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Wenn Karlsruhe tut, was die Politik verweigert

Wenn Karlsruhe tut, was die Politik verweigert
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Das Bundesverfassungsgericht und die überfällige Frage der Steuergerechtigkei

Es ist ein bemerkenswerter Befund für eine Demokratie: Rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung befürworten die Wiedereinführung einer Vermögensteuer — laut ARD-Deutschlandtrend sogar parteiübergreifend, inklusive Mehrheiten unter AfD- und FDP-Anhängern. Die Erbschaftsteuerprivilegien für Milliardenvermögen werden von Verfassungsrichtern seit Jahren als unverhältnismäßig beanstandet. Die Wirtschaftsweisen fordern Reformen. Die Wissenschaft ist weitgehend einig.

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Und dennoch bewegt sich nichts — bis Karlsruhe es erzwingt.

Beim Bundesverfassungsgericht liegt derzeit erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erbschaftsteuerprivilegien für Betriebsvermögen (Az. 1 BvR 804/22). Ein Urteil war ursprünglich für 2025 angekündigt, verzögert sich aber weiter. Der Kern der Beschwerde: Ein Erbe, der ein Wertpapierdepot aus dem Privatvermögen seiner Tante erbte, wird deutlich höher besteuert als jemand, der ein Unternehmensvermögen von mehreren Hundert Millionen Euro überträgt — unter bestimmten Bedingungen sogar vollständig steuerfrei. Das ist kein Randfall. Das ist das System.

Dritter Anlauf in Karlsruhe

Es wäre nicht das erste Mal, dass das BVerfG die Politik zum Handeln zwingt. Bereits 2006 und 2014 erklärten die Richter wesentliche Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig. Nach dem Urteil von 2014 hatte der Gesetzgeber bis Juni 2016 Zeit zur Neuregelung. Das Ergebnis: eine Reform, die im Kern die alten Privilegien fortschrieb, durch Lobbydruck ergänzt um neue Schlupflöcher — unter maßgeblicher Beteiligung der Stiftung Familienunternehmen, die nach eigenen Angaben die größten deutschen Familienunternehmen vertritt, sich öffentlich aber gern als Stimme des Mittelstands inszeniert.

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Das Netzwerk Steuergerechtigkeit und Finanzwende stellen in einer Stellungnahme zum laufenden Verfahren fest: Die Gestaltungsmöglichkeiten bei sehr großen Vermögen sind heute so umfangreich, dass die Steuer de facto nur zahlt, wer nicht geplant hat. Wer plant — und wer große Vermögen hat, plant —, kommt weitgehend steuerfrei durch.

Das demokratische Paradox

Das eigentliche Problem ist kein technisches. Es ist ein demokratisches. Die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung ist klar: Vermögen, das ohne eigene Leistung erworben wurde — durch Erbschaft, Heirat oder Spekulation —, soll stärker besteuert werden. Das zeigen nicht eine, sondern dutzende Umfragen über Jahre hinweg konsistent.

Dass diese Mehrheit nicht in Gesetzgebung übersetzt wird, lässt sich nicht mit fehlendem Rückhalt erklären. Es liegt an der strukturellen Überlegenheit organisierter Partikularinteressen gegenüber diffusen Mehrheitspräferenzen — ein in der Politikwissenschaft gut beschriebenes Phänomen, das in der deutschen Steuerpolitik besonders plastisch hervortritt. Union und FDP blockieren institutionell, was verfassungsrechtlich längst geboten und gesellschaftlich mehrheitsfähig wäre.

Was reformiert werden müsste

Die sachpolitische Agenda liegt auf dem Tisch, von Sachverständigenrat bis DIW:

Bei der Erbschaftsteuer müssten die Verschonungsregelungen für Großvermögen über 26 Millionen Euro abgebaut werden. Wer ein Familienunternehmen tatsächlich fortführen und Arbeitsplätze sichern will, kann auf Stundungsmodelle zurückgreifen — das schützt echte Mittelständler, ohne Milliardenerben steuerfreizustellen. Die Wirtschaftsweisen haben genau das in ihrem Jahresgutachten 2025/2026 empfohlen.

Die Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird — nicht wegen eines Verfassungsverbots, sondern weil eine damalige CDU/FDP-Mehrheit die vom BVerfG geforderte Neuregelung schlicht nicht vornahm —, könnte ab einem Nettovermögen von einer Million Euro mit einem moderaten Satz von einem Prozent wiedereingeführt werden. Laut FES-Studie überzeugt das Argument, dass ein Prozent Steuern auf sehr hohe Vermögen niemandem wehtut, immerhin 76 Prozent der Bevölkerung.

Der Spitzensteuersatz liegt heute bei historisch niedrigen 42 Prozent — in den 1970er und 1980er Jahren betrug er 56 Prozent. Die Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge privilegiert Kapital systematisch gegenüber Arbeit: Ein Facharbeiter zahlt auf seinen letzten verdienten Euro mehr als jemand, der ausschließlich von Dividenden lebt.

Das Fenster, das sich öffnet

Das anstehende BVerfG-Urteil könnte das seltene Szenario erzeugen, in dem der politische Widerstand nicht mehr ausreicht: Der Gesetzgeber wäre zur Reform verpflichtet, eine parlamentarische Mehrheit müsste sich einigen — unter dem Druck des Gerichts, der Bevölkerungsmeinung und einer neuen Koalition, die sich Haushaltsspielraum verschaffen muss.

Ob Union und SPD dieses Fenster nutzen oder erneut das Minimum tun, um Karlsruhe formal zu genügen und materiell nichts zu verändern — das wird die eigentliche Probe sein. Die Geschichte der deutschen Erbschaftsteuer legt Skepsis nahe. 2006, 2014, und nun wieder: Dreimal hat das Gericht angemahnt. Dreimal hat die Politik laviert.

Ein viertes Mal würde einiges über den Zustand der deutschen Demokratie aussagen.


Quellen: BVerfG-Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12); Sachverständigenrat Wirtschaft, Jahresgutachten 2025/2026; WSI-Mitteilungen 5/2018 (Sachweh/Eicher); ARD-Deutschlandtrend; Wirtschaftsdienst 8/2018; Finanzwende/Netzwerk Steuergerechtigkeit, Stellungnahme 2023

Titelbild: Guido Radig, Wikipedia

 

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