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Teil II: Wie sich Monsanto seit den 1980ern seine Glyphosat-Zulassungen erkauft

 Warum die EU sich blind, taub und stumm gegenüber begründeter Glyphosat-Kritik zeigt

Glyphosat-KritikAm 12. November 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre lang erwartete Risikobewertung des Pestizidwirkstoffes Glyphosat. Sie kommt zu dem Schluss, es sei „unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt… insbesondere waren sich die Experten aus dem Mitgliedstaaten, mit einer Ausnahme, einig, dass weder die epidemiologischen Daten (d.h. solche in Bezug auf den Menschen) noch die Befunde aus Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen der Glyphosat-Exposition und einer Krebsentstehung beim Menschen aufzeigten“.

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Diese Aussage ist angesichts der Tatsache, dass bereits die Originalstudien des „Roundup“-Herstellers Monsanto und seitdem Dutzende weitere, belastbarer wissenschaftliche Untersuchungen genau diesen Kausalzusammenhang nachgewiesen haben, ein Schlag ins Gesicht jeden Europäers. Wie konnte es zu diesem Urteil kommen, dass offensichtlich nur ein einziges Interesse berücksichtigt, nämlich dass der Chemieindustrie? Ein naheliegender Verdacht ist die Befürchtung von EFSA, BfR (siehe unten) und deren Auftraggebern, dass Monsanto auf den Zulassungsentzug mit dem Gang vors Schiedsgericht reagieren würde. Auch ohne TTIP könnte sich das Unternehmen bereits jetzt für seinen resultierenden Umsatzausfall staatliche Strafzahlung in einer Höhe erstreiten, die die menschliche Vorstellungskraft sprengt.

Die momentan geltende EU-Zulassung von Glyphosat läuft Mitte 2016 aus. Ob sie erneuert wird, entscheidet die Europäische Kommission. Die Risikobewertung der EFSA war als Grundlage dieser Entscheidung gedacht.

Doch statt ein für alle Mal auf ein Verbot des Stoffes zu pochen, geht die EFSA exakt den umgekehrten Weg – und empfiehlt in ihrer Stellungnahme sogar noch, den Grenzwert der täglich akzeptablen Aufnahmedosis (ADI/ acceptable daily intake) dieser wahrscheinlich krebserregenden, fruchtschädigenden und mutagenen Substanz für Verbraucher vom jetzigen Wert von 0,3 mg/kg (Festlegung durch die WHO) auf 0,5 mg/kg hochzusetzen: „Die annehmbare Anwenderexposition (Acceptable Operator Exposure Level – AOEL) wurde auf 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesetzt, und für Verbraucher wurde der ARfD entsprechend eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen.“ Das entspricht einem Anstieg von 66 Prozent.

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Eine mehr als unrühmliche Rolle hat bei dieser Empfehlung auch der Bericht des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gespielt, dem inzwischen schwerwiegende Fehler bei der Auswertung von Studien vorgeworfen werden. Es scheint, dass das BfR eine nennenswerte Anzahl von existierenden Studien entweder gar nicht berücksichtigt oder als irrelevant eingestuft hat, ohne dies nachvollziehbar zu argumentieren. Jede dieser Studien hatte dem global häufigsten eingesetzten Pestizid eine krebsverursachende Wirkung bescheinigt.

Hinzu kommt, dass Monsanto, Bayer & Co. momentan und im zunehmenden Maße um Importgenehmigungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in die EU ersuchen, die gegen den Herbizidwirkstoff Glyphosat resistent sind. Diese sollen nicht nur hier angepflanzt werden; sie werden hauptsächlich in schon geernteter Form zur Weiterverarbeitung als Viehfutter etwa aus USA, Brasilien oder Argentinien importiert. Das Problem: Sie sind mit Glyphosat behandelt, so dass über den Organismus verzehrter Tiere die Substanz in den menschlichen Stoffwechsel gelangt.

Am 18. November 2015 etwa hat der „Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ in Brüssel getagt – ein Gremium aller EU-Mitgliedstaaten, welches über Zulassungsanträge von Gentech-Firmen entscheidet. Diesmal standen drei transgene, Glyphosat-resistente Soja-Varianten auf der Tagesordnung: Soja FG72 von Bayer Cropscience, sowie Soja MON87705 x MON89788 und Soja MON87708 x MON89788, beide von Monsanto. Das perfide daran, mit Blick auf die neue EFSA-Einschätzung: Letztere gilt ausdrücklich nicht für den Einsatz von Glyphosat bei gentechnisch veränderten Pflanzen und auch nicht für handelsübliche Mischungen wie Roundup, sowie von Monsanto empfohlene „zuverlässige Mischungspartner“ und verschiedene Zusatzstoffe wie das ebenfalls als karzinogen eingestufte Isoxaflutolen. Kombiniert mit Glyphosat können weitere Inhaltsstoffe noch wesentlich toxischer sein, als ihre Einzel-Bewertung nahelegt. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat jedoch die Gefahren dieser Wechselwirkungen nicht überprüft und geht auch gar nicht darauf ein.

Nun könnte man hoffen, dass der ständige Ausschuss ein Machtwort gegen die Einführung dieser oder vergleichbarer Sorten spricht. Allerdings müsste dieses einstimmig sein. Eine vergleichbare Abstimmung im Oktober 2015, bei der es um eine gegen Glyphosat und das inzwischen in der EU verbotene Glufosinat resistente Maispflanze des Monsanto-Konzerns (NK603 x T25) ging, endete mit einem Patt – und selbst mehrere, schlussendlich für die Zulassung stimmende Mitglieder, äußerten ihre Sorge hinsichtlich der Risiken der Substanz. Wenn eine Abstimmung in der ersten und zweiten Runde vor dem dann zuständigen Berufungsausschuss unentschieden endet (und dort gibt es statistisch so gut wie nie die nötige qualifizierte Mehrheit) dann fällt das letzte Wort an die EU-Kommission. Diese wiederum genehmigt den Import von Gentechnik-Pflanzen so gut wie immer, da sie fest in den Händen der Chemie-Lobby ist.

So entscheiden die Angst vor milliardenhohen Strafzahlungen, Lobbyverflechtungen, und übervorsichtige Politiker über die Gesundheit der europäischen Bürger, ohne dass diese auch nur punktuell in den Prozess der Risikobewertung eingebunden wären. Würde diese Bewertung auf der Grundlage verlässlicher wissenschaftlicher Fakten stattfinden, wäre dies weniger beunruhigend. Doch wie der dritte Teil dieses Beitrags zeigen wird, ist das Gegenteil der Fall.

Weiterführende Links
Stellungnahme EFSA:
Report der EU Kommission

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