Petition zur Grundrechtskonformität der Dampfregulierung

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Petition zur DampfregulierungKeine Praxis des Totschweigens mehr

Das Internetportal E-Wolke ist dabei, eine (oder mehrere) Petitionen an den Deutschen Bundestag vorzubereiten. Mittels dieser soll erreicht werden, dass „dass eine Umsetzung der Europäischen Tabakrichtlinie 2014/40/EU in Bundesrecht nicht ohne eine vorherige Prüfung der Rechtmäßigkeit und Grundrechtskonformität ihrer Bestimmungen erfolgt.“

Ziel der frühen Veröffentlichung dieser Absicht ist es, schon im Vorfeld genügend Unterstützerinnen und Unterstützern zu sammeln, um die für eine erfolgreiche Petition ausschlaggebende Menge an Unterzeichnern hinter dem Projekt zu sammeln.

Nachdem eine Petition geprüft, angenommen und veröffentlicht ist, sollte diese innerhalb von vier Wochen von mindestens 50.000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner unterstützt werden. Im Idealfall stehen diese Stimmen schon fest, bevor die Petition eingereicht wird.
Auf den unten angegebenen Links finden sich alle weiteren Informationen zu Hintergrund und Inhalten der Petitionen sowie Vorschlägen zur aktiven Beteiligung.

 

Liquid-News unterstützt dieses Vorhaben – und zwar ungeachtet der Frage, welche realistische Durchsetzungschance es hat.

WARUM IST DIESE PETITION SO WICHTIG – UNABHÄNGIG VON IHREN UNMITTELBAREN ERFOLGSAUSSICHTEN?

Tabakatlas_2009Das große Schweigen…

Im 2009 vom Deutschen Krebsforschungszentrum herausgegebenen „Tabakatlas Deutschland 2009“ werden auch die „Schlüsselargumente der Diskussion über ‚Harm Reduction‘ durch rauchlose Tabakprodukte“ aufgeführt – zu denen das DKFZ die elektronische Zigarette zählt.

Dort steht sich folgendes gegenüber. Als „Pro“-Argument: „Es ist ethisch nicht vertretbar, Konsumenten das geringere Risiko rauchloser Tabakprodukte im Vergleich zum Rauchen zu verschweigen.“ Als Contra-Argument: „Es ist ethisch nicht vertretbar, den Konsum eines Produktes, das zwar weniger gesundheitsgefährdend als Rauchen ist, aber dennoch tödlich sein kann, als Alternative anzubieten.“ (siehe Link, Zitat/ Seite 20)

Seit 2009 haben sich in Forschung und Entwicklung der E-Zigarette Welten bewegt. Unter anderem ist inzwischen wissenschaftlich nachgewiesen, dass der Konsum von E-Zigaretten, also die Inhalation von Nikotin-Nassdampf, unter Umständen gesundheitsbeeinträchtigend sein und eine Nikotinabhängigkeit (sollte es eine solche tatsächlich geben) befördern kann. Tödlich allerdings ist dieser Konsum erwiesenermaßen nicht. Insofern greift das zitierte Contra-Argument nicht länger – und selbst das DKFZ müsste nach seinen eigenen, ethischen Kriterien das geringere Risiko nicht länger verschweigen dürfen.

…ist eine politisch legitimierte, ethische Katastrophe.

Doch eben dieses tut es, auf einer massiven, sämtliche Kommunikationskanäle dieses Landes durchdringenden Weise. Das DKFZ war der wissenschaftliche Informant des durchgesickerten Gesetzentwurfes der Bundesrepublik zur Umsetzung der EU-Tabakprdouktrichtlinie. Diese bezieht sich explizit auf das DKFZ, wenn es dort heißt: „Die gesundheitlichen Risiken der elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter ergeben sich aus der Einatmung eines Aerosols, das – unabhängig vom Nikotin – gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Zu diesen Feststellungen kommen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner wissenschaftlichen Bewertung vom 25.02.2015 und das Deutsche Krebsforschungszent-rum (dkfz) in seiner Stellungnahme aus 2015.“

Das Resultat? Der Gesetzesentwurf des Bundes ist Nichts weniger als das totale Verbot jedweden Dialoges über die E-Zigarette auf öffentlich verfügbaren Kanälen, solange dieser einen offensichtlich positiven Tenor hat. Das bezieht sich nicht nur auf offensive Werbung durch Hersteller und Vertriebe; sondern auf alle Quellen.

 

Parapgraph §23 des Gesetzentwurfes ist hierzu glasklar (Fettung im Text ist unsere):

§ 23
Qualitative Werbeverbote

(1) Es ist verboten,

1. im Verkehr mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern oder in der Werbung dafür allgemein oder im Einzelfall werbliche Informationen zu verwenden, die

a) ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken,

b) das Inhalieren des Tabakrauchs oder Dampfes als nachahmenswert erscheinen lassen,

c) den Eindruck erwecken, dass die Inhaltsstoffe natürlich oder naturrein seien;

2. im Verkehr mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern oder in der Werbung dafür allgemein oder im Einzelfall werbliche Informationen zu verwenden, die den Eindruck erwecken, dass elektronische Zigaretten weniger schädlich als Tabakerzeugnisse seien.

(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist, Vorschriften zur Durchführung der Verbote des Absatzes 1 zu erlassen, insbesondere

1. die Art, den Umfang oder die Gestaltung der Werbung durch bestimmte Werbemittel oder an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten zu regeln,

2. die Verwendung von Darstellungen oder Äußerungen von Angehörigen bestimmter Personengruppen zu verbieten oder zu beschränken.

Es ist vor allem letzterer Satz, der mir einen kalten Schauer über den Rücken jagt. Wer sind denn bitte „bestimmte Personengruppen“? Interessenvertreter, Verbände, Journalisten, engagierte Konsumenten? Es muss wohl so sein, denn von einer Einschränkung auf „werbliche Äußerungen“, wie sie durch den Handel getätigt werden, ist in diesem letzten Absatz nichts mehr zu lesen.

Zusammenfassend ist dieser Gesetzesentwurf dafür da, eine der innovativsten und hoffnungsvollsten Erfindungen des 21. Jahrhunderts schlicht totzuschweigen.

Denn worüber nicht gesprochen wird, dessen Realität schwindet, mag es als materielles Produkt noch so vorhanden sein. Es ist undemokratisch und durch nichts zu legitimieren, dass der Bund zu diesem konstruktivistischem Mittel greift – nämlich dem Versuch, Ungeliebtes durch Staatsdekret für „unsagbar“ zu erklären. Wir haben eine lange, unrühmliche Praxis des Totschweigens in diesem Land. Das „Dinge-nicht-beim-Namen-nennen“ hat im letzten Jahrhundert (und nicht nur dann) Millionen ihr Leben gekostet. Diese Praxis nun gesetzlich zu zementieren, wenn es um ein Mittel zur Rettung des Lebens von Millionen geht, ist wirklich bitterste Ironie.

 

Warum diese Anordnung des mundtot Machens?

An dieser Frage scheitere ich.

Es ist mit einfach unbegreiflich, wie unsere Bundesregierung derart verblendet sein kann, der Elektronischen Zigarette nicht vielmehr den Weg zu ebnen, um ihr eigenes Gesundheitssystem zu sanieren, Millionen von Kindern vor dem Passivrauchen zu schützen, den illegalen Tabakhandel zu unterminieren und Unternehmen des Mittelstandes und ihre Arbeitsplätze zu unterstützen – um gar nicht erst von den Leben zu reden, die durch den alternativen Konsum der E-Zigarette aktiv gerettet und verbessert werden könnten.

Ich kann mit zwar ein Puzzle an beteiligten Faktoren legen:

  • die unermüdliche Lobbyarbeit der Tabakkonzerne, einen restriktiven Markt zu schaffen, auf dem nur ihre eigenen, minderwertigen Produkte durch schiere Präsenz am Verkaufspunkt überleben können
  • das relative Desinteresse einer Mehrzahl an politischen Entscheidungsträgern: nicht visionär genug, um das Potenzial der E-Zigarette zu erkennen; zu faul, sich über die indoktrinierenden Informationen, die vom DKFZ und BfR gesteuert auf ihrem Schreibtisch landen, selbst schlau zu machen; zu ängstlich auf Wiederwahl bedacht, um Jugendschutzorganisationen und Suchtpräventionen gegen sich aufzubringen
  • die verkrusteten Gesundheitsfunktionäre, die von ihrem lebenslang praktizierten Purismus-Fetisch des Null-Nikotin nicht mehr abweichen können, dabei aber Schlüsselpositionen in der Beratung besetzen

… aber irgendwie addiert sich auch die Summe dieser Teile nicht zum aktuellen, totalitären Ganzen.

Andererseits: Bricht man andere unverständliche Bewegungen, nichts zuletzt Pegida und Co., in seine unappetitlichen Details herunter, bleibt oft auch nichts anderes als eine Horde verwirrter Individuen, die von Angst, Intelligenzdefizit und ideologischer Verblendung getrieben sind.

Um so dringlicher ist es, diesem Albtraum des Totschweigens Signale entgegenzusetzen, die an die Öffentlichkeit gelangen. Jedes für sich mag keine Kehrtwende der gegenwärtigen Politik einleiten. Aber es darf nicht unversucht bleiben – und wenn nur aus einem Restglauben an ein gesundes, demokratisches Fundament dieses Staates, auf dem sich gerade ein Haufen Unkraut einzuwurzeln versucht.

Was ist zu tun?

  1. Informiert Euch unter: e-wolke.de
    über die Petitionen und Eure Möglichkeiten einer Mitwirkung.
  2. Teil die Informationen und den Link zur Petition mit Euren Freunden und Bekannten und erläutert ihnen, warum es hier um mehr geht als um die Rechte einer einzelnen Interessengruppe.
  3.  Registriert Euch schon heute mit einem Benutzerkonto beim Onlineportal des Petitionsausschusses des Bundestages.
  4.  Unterzeichnet die Petition, sobald sie online ist – unabhängig davon, ob sie Aussicht auf Erfolg hat – sondern weil jede einzelne Stimme eben eine STIMME ist, die sich nicht zum Verstummen bringen lässt.

Weiterführende Links
Informationen zur Petition
e-Wolke
Facebook
Registerierung Benutzerkonto/ Bundestag
Tabakatlas Deutschland/ Zitat Dr. Martina Pötschke-Langer

 

Weitere Themen
Anfechtungsklage gegen Artikel 20 der EU Tabakrichtlinie
Deutscher Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie
Gift im Essen: Wie gefährlich sind unsere Lebensmittel

1 Kommentar
  1. Kurbelursel sagte:

    Natürlich habe ich mich registiert, um die Petition unterzeichnen zu können, falls der Initiator das auch von Dampfern ohne FB-Account begrüßen würde.

    Wir nennen, was die vorhaben,, um das Bekanntwerden von Wahrheit über die Dampfe zu verbieten „Maulkorberlass“.

    Darauf reagiere ich mit Guerillaknitting der besonderen Art. Anstatt auf die Straße zu gehen, habe ich an Freiluftgaszähler, Treppengeländer und Fallrohr die Info angebracht: „E-Zigaretten Retten Leben!“. Per Outdoor-Prospekthalter können sich interessierte Passanten im Vorübergehen Infos mitnehmen.
    http://www.strickmuehle.com/blog/neue-streetart-strickmuehlenmusem

    Wer mehr wissen will, dem überreiche ich kurzerhand die tolle Broschüre von Dampfer helfen Dampfern. So muss ich mich im persönlichen Gespräch nicht den medial verbreiteten Unwahrheiten stellen.

    Subversive Dampferinnen und Dampfer können

    über gestaltete Stofftaschen
    http://www.mered.de/subversive-dampfer-dampferinnen

    und über buchstäblichen Statement-Schmuck
    http://www.mered.de/tags/dampfschmuck

    die E-Zigarette im Blickfeld der Bevölkerung halten, selbst wenn das Dampfen in der Öffentlichkeit ebenfalls noch stark eingeschränkt werden würde, und „die Dampfe in der Hand“ kein Statement mehr wäre.

    So schnell können die Gesetze nicht entwerfen, wie wir Schlupflöcher finden, wenn wir wollen ;-)

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