Die Forderung der EU nach konstanter Nikotinabgabe bei e-Zigaretten Teil 1
Die unsinnige Forderung der EU nach konstanter Nikotinabgabe durch e-Zigaretten
Teil I: Der Status Quo
Die an anderer Stelle ( EU Trilog Beschluss zur E-Zigarette) ausführlich besprochenen Forderungen des Trilogs rund um den Status von eZigaretten beim TLR2 beinhalten auch, dass diese eine „konstante Nikotinabgabe“ nachweisen können müssen, um nach den neuen Regelungen für den Markt zugelassen zu werden (Artikel 18.3: „Member States shall ensure that:… (f) electronic cigarettes deliver the nicotine doses consistently“).
Diese Forderung ist derart unsinnig (im Sinne von logisch und psychologisch unhaltbar), dass sie eine detailliertere Erörterung verdient hat. Der erste Teil dieses Artikels geht dabei auf den momentanen Status Quo hinsichtlich Nikotinabgabeverhalten ein, während des zweite sich der Sinnlosigkeit einer diesbezüglichen Änderung widmet.
Tatsache ist zunächst, dass der Trilog erstens vom wesentlich weniger gesundheitsschädigenden Produkt (nämlich der eCigarette) eine Eigenschaft verlangt, die die Tabakzigarette niemals erfüllen könnte. Zweitens wendet der Trilog eine aus der Arzneimittelzulassung übernommene Forderung auf Genussmittel an. Von keinem Genussmittel ist jedoch bisher erwartet worden, einen der in ihm enthaltenen Stoffe (in diesem Fall Nikotin) in einer immer konstant bleibenden Menge abzugeben – schlicht, weil dies produkt-immanent unmöglich ist.
Tabakzigaretten sind ein organisches Produkt, dessen Verhaltensweisen beim Abbrennen von einer nicht komplett bezifferbaren Anzahl an Faktoren abhängt: den markenspezifischen Inhaltsstoffen, der Verarbeitung, dem Zugverhalten, der Abbrenndauer etc. Es wäre völlig unmöglich, hier eine konstant bleibende Nikotinabgabe zu erwarten – das Ergebnis müsste schlicht ein allgemeines Verbot von Tabakzigaretten sein.
Nun sollen eZigaretten als gesündere Alternative diese Vorgabe aber in Zukunft erfüllen können. Auf dem momentan in dieser Hinsicht unregulierten Markt für elektronische Zigaretten ist es so, dass bei gleichen Liquids, aber unterschiedlichen Geräten auch unterschiedliche Nikotinkonzentrationen im Dampf gemessen werden. Nur die wenigsten Geräte geben das Nikotin momentan überhaupt gleichmäßig über eine höhere Anzahl von Inhalationszügen ab. Die Gründe hierfür liegen im Dampfverhalten und in den Geräteeigenschaften.
Zum einen wird der Dampf selbst von den Geräten nicht einheitlich produziert; unterschiedlich dichtes Aerosol ist die Folge. Die Abnahme der Nebeldichte vom ersten bis zum letzten Zug ist ebenfalls von Hersteller zu Hersteller verschieden und variiert zudem mit der Spannungsstärke der verwendeten Batterie. Zudem hängt die Nikotinangabe bewusst auch von der Saugstärke des individuellen Nutzers ab.
Mit anderen Worten: Keines der momentan auf dem Markt befindlichen Geräte wäre in der Lage, der neuen Regelung rechtssicher zu entsprechen. Selbst wenn eine gleichmäßige Nikotinabgabe technologisch theoretisch möglich sein sollte, kommen auf den eZigaretten-Markt enorme Entwicklungs- und Testkosten zu, die von kleineren Produzenten wahrscheinlich nicht zu leisten sind. Unabhängig von der Frage der Machbarkeit würde also nur der Anspruch an sich zu einer Monopolisierung des Marktes auf jene Anbieter führen, die finanziell in der Lage zu den benötigten Investitionen sind. Dies trifft natürlich primär auf Tabakzigarettenhersteller (also die großen Tabakkonzerne )zu, die in den letzten Monaten so kapitalstark auf den eCigarette Markt drängen. Der denkende Mensch wird dabei schnell eine Beziehung zwischen dieser scheinbar paradoxen Forderung und der Übermacht der Tabaklobbyisten auf den Korridoren der EU-Institutionen sehen.