Bundeskabinett schickt trojanisches Pferd

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Bundeskabinett und e-Zigaretten: Mundkörbe, Aromenverbot, Branchen-Tsunami....ach ja, und das Ende der Gewaltenteilung

Kuschelig…aber offensichtlich unwillig, Menschenleben zu retten: Das Bundeskabinett

Mundkörbe, Aromenverbot, Branchen-Tsunami….ach ja, und das Ende der Gewaltenteilung

Am 16.12. hat das Bundeskabinett den „Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzeugnisG)“ verabschiedet. Nun geht dieser, wie die Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft es so scheinbar demokratisch formuliert „in die parlamentarischen Beratungen“.

Tatsache ist: Mit überwältigender Wahrscheinlichkeit wird der Entwurf vom gefügig gemachten Bundestag unverändert durchgewunken werden. Zu groß ist der tatsächliche und nochmals geschürte Druck einer von der EU vorgegebenen Ratifizierung bis zum 16. Mai 2016. Dabei ist schon jetzt eine Umsetzung für den Mittelstand bis zum Stichtag unmöglich, was für unzählige unabhängige E-Zigaretten und Liquid-Händler in der zweiten Hälfte 2016 das Aus bedeuten könnte.

Hat eigentlich irgend jemand der E-Zigarettenindustrie zugehört?

Interessanterweise veröffentlicht das Ministerium im Zuge der Erklärung auch eine Liste aller mit der Tabakindustrie im Kontext des Gesetzentwurfes geführten Gespräche. Diese Transparenz ist erzwungen: Sie gehört zu den Vorgaben des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

Die genaue Begründung hierfür lautet in den Worten des Ministeriums: „Diese Leitlinien sehen unter anderem vor, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, mit denen die Interaktionen mit der Tabakindustrie transparent und öffentlich gemacht werden sollen. Das BMEL ist federführend für die Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie (RL 2014/40(zwei Gesprächstermine)/EU) zuständig, die am 29.4.2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und sieht sich daher dem Anspruch nach Transparenz besonders verpflichtet. Alle Gespräche, die mit der Tabakwirtschaft bzw. deren Verbänden geführt wurden, werden hier öffentlich gemacht.“

Es folgt eine Aufzählung von Gesprächen mit dem Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) (drei Gesprächstermine), dem Deutschen Zigarettenverband (DZV) (fünf Gesprächstermine), dem Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. (BdZ), Vertretern des Einzelhandels, dem Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) , dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) (zwei Gesprächstermine), dem Handelsverband Deutschland (HDE) (zwei Gesprächstermine), der JT International Germany GmbH, der Philip Morris GmbH und British-American Tobacco (Germany) GmbH (BAT).

Interessant: Von insgesamt 15 Terminen war Minister Schmidt nur bei zweien Gesprächspartner, eines davon mit BAT.

Noch interessanter: In dieser Liste taucht kein einziges Gespräch mit Vertretern der E-Zigaretten-Branche auf. Wir wissen aber, dass diese stattgefunden haben. Erachtet das Ministerium diese Gespräche als nicht unter die WHO-Transparenzleitlinien fallend und fühlt sich deshalb von einer Veröffentlichung entbunden? Das wäre ein weiteres Armutszeugnis für unsere Demokratie. Oder stuft es die E-Zigarette intern doch als wesentlich unproblematischer als die Tabakzigarette ein? Das würde wiederum die sowieso schon unrechtmäßige Gleichstellung noch skandalöser machen.

Wie konnte ein ganzes Kabinett diesen wissenschaftlich unausgegorenen, mittelstands-feindlichen, juristisch unhaltbaren, grundgesetz-brüchigen Mist unterzeichnen?

Justiz

Der neue Gesetzesentwurf hat ein paar Fallstricke, derer sich die nun abstimmenden Bundestagsabgeordneten wahrscheinlich nicht klar sind – und es auch nicht mehr werden bis zum Abstimmungstag Anfang 2016… es sei denn, die drei in Deutschland agierenden Dampfer-Interessengemeinschaften stemmen eine konzertierte, individuelle Aufklärungskampagne und so viele Dampfer wie möglich tragen individuelle Stimmen dazu bei.

Ich bin in einem anderen Beitrag schon auf die Details des Gesetzesentwurfes eingegangen, die aus Dampfersicht unsinnig und aus der Perspektive der Schadensminimierung desaströs sind.

Im Folgenden möchte ich nur diejenigen Aspekte erläutern, die kein Staatsbediensteter akzeptieren sollte, unabhängig von seiner oder ihrer Position gegenüber der E-Zigarette – weil sie eine unsaubere, nicht zielführende und diskriminierende Legislative darstellen, zu deren Verhinderung jeder deutsche Berufspolitiker verpflichtet wäre.

(An Bilderwarnungen auf E-Zigarettenpackungen sind wir anscheinend nochmal vorbei geschrammt – würde ja auch wenig Sinn machen, eine gesunde, rosige Lunge als Abschreckung abzubilden.)

Ich zitiere im Folgenden aus dem Original-Gesetzestext:

-„Tabakerzeugnisse, die Zusatzstoffe enthalten, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern, werden verboten… Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten.“ Schon hier wird das Ganze zu schwammig, um noch der geforderten Eindeutigkeit eines Gesetzes Genüge zu tun. Selbst das ansonsten so hörige Bundesinstitut für Risikobewertung hat zugestehen müssen, dass etwa Menthol in E-Zigaretten wohl kaum als inhaltionserleichternd wirkt, während es bei herkömmlichen Zigaretten klar diese Funktion hat und deshalb verboten wird. An diesem Beispiel wird deutlich, wie wenig Sinn eine Gleichbehandlung von verbranntem Tabak und verdampftem Liquid macht.

Tatsächlich dient dieser Abschnitt der Legitimierung eines generellen Liquid-Aromen-Verbotes, da diese ja schließlich alle die „Attraktivität erhöhen“ – ein Schachzug, den das Ministerium nach eigener Aussage als nächstes plant. Was jedoch in Abwesenheit von Aromen in Liquids geschehen wird, erläutere ich weiter unten. Zusammenfassen lässt es sich so: Das Verbot von Liquid-Aromen führt zur sofortigen Erhöhung der Attraktivität von Tabakzigaretten – ein klarer Bruch des Prinzips der inneren Widerspruchsfreiheit, dem jedes Gesetz genügen muss.

-„Die Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure und der grenzüberschreitende Fernabsatz werden geregelt… Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden außerdem Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt.“ Hinter diesen simplen Sätzen verbirgt sich der Genickbruch für Dutzende kleinerer, unabhängiger Hersteller und Händler und ihre Angestellten, die die geforderten, abstrus umfangreichen Mitteilungspflichten und Herstellungsanforderungen in der kurzen Umsetzungsperiode nicht leisten und den finanziellen Mehraufwand generell nicht stemmen können.

Die Verbraucher waren bisher willens, bekanntermaßen unregulierte und undokumentierte
E-Zigaretten zu nutzen, weil dieses Risiko ihnen ungleich viel niedriger erschien als jenes, weiterhin Tabakrauch einzuatmen. Verbrauchern diese Möglichkeit des persönlichen Risikomanagements zu nehmen (das Dritte nicht beeinträchtigt) und gleichzeitig Hunderte von Menschen in die Arbeitslosigkeit und Insolvenz zu treiben, widerspricht diametral dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, welches unseren Rechtsstaat trägt. Es gibt in diesem Fall schlicht kein öffentliches Interesse, dass ein derartiges Eingreifen rechtfertigen könnte – denn der Jugendschutz wird bereits über ein separates Gesetz abgedeckt.

-„Hinsichtlich der Werbebeschränkungen sollen [die E-Zigaretten] den Tabakerzeugnissen gleich gestellt werden„.

Das neue Gesetz enthält einen sogenannten Täuschungsschutz, der eine „gemeinsame Vorschrift für alle Erzeugnisse“ darstellt. Verboten sind für Tabakerzeugnisse (unter die die
E-Zigaretten zukünftig fallen) also alle „werblichen Informationen auf Verpackungen, die den Eindruck erwecken, dass ein Tabakerzeugnis … weniger schädlich als andere sei.“ Hinzu kommt ein „Verbot der Werbung im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen, in den Diensten der Informationsgesellschaft und in der sonstigen audiovisuellen kommerziellen Kommunikation sowie Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung, [das] auf elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter erweitert wird.“

Mit anderen Worten: Es gibt in Deutschland niemand außer den Medien, also Journalisten und Redakteuren sowie engagierten Bürgern und Organisationen mehr, die eine Aufklärung über die „weniger schädliche“ Wirkung der E-Zigarette gegenüber der Tabakzigarette betreiben dürfen.

Den Medien immerhin ist es weiterhin gestattet, über die E-Zigarette zu schreiben. Hierzu betont der Entwurfstext süffisant: „Die Verbote erfassen naturgemäß nicht eine rein redaktionelle Berichterstattung.“ Im Ernst? Darf ich jetzt niederknien und dem Ministerium danken, dass es mir weiterhin ausdrücklich gestattet, mein Recht auf freie Meinung sowie das Recht auf freie Presse auszuüben??????

Das Problem ist hier der notorische Hang deutscher Medien zur Anti-Dampf-Rhetorik, die von Rauchern und Nicht-Dampfern begierig aufgesogen wird und natürlich dem Gesetzgeber in die Hände spielt.

media

Objektive Information kommt aus den Rauchshops, Werbung hin oder her

Grundgesetzliche Tatsache ist aber: Sobald es sich bei einer Information um eine wissenschaftlich nachgewiesene Tatsache handelt – nämlich, dass die E-Zigarette wesentlich weniger gesundheitsschädigend als die Tabakzigarette ist – darf dieser Sachverhalt auch veröffentlicht werden – denn er ist, VERDAMMT NOCH MAL, die WAHRHEIT. Und die Wahrheit auszusprechen, kann in diesem Land niemand verwehrt werden, völlig unabhängig vom Kontext (Produktinformation oder Werbung) oder dem Absender (E-Zigarettenunternehmen).

Liebe Hersteller, Vertriebe und Händler, bitte lasst Euch dieses Recht nicht nehmen… soweit es Euch noch gibt.

Lese ich die Presserklärung des Ministeriums von vor exakt zwei Jahren, möchte ich heulen. Als „politischer Durchbruch“ wurde die neue EU-Tabakproduktrichtlinie damals bezeichnet und hinzugefügt: „Für Deutschland war besonders wichtig, dass mit den Regelungen Maßnahmen getroffen werden, die den Ausstieg [aus dem Rauchen] erleichtern.“

Mit dem neuen Gesetz tun Bundesregierung und Ministerium alles, aber auch alles dafür, diese selbst gesetzte Priorität zu untergraben: Sie erschweren den Ausstieg für alle Raucher, die eine maßvoll regulierte, frei erhältliche, offen kommunizierbare E-Zigarette genutzt hätten. Sie sind außerdem dabei, ein Klima zu schaffen, in dem bereits dampfende Ex-Raucher aus den unterschiedlichsten, regulierungsbedingten Gründen wieder zur Tabakzigarette greifen werden.

Weitreichende Ermächtigungen als Schlupfloch für unbegrenztes Regulieren

Troja

Da steht’s…und alle applaudieren

Doch das ist nicht da einzige wirklich perfide am neuen Gesetz.

Eine weitere Perversion, ich habe das schon in einem anderen Artikel ausführlich erläutert, besteht in den ihm beigefügten Erweiterungen und Ermächtigungen (Originalwortlaut). Ich vereinfache das hier mal, allerdings nicht sträflich. Das eigentliche Gesetz ist recht TPD-konform, deshalb einfach zu argumentieren und schnell durch den Bundestag zu bringen, da die meisten der Abgeordneten keine Ahnung haben, um was es eigentlich geht – sie hören nur Jugendschutz, Gesundheitskosten und Besteuerungsoption und nicken brav, vor allem da ihnen zusätzlich die Pistole des „Deadline: 16.Mai, sonst wird Mami EU böse“ auf die Brust gedrückt wird.

Dieser zentrale Gesetzesteil ist aber nur ein trojanisches Pferd.

Es birgt die Selbstlegitimation des Bundesministeriums, das Gesetz in Zukunft im Rahmen diverser Ermächtigungen und Änderungen anderer deutscher Gesetze (festgehalten in der Veränderungsverordnung) beliebig zu erweitern, anzupassen und abzuändern. Diese Legitimation ist ebenfalls Teil des Gesetzes, die jetzt schon bestehenden Inhalte der daraus resultierenden Verordnungen aber nicht. Dabei handelt es sich meist um massives Goldplating (siehe unser Artikel zum Thema), das zwar in bestimmten Fällen so extrem ist, dass es von der EU nochmals genehmigt werden muss. Diese Genehmigungen sind aber wesentlich einfacher zu erwirken als ein inhaltlich stark erweitertes Gesetz an sich.

Ermächtigungsgesetze sollte spätestens seit dem 23. März 1933 ein Ding der Vergangenheit sein – eine funktionierende Gewaltenteilung ist eines der Bollwerke der Demokratie gegen politische Willkür. Doch eben diese bahnt sich mit dem neuen Gesetz ihren Weg.

Aromenverbot

Macht’s gut, Aromen: Ihr habt Leben gerettet und Kosten gespart, aber wen kümmert’s

Erste Verschärfung: Das Ende der Aromenvielfalt

 

Dabei wird die erste Verschärfung nach dem Durchwinken des Gesetzes ohne jeden Zweifel ein absolutes Aromenverbot sein. Eine White List, die nur noch gestattete Zusatzstoffe listet und die sich das Ministerium nach eigenem Bekunden gewünscht hätte, lassen EU-Regelungen zwar momentan nicht zu. Nach wie vor müssen die einzelnen Geschmacksstoffe gelistet und einzeln verboten werden. Dies kann jedoch auf der neuen Gesetzesgrundlage kontinuierlich geschehen und ist im Rahmen der Ermächtigungen sehr einfach umsetzbar.

Die Folge: Jene Dampfer, die in Zukunft trotz des extrem eingeschränkten Geräteangebots und trotzdem ihr Geld abermals in den Schlund der Tabakmultis fließt, immer noch ihren Mango-Geschmack genießen, werden nach dessen Verbot erbost (wieder ganz) zur Tabakzigarette zurückkehren, die zumindest einen charakteristischen Eigengeschmack hat.

Die einzigen, die das neue Gesetz jetzt noch aufhalten könnten, sind die Bundestagsabgeordneten.

 

Liebe Bundestagsabgeordneten,

die Folgekosten dieses Gesetzes wären wirklich uferlos. Es krankt rein juristisch an so vielen Ecken, dass es angefochten werden wird im Moment seines in Krafttretens. Gibt es auch nur einen denkenden Richter in diesem Land, der die Verfassung ernst nimmt und sich der Bevölkerung moralisch verpflichtet fühlt, wird es wieder gekippt werden.

Doch bis dahin hat es bereits viel Schaden angerichtet. Nutzen Sie deshalb die Chance und stimmen Sie gegen seine Implementierung. Wir brauchen eine E-Zigarettenregulierung, die auf die individuellen Eigenschaften dieses einzigartigen Produkts Rücksicht nimmt, statt es fälschlicherweise mit der Tabakzigarette gleichzustellen.

Nutzen Sie diese Chance, eine Innovation zu fördern statt zu strangulieren, die an positiver gesundheitlicher Auswirkung auf die deutsche und Weltbevölkerung mit dem Impfen vergleichbar ist.

Liebe Dampfer,

ich bin keine Freundin symbolischer Wohlfühlgesten, nach denen es Mensch besser geht (weil „ja was gemacht habend“), die aber aufgrund der politischen Realität nicht wirken können. Insofern bin ich mit Handlungsempfehlungen vorsichtig und spreche sie nur aus, wenn ich sie für ergebnisorientiert halte. Tatsache ist, Anfang des Jahres stimmen die Mitglieder des Bundestages über das Gesetz ab. Dass sie es kippen werden, ist unwahrscheinlich, aber nicht ganz unmöglich. Deshalb: Wenn wir als einzelne momentan irgendetwas Sinnvolles tun können, dann ist es tatsächlich die direkte Kontaktaufnahme mit den MdBs.

Die Interessengemeinschaft e-dampfen hat hierfür zwei hilfreiche Anleitungen und Vorlagen ausgearbeitet:
Anschreiben an Politiker
Politiker unter Dampf
Nehmt Euch die Zeit. Führt den Volksvertretern vor Augen, WAS sie da unterschreiben. Zeigt Ihnen, dass es nicht mehr nur ums Dampfen geht, sondern um politische Integrität.

 

Weiterführende Links
BMEL Tabakrichtlinie
BMEL Tabakproduktrichtlinie Neuordnung
BMEL Gespräche mit der Tabaindustrie
BMEL Pressemitteilung Tabakproduktrichtlinie

Weitere Themen
Anfechtungsklage gegen Artikel 20 der EU Tabakrichtlinie
Umsetzung der TPD2 in Deutschland: Die Prognose!
Pötschke-Langer fordert gesetzliches Aromenverbot für E-Zigaretten

6 Kommentare
  1. torcia sagte:

    ich wusste das darum bin ich vom 36mg runter auf 1,3 und in 4 bis 8 Woche gehe ich auf 0 , unsere Politika haben nur 1 Interesse ihre Brieftasche :)

  2. Kurbelursel sagte:

    Dieser Satz hat mir am besten gefallen:
    „Das Verbot von Liquid-Aromen führt zur sofortigen Erhöhung der Attraktivität von Tabakzigaretten – ein klarer Bruch des Prinzips der inneren Widerspruchsfreiheit, dem jedes Gesetz genügen muss.“

    Bezüglich der Gespräche mit der E-Zigarettenbranche – wissen wir wirklich, dass es Gespräche gab?
    Ich weiß nur, dass es sie mit einem anderen Ministerium gegeben haben muss – im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen im JugendschutzG

    • Sonia sagte:

      Es gab einen sehr kurzfristigen Termin mit dem Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. Der Termin wurde 4 Tage vor dem Treffen vom Ernährungsministerium bekannt gegegben.

  3. Axel Johannes sagte:

    Eine geplante und zielgerichtete Massentötungs-Strategie werde ich niemals mein Ja geben können. Ihr schafft es Menschen zu etwas zu machen, was sie gar nicht sein wollen. Wütend…

    Mich trifft es nicht einmal direkt, aber das lindert meine Wut in keiner Weise. Jeder hat das Recht das zu bekommen, was ihm vom Rauchen abhalten kann, uneingeschränkt. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen. Auch werde ich weiterhin jeden darüber aufklären, mit welch Mitteln Menschen ein gesünderes Leben verweigert wird, indem eingeschränkt wird, davon abgehalten wird.

    Nichts spricht gegen eine vernünftige Gesetzgebung, aber nicht, indem Menschenleben gefährdet wird, indem abgehalten wird. Jede Einschränkung wird Menschen zwangsläufig abhalten auf eine drastisch von Schadstoffen befreite Alternative umzusteigen, das ist der Preis für eine ideologisch, lobbyistisch orientierte Gesetzgebung.

    Jeder Rauchertod, der hätte verhindert werden könnte, geht auf das Konto dieser Entscheidungsträger. Ihr habt euch heute schon einen Platz in die Geschichtsbücher verschafft – „Durchführung einer Massentötungs-Strategie“ quit or die

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