Bundesrat gibt grünes Licht für entschärftes Klimaschutzgesetz

Bundesrat gibt grünes Licht für entschärftes Klimaschutzgesetz
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Der Bundesrat hat das neue, entschärfte Klimaschutzgesetz verabschiedet, nachdem bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Diese Gesetzesänderung markiert einen bedeutenden Wandel in der deutschen Klimapolitik, da die Emissionen von Treibhausgasen nunmehr insgesamt und nicht mehr sektoral betrachtet werden. Kritiker befürchten eine Verwässerung der Verantwortlichkeiten.

Gesetzesänderungen im Detail

Mit der jüngsten Gesetzesänderung wird die sektorale Zielvorgabe für den Ausstoß von Treibhausgasen abgeschafft. Dies bedeutet, dass die Emissionsziele nicht mehr nach Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft getrennt betrachtet werden. Stattdessen sollen die Klimaziele insgesamt erreicht werden. In der Praxis ermöglicht dies einem Sektor, der seine Ziele übererfüllt, die Defizite eines anderen Sektors auszugleichen.

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Zuvor mussten Ministerien Sofortprogramme entwickeln, wenn ihre Sektoren die festgelegten Emissionsgrenzen überschritten. Diese Pflicht entfällt nun, und Nachbesserungen werden nur notwendig, wenn das gesamte Emissionsziel gefährdet ist. Eine Überprüfung wird erst 2026 wieder stattfinden, sodass die aktuelle Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss. Das übergeordnete Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 bleibt jedoch bestehen.

Kritische Reaktionen

Umweltverbände haben die Gesetzesänderung scharf kritisiert und warnen davor, dass bestimmte Sektoren aus der Verantwortung entlassen werden könnten. Besonders der Verkehrs- und Gebäudesektor hatten in der Vergangenheit wiederholt ihre Emissionsziele verfehlt.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Am Vortag entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass das bestehende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht ausreicht, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erfolgreich geklagt, und das Gericht ordnete eine Überarbeitung des Programms an. Die Klage bezog sich auf die gesetzlichen Vorgaben zur Minderung der Treibhausgasemissionen für die Jahre 2024 bis 2030. Trotz eines bereits erreichten Rückgangs der Emissionen um 46 Prozent im Vergleich zu 1990 müssen die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden.

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Gemeinsamer EU-Klimaschutz als Kostenfaktor

Parallel dazu veröffentlichte das ifo-Institut eine Studie, die zeigt, dass eine gemeinsame Energie- und Klimapolitik in der EU die Kosten für den Klimaschutz erheblich senken könnte. Die Studie prognostiziert Einsparungen von 248 Milliarden Euro bis 2050 für die EU insgesamt, wobei Deutschland allein 66 Milliarden Euro sparen könnte. Die Einsparungen resultieren aus einem koordinierten Netzausbau und gemeinsamen Förderpolitiken, die den Strompreis und den Subventionsbedarf reduzieren könnten.

Szenarien und Kostenprognosen

Die Studie unterscheidet zwischen verschiedenen Szenarien der Klimaneutralität. Im ungünstigsten Szenario betreibt jedes Land eigenständig seine Energie- und Klimapolitik, was die Gesamtkosten der EU auf 8629 Milliarden Euro erhöhen würde. Dagegen belaufen sich die Kosten im günstigsten Szenario gemeinsamer Klimaneutralität bis 2050 auf 8381 Milliarden Euro, was eine Ersparnis von 248 Milliarden Euro bedeutet. Eine beschleunigte Klimaneutralität bis 2039 könnte die Gesamtkosten sogar noch weiter senken.

Fazit

Die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Klimapolitik spiegeln eine bedeutende Änderung in der Herangehensweise wider, wobei der Fokus auf eine gesamtheitliche Betrachtung der Emissionen gelegt wird. Während die Bundesregierung versucht, durch Gesetzesänderungen Flexibilität zu gewinnen, bleiben die Bedenken der Umweltverbände bestehen. Die Studie des ifo-Instituts unterstreicht zudem die wirtschaftlichen Vorteile einer koordinierten Klimapolitik auf EU-Ebene.

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