EU Tabakrichtlinie

EU Tabakrichtlinie: Größere Gesundheitswarnungen, Aromastoffe verboten, Vorschriften für E-Zigaretten

 

EU Tabakrichtlinie Am Dienstag verabschiedeten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, mit dem Tabak weniger attraktiv für junge Menschen gemacht werden soll. Gesundheitswarnungen sollen nun 65% der Verpackungsfläche ausmachen. Frucht- und Mentholgeschmack sowie kleine Päckchen sollen nicht mehr erlaubt sein. Für elektrische Zigaretten gibt es neue Vorschriften. Danach sollen sie aber nur dann wie Arzneimittel betrachtet werden, wenn sie als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden.

„Es ist bekannt, dass eher Kinder und nicht Erwachsene mit dem Rauchen anfangen. Auch wenn die Anzahl der erwachsenen Raucher in den meisten EU-Ländern zurückgeht, spricht die Weltgesundheitsorganisation von einem besorgniserregenden Anstieg der Zahl junger Raucher in einigen Mitgliedstaaten“, sagte die Berichterstatterin Linda McAvan (S&D, UK), und fügte hinzu: „Wir müssen die Tabakhersteller davon abhalten, mit einer Reihe schriller Produkte die jungen Menschen zu ködern, und wir müssen sicherstellen, dass die Zigarettenpäckchen wirksame Warnhinweise tragen. In Kanada wurden große Warnbilder schon 2001 eingeführt, und die Zahl der jungen Raucher ist um die Hälfte gesunken.“

Zwei Drittel der Fläche vorn und hinten für Gesundheitswarnungen

Nach den geltenden Vorschriften müssen Gesundheitswarnungen mindestens 30% der Vorderseite und 40% der Rückseite der Verpackungen von Tabakprodukten ausmachen. Die Abgeordneten wollen diesen Anteil auf 65% anheben. Die Marke soll jeweils unter den Warnungen stehen. Zigarettenpackungen mit weniger als 20 Zigaretten sollen ebenfalls verboten werden. „Slim“-Zigaretten bleiben erlaubt.

Elektrische Zigaretten

Elektrische Zigaretten sollen reguliert werden, aber nicht unter dieselben Vorschriften wie Arzneimittel fallen, es sei denn, sie werden als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten. Sie dürfen nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten, müssen Gesundheitswarnungen auf der Verpackung tragen und dürfen nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren verkauft werden. Hersteller und Importeure müssen den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe, die in dem Erzeugnis enthalten sind, mitteilen. Schließlich sollen elektrische Zigaretten denselben Beschränkungen der Werbung wie Tabakprodukte unterliegen

Positivliste von Zusatzstoffen, Verbot von Aromastoffen

Die Abgeordneten sind gegen die Verwendung von Zusatz- und Geschmackstoffen, die die Produkte durch ein charakteristisches Aroma attraktiver machen würden. Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen wesentlich sind, können zugelassen werden. Dies gilt auch für andere eigens in einer Liste und in bestimmten Mengen ausgewiesenen Substanzen. Um einen Zusatzstoff verwenden zu können, müssen die Hersteller bei der Europäischen Kommission einen Antrag stellen.

Bekämpfung von illegalem Handel

Um die Menge illegaler Tabakprodukte auf dem Markt zu senken, müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Einzel- und Versandverpackungen ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen, mit dem sich das Produkt in der Union vom Hersteller bis zum ersten Händler verfolgen lässt, verlangen die Abgeordneten.

700.000 Tote im Jahr

Zwölf Jahre, nachdem die geltende Richtlinie in Kraft getreten ist, bleibt Rauchen die Hauptursache vermeidbarer Todesfälle in der EU mit etwa 700.000 Toten im Jahr. Die Maßnahmen, die im Laufe der Jahre ergriffen wurden, zeigen bereits Wirkung: In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der Raucher in der EU von 40 % in der EU-15 im Jahr 2002 auf 28 % in der EU-27 im Jahr 2012.

Die nächsten Schritte

Die Berichterstatterin erhielt ein Mandat, um mit den EU-Ministern eine Einigung in erster Lesung auszuhandeln. Das Mandat wurde mit 560 Stimmen verabschiedet, bei 92 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen.

Sobald das Gesetz vom Ministerrat und dem Parlament angenommen und die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die EU-Länder 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Für die Vorschriften über die Zusatzstoffe gilt eine Frist von 36 Monaten (fünf zusätzliche Jahre für Menthol, insgesamt also acht Jahre). Tabakprodukte, die den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen, dürfen noch 24 Monate lang auf dem Markt angeboten werden, bei elektrischen Zigaretten sind es 36 Monate.

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