Deutscher Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie

Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie - Das Ende des Dampfens in Deutschland

Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie – Das Ende des Dampfens in Deutschland

Teil I: Auf dem Weg in den Absolutismus

Bis Mai 2016 haben Politik und E-Zigaretten Industrie in den EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die neue Tabakrichtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 umzusetzen. Umsetzen, das heißt: auszugestalten, auf die bestehenden nationalen Gegebenheiten ausrichten. Da Gesetze aus Brüssel bindend sind und in den  meisten Fällen bis dahin geltendes staatliches Recht aushebeln, sind Regierungen in vielen Fällen tatsächlich nur noch Erfüllungsgehilfen.

Allerdings lässt gerade die sogenannte TPD2 (Tobacco Products Directive) im Hinblick auf eine zukünftige, notwendige (darin sind sich alle Akteure einig) Regulierung der E-Zigarette vieles offen. Hier sind die Intelligenz, Weitsicht, das Nachhaltigkeitsbewusstsein und die Fürsorgepflicht der einzelnen Regierungen gefragt. Sie sollten dafür sorgen, dass die E-Zigarette sich innerhalb der EU-Vorgaben als sicheres und transparentes Genussmittel und als gesundheitsschonendere Alternative zur Tabakzigarette gesellschaftlich etablieren kann.

Zwar hat die TPD2 für diese Aufgabe die Weichen nicht gerade günstig gestellt. Es wäre deshalb Aufgabe des Bundes gewesen, die dort vorgegebenen Einschränkungen human umzusetzen und darüber hinaus ein gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem die elektronische Zigarette ihr Potenzial voll entfalten könnte.

Die Weichen für die e-Zigarette sind gestelltNun ist es offiziell: Ziel des Bundes ist die Totregulierung der E-Zigarette

Ich schreibe: könnte. Denn inzwischen gibt es den „Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über
Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ vor. Er macht glasklar, wie die Bundesregierung sich die Zukunft des Dampfens in Deutschland idealerweise vorstellt: nämlich als nicht vorhanden. Geht es nach diesem Gesetzesentwurf, ist die E-Zigarette eine Gefahrenquelle, die es einzukerkern gilt.

Tatsache ist: Dieser Gesetzesentwurf ist

  • unwissenschaftlich und legitimiert sich auf der Grundlage nachweislich veralteten Datenmaterials aus singulären, tendenziösen Quellen, nämlich dem DKFZ und dem BfR.
  • ist steuer- und verwaltungspolitisch statt gesundheitsorientiert motiviert und auf die Erzeugnisse der großen Tabakkonzerne und deren elektronischen Zigaretten zugeschnitten.
  • ist ein illegitimer Akt der rechtlichen Gleichstellung von Tabakzigarette und E-Zigarette und ein ethischer Skandal im Angesicht des enormen Potenzials, dass erst gerade durch die qualitativen Unterschiede zwischen Tabakzigaretten und E-Zigaretten entsteht.
  • ist eine gesundheitspolitische Schande, auch im europäischen Kontext, in dem andere Länder (allen voran England) vormachen, wie um die Tabakproduktrichtlinie herum eine intelligente Dampfpolitik gestrickt werden kann.
  • ist verfassungsrechtlich bestenfalls fragwürdig (in meinen Auge schlicht unhaltbar), weil er wissentlich verschiedenste Grundrechte unterläuft.
  • schafft ein bürokratisches Monstrum, wo eine selbstorganisierte, schlanke Selbstregulierung der Industrie greifen könnte.

Er erstickt nicht nur sämtliche Freiheiten, die andere EU-Mitgliedsstaaten bereits zugunsten einer relativen Liberalisierung des E-Zigarettenmarktes genutzt haben. Stattdessen wurde die EU-Vorgabe als Deckmäntelchen für eine systematische Zerstörung der E-Zigarette als innovatives Produkt genutzt. Dieser Gesetzesentwurf ist de facto das Ende der freien Dampfkultur in Deutschland…zumindest, wenn Kultur, wie in meinen Augen, Kommunikation, Austausch, Dialog, Innovation, Experimentierfreudigkeit, Aufklärung und Selbstverantwortung beinhaltet.

Das Ministerium selbst spricht dabei von einer „Umsetzung“ der EU-Tabakproduktrichtlinie.  Tatsächlich hat es die Brüsseler Regelung dazu missbraucht, in einem beispiellosen Akt politischer Willkür der Entwicklung der E-Zigarette als erster erfolgreicher Schadensminimierungsmethode eine vernichtende Zwangsjacke zu verpassen, in der lediglich die blutarmen, bereits entwickelten
E-Zigaretten Produkte der Tabakindustrie noch genug Bewegungsfreiheit haben, um ein wirtschaftlich lukratives Dasein zu fristen.

Dieses ganzflächig vernichtende Urteil vorausgeschickt (das noch nett formuliert ist), hier nun die wichtigsten Kritikpunkte am 63-seitigen Referentenentwurf. Ich gehe dabei nicht nochmals auf die Unsinnigkeit vieler bereits in der EU-Vorgabe vorgegebener und lediglich ratifizierten Maßnahmen ein; entsprechende Artikel gibt es auf dieser Plattform bereits (weiterführende Links). Es geht mir hier um die drei Stellen, die diesen Referentenentwurf zu einem einem wissenschaftlichen, humanistischen und politischen Skandal machen

Die absolute Ermächtigung des MinisteriumsDie absolute Ermächtigung des Ministeriums

Agrarminister Christian Schmidt: Bürokratischer Absolutist statt Staatsdiener des Volkes?

Wenn diese Überschrift nach dem Titel einer grotesken Melange aus Kafkas ‚Schloss‘, der MATRIX und Orwells ‚1984‘ klingt, dann nur, weil sich der Referentenentwurf sich wie ein albtraumhaftes Dekret eben dieser bürokratisch-absolutistischer Universen liest.

Der Begriff „Ermächtigung“ taucht 32 mal im Gesetzesentwurf auf. Allein als Ergänzung zum § 16, der die allgemeinen Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern betrifft, heißt es

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter die Verwendung von bestimmten Inhaltsstoffen allgemein oder für bestimmte Zwecke sowie die Anwendung bestimmter Verfahren beim Herstellen oder Behandeln zu verbieten oder zu beschränken, Höchstmengen für den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen festzusetzen und Vorschriften über den Reinheitsgrad von Inhaltsstoffen zu erlassen.“

Mit anderen Worten: Solange zwei Ministerien sowie der Bundesrat zustimmen, kann jederzeit absolut jede Regulierung die Herstellung von E-Zigaretten und Liquids betreffend unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes erlassen, verschärft oder erweitert werden. Das schließt etwa ein Verbot von Nikotin in elektronischen Zigaretten („bestimmter Inhaltsstoff“) ebenso ein wie die Reduzierung seines Höchstanteils.

Diese Generalermächtigung zieht sich durch das gesamte Dokument und ist jedem Paragraphen beigefügt. Insofern stellt die Vorgabe der EU lediglich den dünnen, legalen Firnis einer absolutistischen Selbstermächtigung des Bundes dar, für alle Zukunft den E-Zigarettenmarkt so zu gestalten, wie es ihm gerade in die politische Inszenierung passt. Diese Tatsache allein macht den kompletten Entwurf zur Makulatur. Ach ja, und wem das noch nicht reicht: §45 sieht zusätzlich die Übertragung von Ermächtigungen vor, die so auf dem Umweg über die Landesregierungen auf jede beliebige Behörde übertragen werden kann, ungeachtet ihrer fachlichen Eignung.

Hinkender Vergleich zwischen e-zigarette und tabakzigaretteDann bitte auch Waffenscheine für Wasserpistolen

Sieht gleich aus – ist aber nicht gleicher als eine Wasserpistole und eine Walther P99

Der gesamte Gesetzentwurf bezieht sich auf „Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“. Zwar widmet er der elektronischen Zigarette eigene Abschnitte. Grundsätzlich aber behandelt er unter seinen ‚Begriffsbestimungen‘ Zigaretten und E-Zigaretten als de facto identische Erzeugnisse: „Im Sinne dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind: 1.Erzeugnisse: Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, 2. verwandte Erzeugnisse: elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse.“

Damit beweist die Bundesregierung wieder einmal, dass es ihr keineswegs um den bestmöglichen gesundheitlichen Schutz ihrer Bürger geht – denn in diesem Fall müssten elektronische Zigaretten als nikotinhaltige oder nikotinfreie Verdampfungs-Erzeugnisse gekennzeichnet und als lebensrettende Alternative zu tabakhaltigen Verbrennungs-Erzeugnissen behandelt werden. Sie ist vielmehr einzig daran interessiert, die für den Staatshaushalt analog geltende und gerade gefährlich schrumpfende Einnahmequelle „Tabakerzeugnisse“ reibungslos auf ein anderes, der Sache nach unverwandtes Produkt zu übertragen.

Aber es kommt noch perfider.

Im Referentenentwurf wird die Begriffsbestimmung elektronischer Zigaretten mit nikotinhaltigem Liquid “ zusätzlich auf „nikotin-freie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter erweitert“ – womit diese ebenfalls unter das noch zu kommetierende absolute Werbeverbot fallen.

Der Text quittiert diese leider nur noch unter versuchtem Totschlag einzuordnende Regulierung trocken mit dem Satz: „Die Anwendbarkeit im Wesentlichen gleicher Regelungen auf nikotinhaltige und nikotin-freie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter stellt für die Überwachungsbehörden der Länder eine Verwaltungsvereinfachung dar.“

Willkommen in der Diktatur der Bürokratie, in der Verwaltungsvereinfachungen vor Lebensrettung priorisiert werden – und Definitionen keine Beschreibung der Wirklichkeit, sondern Deckmäntelchen ideologischer Entscheidungen sind. Spätestens hier sollten alle Warnsignale schrillen – denn eine Staatsform, die sich die Sprache untertan macht, um Entscheidungen zu verkaufen, instrumentalisiert ein Mittel der Wahrheitsfindung. Den Begriff der Tabakzigarette einfach mal so um nikotinhaltige E-Zigaretten und nikotinfreie E-Zigaretten zu „erweitern“, ist wie die Gattung der Piranhas um Kois und Guppys zu mehren – nämlich einfach völlig sinnfrei.

Das Daten-Fundament: Veraltet und widerlegt (aber aus der Staatskasse finanziert)

Um diese substanzlose Gleichstellung der E-Zigarette zumindest fassadenhaft zu legitimieren, beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Erläuterung des Gefahrenpotenzials der elektronischen Zigarette. Diese bezieht sich zur Gänze auf Aussagen des (Trommelwirbel) DKFZ und BfR, die SÄMTLICH wissenschaftlich widerlegt sind. Ich darf dies nochmal betonen: Keine einzige der nun folgend zitierten Aussagen ist noch haltbar – selbst unter den kritischsten aller wissenschaftlichen Kriterien.

„Die gesundheitlichen Risiken dieser Erzeugnisse ergeben sich aus der Einatmung eines Aerosols, das – unabhängig vom Nikotin – gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Zu diesen Feststellungen kommen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner wissenschaftlichen Bewertung vom 25.02.2015 und das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in seiner Stellungnahme aus 2015. BfR und dkfz stellen fest, dass beim Konsum sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien elektronischen Zigaretten Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd entstehen. Carbonylverbindungen und Acetaldehyd stehen im Verdacht, Krebs auszulösen. Formalde-hyd wird […] als Karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Acrolein kann zusätzlich die Reizung und Entzündung exponierter Schleimhäute bewirken und bei inhalativer Aufnahme zu Nekrosen des Lungengewebes führen. Die Belastung durch Formaldehyd und andere Carbonylverbindungen kann unter bestimmten Bedingungen ähnlich hoch liegen wie bei herkömmlichen Tabakzigaretten. Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen ein Gemisch dieser Stoffe unbedenklich wäre.“

Ich fange gar nicht erst an, dieses wirre Gemisch aus Halb- und Unwahrheiten zu durchleuchten, das haben wir anderer Stelle zur Genüge getan (siehe weiterführende Links). Es reicht die Feststellung: Jeder Satz ist eine wissentliche Irreführung der Öffentlichkeit. Das wird spätestens klar, wenn man weiß, dass die „Bestimmten Bedingungen“ Nutzungsvoraussetzungen meinen, bei denen der Erhitzungsgrad der E-Zigarette nur noch ungenießbaren Kokel-Dampf produziert.

Teil 2: das Ende der Demokratie

Aktiv dabei sein: Unterstützung zur Anfechtungsklage gegen die EU-Richtlinie

Protest Demo gegen die Umsetzung der TPD2

Am Samstag den 03.10.2015, 13:00

Grillo Park,Freiherr-vom-Stein- Straße, 46045 Oberhausen

Weitere Infos hier

 

Weiterführende Links
Keine Chemie im E-Zigaretten Dampf
Formaldehyd beim Dampfen?
E-Zigarette auf dem Prüfstand am Frauenhofer Institut
Lynne Dawkins oder: Was einen wirklich erfolgreichen Umstieg auf E-Zigaretten ermöglicht
Gerry Stimson oder: Welches Problem haben die Gesundheitsbehörden mit E-Zigaretten?
Fakten: aktuelle, wissenschaftlichen Erkenntnisse
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Studie: eZigaretten-Werbung verführt zum Rauchen
Deutscher Wissenschaftler kommentiert Fehler in E-Zigaretten Studie
Neue Studien behaupten: Hardware-Metalle und Liquid-Aromen gefährden die Gesundheit
Die dkfz-Studie „Marketing für E-Zigaretten in Deutschland“
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Die Japan Studie zur e-Zigarette und das Versagen der Medien
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Die CDC eZigaretten Studie – Nikotinabhängigkeit bei Jugendlichen?
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Interview mit Prof. Dr. Bernhard Mayer zur E-Zigarette
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Was mich persönlich dabei richtig ärgert:

Das Totalherbizid Glyphosat wird vom BfR unterstützt. Inzwischen haben 70% der deutschen Bevölkerung Glyphosat im Urin. Die WHO hat eine Krebswarnung dazu herausgegeben. Auch deutsche Bauern sind am Glyphosat erkrankt und mussten Verluste an Milchkühen von bis zu 1000 Stück verbuchen. Das BfR hält wacker dem Hersteller Monsanto die Fahne hoch. Der kontrolliert inzwischen 50% des weltweit angebauten Weizens. Konzentrierte Macht für ein weltweit lebenswichtiges Grundnahrungsmittel. Das BfR ist in diesem Jahr für die Genehmigung von Glyphosat in der EU zuständig. Wir dürfen davon ausgehen das dass BfR auch weiterhin die systematische Vergiftung der Bevölkerung durch Glyphosat fördert. Die vergleichsweis harmlose E-Zigarette mit ihrem Nikotin wird jedoch am liebsten komplett verboten. Vielen Dank dafür.

 

3 Kommentare
  1. Drei Dampfen sagte:

    Bin zwar von dem Entwurf als Österreicher nur indirekt betroffen, denn hier scheint es nach dem Entscheid des VGH still geworden zu sein, aber wenn Deutschland was macht macht es Österreich nach (war in den letzten 100 Jahren immer so).
    Für mich ist dieser Entwurf aus den „Erfahrungen“ der Legal Highs so entstanden. Da kann der Gesetzgeber immer nur hinterher hecheln und hat keine Handhabe. Also wollen „sie“ es „besser“ machen und schieben jeden denkbaren Riegel vor.
    Das die Politfuzis vor Unwissenheit nur so strotzen und sich von den finanzstarken Seiten gerne ins Ohr flüstern lassen ist ja auch nichts Neues. Denn nach der Karriere in der Plitik winkt doch immer irgendwo ein Aussichtsratposten oder ein kleiner feiner Beratervertrag. Das ist in DE nicht anders als in Ö.
    Und das sie dann vor die geBILDeten Pleps treten können und verkünden dass sie eine existentielle Gefahr im Keim erstickt haben ist doch auch nicht schlecht, oder?
    Da lassen sich doch die Realityshows in RTL (II) gleich viel beruhigter bei guten Monsantoweizenbrot und Industriezucker-cola konsumieren. Und die DKFZ-geprüfte Zigarette schmeckt dann auch gleich gesünder, ist ja kein Chemiecocktail drinnen.

  2. Volkmar sagte:

    Wieder einmal wird deutlich mit welcher Doppelmoral unsere Politiker ihr Amt ausüben. Einerseits wird die Zigarette als Suchtmittel und äußerst gesundheitsschädlich eingeordnet. Wenn dann, so wie jetzt die E-Zigarette, etwas auf den Markt kommt das bedeutend weniger schädlich ist, aber weniger Steuereinnahmen verspricht verteufelt und soll verboten werden. Also als Resümee -Stärkung der Zigarettenmafia zu Lasten der Gesundheit der Konsumenten.

  3. Solwand sagte:

    „Nun ist es offiziell: Ziel des Bundes ist die Totregulierung der E-Zigarette“
    Wo ist hierzu die Quelle? Ich kann außer euren Artikel nichts dazu finden und ich würde den Text gerne selber mal durchsehen.

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