Gewerbeanmeldung und E-Rechnung: Ein Praktischer Leitfaden
Der Start eines Nebengewerbes erfordert einige administrative Schritte. Dieser Leitfaden führt Sie präzise durch den Anmeldeprozess und erklärt die Grundlagen der digitalen Rechnungsstellung.
Schritt für Schritt zum eigenen Nebengewerbe
Die Anmeldung Ihres Nebengewerbes ist der formelle Startschuss in die Selbstständigkeit. Der Prozess ist in Deutschland klar geregelt und beginnt beim für Sie zuständigen Gewerbeamt. Hier sind die entscheidenden Schritte, die Sie befolgen müssen, um Ihr Gewerbe offiziell zu registrieren und die Weichen für die steuerliche Erfassung zu stellen.
Eine zentrale Frage ist natürlich: was kostet es ein Gewerbe anzumelden? Die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist mit überschaubaren Kosten verbunden, die jedoch variieren können. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanmeldung liegt je nach Gemeinde oder Stadt meist zwischen 20 und 60 Euro. Es können jedoch zusätzliche Kosten anfallen:
- Zusätzliche Nachweise: Bestimmte Tätigkeiten erfordern zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Diese Dokumente kosten in der Regel jeweils rund 13 Euro.
- Spezifische Gewerbe: Wer ein Handwerk ausübt, muss unter Umständen eine Handwerks- oder Gewerbekarte erwerben, die zwischen 80 und 250 Euro kosten kann.
- Rechtsform: Bei bestimmten Unternehmensformen wie der GmbH können Notar- und Handelsregisterkosten hinzukommen.
Es empfiehlt sich, vorab beim zuständigen Gewerbeamt die genauen Kosten und benötigten Unterlagen zu erfragen.
Schritt 1: Das Gewerbeamt kontaktieren und Formulare besorgen
Finden Sie das zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt für Ihren Betriebssitz. Laden Sie das Formular zur Gewerbeanzeige (GewA 1) von dessen Webseite herunter oder holen Sie es persönlich ab.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen und einreichen
Füllen Sie das Formular vollständig aus und legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Je nach Gewerbeart können weitere Dokumente wie Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise nötig sein. Reichen Sie alles persönlich, postalisch oder, falls möglich, online ein.
Schritt 3: Gewerbeschein und steuerliche Erfassung
Nach der Bezahlung der Gebühr und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet Ihre Daten automatisch an das Finanzamt weiter. Dieses sendet Ihnen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu, den Sie sorgfältig ausfüllen und zurücksenden müssen.
Korrekte Rechnungsstellung
Mit der Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit wird die Rechnungsstellung zur Routine. Hierbei gewinnen digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung. Die korrekte Erstellung von E-Rechnungen ist nicht nur effizient, sondern wird ab dem 1. Januar 2025 im B2B-Bereich gesetzlich verpflichtend. Diese elektronischen Rechnungen müssen in einem strukturierten Datenformat (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) übermittelt werden, um eine automatische Verarbeitung zu ermöglichen. Um diesen Prozess zu vereinfachen, bieten sich Softwarelösungen an. Ein praktisches Werkzeug hierfür ist beispielsweise Finom, das die Erstellung konformer E-Rechnungen erleichtert und so hilft, Zeit und Aufwand zu sparen.
Jede Rechnung muss gesetzliche Pflichtangaben enthalten, um gültig zu sein. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile.
Bestandteil der Rechnung | Erläuterung |
---|---|
Name und Anschrift | Vollständige Angaben des Rechnungsstellers und des Rechnungsempfängers. |
Steuernummer / USt-IdNr. | Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. |
Rechnungsdatum | Datum der Ausstellung. |
Fortlaufende Rechnungsnummer | Eine einmalig vergebene, lückenlose Nummer. |
Leistungsbeschreibung | Menge und Art der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung. |
Leistungszeitpunkt | Datum oder Zeitraum der Lieferung/Leistung. |
Entgelt | Aufschlüsselung nach Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttogesamtbetrag. |
Wichtige Überlegungen vor dem Start
Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie sich über zwei zentrale Punkte Gedanken machen: die Rechtsform und die Kleinunternehmerregelung. Für ein Nebengewerbe ist die gängigste Rechtsform das Einzelunternehmen, da es unkompliziert und ohne Startkapital gegründet werden kann. Sie haften hierbei allerdings mit Ihrem Privatvermögen. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ebenfalls eine wichtige Option. Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das vereinfacht die Buchhaltung, bedeutet aber auch, dass Sie keine Vorsteuer aus Ihren eigenen Betriebsausgaben geltend machen können.
Nach der Anmeldung: Weitere Pflichten
Mit dem Gewerbeschein in der Hand sind Sie offiziell selbstständig, aber es gibt noch weitere Institutionen, die für Sie relevant werden. Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist Pflicht. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und schützt Sie bei Arbeitsunfällen. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer Branche ab. Zudem werden Sie durch die Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft ist in der Regel verpflichtend. Ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, hängt von Ihrem Gewinn ab; viele Nebengewerbetreibende sind in den ersten Jahren von den Beiträgen befreit.