ebay: Zigaretten ja, E-Zigaretten nein
ebay: Zigaretten ja, E-Zigaretten nein
Jahrelang hatte das Online-Auktionshaus Ebay den Verkauf von Zigaretten auf seiner deutschen Plattform nicht gestattet.
Seit einiger Zeit aber feiert die Kategorie „Zigaretten & Tabake“ auf dem deutschen Ableger des Auktionshauses ihr Comeback – ganz im Gegensatz zu eBay.ch in der Schweiz und eBay.at in Österreich, wo laut dem Unternehmen die „gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen“ den Verkauf von Tabakwaren grundsätzlich verbieten (das gleiche Verbot gilt übrigens für das amerikanische Mutterhaus eBay.com).
Fast viertausend Angebote listet eBay für Zigaretten & Co. momentan, von Stangen bis zum Tabak fürs Selberdrehen eigener Zigaretten. Seine AGBs hat Ebay entsprechend angepasst. Dort finden sich zwar eine ganze Reihe von Einschränkungen fürs Anbieten von Zigaretten und Tabakwaren. Vor allem dürfen diese auf eBay.de nicht im Auktionsformat, sondern lediglich im Festpreisformat, also der Sofort-Kaufen-Option angeboten und nur innerhalb Deutschlands verkauft und versandt werden. Der Sofort-Kaufen-Preis muss außerdem dem auf der Banderole der Zigaretten angegebenen Kleinverkaufspreis entsprechen; er darf ihn weder unter- noch überschreiten.
Verboten sind auch Tabakwaren ohne deutsches Steuerzeichen, kubanische Tabakwaren, Güter, die einem Handelsembargo unterliegen (hier muss sich der Anbieter selber schlau machen), Werbung zum Verkauf von Zigaretten außerhalb von eBay, Geschenke in Form von Tabakwaren, Kräuterzigaretten ohne Banderole und „Elektrische Zigaretten (sog. E-Zigaretten) und entsprechendes Zubehör wie Depots, Aromen und Flüssigkeiten (sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie)“.
Äh, wie bitte?
Anbieter dürfen auf eBay e-Zigaretten nicht verkaufen, aber herkömmliche Zigaretten schon?
Welche Logik könnte hinter dieser Vorgabe stecken? Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht und bei eBay e liquid, genauer gesagt, NJOY Aromakammern zum Verkauf einzustellen versucht.
Die Reaktion kam sofort und automatisiert:
„Ihre Artikelbezeichnung enthält Begriffe, die darauf schließen lassen, dass Sie
E-Zigaretten…anbieten wollen. Der Handel mit diesen…Produkten ist auf dem eBay-Marktplatz insbesondere aufgrund der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelgesetzes verboten.“
Das wäre noch nachvollziehbar, wären e Zigaretten oder e Liquids Arzneimittel (auch wenn die Interessengemeinschaft E-Dampfen bereits 2012 in einem Brief an eBay die Fragwürdigkeit dieses vorauseilenden Gehorsams zur Sprache gebracht hat).
Wer vor November 2014 versucht hat, bei eBay e-liquid einzustellen, bekam denn auch folgende Auskunft: „Die rechtliche Einordnung von E-Zigaretten ist derzeit immer noch umstritten. Es gibt Gerichtsurteile und Äußerungen von Aufsichtsbehörden, wonach der Handel von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Depots aufgrund von Bestimmungen des Medizinprodukte- bzw. Arzneimittelgesetzes nicht zulässig ist… Um eine klare Regelung für den eBay Marktplatz zu erreichen, haben wir bis zur Klärung der Rechtsfragen E-Zigaretten und Zubehör in unserem Grundsatz zu Tabakwaren bis auf weiteres verboten.“ Juristisch bezog sich eBay dabei auf ein Urteil vom VG Potsdam von 2008 zum „Vertrieb von flüssigem Nikotin für die sog. E-Zigarette“, der damals untersagt wurde.
Lebt eBay juristisch hinterm Mond?
Inzwischen sieht die Rechtslage jedoch vollkommen anders aus. Die erforderliche „Klärung“ ist letztes Jahr ohne Revisionsmöglichkeit erfolgt: Laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2014 sind e Zigaretten und e Liquids definitiv keine Medizinprodukte.
Sehr merkwürdig. Also haben wir den Kundenservice direkt kontaktiert: Dürfen wir bei eBay e Liquid verkaufen oder nicht? Sind die Regelungen vielleicht nur ein übrig gebliebenes Relikt aus den letzten, unsicheren Jahren? Eine sich in unsere maßlose Enttäuschung einfühlende, aber völlig inhaltsleere Antwort kam vom eBay-Sicherheitsteam:
Haben Sie vielen Dank für Ihren Anruf beim eBay Kundenservice. Ihr Anliegen wurde an mich von unseren Kollegen vom telefonischen Kundenservice zur Bearbeitung weitergeleitet. Den Gesprächsnotizen entnehme ich, dass die Einstellung Ihrer nikotinhaltiger Artikel blockiert wurde. Ihre Enttäuschung darüber kann ich wirklich gut nachvollziehen, deshalb habe ich den Sachverhalt eingehend überprüft. Sehr gern bin ich Ihnen bei der Klärung dieser Angelegenheit behilflich.
Ich habe Ihr Anliegen überprüft und festgestellt, dass die Einstellung Ihres Angebotes blockiert wurde, weil unser System Anzeichen für einen möglichen Verstoß erkennt hat.
E-Zigaretten sind auf dem eBay-Marktplatz nicht erlaubt. Wir verfolgen die rechtlichen Entwicklungen zu diesem Thema in Deutschland und in anderen Ländern, in denen es eBay Marktplätze gibt. Sollte sich an dem Verbot aufgrund dieser Entwicklungen etwas ändern, werden wir dies unverzüglich in den eBay News mitteilen.
Unseren Grundsatz zu Tabakwaren können Sie hier nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/tobacco.html
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als eBay-Mitarbeiter nur gemäß unseren Richtlinien handeln dürfen. Seien Sie bitte versichert, dass wir immer nach bestem Gewissen zu handeln versuchen und unseren Kunden zufriedenstellende Hilfeleistungen anbieten möchten.
In der Hoffnung, dass mir das heute bei Ihnen gelungen ist, wünsche ich Ihnen einen erfreulichen Wochenverlauf und verbleibe
mit freundlichen Grüßen nach Neustadt
Annete Schmucker
eBay-Sicherheitsteam
Entweder verfolgt eBay die rechtlichen Entwicklungen gar nicht, denn sonst wäre dem Unternehmen klar: Anbieten dürfte eBay e Liquid und e Zigaretten noch mindestens bis zur Ratifizierung des TPD2 in 2016 und eingeschränkt auch darüber hinaus. Das jedoch ist unwahrscheinlich, im Lichte des spezialisierten, teuer bezahlten und 24/7 auf Stand-by stehenden Teams an Juristen, das die Auktionsplattform sich hält.
Es ist ja auch nicht so, als ob bei eBay e liquid überhaupt nicht angeboten würde – viele Händler umgehen die Sicherheitsmaßnahmen erfolgreich. Wenn in der Suchmaschine bei eBay e liquid oder liquid eingegeben wird, erscheinen sage und schreibe 4.309 Angebote in den unterschiedlichsten Nikotinstärken.
Ist das eBay e-liquid Verbot also reine Augenwischerei?
Will das Unternehmen damit einfach nur rechtlichen Scherereien aus dem Weg gehen? Dem Abgabeverbot an Jugendliche vorgreifen und dabei dennoch schnell noch Reibach machen? Oder entspricht das eBay e liquid Verbot einfach nur formell Vorgaben der amerikanischen Mutterfirma, drückt aber in der deutschen Praxis die Augen zu? Letzteres ist am wahrscheinlichsten: Denn schon bei der Markteinführung der E-Zigarette auf dem US-Markt hatte das amerikanische eBay e Liquid und e Zigaretten auf seiner Plattform untersagt.
Juristisch betrachtet ist die Sache sehr einfach: Ob eBay e liquid verkauft oder nicht, ist deren Bier. Ebay ist ein freier Händler, der den Umfang seines Sortiments selbst bestimmt. Dass es (noch) keine rechtlichen Restriktionen für den Internethandel mit Dampfen und e Liquid gibt, verpflichtet eBay nicht, e Zigaretten im Sortiment zuzulassen.
Dennoch stößt es unangenehm auf, dass eBay e liquid offiziell nicht vertreibt, herkömmliche Zigaretten aber schon. Penible könnten argumentieren: Wieso, vertritt die Dampfer-Gemeinschaft nicht den Standpunkt, herkömmliche Zigaretten und Tabakwaren seien sowieso nicht mit
e Zigaretten und e Liquid vergleichbar? Was hat dann die eine Kategorie überhaupt mit der anderen zu tun?
Argumentativ ist das korrekt – ethisch aber fragwürdig. Wäre es nicht viel sinnvoller, dort wo todbringende Drogen frei erhältlich sind, diesen auch ihre weniger riskanten Genuss-Alternativen an die Seite zu stellen? Als kundenorientiertes Unternehmen sollte eBay e Liquid und e Zigaretten im Angebot zulassen.
Weiterführende Links
Ebay Grundsätze/ Tabak
Brief IG-ED von 2012
Urteil VG Potsdam
Bundesverwaltungsgericht: E Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt
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