eZigaretten im Flugzeug: Mitnehmen wird Pflicht, Dampfen bleibt verboten

eZigaretten im Flugzeug: Mitnehmen wird Pflicht, Dampfen bleibt verboten

e-Zigaretten im Flugzeug

So gut wie keine Fluggesellschaft lässt das Dampfen von eZigaretten an Bord zu, von gecharterten Privatmaschinen abgesehen. Manche Airline, wie etwa Air Berlin, untersagte bisher sogar die Mitnahme von eZigaretten im Handgepäck, unabhängig vom Konsum. Eine Weile lang sah es so aus, als ob andere Airlines diesem Beispiel folgen würden – doch nun hat sich das Blatt um 360 Grad gewendet.

Der Grund: Immer haben eZigaretten ubeaufsichtigte und vom Passagier bereits getrennte Gepäckstücke in Brand gesetzt. Nun verlangen sowohl die International Civil Aviation Organization (ICAO), zu deutsch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (eine Sonderorganisation der UN), als auch die Federal Aviation Administration (FAA), die Bundesluftfahrtbehörde der USA, eine Mitnahmepflicht der Dampfgeräte im Handgepäck.

Die Gefahr, die von nicht abgeschalteten Heizelementen oder sich durch den Druck anderer Gegenstände selbst anschaltenden eCigs ausgehen kann, ist scheinbar wirklich nicht zu unterschätzen.Sie entzünden dabei nicht nur Koffer und Taschen selbst: Am Flughafen Boston stand auf diese Weise schon das Gepäckabteil eines bereits voll besetzte Flugzeugs in Flammen. In Los Angeles brannte noch im Flughafengebäude plötzlich der Koffer eines Passagiers.
Zusätzlich ist es dem Personal unmöglich, während des Fluges die Quelle austretenden Dampfes im Passagierraum genau zu lokalisieren.

Um unnötige Evakuierungen, Panik und teure Zwischenlandungen zu vermeiden, sollen eZigaretten also künftig mit an Bord genommen werden. Das können die beiden Luftfahrtbehörden den Fluggesellschaften zwar nicht vorschreiben, da diese das Hausrecht über ihre Maschinen haben und die Regeln an Bord selber bestimmen – sie empfehlen ihnen aber dringlich, Passagiere hierhin gehend zu unterweisen.

Die in letzter Zeit von Krisen geschüttelte Malaysia Airlines hat diese Empfehlung bereits umgesetzt. Dort dürfen eZigaretten nur noch im Handgepäck mitgeführt werden. „So adressieren wir mögliche Sicherheitsrisiken; wenn es doch zu einem Vorfall kommt, kann dieser unmittelbar an der Quelle identifiziert und behoben werden“ sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft. Ich persönlich frage mich, inwiefern dies in der Praxis das Sicherheits-Prozedere beim Check-In betreffen wird. Denn sicherlich sind gerade größere Dampf-Geräte relativ problemlos zu Angriffswaffen oder kleineren Detonationskörpern umbaubar.

Weiterführende Links
Federal Aviation Administration

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2 Kommentare
  1. Elisabeth sagte:

    Zitat:“Denn sicherlich sind gerade größere Dampf-Geräte relativ problemlos zu Angriffswaffen oder kleineren Detonationskörpern umbaubar.“
    Verschrei es nicht am Ende muss ich ohne Dampfe in Urlaub fahren.

  2. Heimchen sagte:

    Kleine Korrektur: Zitat „doch nun hat sich das Blatt um 360 Grad gewendet.“
    Es sollte wohl eher „um 180 Grad“ heissen ;)
    Gruss

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