{"id":11174,"date":"2016-02-09T04:18:01","date_gmt":"2016-02-09T04:18:01","guid":{"rendered":"https:\/\/liquid-news.com\/?p=11174"},"modified":"2020-08-13T23:25:01","modified_gmt":"2020-08-13T23:25:01","slug":"seit-gestern-ist-der-e-zigarettenhandel-in-deutschland-verboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/seit-gestern-ist-der-e-zigarettenhandel-in-deutschland-verboten\/","title":{"rendered":"Seit gestern ist der E-Zigarettenhandel in Deutschland verboten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-11178 aligncenter\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH.jpg\" alt=\"Seit gestern ist der E-Zigarettenhandel in Deutschland verboten\" width=\"285\" height=\"404\" srcset=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH.jpg 826w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH-10x14.jpg 10w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH-212x300.jpg 212w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH-768x1087.jpg 768w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH-724x1024.jpg 724w\" sizes=\"auto, (max-width: 285px) 100vw, 285px\" \/>Die Besch\u00e4ftigung mit den Hintergr\u00fcnden der E-Zigaretten-Entwicklung in Deutschland hat mich vieler Illusionen beraubt: der einer Unabh\u00e4ngigkeit der Forschung, einer freien politischen Meinungsbildung, eines kritischen Journalismus.<\/p><div class=\"ln-132-firstparagraph ln-entity-placement\" id=\"ln-2860626344\"><div id=\"ln-3594675516\"><a href=\"https:\/\/a.check24.net\/misc\/click.php?pid=120053&amp;aid=18&amp;deep=c24bank&amp;cat=14\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow sponsered\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-4957 size-full\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/ccbank.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"250\" \/><\/a><\/div><\/div>\n<p>Doch die Rechtsprechung war innerhalb dieses ideologisch unterwanderten Klimas immer noch ein Hafen der Vernunft.<\/p>\n<p>Das hat sich mit dem heutigen Tag (oder eher dem 23. Dezember des letzten Jahres) radikal ge\u00e4ndert. Vor wenigen Stunden wurde ein Urteil des BGH ver\u00f6ffentlicht, das der Karlsruher Bundesgerichtshof bereits Ende letzten Jahres gef\u00e4llt hat \u2013 im \u201eNamen des Volkes\u201c.<\/p>\n<p><strong>In diesem entscheidet das Gericht, dass der Handel mit so gut wie allen nikotinhaltigen E-Zigaretten oder Liquids in Deutschland als strafbar anzusehen ist.<\/strong><\/p>\n<h2>E-Zigaretten sind Tabakerzeugnisse aufgrund des verwendeten Rohtabaks und oralen Gebrauchs<\/h2>\n<p>Bei diesem Urteil handelt es sich um eine sogenannte Grundsatz- bzw. Leitsatzentscheidung (ich komme dazu sp\u00e4ter noch). Es basiert auf der Voraussetzung, dass nikotinhaltige E-Zigaretten juristisch grunds\u00e4tzlich wie alle erh\u00e4ltlichen Tabakprodukte zu behandeln seien:<\/p>\n<p>&#8222;Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe f\u00fcr elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentw\u00f6hnung bestimmt sind. Es handelt sich um Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind und dem Anwendungsbereich des \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG unterliegen. Diese Strafnorm gen\u00fcgt dem Gesetzesvorbehalt f\u00fcr das Strafrecht, auch soweit sie auf eine Rechtsverordnung mit R\u00fcckverweisungsklausel Bezug nimmt.&#8220; (Az. 2 StR 525\/13)<\/p>\n<p>Damit unternimmt der BGH eine rechtliche Gleichstellung der E-Zigarette mit allen markt\u00fcblichen Tabakerzeugnissen. Die Begr\u00fcndung des zust\u00e4ndigen Strafsenats: Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, sind aufgrund ihres Ursprungs ein Tabakprodukt \u2013 unabh\u00e4ngig davon, dass sie ein in Zustand und Wirkung v\u00f6llig anderes Derivat sind. Dass kein Rohtabak als Endprodukt mehr enthalten sei, spiele f\u00fcr die Beurteilung keine Rolle, hei\u00dft es. &#8222;Ma\u00dfgebend sei nur, dass die Tabakerzeugnisse dem menschlichen K\u00f6rper \u00fcber den Mund zugef\u00fchrt werden.&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser &#8222;anderweitige orale Gebrauch&#8220; ist &#8222;durch das Zweite Gesetz zur \u00c4nderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenst\u00e4ndegesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I 1994, S. 3538) in \u00a7 3 Abs. 1 VTabakG als zus\u00e4tzliches Auffangmerkmal neben Rauchen und Kauen eingef\u00fchrt worden [und ist] weit auszulegen.&#8220; Und f\u00fcr den Fall, dass ein findiger Jurist um die Ecke kommen sollte und argumentieren: &#8222;Aber das TPD sieht einen derartigen Auffangbegriff nicht vor.&#8220;, hat der BGH auch gleich eine Antwort parat: &#8222;Eine Gleichsetzung der Begriffe aus der europ\u00e4ischen Richtlinie mit den Begriffen im innerstaatlichen Gesetz entspr\u00e4che nicht dem Wortlaut des \u00a7 3 VTabakG. Sie ist mangels Vollharmonisierung auch nicht zu einer richtlinienkonformen Auslegung dieses Gesetzes erforderlich.&#8220; (S.16)<\/p>\n<h3>Mit anderen Worten: Die E-Zigarettenregelung in Deutschland soll derartig restriktiv ausfallen, dass sogar das TPD als Schafspelz versagt.<\/h3>\n<p>Und wem diese absurde Begr\u00fcndung f\u00fcr die Gleichstellung von Tabakzigarette und E-Zigarette noch nicht reicht, der bekommt im anschlie\u00dfenden Text eine weitere, ebenso haneb\u00fcchene hinterher gereicht: &#8222;Im Ergebnis sind arzneimittelrechtliche Bestimmungen auf die nikotinhaltigen Verbrauchsstoffe der elektronischen Zigaretten nicht anzuwenden. Dies gibt Raum f\u00fcr die Anwendung des Tabakrechts auf die nikotinhaltigen Verbrauchsstoffe&#8220; (S.12). Mit anderen Worten: Das Urteil aus dem Jahr 2013, welches die E-Zigarette aus der Zwangsjacke der Arzneimittelverordnung befreit hatte, wird ihr nun zum Gef\u00e4ngnis \u2013 n\u00e4mlich dem &#8222;Raum&#8220;, in dem sie zum Tabakprodukt erkl\u00e4rt werden kann.<\/p>\n<p>Anlass zum Eingreifen des BGH war der Fall eines Einzelh\u00e4ndlers mit Gewerbe f\u00fcr den Online- und Offline-Verkauf von elektrischen Zigaretten. Er war vom Landgericht Frankfurt am 17. Juni 2013 zu einer Geldstrafe verurteilt worden und gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Nun hat der BGH den Frankfurter Richterspruch best\u00e4tigt.<\/p>\n<div id=\"attachment_11179\" style=\"width: 292px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-11179\" class=\" wp-image-11179\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH_Ansicht.jpg\" alt=\"Fotografiert f\u00fcr Staatliches Hochbaumamt Karlsruhe Architektur: harter &amp; kanzler Freie Architekten BDA\" width=\"282\" height=\"423\" srcset=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH_Ansicht.jpg 736w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH_Ansicht-10x15.jpg 10w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH_Ansicht-200x300.jpg 200w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/BGH_Ansicht-683x1024.jpg 683w\" sizes=\"auto, (max-width: 282px) 100vw, 282px\" \/><p id=\"caption-attachment-11179\" class=\"wp-caption-text\">Fotografiert f\u00fcr Staatliches Hochbaumamt Karlsruhe<br \/>Architektur: harter &amp; kanzler<br \/>Freie Architekten BDA<\/p><\/div>\n<p><strong>Die Konsequenz ist, dass s\u00e4mtliche nikotinhaltigen Liquids und vorbef\u00fcllten <\/strong><strong>E-Zigaretten beziehungsweise Wechselkartuschen eigentlich immer schon den gesetzlichen Regelungen f\u00fcr Tabakerzeugnisse unterliegen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Das bedeutet in der Praxis: F\u00fcr Tabakzeugnisse ist nach den bisherigen Regelungen die Beimischung bestimmter Stoffe untersagt. Darunter fallen Stoffe wie<\/strong><\/p>\n<p>\u2022 &#8222;Propylenglykol und Glycerin, die &#8230; zwar nach Teil A Nr. 2 der Anlage 1 zu \u00a7 1 TabV zugelassen sind. Sie d\u00fcrfen aber nur als Feuchthaltemittel bis zu einer H\u00f6chstmenge von f\u00fcnf oder zehn Prozent der Trockenmasse des Tabakerzeugnisses eingesetzt werden. Ihre Verwendung als Hauptbestandteil des fl\u00fcssigen Verbrauchsstoffs elektronischer Zigaretten ist demnach nicht gestattet.&#8220; (S.19\/ 20)<\/p>\n<p>\u2022 &#8222;Ethanol, ein in Tabakerzeugnissen nicht zugelassene Stoff im Sinne von \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 2 VTabakG und \u00a7 1 Abs. 1 Satz 1 TabV in Verbindung mit Anlage 1.&#8220; (S.19)<\/p>\n<p>\u2022 eine Reihe von Aromastoffen, die in der \u00fcberw\u00e4ltigenden Mehrheit aller E-Liquids enthalten sind, aber nicht zu den &#8222;in Anlage 1 zu \u00a7 1 Abs. 1 TabV aufgef\u00fchrten, zugelassenen Stoffen f\u00fcr die dort bezeichneten Verwendungszwecke zum gewerbsm\u00e4\u00dfigen Herstellen von Tabakerzeugnissen&#8220; z\u00e4hlen (S.19)<\/p>\n<h3>Die praktischen Konsequenzen sind ein R\u00e4tsel \u2013 die Gewinner dieser Scharade nicht<\/h3>\n<p>Noch ist v\u00f6llig unklar, inwieweit dieser Richterspruch praktische Auswirkungen auf einen Handel haben wird, der sich sowieso gerade mit den Unsicherheiten aufgrund des Inkrafttretens des neuen Tabakgesetzes ab Mai 2016 konfrontiert sieht. Momentan gibt es \u00fcber 5.000 E-Zigarettenshops in Deutschland, die am morgigen Dienstag eigentlich nicht ihre T\u00fcren \u00f6ffnen d\u00fcrften, ohne Geldstrafen in H\u00f6he von mehreren tausend Euro und einen Entzug ihrer Gewerbegenehmigung zu riskieren.<\/p>\n<p>Dies wird nat\u00fcrlich nicht passieren. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass es nun massenweise Klagen gegen jeden einzelnen H\u00e4ndler geben wird, der aus Rohtabak gewonnenen Liquid weiterhin verkauft.<\/p>\n<p><strong>Klar ist aber auch, dass es sich hier um eine reine Schikane handelt, die als einziges Ziel eine Destabilisierung der Branche im Auge hat.<\/strong><\/p>\n<p>Denn das Urteil umfasst nur Nikotin, das aus Rohtabak gewonnen wurde.<\/p>\n<div id=\"attachment_11180\" style=\"width: 510px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-11180\" class=\"wp-image-11180 size-full\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Rohtabak.jpg\" alt=\"Rohtabak f\u00fcre-Zigaretten\" width=\"500\" height=\"333\" srcset=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Rohtabak.jpg 500w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Rohtabak-10x7.jpg 10w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Rohtabak-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><p id=\"caption-attachment-11180\" class=\"wp-caption-text\">B\u00f6se: Rohtabak<\/p><\/div>\n<p>Es erstreckt sich nicht auf chemisch, also synthetisch generiertes Nikotin, wie es bereits von einigen Produzenten f\u00fcr die Herstellung von E-Zigaretten genutzt wird (allerdings macht im Labor hergestelltes Nikotin nur etwa 5% des gesamten Nikotins aus, dass weltweit bei der E-Liquid Produktion zum Einsatz kommt). Ob diese Spitzfindigkeit wohl etwas damit zu tun hat, dass die Herstellung synthetischen Nikotins in pharmazeutischer Qualit\u00e4t fest in den H\u00e4nden der Pharma-Riesen Pfizer, Targacept &amp; Co. liegt, die dieses schon seit Jahren mit fragw\u00fcrdigen Nebenwirkungen in Entw\u00f6hnungsmitteln wie <a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/champix-suizid-warnung-bleibt-erhalten\/\" rel=\"noopener noreferrer\">Champix <\/a>oder Aricept einsetzen?<\/p>\n<div id=\"attachment_11181\" style=\"width: 510px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-11181\" class=\"wp-image-11181 size-full\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Pfizer.jpg\" alt=\"Pfizer stellt synthetisches Nikotin her\" width=\"500\" height=\"329\" srcset=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Pfizer.jpg 500w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Pfizer-10x7.jpg 10w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Pfizer-300x197.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><p id=\"caption-attachment-11181\" class=\"wp-caption-text\">Gar kein Problem: Pfizer-Labor-Nikotin<\/p><\/div>\n<p>In jedem Fall kann nicht prinzipiell argumentiert werden, hier w\u00fcrde es sich um Verbraucherschutz handeln \u2013 auch wenn das Urteil dies an vielen Stellen versucht.<\/p>\n<p>Stattdessen wird der Versuch unternommen, zwischen heute und dem Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes eine juristische Grauzone zu schaffen, innerhalb derer der E-Zigarettenmarkt nach Gutd\u00fcnken bereinigt werden kann.<\/p>\n<h3><span style=\"text-decoration: underline;\">Die BGH-Verlierer<\/span><\/h3>\n<p><strong>E-Zigaretten Start-ups und Unternehmensgr\u00fcndungen werden im Angesicht dieser neu geschaffenen Rechtslage kaum noch entstehen.<\/strong> Es ist h\u00f6chst wahrscheinlich, dass die Gewerbe\u00e4mter entsprechende Weisungen erhalten werden Diese k\u00f6nnten es H\u00e4ndlern unm\u00f6glich machen, einen Handel f\u00fcr E-Zigaretten anzumelden, insofern dieser nicht nachweisen kann, dass er lediglich synthetisches Nikotin, nikotinfreie Liquids und unbef\u00fcllte Hardware im Angebot haben wird.<\/p>\n<p><strong>Existierende H\u00e4ndler stehen vor einer Zeit v\u00f6lliger wirtschaftlicher Unklarheit.<\/strong> Und diese endet nicht etwa, wie selbst Juristen vielleicht glauben m\u00f6chten, nach neun Monaten mit Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes als Ratifizierung einer EU-Anordnung, n\u00e4mlich der TPD.<\/p>\n<p>Tatsache ist zwar, das Recht der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber nationalem Recht steht. Aber das neue Tabakgesetz ist noch nicht vom Parlament verabschiedet. Es ist problemlos m\u00f6glich, den nun erfolgten Richterspruch in den bereits bestehenden Gesetzesentwurf einzuarbeiten.<\/p>\n<p>Zwar hat der richterliche Bescheid selbst vom BGH kommend &#8222;Einzelfallcharakter&#8220; (dazu sp\u00e4ter mehr). Er kann also nicht als neue Gesetzesgrundlage dienen. Doch die Bundesregierung wei\u00df (da ja der BGH ihre Exekutive darstellt, obwohl sie die Judikative sein sollte), dass eine andere Rechtsauslegung nach diesem &#8222;Grundsatzurteil&#8220; unwahrscheinlich ist. Sie kann die Auffassung des BGH unbesorgt und ohne Angst vor nennenswerten Einspr\u00fcchen \u00fcbernehmen. <strong>Ist dies der Fall, m\u00fcssen H\u00e4ndler sich auf ein erweitertes E-Zigarettengesetz vorbereiten, das ziemlich genau den Vorschl\u00e4gen des DKFZ (an anderer Stelle diskutiert) folgt, in dem es faktisch alle Aromen und weiteren Inhaltsstoffe au\u00dfer synthetischem Nikotin und Wasser aus den E-Zigaretten verbannt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr Verbraucher ist die Zeit des Bunkerns bis auf weiteres vorbei.<\/strong> Innerhalb der n\u00e4chsten Monate werden s\u00e4mtliche H\u00e4ndler von Nikotingebinden aus Rohtabak mit Klageandrohungen zu rechnen haben, sollten sie diese weiterhin Privateink\u00e4ufern ohne Berechtigungsschein anbieten.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfh\u00e4ndler und Einzelhandelsketten werden langfristig angewiesen werden, nur noch Produkte zu f\u00fchren, deren Nikotin nachweislich synthetisch gewonnen werden.<\/strong> Das perfide daran: Ich bin mir so gut wie sicher, dass die Tabakkonzerne diese Entwicklung vorhergesehen (bekommen) und sich bereits in ihrer Liquidproduktion umgestellt haben. Das Paradox liegt auf der Hand: Sie m\u00fcssen sich von ihrem Kerngesch\u00e4ft, dem Tabakanbau, als E-Zigaretten-Basis verabschieden, um auf dem Markt bleiben zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In der kursierenden Pressemitteilung wird das BGH-Urteil als Ende einer &#8222;unklaren Rechtslage&#8220; gepriesen \u2013 und ebenso in den heutigen Medienberichten unhinterfragt \u00fcbernommen. Es klingt, als ob dieses Grundsatzurteil das lange herbeigesehnte Ende eines anarchistischen Zustandes sei. Tats\u00e4chlich ist es aber genau das Gegenteil. Die Tatsache, dass E-Zigaretten bis zum heutigen Tag NICHT RECHTLICH MIT TABAKPRODUKTEN GLEICHGESTELLT WAREN, hat die Realit\u00e4t akkurat widergespiegelt \u2013 denn sie sind nun einmal keine.<\/p>\n<p>Stattdessen nimmt die E-Zigarette als Konsumartikel einen absolut eigenst\u00e4ndigen Status ein, der aufgrund seiner au\u00dferordentlichen Erfolges als risiko-reduzierte Alternative zu Tabakprodukten eine entsprechende juristische Einstufung mehr als verdient h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass dieses Urteil auch im Hinblick auf seine inh\u00e4rente Logik v\u00f6llig inakzeptabel ist. <a href=\"http:\/\/cannabis-special.com\/ein-wegweiser-durch-den-dschungel-der-hanf-terminologie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Marihuana<\/a> und Hanfsamen entstammen ebenso demselben Rohstoff, n\u00e4mlich der Cannabispflanze. Dennoch f\u00e4llt das erstere unter Bet\u00e4ubungsmittelgesetz, w\u00e4hrend Letzteres im Handel frei erh\u00e4ltlich ist.<\/p>\n<h3><span style=\"text-decoration: underline;\">Die BGH-Gewinner<\/span><\/h3>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-11182 \" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Gesetz.jpg\" alt=\"Pharma profitiert vom BGH e-Zigaretten-Urteil\" width=\"327\" height=\"392\" srcset=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Gesetz.jpg 450w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Gesetz-10x12.jpg 10w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Gesetz-250x300.jpg 250w\" sizes=\"auto, (max-width: 327px) 100vw, 327px\" \/>Der heutige Tag wird die Pharmaindustrie in Freudentaumel versetzen.<\/strong> Denn wer genau hinsieht, wird dem ersten Satz des sogenannten &#8222;Leitsatzes&#8220; besondere Beachtung schenken:<br \/>\n&#8222;Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe f\u00fcr elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentw\u00f6hnung bestimmt sind.&#8220; Mit anderen Worten: Sobald ein Hersteller seine nikotinhaltigen Liquids oder Liquid-Kartuschen als &#8222;zur Rauchentw\u00f6hnung bestimmt&#8220; deklariert, trifft das gef\u00e4llte Urteil nicht mehr auf ihn zu.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr gelten zwar andere Restriktionen des Arzneimittelgesetzes; an diese jedoch sind die Pharmaunternehmen gewohnt. Sie haben die Kompetenz und die Mittel, sie umzusetzen \u2013 und stehen damit auch im Einklang mit dem TPD. Das BGH macht sich in seiner Urteilsbegr\u00fcndung sogar noch die M\u00fche, die genauen Voraussetzungen f\u00fcr eine Einstufung der vorbef\u00fcllten, nikotinhaltigen E-Zigarette als Arzneimittel in seinen Augen dezidiert \u00fcber drei Seiten (S.10 \u2013 13) hinweg auszubuchstabieren. Die Pharmaunternehmen und ihre Juristen haben nun wenig anderes zu tun, als sich buchstabengetreu an diese Auflistung zu halten, um auch in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein.<\/p>\n<p>Bisher haben Verbraucher selbstverst\u00e4ndlich lieber auf dem freien Markt ihre Liquids bezogen; doch vor die Wahl gestellt &#8211; keine Liquids oder die aus der Apotheke &#8211; ist eine Vorhersage des Kaufverhaltens nicht schwer.<\/p>\n<p><strong>Mehr noch als alle andere wird der Fiskus sich die H\u00e4nde reiben.<\/strong> Denn dieses Urteil stellt gleichzeitig die endg\u00fcltige Basis f\u00fcr eine Besteuerung der E-Zigarette, indem es Tabakprodukte neu (und, wie wir weiter unten sehen werden, relativ endg\u00fcltig) definiert: &#8222;Tabakerzeugnisse sind aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.&#8220; (S. 13) <strong>Was bedeutet: Mit dem heutigen Tag f\u00e4llt die E-Zigarette faktisch unter das Tabaksteuergesetz.<\/strong><\/p>\n<p>Dem BGH ist absolut klar, dass es sich mit dieser Definition auf noch relativ d\u00fcnnes Eis begibt. Es rechtfertigt diese Auslegung des Begriffes &#8222;Tabakerzeugnisse&#8220; deshalb mit unz\u00e4hligen Zitaten aus anderen Richtlinien, juristischen Artikeln, gef\u00e4llten Urteilen etc. Absolut haltbar bleibt sie dabei dennoch in keinster Weise, wie ich mir heute in einem kurzen Gespr\u00e4ch mit einem Juristen habe best\u00e4tigen lassen.<\/p>\n<h3>Meine eigenen Verschw\u00f6rungstheorien verblassen vor den Folgen dieses Urteils<\/h3>\n<p>Ich sage es ungern, aber mit diesem Urteil haben sich alle meine Vermutungen \u00fcber die Zukunft der E-Zigarette und dem Einfluss der Pharmaindustrie und seiner Handlanger wie DKZ oder WHO auf die Bundesregierung schlimmer best\u00e4tigt, als selbst ich es vorausgesagt hatte \u2013 und das im Angesicht multipler Vorhaltungen, ich w\u00fcrde mit sensationshungrigen Verschw\u00f6rungstheorien die noch offenen Dialogfenster zwischen E-Zigarettenindustrie und der Regierung schlie\u00dfen helfen.<\/p>\n<p>Ich sage dies nicht als h\u00f6fliche Version &#8222;Hab ich&#8217;s doch gewusst.&#8220; Ich sage es, damit wir endlich die Augen vollst\u00e4ndig aufmachen vor der Tatsache, dass der Bund der E-Zigarette auf dem freien Markt ein radikales und totales Ende bereiten will und wird, wenn sich nicht eine geschlossenen Front dagegen bildet.<\/p>\n<div id=\"attachment_11183\" style=\"width: 510px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-11183\" class=\"wp-image-11183 size-full\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Blind.jpg\" alt=\"Blind\" width=\"500\" height=\"274\" srcset=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Blind.jpg 500w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Blind-10x5.jpg 10w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Blind-300x164.jpg 300w, https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Blind-239x130.jpg 239w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><p id=\"caption-attachment-11183\" class=\"wp-caption-text\">So geht\u2019s nat\u00fcrlich auch. K\u00f6nnte sogar gegen den Passivdampf und das Formaldehyd helfen.<\/p><\/div>\n<p><strong>Aber, wieso denn der Bund? Hier geht es doch um die Entscheidung eines, wenn auch weit oben angesiedelten, Gerichtes? Haben wir denn keine Gewaltenteilung, die die Versklavung der Gerichte durch die Regierung unterbindet?<\/strong> Und \u00fcberhaupt: Es gibt doch eigentlich gar keine Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle in Deutschland. Hier geht es doch eigentlich nur um die offensichtliche Fehlentscheidung in Bezug auf einen singul\u00e4ren Fall. Sch\u00f6n w\u00e4re es. Ist es aber nicht.<\/p>\n<h3>Dieses Urteil ist Gesetz, auch wenn es sich bescheiden gibt.<\/h3>\n<p>Zwar stimmt es, dass es hier um einen einzelnen Streitfall ging. Doch urteilt das BGH nur, wenn es damit hofft, eine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlichem Interesse letztg\u00fcltig zu kl\u00e4ren oder das bestehende Recht aus einer unklaren in eine klare rechtliche Interpretation zu \u00fcberf\u00fchren.<\/p>\n<p>Insofern hat dieses Urteil zwar auf dem Papier f\u00fcr alle kommenden F\u00e4lle, in denen es um den freien Verkauf nikotinhaltiger Liquids in den n\u00e4chsten Monaten geht, keine bindende Wirkung. Es m\u00fcsste also gegen jeden H\u00e4ndler einzeln geklagt werden, der ab morgen fr\u00fch weiterhin dieses Rohtabak-Derivat (h\u00fcstel) in den Umlauf bringt \u2013 und rechtskr\u00e4ftig w\u00e4re ein entsprechendes Verbot erst ab Richterspruch.<\/p>\n<p>Rein theoretisch k\u00f6nnte sich auch jeder Richter in dieser Sache anders entscheiden und nikotinhaltige Liquids nicht als Tabakerzeugnis einstufen; denn er ist, als eine der ehernen Statuten unserer Rechtsstaatlichkeit, in seiner Auslegung des Gesetzes unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Praktisch jedoch kommt es statistisch betrachtet etwa 1%-mal vor, dass sich ein Richter im Einzelfall entgegen der Rechtsprechung des BGH entscheidet. Begr\u00fcndet wird diese offensichtliche Beugung regelm\u00e4\u00dfig mit dem Argument der Rechtssicherheit, also der Homogenit\u00e4t der richterlichen Gesetzesauslegung, auf die der B\u00fcrger ein Anrecht hat. In der Praxis hat ein Richter wenig Lust zur Revolte, da er ja wei\u00df: Einer der Beteiligten wird Berufung einlegen, das Ganze landet irgendwann wieder vor dem BGH und dort&#8230; den Rest kann der clevere Leser sich denken. Deshalb unterwerfen sich die Instanz Gerichte fast ohne Ausnahmen der Rechtsauffassung des BGH \u2013 so lernt es schon der angehende Jurist.<\/p>\n<p>Dieser Zusammenhang macht nochmals klarer, um was es sich bei diesem Urteil handelt: Um ein Instrument der Einsch\u00fcchterung. Es werden nicht alle H\u00e4ndler verklagt werden, weil dies zu teuer kommt und sich die Urteilsfindung \u00fcber Jahre hinziehen w\u00fcrde. <strong>Es wird aber kommuniziert: Wir machen ernst.<\/strong> Und zwar von der Regierung.<\/p>\n<p>Denn der Bundesgerichtshof ist nicht umsonst ein Gericht auf Bundesebene, n\u00e4mlich das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege, der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist die verfassungsgem\u00e4\u00dfe Aufgabe des BGH, Rechtseinheit zu sichern, grunds\u00e4tzliche Rechtsfragen zu kl\u00e4ren und das Recht fortzubilden. Der BGH <strong>untersteht organisatorisch dem Bundesminister der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz<\/strong>. Verbraucherschutz&#8230;klingelt es?<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft beim BGH ist der Generalbundesanwalt, ein beim Bund angestellter Beamter, der &#8222;die Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen&#8220; soll und bei Nichtbefolgung dieser Exekutivfunktion &#8222;jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden&#8220; kann.<\/p>\n<h3>Wenn die Historie dieses Rechtsfalls nicht orchestriert war, fress ich eine eCig<\/h3>\n<p>Zwar ist das BGH ein reines Revisionsgericht. Es \u00fcberpr\u00fcft lediglich die an es herangetragenen Urteile der Instanzgerichte auf Rechtsfehler; an die von diesen getroffenen Entscheidungen ist der BGH gebunden. In diesem Fall hat es ein lupenrein inszeniertes &#8222;Probeverfahren&#8220; gegen einen E-Zigarettenh\u00e4ndler auf h\u00f6chster Instanz legitimiert.<\/p>\n<p>Auch auf die Gefahr hin, wieder einmal der Verschw\u00f6rungstheorie angeklagt zu werden, wage ich folgende Behauptung: <strong>Vom Moment, in dem im September 2010 die (Zitat) &#8222;Bezirksregierung A. gegen den Angeklagten eine Untersagungsverf\u00fcgung erlassen hatte, mit der sie ihm verboten hatte, nikotinhaltige Verbrauchsstoffe f\u00fcr elektronische Zigaretten in Verkehr zu bringen&#8220;, war der dann folgende Verlauf ein Test-Verfahren, das genau zum vorliegenden Ergebnis f\u00fchren sollte.<\/strong><\/p>\n<p>Denn entscheidend ist, wo dieses Verfahren seine Wurzeln hatte: In einem Verbot einer Bezirksregierung, sprich, im Aussprechen eines Handelsverbotes durch einen kommunalen Arm des Bundes.<\/p>\n<h3>Ziel des Ganzen: Die Geburt eines Leitsatzes zum Ende der freien E-Zigarette<\/h3>\n<p>Im Archiv des BGH wird das Aktenzeichen als Leitsatzurteil gef\u00fchrt. Den dazugeh\u00f6rigen Leitsatz habe ich eingangs zitiert. Er stellt die wesentliche Essenz der gesamten gerichtlichen Entscheidung dar.<\/p>\n<p>Nicht jedem BGH-Urteil wird vom Entscheidungsorgan ein derartiger Leitsatz vorangestellt. Er wird nur dann f\u00fcr sinnvoll befunden, wenn das Urteil als Leitfaden f\u00fcr die andere Gerichte, die breite \u00d6ffentlichkeit, die Medien oder Institutionen dienen soll, denen die Komplexit\u00e4t des Gesamttextes nicht zuzumuten ist; in letzteren F\u00e4llen verfolgt der Leitsatz auch den expliziten Zweck, als zitierf\u00e4hige Quelle zu dienen.<\/p>\n<p>Der Leitsatz hat keine rechtliche Wirkung, aber erprobte Funktionen. Prim\u00e4r soll er als Quasi-Richtlinie f\u00fcr nachgeordnete Gerichte dienen. Das macht den Leitsatz unter kritischen Juristen zu einer umstrittenen Praxis \u2013 denn per definitionem macht er h\u00e4ufig nicht hinreichend deutlich, dass es sich beim beschriebenen Sachverhalt immer noch um eine bestimmte, entschiedene Fallkonstellation handelt, der keine absolute Allgemeing\u00fcltigkeit zukommen darf.<\/p>\n<p>In diesem Fall klingt der Leitsatz wie eine Blaupause f\u00fcr die Zukunft der E-Zigarette in Deutschland. Er kommuniziert klar: <strong>E-Zigaretten sind Tabakprodukte (dass dies nicht durch ihre \u201eGef\u00e4hrlichkeit\u201c bedingt ist, sondern durch einen juristischen Kniff, ist dem Leitsatz nicht zu entnehmen). Jeder, der sie nicht als solche behandelt, macht sich strafbar \u2013 es sei denn, er deklariert sie als Arzneimittel.<\/strong><\/p>\n<h3>Die Kriminalisierung freier B\u00fcrger&#8230;und wof\u00fcr?<\/h3>\n<p>Ein Satz im ganzen Urteil schockiert mich eigentlich am meisten: &#8222;Nach den Urteilsgr\u00fcnden versuchte der Angeklagte, eine \u201eaus seiner Sicht bestehende Gesetzesl\u00fccke zu nutzen&#8230; Bereits dieser Umstand erfordert eine gedankliche Auseinandersetzung mit den Grenzen strafbaren Verhaltens und legt nahe, dass der Angeklagte mit Unrechtsbewusstsein handelte.&#8220; (S.21)<\/p>\n<p>Die komplette E-Zigarettenbranche nutzt diese Gesetzesl\u00fccke.<\/p>\n<p>Solche entstehen immer, wenn sich disruptive Technologien am Markt schneller entwickeln als die entsprechenden Gesetze \u2013 das ist mit der gegenw\u00e4rtigen Fl\u00fcchtlingssituation und dem Baurecht genauso. Seit vielen Monaten nutzen wir Gesetzesl\u00fccken, um Menschen mit dem menschenrechtlichen Bed\u00fcrfnis nach Schutz D\u00e4cher \u00fcber dem Kopf zu schaffen. Auf die dabei unklare Rechtslage angesprochen, werden von Seiten des Bundes &#8222;weitestgehend Gestaltungsm\u00f6glichkeiten&#8220; attestiert. Das Bundeskabinett selbst sagt so uncharakteristisch weise S\u00e4tze wie &#8222;&#8220;An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vern\u00fcnftige und sichere Unterbringungsl\u00f6sung darstellt.&#8220; Aha.<\/p>\n<p>Aber an einem vor der Erfindung der E-Zigarette geschriebenen Gesetzesk\u00f6rper soll das Inverkehrbringen einer Technologie scheitern, dass eine vern\u00fcnftige und sichere Alternative zur Tabakzigarette darstellt und schon Millionen Menschenleben gerettet hat? Und die Ausnutzung dieses nat\u00fcrlich gegebenen, rechtlichen Vakuums, die bereits jetzt dem deutschen Gesundheitssystem Milliarden eingespart hat, soll einem &#8222;Unrechtsbewusstsein&#8220; gleich kommen?<\/p>\n<p><strong>Hier werden Menschen kriminalisiert, die anderen das Leben retten. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun, sondern nur noch mit exekutierter Staatswillk\u00fcr.<\/strong><\/p>\n<p>Schockierender Weise nimmt die Unmenschlichkeit dieser Gesetzesauslegung aber hier noch kein Ende: &#8222;F\u00fcr das Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen besteht kein wesentlicher Regelungsunterschied bez\u00fcglich verschiedener Tabakerzeugnisse. Ungleich behandelt werden dagegen Tabakerzeugnisse, die zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind, und Tabakerzeugnisse zum anderweitigen oralen Gebrauch. Nur f\u00fcr letztere ist das gewerbsm\u00e4\u00dfige Inverkehrbringen generell bei Strafe verboten.&#8220; (S.31)<\/p>\n<p><strong>Sprich: Das Gericht argumentiert vorab und um einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor zu kommen, dass es sich hier nicht um eine absolute Gleichstellung handele, da ja nikotinhaltige E-Zigaretten generell bei Strafe verboten geh\u00f6ren, w\u00e4hrend der Handel mit Tabakzigaretten rechtm\u00e4\u00dfig erlaubt bleibt!<\/strong><\/p>\n<h2>Das BGH ruht sich auf seiner Omnipotenz aus \u2013 lassen wir das nicht zu!<\/h2>\n<p>Gegen Urteile des Bundesgerichtshofs gibt es keine ordentlichen Rechtsbehelfe. Deshalb bleiben nur noch zwei M\u00f6glichkeiten \u2013 beide sollten in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p>Gegen die im Urteil best\u00e4tigte Gleichstellung von Tabakprodukten und E-Liquids muss Verfassungsbeschwerde als &#8222;au\u00dferordentlicher Rechtsbehelf&#8220; beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden (Der BGH selbst h\u00e4lt eine entsprechende Involvierung dieser Instanz nat\u00fcrlich nicht f\u00fcr geboten: &#8222;Gegen die Anwendung des somit einschl\u00e4gigen Straftatbestandes des \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem\u00e4\u00df Art. 100 GG ist daher nicht veranlasst.&#8220;). Das ist ein langwieriger Prozess, den aber irgendjemand (hoffentlich ein Kollektiv) auf sich nehmen sollte.<\/p>\n<p>Denn der Gerichtshof wei\u00df genau, und f\u00fchrt dies auch selbst aus, dass &#8222;nach Art. 103 Abs. 2 GG eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde&#8220; (S.23). Es versucht anschlie\u00dfend auf sechs Seiten nachzuweisen, dass der Bundesgesetzgeber den Tatbestand des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, bereits in der Bezugsvorschrift innerhalb desselben Gesetzes n\u00e4her umschrieben hat&#8220;. Das Gesetz selbst sowie das ergangene Urteil seien &#8222;verfassungsgem\u00e4\u00df&#8220;.<\/p>\n<p><strong>Mit allem n\u00f6tigen Respekt: Das, verehrte Richter, ist Bullshit. Die Strafbarkeit vom Handel mit nikotinhaltigem E-Liquid ist bis heute nicht gesetzlich bestimmt. Punkt.<\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dferdem sollte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden, weil es sich hier eindeutig um ein Alleingang der deutschen Gerichtsbarkeit handelt, der unvereinbar ist mit dem Vertrag von Lissabon \u2013 egal, ob dass BGH vorsorglich anderes behauptet.<\/p>\n<p>Auch unabh\u00e4ngig von diesen Verst\u00f6\u00dfen ist das Urteil selbst ein juristisches Flickwerk, das einer genauen Durchleuchtung nicht standh\u00e4lt. Dies haben mir unabh\u00e4ngig voneinander heute ein von mir befragter Jurist, sowie eine von einem gro\u00dfen deutschen Liquid-Unternehmen beauftragte Kanzlei best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Nun m\u00fcssen sich Menschen finden, die bereit sind, dieses Flickwerk zu zerrei\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrende Links<\/strong><br \/>\n<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=2eb003d6b5030a4495e32e62bcd2a8d3&amp;nr=73589&amp;pos=1&amp;anz=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil des Bundesgerichtshof zur elektronischen Zigarette<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/wp-content\/uploads\/2016\/02\/Bewertung-BGH-Urteil-08.02.2016-Kanzlei-Juravendis-beauftragt-durch-die-Happy-People-GmbH.pdf\" rel=\"\">Bewertung BGH Urteil 08.02.2016 Kanzlei Juravendis beauftragt durch die Happy People GmbH<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.mr-smoke.de\/dl_files\/stellungnahme_bgh-urteil_innocigs.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rechtliche Einsch\u00e4tzung Rechtsanw\u00e4lte Heinsen im Auftrag der Innocigs GmbH<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/ig-ed.org\/2016\/02\/was-bedeutet-das-heutige-bgh-urteil-fuer-uns-verbraucher\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">IG-ED: Was bedeutet das heutige BGH-Urteil f\u00fcr uns Verbraucher<\/a><\/p>\n<p><strong>e-Zigaretten H\u00e4ndler k\u00f6nnen sich an die Verb\u00e4nde wenden:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/neues-buendnis-fuer-tabakfreien-genuss-e-v\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Neues B\u00fcndnis f\u00fcr Tabakfreien Genuss e.V.<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/interview-mit-dem-verband-des-ezigarettenhandels-vdeh\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Interview mit dem Verband des eZigarettenhandels (VdeH)<\/a><\/p>\n<p><strong>Weitere Themen<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/e-regulierungen-sind-verfassungswidrig-behauptet-us-juraprofessor\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">E-Regulierungen sind verfassungswidrig, behauptet US-Juraprofessor<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/verfassungsgericht-pro-e-zigarette\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Verfassungsgericht pro E-Zigarette?<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/anhoerung-petiton-6143\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00d6ffentliche Anh\u00f6rung zur E-Zigarette<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/gesetzesentwurf-zur-umsetzung-der-eu-tabakrichtlinie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/gesetzentwurf-zur-umsetzung-der-eu-tabakrichtlinie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Deutscher Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/liquid-news.com\/e-zigaretten\/pressemeldung-in-oestereich-bleiben-e-zigaretten-und-liquids-erlaubt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressemeldung: In \u00d6stereich bleiben E-Zigaretten und Liquids erlaubt<\/a><\/p>\n<p><strong>Aktiv dabei sein<\/strong><\/p>\n<p>Mailaktion an Politiker, denn hier gilt es die tats\u00e4chlichen Fakten den Entscheidern zu verdeutlichen: <a href=\"http:\/\/ig-ed.org\/projekte\/e-zigaretten-retten-leben\/mailaktion-e-zigaretten-retten-leben\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Mailaktion \u2013 E-Zigaretten Retten Leben<\/a><\/p><div class=\"ln-300-bottom ln-entity-placement\" id=\"ln-1596391518\"><div id=\"ln-4165732197\"><a href=\"https:\/\/a.check24.net\/misc\/click.php?pid=120053&amp;amp;aid=18&amp;amp;deep=gasanbieter-wechseln&amp;amp;cat=3\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow sponsered\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-6537 size-full\" src=\"https:\/\/liquid-news.com\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Check24Gas.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"250\" \/><\/a><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Besch\u00e4ftigung mit den Hintergr\u00fcnden der E-Zigaretten-Entwicklung in Deutschland hat mich vieler Illusionen beraubt: der einer Unabh\u00e4ngigkeit der Forschung, einer freien politischen Meinungsbildung, eines kritischen Journalismus. 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