Österreichs absurde Abgabenverordnung für e-Zigaretten

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Österreichs absurde Abgabenverordnung für e-Zigaretten

Willkommen im Rotlichtviertel: Österreichs absurde neue Abgabenverordnung für e-Zigaretten

Für jeden, der sich noch nie in Österreich auf die Suche nach Tabakprodukten gemacht hat: Man findet sie in den sogenannten Trafiken, eine monarchistische Erbschaft von Kaiser Joseph II. 1784 bestimmte dieser das Tabakmonopol des Staates – und in staatlichen Händen liegt der Verkauf des Tabaks noch immer. Um dies zu gewährleisten, dürfen in Österreich nur lizensierte Trafikanten und Trafikatinnen Tabak zum Regulärpreis veräußern. Sie fungieren auch als Wiederverkäufer für andere Verkaufsstellen wie Tankstellen oder der Gastronomie, wo Zigaretten deshalb mindestens 10% teurer sind.

Seit 1996 ist die in Staatsbesitz befindliche Monopolverwaltung GmbH für die Vergabe von Tabaktrafiken alleine zuständig. Als Liberaler, der im Staat lediglich eine ordnende Instanz sieht, kann man das als Bevormundung empfinden. Aus sozial-marktwirtschaftlicher Sicht, die dem Staat auch eine Fürsorgepflicht zuschreibt, ist die Übergabe von toxischen Suchtmitteln in staatlich observierte Hände nachvollziehbar – eine Herangehensweise, die sich logisch stringent auch auf Alkohol beziehen müsste (wie etwa in Schweden), es in Österreich aber nicht tut.

Staatliche Willkür: Die Ausdehnung von Tabakverordnungen auf tabakfreie Produkte

Lange war dies Tabakmonopol für die 6600 Trafikanten gekoppelt an zusätzliche Einnahmequellen wie Zeitungen, Zeitschriften und Lottoscheinverkauf. Nun aber sind viele Trafiken in ihrer Existenz gefährdet: Der Tabakkonsum der Österreicher geht zusehends zurück, Onlinemedien lassen den Zeitungsverkauf einbrechen und mehr und mehr machen Lottostellen auch an anderen Orten auf. Kein Wunder, dass sich die Monopolverwaltung GmbH auf die Suche nach neuen, exklusiv den Trafiken vorbehaltenen Einnahmequellen machte, um das Umsatzdefizit abzupolstern …und früher oder später über die E-Zigarette stolpern musste.

Deshalb beantragte folgerichtig auch das Finanzministerium eine entsprechende Gesetzesänderung, die E-Zigaretten und alle E-Liquids dem freien Handel zu entziehen und ihren Verkauf auf Trafiken beschränken sollte. Zur Begründung diente zum einen der Deckmantel des Jugendschutzes. Das Argument: Die Abgabe tabak-ähnlicher Produkte müsse besser kontrollierbar werden (Alkohol, nebenbei, ist überall in Österreich unter Vorlage eines Altersnachweises frei erhältlich und kann in allen Medien beworben werden). Zum anderen wurde die Notwendigkeit der Änderung mit der Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie 2 legitimiert.

Mit anderen Worten: Der Staat beschloss, ein Nicht-Tabakprodukt (nämlich Nikotin sowie Hardware aus Stahl und Kunststoff) unter das Tabakmonopol zu subsumieren – und das, obwohl die EU-Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU weder eCigs noch Nikotin als Tabakprodukte benennt (nikotinfreie Flüssigkeiten erfasst das TPD überhaupt nicht).

Die Folgen: Insolvente Fachhändler, Müllberge, rückfällige Raucher und null Innovation

Am 11. Dezember 2014 wurde der entsprechende Antrag zum zweiten Abgabenänderungsgesetz im Parlament verabschiedet, mit einer leichten Variation der ursprünglichen Fassung. Ab dem 1. Oktober 2015 dürfen Liquids, ob mit oder ohne Nikotinanteil, sowie vorbefüllte E-Zigaretten nur noch in Trafiken verkauft werden. E-Zigaretten der sogenannten 2. und 3. Generation, die der Konsument selbst befüllt, sind weiter im freien Handel erhältlich. Durch diese Aufteilung soll nach Vorstellung des Staates das Überleben der 75 österreichischen E-Zigaretten-Fachhändler mit ihren 250 Angestellten gesichert sein.

In der Praxis könnte dies diverse Auswirkungen haben. Zum einen halten sich zwar vielleicht die bestehenden Fachhändler. Ob allerdings neue Unternehmer noch einen Dampfshop aufmachen, ist fraglich. So wurde einer wachsenden Branche der wirtschaftliche Boden unter den Füßen weggerissen und einem international sich etablierenden Liquid-Markt ein ganzes Land als freier Markt entzogen. Nachhaltig ist diese Idee auch nicht: Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es zu einer drastischen Zunahme von Einweggeräten kommt, da diese bei quasi Null Beratungsaufwand eine gute Gewinnmarge garantieren – aber nicht nur einen riesigen Müllberg verursachen, sondern erfahrungsgemäß auch die geringsten Erfolgsaussichten beim Umstieg bieten.

Dies ist die eigentliche Katastrophe. Denn umstiegwillige Raucher (eben die, die jedes staatliche Gesundheitssystem ansonsten Millionen kosten) sind eine sehr beratungsbedürftige Klientel. Fachhändler veranschlagen durchschnittlich eine halbe Stunde Beratungsgespräch pro Neukunde – in das sie naturgemäß ihre ganze Erfahrung und Kompetenz fließen lassen. Statistische Tatsache ist: Je besser und ausführlich die Beratung, je persönlich passender das Einstiegsgerät und die ersten Liquids, desto niedriger die Rückfallrate.

Raucher beginnen häufig mit einfachen Modellen mit vorbefüllten Liquid-Patronen, bevor sie auf komplexere Modelle zum Selberbetanken umsteigen. Das bedeutet: Es obliegt nun den in der Materie noch völlig unerfahrenen Trafikanten, eine so umfassende und überzeugende Beratungsleistung zu erbringen, dass umstiegswillige Raucher mit einem Gerät und einer Liquidsorte versorgt werden, die ihnen ein erfolgreiches Dampferlebnis beschert – und das, obwohl kleine Trafiken (und das sind die meisten) nur eine limitierte eCig-Produktpalette zur Verfügung haben werden.

Darüber hinaus sind die ungeschulten Trafikanten nun auch erste Ansprechpartner bei Problemen und Nachfragen, von deren Lösung die Verhinderung eines Rückfalls oft abhängt. Tina Reisenbichler, Geschäftsführerin der Monopolverwaltung für das österreichische Tabakmonopolgesetz, sieht darin allerdings kein Problem: „Auch der Zigarrenverkauf ist beratungsintensiv und kein Problem für die Trafiken.“ Kommt nur uns der Vergleich absurd vor?

Statt neuer E-Zigaretten-Ghettos sollte eine Politik der Offenheit eingeführt werden

Diese Politik der (auch rechtlich fragwürdigen, denn seit wann darf ein demokratischer Rechtsstaat nikotinfreie Produkte willkürlich unter eine Tabakverordnung subsumieren?) Ghettoisierung von E-Zigaretten ist das diametrale Gegenteil einer Politik der offenen Kommunikation, wie österreichische Dampfaktivisten sie nicht zuletzt auf der Informationsveranstaltung zum “Thema E-Zigarette“ am 10. November 2014 in Linz (Videolink) forderten. Statt also Rotlichtviertelchen für E-Zigaretten zu schaffen, schlug Universitäts Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer (Institut für Pharmazeutische Wissenschaften der Karl Franzens Universität Graz) etwa vor

  • E-Zigaretten als Produktgruppe markenübergreifend, breit und jugendschutzgerecht zu bewerben (statt ihr Marketing den Beschränkungen der Tabakwerbung zu unterwerfen), auch etwa in Praxen von (Lungen-)Fachärzten
  • die Entwicklung guter, nachhaltig funktionierender Geräte staatlich zu fördern, da diese die größten Erfolgschancen für einen dauerhaften Umstieg bieten
  • diese Geräte preisgünstig einem offenen Markt zur Verfügung zu stellen und durch das Gesundheitsministerium an Raucher kostenfrei abgeben zu lassen
  • die Liquidqualität analog zum Lebensmittelbereich zu standardisieren, um Konsumenten Produktsicherheit zu bieten (auch die in Zukunft in Trafiken verkauften Liquids werden diesbezüglich nicht geprüft)
  • den Verkauf an Jugendliche grundsätzlich zu verbieten, damit die Diskussionen zur Einstiegsdroge hinfällig werden

Also nicht anders als etwa Kondome, dem einzigen bekannten Schutz vor AIDS neben der Ethaltsamkeit. In einem säkularisierten, aufgeklärten Staatswesen ist es undenkbar, Kondome nicht offensiv zu bewerben, so breitflächig wie möglich verfügbar zu machen und über eine freien Markt zu einem sich selbst regulierenden, vernünftigen Preis qualitätsgesichert abzusetzen. In Österreich wird jährlich von rund 14.000 Todesfällen durch Tabakkonsum ausgegangen. Etwa 500 stecken sich jährlich neu mit HIV an. Noch Fragen?

Selbst der Verfassungsschutz ist skeptisch

Die österreichischen E-Zigarettenhändler sind natürlich entsetzt und erwägen eine Sammelklage, möchten aber gleichzeitig die Diskussion mit der Öffentlichkeit und den Dialog mit den Trafikanten suchen. Die geringe Übergangszeit sieht übrigens auch der Verfassungsschutz des Bundeskanzleramts als verfassungsrechtlich bedenklich an. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gibt er zu bedenken, dass die lediglich drei Monate Übergangszeit dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz zuwiderlaufen könnten.

Kleinunternehmer dürfen die Milchkühe des Staates spielen

Was uns besonders aufstößt, ist die Instrumentalisierung einer aus eigener Kraft gewachsenen Branche, um einem staatlichen Monopol aus der wirtschaftlichen Patsche zu helfen – und das hat nichts mit Neo-Liberalismus zu tun. Der österreichische Staat (womit er sich in keiner Weise vom deutschen unterscheidet) hat keinerlei Investitionen in die Entwicklung, Verbreitung und Aufklärung zur E-Zigarette getätigt.

Stattdessen ist der entsprechende Markt von unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen unter vollem persönlichen, finanziellen Risiko aufgebaut worden. Der gute Ruf, den die E-Zigarette unter Dampfern genießt, ist dem unermüdlichen Beratungs- und Weiterbildungswillen von Fachhändlern und Aktivisten zuzuschreiben. Die Wirtschafts- und Handelskammern haben dazu nur den Beitrag geleistet, den jeder Entrepreneur branchenunabhängig genießt.

Nun, nachdem sich die E-Zigarettenbrache aus eigener Kraft konsolidiert hat, soll sie dem Staat das Filetstück ihres Umsatzes klag- und wehrlos in den Schoß fallen lassen. Dabei tut der Staat noch großmütig, indem er den Fachhandel nicht vollständig ausblutet, sondern eine Überlebensleine zuwirft – klar, er muss ja auch weiterhin ein zuverlässiges Rückgrat haben, das für ein positives, wertiges Image des Dampfens in der Öffentlichkeit sorgt und so die Erstkunden in die Trafiken treibt (wobei die Trafikanten die Letzten sind, die etwas für dieses Ränkespiel können).

Was Dampfer in Österreich dürfen – und was nicht

Abschließend noch ein paar Worte zur generellen Situation für Dampfer in Österreich. Noch dürfen E-Zigaretten mit und ohne Nikotinbefüllung ohne gesetzliche Einschränkungen in Nichtraucherzonen konsumiert werden. Natürlich steht es Eigentümern und Unternehmern in privaten Immobilien frei, den Konsum zu verbieten. In der österreichischen Gastronomie finden sich allerdings nur sehr selten Wirte, die von ihrem diesbezüglichen Hausrecht Gebrauch machen.

Dem hingegen ist das Dampfen auf allen österreichischen Fluglinien, in den österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), im öffentlichen Personennahverkehr und neuerdings in allen Wiener Bädern untersagt. Argumentiert wird, dass viele Menschen die E-Zigarette nicht von der Tabakzigarette unterscheiden könnten, keine öffentliche Plattform für Vorbildwirkungen geschaffen werden sollte und es sich aus der Entfernung nicht eindeutig identifizieren ließe, ob es sich bei der Quelle des Dampfes nicht vielleicht um einen Brandherd handelt.

Weiterführende Links
Gesetzestext Österreich
Posiumsdiskussion Prof. Dr. Mayer

Weitere Themen
Das Deutsche Krebsforschungszentrum und seine E-Zigaretten Marketing Propaganda
Ziviler Widerstand: Auf einfachem Weg E-Zigaretten Aktivist werden
Aktuelle Studie: Nichtraucher greifen nicht zur E-Zigarette

4 Kommentare
  1. Dampfermädl sagte:

    Den Händlern bleibt: GAR NICHTS. Das kann ich nur ganz dick Unterstreichen!!! Ich bin das beste Beispiel: Seit Sept. 2014 betreibe ich einen Onlineshop für Liquid und Einsteigergeräte. Nicht nur, dass ich diverse Ausgaben hatte (Büro, Mischraum, Basen, Aromen und und und) bleibt mir nichts anderes übrig als wieder zu schließen. Denn bis die Klage erstmal vor Gericht geht, vergeht erst einmal viel Zeit und zweitens vermehren sich auch die Ausgaben (Büromiete, Telefon, Sozialversicherung, Anwaltskosten,………). Von der nervlichen Belastung will ich erst gar nicht reden.
    Aber: auf Plakaten in Wien ist unser Bundeskanzler Faymann und dort steht:
    „Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz“
    – ich merk es ganz deutlich, denn wenn ich jetzt schließen muss, kann ich nur mehr zum AMS (Arbeitsmarktservice) und das ist in der heutigen Zeit, mit der jetztigen Arbeitslosenquote für ältere wirklich nicht lustig. DANKE Regierung, DANKE Hr. Faymann für ihre Unterstützung!

  2. Elisabeth sagte:

    Es stimmt die Frist ist der 1.10.15. Und klagen sollte man in jedem Fall nicht nur die österreichischen Händler sondern auch die deutschen, immer sind es auch 5% Umsatz die einfach gestrichen werden, den die Monopolverwaltung stellt den Trafiken nur Liquids der Tabakindustrie in die Regale. Es gibt dann kein German Flavour mehr, kein Avoria und schon gar keine Five Pawns. Der Konsument hat nicht die Wahl diese die es nicht gibt im Ausland zu kaufen, er muss nehmen was er kriegen kann, eine himmelschreiende Ungerechtigkeit in der freien Marktwirtschaft und eine massive Wettbewerbsverzerrung.

  3. Heimchen sagte:

    Soweit ich weiss, wurde das Datum für die Umsetzung auf den 1. Oktober 2015 verlängert, damit haben die Händler eine längere Übergangsfrist. (also nicht 1. April 2015)

  4. Norbert Zillatron sagte:

    Selbst wenn ein paar Fachhändler weitermachen und lediglich Tanksysteme verkaufen – natürlich, ohne dass der Kunde die Möglichkeit hätte, die Geräte mit Liquids auszuprobieren -, so sind diese Brotkrumen, die der Staat ihnen da hinwirft, nicht von Dauer!
    Sobald die TPD umgesetzt wird – und das ist spätesten 2016 -, werden genau diese davon vom Tisch gefegt. Den Händlern bleibt: GAR NICHTS.
    Politiker, die die jetzige Lösung als „Kompromiss“ anpreisen, sind also scheinheilige Lügner oder ahnunglose Trottel.

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