Rechtssicherheit für eZigaretten Händler

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eZigaretten Erlass Niedersachsen

Rechtssicherheit für eZigaretten Händler in Niedersachsen

Am 25.4.2014 erhielten viele eZigaretten-Händler  in Niedersachsen ein Schreiben der Seminar E GbR , Doktoren Bettina Hosseini & Christa Kuck-Meens. für einen Lehrgang zur Abgabe nikotinhaltiger Liquids. Hintergrund dieses Lehrgang Angebotes ist ein Erlass vom 16.12.2013 der niedersächsischen Ministerien zur rechtlichen Einstufung Elektrischer Zigaretten und den darin verwendeten Lösungen.

Der Erlass der seit dem 22. Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist schafft dem eZigaretten Handel einen rechtlichen Rahmen für den Verkauf von eZigaretten und Liquids. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Niedersachsen weißt insbesondere auf die Sachkundepflicht und Abgabebeschränkungen hin. Mit dieser Maßnahme wird sowohl dem Verbraucher als auch dem Händler Rechtssicherheit gegeben bis der EU Beschluss zur Tabak-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist.

In dem Erlass wurden nikotinhaltige Liquids in drei Klassen eingeteilt und müssen mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein:

  •  Liquids mit mehr als  0,1% Nikotingehalt unterliegen der Gefahrenklasse „gesundheitsschädlich (Xn)“ = 1mg/ml
  •  Liquids mit mehr als  1% Nikotingehalt unterliegen der Gefahrenklasse „giftig (T)“ = 10mg/ml
  •  Liquids mit mehr als 7% Nikotingehalt unterliegen der Gefahrenklasse „sehr giftig (T +)“ = 70mg/m

Weiterhin heißt es das die Liquidflaschen mit einem kindersicheren Verschluss ausgestattet sein müssen und das Liquids mit weniger als 0,1% Nikotin und eZigaretten unter das Produktsicherheitsgesetz fallen. Nikotinhaltige Liquids mit mehr als 0,1% Nikotin fallen unter das Chemikaliengesetz.

Abweichend zur EU Kommission hat das Land Niedersachsen den Verkauf für Liquids mit bis zu 70mg/ml berücksichtigt. Allerdings wurde der Erlass zeitlich vor dem EU Beschluss gefasst. Die Ministerien gehen davon aus das die EU Tabak-Richtlinie nicht vor 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Wörtlich heisst es in dem Erlass „Mit einem Beschluss auf EU-Ebene wird nicht vor 2015 gerechnet, die nachfolgende Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht wird weitere Jahre erfordern.“ Der Erlass ist bis zum 31.12.2019 gültig und gibt damit genug Zeit den Handel in geregelte Bahnen zu lenken.

Der hohe Nikotinwert von 70mg/ml lässt vermuten das die Niedersäschsischen Ministerien eine differenzierte Einstellung zu E-Zigaretten haben als es die EU Entscheidung, die nur 20 mg/ml vorsieht. Allerdings ist zu berücksichtigen das der Erlass rund 2 Monate vor der EU Abstimmung erlassen wurde. Der Erlass kann hier nachgelesen werden.

Niedersachsen kann auf eine größere Erfahrung im Handel von eZigarette zurückblicken. Im jahr 2011 gab es in Niedersachsen einen regelrechten Boom auf die elektronischen Glimmstängel und die Kunden standen Schlange an den Kassen um eine eZigarette zu erwerben. Die Anfang 2012 erschienen Medienberichte wie z.B. über die angebliche „Wahrheit über die E-Zigarette“ und Meldungen wie  e-Zigaretten-Flüssigkeiten seien ein Frostschutzmittel stoppten den Verkauf abrupt und sorgten für eine starke Verunsicherung in der Bevölkerung.

Update 03.05.2014

Wir konnten in Erfahrung bringen das das niedersäschsische Ministerium bis zur Auswertung der EU-Richtlinie den Erlass ausser Kraft gesetzt hat. Das Ministerium wolle, so es heißt es, die neue Tabak-Richtlinie im Erlass berücksichtigen.

Update 09.05.2014
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein hat in einer Pressemeldung vom 16.04.2013 ebenso auf Abgabebestimmungen hingewiesen: „Handel mit giftigen Liquids für elektronische Zigaretten: Chemikalienrechtliche Abgabebestimmungen sind einzuhalten“

 

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