Verfassungsgericht pro E-Zigarette?

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Verfassungsgericht pro E-Zigarette?
Verfassungsgericht pro E-Zigarette?

Die VfGH-Anhörung mit Prof. Mayer am Mikrofon (Quelle: oedc.at/ reporter.co.at)

 

Österreichisches Verfassungsgericht pro E-Zigarette?

Die Novellierung des österreichischen Tabakmonopolgesetz hätte das Aus vieler E-Zigarettenhändler bedeutet (wir berichteten). Es sah vor, dass ab Oktober 2015 nikotinhaltige E-Zigaretten und eLiquids nur noch in den sogenannte Trafiken, den traditionellen Tabakläden, verkauft werden sollten.

Doch das ließen die E-Zigarettenhändlern nicht auf sich sitzen. Sie riefen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Hilfe. Dieser veranstaltete am 24. Juni eine öffentliche Anhörung zum Thema, bei der sich die Vertreter der österreichischen Bundesregierung einer Reihe extrem kritischer Fragen ausgesetzt sahen – und das zu Recht.

Ihre Pro-Trafik-Argumentation ruhte auf der Annahme, dass herkömmliche Tabakzigaretten und nikotinhaltige E-Zigaretten als Produkte so vergleichbar seien, dass ihr Verkauf unter das Tabakmonopol zu fallen habe.

Schwachsinn, entgegnete der Dampfhandel. Lediglich der Name beider Genussmittel suggeriere Ähnlichkeit; die Funktionsweise ebenso wie die gesundheitliche Wirkung seien grundlegend verschieden. Denn in E-Zigaretten werde Flüssigkeit verdampft, in herkömmlichen Zigaretten aber Tabak verbrannt. Verfassungsrechtlich würde mit einer Gleichschaltung der Gleichheitsgrundsatz – nach dem Verschiedenes eben auch verschieden behandelt werden muss – massiv verletzt.

Und nicht nur das. Bei der Anhörung kamen aber auch noch andere Negativfolgen der neuen Regelung zur Sprache.

Raucher zurück in die Trafiken schicken ist wie Süchtigen ein Dealer-Date verschaffen

Logo_VFFEDDer Anwalt des E-Zigarettenhändlers Thomas Baburek, einer der Individualkläger (die Klage wurde insgesamt getragen vom Verein der Fachhändler zur Förderung elektrischer Dampfgeräte/ VFFED), wies noch auf dreierlei hin: den unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der E-Zigarettenhändler, die zumeist hohe Investitionen in ihre Geschäfte getätigt hätten; die rechtswidrige Beschränkung der freien Erwerbsbetätigung; sowie den psychologischen Irrsinn, Ex-Raucher zurück in die Tabak-Trafiken zu schicken. Methadonprogramme, fügte er hinzu, würden auch nicht von Dealern abgewickelt.

Der Grazer Uni-Professor und Pharmakologe Bernhard-Michael Mayer (siehe unser Interview) führte als aufgerufener Sachverständiger auf der Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien die gesundheitlich unbedenkliche Wirkung der E-Zigarette an, welche um Faktor 100.000 weniger schädlich seien als normale Zigaretten.

Bernd Mayer

Prof. Bernd Mayer

Zwar kritisierte der ebenfalls aussagende stellvertretende Sektionsleiter im Gesundheitsministerium, Franz Pietsch, diese Angaben. Seiner Meinung nach seien E-Zigaretten Einstiegsdrogen für Minderjährige und in keinster Weise zufriedenstellend als unbedenklich belegt. Deshalb biete das Tabakmonopol „dem Gesetzesgeber eine prophylaktische Sofortmaßnahme mit Sanktionsmöglichkeiten“.

Dr. Franz Pietsch

Dr. Franz Pietsch während der Anhörung (Quelle: oedc.at/ reporter.co.at)

Das klang schon vor dem VfGH zu vage, um glaubwürdig zu sein. Einer der Richter (Georg Lienbacher) fasste dies prägnant mit der Frage an Dr. Pietsch zusammen, welche „Beweise dieser für die Bedenklichkeit der E-Zigaretten vortragen können – da die Unbedenklichkeit verfassungsrechtlich irrelevant sei“.

Die Antwort war nicht überraschend ein genereller Verweis auf das DKFZ und die WHO; nicht überraschend deshalb, weil Dr. Pietsch mit Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum eng zusammenarbeitet (hinsichtlich ihrer Aussagen sind die beiden Dampf-Gegner ideologische Zwillinge).

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Traut vereint: Dr. Pietsch und Dr. Pötschke-Langer bei einer Informationsveranstaltung des Instituts für Suchtprävention in Linz am 12.11.2014; weiter rechts von ihnen Prof. Bernd Mayer

 

Das eigentliche Ziel der Monopolisierung: Besteuerungsgrundlage schaffen

Die vollständige argumentative Blöße hatte sich das österreichische Bundeskanzleramt aber bereits in der vorab vom VfGH angeforderten Stellungnahme gegeben. Aus dieser ging klar hervor, dass die neue Regelung einzig der Einkommensstabilisierung der Trafikanten nach dem Einbruch des Tabakhandels (mit anderen Worten: Ein Zuckerl für die Tabak-Lobby) und der zukünftigen Sicherung einer „Besteuerung von E-Zigaretten (Liquids) über eine Art Sonderverbrauchsteuer durch die Einbeziehung in das Monopolsystem“ zugute kommen sollte. Jugendschutz und Gesundheitsbedenken kamen auf den 27 Seiten der Begründung nur als moralischer Firnis ohne Überzeugungskraft vor.

Das muss auch den Verfassungsrichtern sauer aufgestoßen sein. Schon während der Anhörung hatten sie sich kritisch über das faktische Ungleichgewicht in der Beweiserbringung zwischen Prof. Mayers Ausführungen und Franz Pietsch Polemik geäußert – so vermisste etwa Richterin Sieglinde Gahleitner belastbare „Indizien, dass E-Zigaretten signifikant oder wesentlich gefährlicher“ seien.

Nun hat Prof. Bernd Mayer am 09. Juli auf Facebook publiziert, dass laut einer zuverlässigen Quelle der VfgH eine Entscheidung gegen die Monopolisierung der E-Zigarette getroffen habe. Da eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, bleibt nur zu hoffen, dass sich dies als rechtskräftige Tatsache herausstellt. Der initiierende VFFED bittet auf Anraten des eigenen Anwalts darum, die Meldung noch nicht als gesichert weiter zu verbreiten – weshalb wir Prof. Mayers Kommentar an dieser Stelle nicht abdrucken oder weiter zitieren, sondern einfach nur die Daumen drücken.

Ist der Gang vor die Gerichte zum einzig effektiven Weg geworden?

In Deutschland werden der Gleichstellung von Tabak- und Dampfprodukten von Regierungsseite soeben ebenfalls alle Wege geebnet. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist der unbequeme Schritt vor die Gerichte auch in Deutschland der einzig Mögliche, um eine rigide, über die Vorgaben der EU weit hinausreichende Regulierung nikotinhaltiger E-Zigaretten und E-Liquids direkt nach in Kraft treten wieder auszuhebeln – denn erst nach Implementierung kann dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden.
Unser Grundgesetz würde die Basis für eine entsprechende Verfassungsklage bieten – doch wird sich jemand hierfür finden?

Mitkläger Thomas Barburek beschreibt den offensichtlich einsamen und finanziell riskanten Weg vor Gericht in einem kritischen (und in meinen Augen etwas harschen) Kommentar im Dampfermagazin.

Baburek

 

Es scheint sich generell abzuzeichnen, dass der Rechtsweg der Einzige ist, für die
E-Zigarette so schnell wie möglich eine Einstufung zu erreichen, der sie technisch und gesundheitlich auch tatsächlich entspricht. Das hat zuletzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2014 gegen die Klassifizierung der E-Zigarette und der Liquids als Arzneimittel oder Medizinprodukt gezeigt.

Auch in diesem Fall waren es eine Händlerin und eine Herstellerin von E-Zigaretten bzw. Liquids, die vor Gericht gezogen waren. Es ist deshalb ein Glück, dass nun auch die englische Liquid-Firma „Totally Wicked“ die Gültigkeit der EU-Tabakrichtlinie (TRL) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) in Luxemburg anficht – als einziges E-Zigaretten-Unternehmen überhaupt (wir berichteten).

Hängt die Zukunft des Dampfgeräts von einigen wenigen Mutigen ab?

In diesem Zusammenhang ist Babureks direkte Kritik nachvollziehbar und Besorgnis erregend. In Dampfer-Onlineforen hat das vermutlich positive Urteil des österreichischen VfgH eine Flut der Glückwünsche an Prof. Bernd Mayer ausgelöst – verständlich und gerechtfertigt, denn ohne die Aussage eines akademisch akkreditierten Spezialisten (von denen es im deutschen Sprachraum beklagenswert wenige gibt) hätte das Entscheidungsklima am VfgH sicher anders ausgesehen.

Auffällig ist, dass nur etwa 5% aller Kommentare den Initiatoren der Klage gratulieren – in diesem Fall dem VFFED und Thomas Baburek. Das ist kein böser Wille; es liegt daran, dass das Klagen eine einsame und zum größten Teil unsichtbare Sysiphusarbeit ist. In den meisten Fällen ist bei Aufnahme der Klagevorbereitungen noch nicht einmal gegeben, dass die Klage überhaupt angenommen wird. Vor allem bei Instanzen wie Verfassungsgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof werden längst nicht alle Fälle zugelassen; um es so weit zu bringen, sind aufwendige und teure juristische Begründungen notwendig, die aber immer mit dem Risiko im Hinterkopf erstellt werden, umsonst gewesen zu sein.

Diese Herausforderungen anzunehmen, dazu bedarf es Mut, Überzeugung, ein finanzielles Polster, einen langen Atem und viel (ehemalige Frei-)Zeit – erfahrungsgemäß eine Kombination von Ressourcen, die nur wenige Menschen vereinen und bereit sind, zu investieren.

In den meisten Fällen werden es Händler oder Handelsverbände sein, bei denen Regulierungen eine derartige existenzielle Bedrohung darstellen, dass sie den Klageweg beschreiten. Dennoch ist es eine beunruhigende Vorstellung, dass die Zukunft des freien Dampfens letztlich von der Energie und Bereitschaft Einzelner abhängen wird, aus Gerechtigkeit auch Recht werden zu lassen – das gilt fürs freie Dampfen wie für die vielen anderen Absurditäten, die die Legislative am Gesetz vorbei im staatlichen Eigeninteresse durchzusetzen versucht.

Weiterführende Links
Verein der Fachhändler zur Förderung elektrischer Dampfgeräte
Österreichischer Dampferclub
Diskussion Dr. Pietsch / Dr. Pötschke-Langer / Prof. Bernd Mayer
Legal Challenge
Totally Wicked/ Infos zur Klage

 

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3 Kommentare
  1. Daniel "PepeCyB" Hagemeister-Biernath sagte:

    Gut, dass der „freundliche“ Kommentar der Herrn Baburek hier noch einmal thematisiert wurde. So habe ich selbst erneut in den Kommentarbereich geschaut und die recht unverschämte Formulierung „Man lässt einen Teil der Wahrheit weg oder tauscht einfach mal ein Wort und schon heftet sich eine andere Gruppe die Lorbeeren ans Revers.“ (das ist nicht harsch, das ist schlicht unverschämt) angeschaut und bin so erst darauf aufmerksam geworden, dass er ja noch eine „Beschwerde“ darüber nachgelegt hat, dass wir den Artikel nicht nach seinem Gutdünken und in seinem Sinne geändert haben.

    Ich gebe zu, ich habe so langsam echt keine Lust mehr, noch irgendetwas für die sogenannte Community zu schreiben (obwohl der Artikel ja gar nicht von mir ist). Bin derzeit extrem angepisst von dem Verhalten etlicher Leute rund um’s Dampfen.

  2. Michael Schmid sagte:

    Und ich möchte hier auch etwas festhalten, als einer der 4 Spender & Admin einer der vielen Dampfergruppen bei Facebook in Österreich, möchte ich hiermit die verallgemeinernde Kritik von Thomas Babourek zurückweisen, im Bezug drauf das jetzt „alle“ Dampfer den den „Sieg“ als einen der Dampfer sehen & für sich beanspruchen.
    Das es nur 4 Spender gab ist Schade & die Idee war das wenn einige hundert oder vielleicht sogar 1.000 DampferInnen in Ö 10-20 Euro spenden kann dem VFFED mit einem ordentlichen Betrag geholfen werden, die Klage, welche eigentlich formell eine Verfassungsbeschwerde war, zu unterstützen.
    Es kam nicht so & so spendeten nur sehr wenige Leute, darunter auch ich(bei mir waren es 20 Euro & ich beanspruche deswegen rein gar nichts für mich…auch keinen Sieg!), in dem Irrglauben, dass hier eben viel mehr Leute mitziehen würden, die Realität ist eine andere, was mich aber auch bei einem Bekanntheit dieser Tatsache in Vorhinein nicht davon abgehalten hätte, da ich immer dachte das wir irgenwie eine Gemeinschaft sind & irgendwie auch an einem Strang ziehen, der Glaube verlässt mich so langsam….
    Wir sind alle DampferInnen & das ist alles was uns eint oder auch nicht, mit manchen Leuten findet man eventuell Gemeinsamkeiten & auch ich habe unter den DampferInnen viele neue Freunde gefunden & tolle Leute kennen gelernt aber die meisten verbindet außer dem Dampfen halt nichts & man darf sich da einfach nicht zuviel erwarten, die DampferInnen als große Gemeinschaft, welche man in einer Verallgemeinerung angreifen kann gibt es nicht, einzelne Aktionen & Beiträge mit Eigendynamik bewusst vernachlässigend & von daher kann sich die Kritik vom Thomas Babourek nur auf einzelne beziehen aber nie auf die DampferInnen als eine Gruppe oder Institution & vor allem nicht alle DampferInnen meinend!

  3. Bernd Mayer sagte:

    Ich möchte hier nochmals feststellen, dass ich während der Verhandlung – und auch sonst noch nie – gesagt habe, dass E-Zigaretten 100.000 mal weniger schädlich wären als Tabakzigaretten. Offensichtlich hat die APA damals diesen Unsinn verzapft, der dann über diverse Zeitungen per copy/paste verbreitet wurde und nunmehr den Weg hierher gefunden hat, obwohl ich das sowohl in den Internetforen als auch auf Facebook umgehend klargestellt hatte.

    Vermutlich hat ein Journalist meine Aussage, wonach die Emissionen von Schadstoffen bis zu 100.000-fach unter den Grenzwerten liegen mit der Schädlichkeit verwechselt. Niemand weiß um „wieviel fach“ E-Zigaretten weniger schädlich sind. Wenn ich gefragt werde, benutze ich eine von Carl Phillips geborgte Angabe: sie sind 99 +/- 1 % weniger schädlich. Das dürfte eine einigermaßen realistische Schätzung sein, die sowohl Völlige Unschädlichkeit als auch das eine oder andere Opfer ausgasender Akkus und dergleichen berücksichtigt.

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