Gericht verbietet Werbung für e-Zigaretten
Die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette „mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist“ und als „einzigen Schadstoff Nikotin enthält“, sind irreführend und damit unzulässig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden hat (Az.: 4 U 91/13).
Ein Unternehmen bewarb die e-Zigarette mit den Worten „mindestems 1000 Mal weniger schädlich als die Tabakzigarette!
Man kann das aber auch so sehen: Seite 8 http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
Das Werbung für e-Zigaretten reguliert werden sollte ist keine Frage. Diesbezüglich sollten die gleichen Regeln gelten wie zur Tabakwerbung, aber Tatsachen sollten akzeptiert werden. In einem Artikel der Welt vom 28.01.12 führt Prof. Dr. Dr. med Jürgen Ruhlmann aus: „Unter international renommierten Wissenschaftlern gilt es als erwiesen, dass E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten eine geringere Gefahr für die Gesundheit ihrer Nutzer darstellen. Eine elektronische Zigarette ist 1000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette. Im Laufe des Lebens können sich bei einem Raucher bis zu sechs Kilogramm Rauchkondensat und jährlich einen Tasse Teer in der Lunge festsetzen. Insgesamt sind von den 4000 Inhaltsstoffen einer Tabakzigarette über 70 krebserregend“ Zitat Die Welt
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