD2-konform? Was unterscheidet Freebase-Nikotin von Nikotinsalzen? Und wie erkennt man beim Online-Kauf einen ehrlichen Händler? Sachliche Antworten darauf gibt es in diesem Artikel.

Die Liquidsteuer 2026: Was 0,32 €/ml konkret bedeutet

Die Grundlage für die deutsche Liquidbesteuerung bildet das Tabaksteuermodernisierungsgesetz von 2021, das eine schrittweise Erhöhung des Steuersatzes auf nikotinhaltige E-Liquids bis 2026 regelte. Seit Januar 2026 wird nun ein Steuersatz von 0,32 €/ml fällig. Der Satz gilt unabhängig vom Nikotingehalt des Produktes, also gleich hoch für ein 3-mg-Liquid wie für ein 20-mg-Nikotinsalz.

Das bedeutet in der Praxis, daß jede handelsübliche 10-ml-Flasche durch die Steuer allein eine Abgabe von 3,20 € hat. Zusammen mit den Herstellungskosten, der Händlermarge und 19 % Mehrwertsteuer kommen die meisten Produkte auf Endpreise zwischen 7 und 12 €. Ganze 100 % Steuersteigerung sind hier zu vermerken, im Jahre 2022 lag der Steuersatz noch bei 0,16 €/ml.

Wie diese Preisverschiebung in der Praxis aussieht, zeigt das Liquid-Sortiment bei MaxVapor: Marken-, Nikotinsalz und Shortfill-Produkte sind dort mit den aktuellen Preisen versehen, an Hand deren sich nachvollziehen lässt, wie unterschiedlich die Anbieter die Steuerlast weitergegeben haben.

Nikotinfreie Liquids unterliegen nicht der Tabaksteuer. Das erklärt, warum die sogenannten Shortfills, also größere Flasche ohne Nikotin, die durch Zugabe von separaten Nikotinshots auf den gewünschten Gehalt gebracht werden, auch nach der Steuererhöhung preislich attraktiv geblieben sind.

Bei einem 60-ml-Shortfill ohne Nikotin entfällt die Steuerlast völlig, sie fällt erst anteilig auf den hinzugefügten Nikotinshot an.

TPD2-Konformität: Welche Standards legitime Produkte erfüllen müssen

Die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, im Volksmund TPD2, legt EU-weit gültige Mindestanforderungen für nikotinhaltige E-Liquids fest. In Deutschland wurde sie durch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) in nationales Recht umgesetzt.

Wesentliche Punkte der Richtlinie:

Nikotingehalt. Der maximale Nikotingehalt nikotinhaltiger Liquids beträgt 20 mg/ml. Höhere Konzentrationen sind in der EU nicht legal vermarktbarkeit.

Behältergröße. Nikotinhaltige Fertigliquids dürfen nur in Behältern bis 10 ml verkauft werden. Nikotinfreie Liquids unterliegen dieser Mengenbeschränkung nicht.

Kindersicherung und Manipulationsschutz. Alle nikotinhaltigen Flaschen benötigen eine kindersichere Schließvorrichtung und einen Originalitätsverschluss.

Notifizierungspflicht. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Behörde anzumelden. In Deutschland nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diese Funktion wahr. Der Anmeldung müssen vollständige Inhaltsstofflisten, Emissionsdaten und toxikologische Informationen beigefügt werden.

Letzteres ist beim Händler seines Vertrauens ein valides Qualitätskriterium. Seriöse Händler können auf Anfrage belegen, dass die Waren, die sie führen, notifiziert sind. Liquids ohne Notifizierung sind in Deutschland nicht legal und dürfen vom Handel nicht angeboten werden.

Die Notifizierungsdatenbank ist über das EU-CEG-Portal einsehbar. Auf TPD2-konformen Verpackungen müssen zudem gut leserlich der Nikotingehalt in mg/ml, die Inhaltsstoffe in Kurzform, die Hersteller- und Importeurdaten sowie Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes aufgedruckt werden.

Freebase-Nikotin vs. Nikotinsalz: Zwei Formen mit unterschiedlichem Wirkprofil

Wer Liquids vergleicht, stößt unweigerlich auf die Trennung zwischen Freebase-Nikotinliquids und Nikotinsalz-Varianten. Die Unterscheidung ist nicht nur Marketing, sondern chemisch begründet und hat auch Einfluss auf das Dampferlebnis.

Freebase-Nikotin liegt in seiner freien, basischen Form vor. Es ist die traditionelle Form, die wir auch in Tabakprodukten finden und die seit der Frühzeit des E-Zigarettenmarktes die Szene beherrscht. Bei niedrigen Konzentrationen von 3 bis 12 mg/ml dampfen sich diese Liquids angenehm.

Mit steigendem Nikotingehalt zunimmt aber auch der sogenannte Throat Hit – das Kratzen und Brennen im Rachen beim Inhalieren. Daher sind Freebase-Liquids mit höheren Konzentrationen nur bedingt zum direkten Inhalieren geeignet.

Nikotinsalze (Nic Salts) entstehen durch die Verknüpfung von Freebase-Nikotin mit einer organischen Säure, zumeist Benzoesäure. Das Produkt ist eine stabilere chemische Form mit niedrigem pH-Wert.

Das hat Konsequenzen für das Dampfen: Selbst bei 20 mg/ml, dem EU-Höchstwert, bleibt der Throat Hit deutlich schwächer als bei entsprechender Freebase-Konzentration. Außerdem wird Nikotin schneller ins Blut aufgenommen, was in pharmakokinetischen Studien belegt ist und den Umstieg von der Zigarette erleichtern kann.

Welche Art von Liquid sinnvoll ist, entscheidet die Gerätewahl. Nikotinsalz-Liquids entfalten ihre Wirkung am besten in Pod-Systemen mit hohem Widerstand (1 Ohm und höher) und wenig Wattleistung. Freebase-Liquids sind für Sub-Ohm-Verdampfer mit großen Verdampferköpfen und hoher Leistung gedacht.

Kombination aus falschem Liquid und schlechtem Gerät: Schlechter Geschmack, unnötiger Nikotinverbrauch, schlimmstenfalls Überdosierung.

Onlineshopping seriös gestalten: Steuerbanderole, Altersprüfung und Händlerprüfung

In Deutschland ist der Verkauf nikotinhaltiger Liquids online zulässig. Er unterliegt jedoch klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Händler müssen sich vom Alter der Käufer überzeugen, da der Verkauf nikotinhaltiger Waren an unter 18jährige verboten ist.

Die Altersprüfung kann beim Kaufabschluss über die bekannten Systeme erfolgen oder durch die Vorlage eines Ausweises beim Boten zur Lieferung. Pakete ohne Alterskontrolle bei der Übergabe verstoßen gegen die Vorschriften.

Seit Einführung der Liquidsteuer sind die Händler zudem verpflichtet, alle steuerpflichtigen Produkte mit einer amtlichen Steuerbanderole zu versehen, die die ordnungsgemäße Abführung der Tabaksteuer dokumentiert. Fehlt diese Banderole auf einem nikotinhaltigen Liquid, ist das ein eindeutiges Warnzeichen.

Weitere Merkmale eines seriösen Onlinehändlers:

In Deutschland ist der Verkauf nikotinhaltiger Liquids im Internet erlaubt, allerdings sind dafür einige Vorschriften zu beachten. So etwa dürfen erwiesenermaßen nur Erwachsene (ab 18 Jahren) diese Produkte erwerben.

Die Altersverifikation kann entweder im Zahlungsvorgang über entsprechende Systeme oder bei der Zustellung durch Legitimierung beim Auslieferer geschehen. Eine Übergabe ohne Altersprüfung beim Paket liefert einen klaren gesetzlichen Verstoß.

Seit Inkrafttreten der Liquidsteuer sind die Händler außerdem verpflichtet, alle steuerpflichtigen Produkte mit einer Steuerbanderole zu versehen, die die Abführung der Tabaksteuer bezeugt. Fehlt diese Banderole auf einem nikotinhaltigen Liquid, ist das der sicherste Hinweis, dass Unversteuerte oder gar Illegale Ware geliefert wird.

Woran erkennt man einen seriösen Online-Händler?

Ein vollständiges Impressum mit Postanschrift und echter Erreichbarkeit, d. h. Telefonnummer oder E-Mail, die tatsächlich beantwortet wird, ist gesetzlich vorgeschrieben und der erste Prüfpunkt. Sollten diese Informationen fehlen oder unvollständig sein, sollte dies zur Stornierung des Kaufs führen.

Ein weiteres Merkmal ist die vollständige Ausgestaltung der Produktseiten. Seriöse Anbieter geben Informationen wie Nikotinkonzentration, Inhaltsstoffe, Verhältnis von PG zu VG, Füllmenge und Ursprungsland für jedes Produkt an. Wenn Beschreibungen lückenhaft sind, Nikotingehalt fehlt oder Produktbilder ohne erläuternden Text präsentiert werden, ist das ein Zeichen für mangelnde Sorgfalt.

Die Preisauszeichnung muss gemäß deutschem Recht die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhalten. Händler, die Preise ohne Mehrwertsteuer oder erst im Checkout berechnen, verstoßen gegen die Vorgaben zur Preisangabe. Während dies nicht direkt die Qualität der Produkte betrifft, spiegelt es dennoch die Sorgfalt des Händlers im Umgang mit gesetzlichen Mindestanforderungen wider.

Das Führen ausschließlich notifizierter Produkte ist für deutsche Händler keine Option, sondern eine Verpflichtung. Verbraucher können die Notifizierung selbst über das EU-CEG-Portal überprüfen oder direkt beim Händler nachfragen.

Jeder Händler, der dazu keine Auskunft geben kann oder will, ist nicht ausreichend transparent. Rückgabe und Reklamation müssen nach deutschem Recht geregelt sein, sprich 14 Tage Widerrufsrecht im Fernabsatzvertrag und die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.