EU-Kommission – Trilog plant verschärfte Regulierung der eZigaretten

E-Zigaretten: die Fehler in der neuen EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse entdeckt

EU-Kommission plant verschärfte Regulierung der eZigaretten

europarecht_11Am 08. Oktober 2013 beschloss das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit ein Votum zur eZigarette, in dem einige bisher unregulierte Kennzahlen zum ersten Mal europaweit vereinheitlicht werden sollten. In der Praxis hieß dies aber hauptsächlich, dass weder dem technischen Aufbau noch der Zusammensetzung des Liquids Beschränkungen auferlegt wurden. Einzige Ausnahme: Die Nikotinkonzentration im Liquid sollte maximal 30 mg/ ml betragen dürfen. Ansonsten sieht das Votum weder bei den verwendeten eZigaretten-Aromen noch der maximalen Liquid-Packungsgröße eine Beschränkung vor. Nachfüll-Liquids und nachfüllbare Verdampfer wären dem EU- Parlamentsbeschluss zu Folge weiterhin erlaubt.

Nun hat die EU-Kommission mit einem eigenen Vorschlag auf die Abstimmung reagiert. Allerdings sieht der Kommissionsplan grundsätzlich anders aus als das parlamentarische Votum: Er verbietet Nachfüll-Liquids und nachfüllbare Verdampfer komplett. Mit anderen Worten: Es dürften nur noch Einwegpatronen genutzt werden, Tanks und Mehrweglösungen wären nicht mehr zugelassen. Über die so zusätzlich entstehenden Abfallberge und Entsorgungsfragen wird dabei kein Wort verloren. Die maximale Liquid-Packungsgröße soll auf 0,5 ml beschränkt werden. Lediglich solche zugelassene Medikamentenaromen sollen noch zum Einsatz kommen dürfen, die auch in bereits zugelassenen Nikotinersatzprodukten vorkommen – solange diese nicht besonders beliebt bei jungen Menschen und Nichtrauchern sind (wie dies und von wem dies festgestellt werden soll, dazu gibt es wie bei vielen anderen Punkten keine Aussage). Auch bei der maximalen Nikotinkonzentration kommt es zu einer gravierenden Abweichung. Die Kommission will nur noch 20 mg/ ml zulassen; der Nikotingehalt innerhalb eines Tanks soll 10ml nicht übersteigen dürfen.Werbung für eZigarette und Liquids soll mit Ausnahme des Point-of-Sale (Handel) grundsätzlich verboten werden. Grenzübergreifender Vertrieb und Fernabsatz etwa über das Internet sind im Papier ebenfalls untersagt. Produzenten sollen verpflichtet werden, durch noch näher zu definierende Etiketten und Packungsbeilagen vor den möglichen Nebenwirkungen des eigenen Produktes ausdrücklich und ausführlich zu warnen. Das betrifft auch das darin enthaltene Nikotin, dessen gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bereits allgemein bekannt ist, dessen Suchtpotenzial in Dampfform allerdings noch nicht ausreichend erforscht wurde. Dennoch verlangt die Kommission die aufgedruckte Aussage als verpflichtend, dass die E-Zigarette Nikotin als hoch suchtgefährdende Substanz enthält, obwohl es ernsthafte medizinische Stimmen gibt, die reines Nikotin als nicht abhängiger machend denn Koffein einstufen.Weiterhin sollen Hersteller und der Handel zur Anlage eines Datensammlungssystems verpflichtet werden, in dem alle beobachteten Nebenwirkungen archiviert und gemeldet werden müssen. Nichts dergleichen ist bekannt für die Zucker-, Kaffee oder Tabakindustrie, die ebenfalls mit abhängig machenden Stoffen handeln. Und als ob das alles noch nicht reichen würde, verlangt die Kommission, dass die neuen Geräte ihre Nikotindosen nachweislich kontinuierlich in einheitlichen Mengen abgeben – eine technische Herausforderung, die die vorhandenen eCigarettes einfach nicht erfüllen können.Alles in allem bedeutet dieser Plan faktisch das Ende der unabhängigen eCigarette Hersteller.
Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels, führt diese Abweichungen auf starke Kräfte innerhalb der Kommission zurück, die die eZigarette am liebsten wieder ganz abgeschafft sehen würden. In der Praxis würden diese Produktionsanforderungen auch darauf hinauslaufen, da so gut wie keine der auf dem Markt befindlichen eCigarettes sie erfüllen könnte. Und nicht nur das: Jahre und Millionen, die in Entwicklung und Innovationen bereits investiert worden sind, wären hinfällig. Sprengel sieht kommende Probleme klar in der Doppelregulierung der elektronischen Zigarette: Einerseits unterläge sie nach Kommissionswillen den Vorgaben für Tabakprodukte, andererseits müsste sie die Auflagen erfüllen, die an medizinische Produkte gestellt werden. Eigentlich ein völliges Paradox – die E-Zigarette, die von vielen Nutzern als gesündere und sozial weit verträglichere Alternative zur Tabakzigarette empfunden wird, würde weitaus stärker reguliert als diese.Doch nicht nur dieser Widerspruch drängt sich auf. Auch die offensichtlich illegitime Art und Weise, in der die Kommission festgeschriebene demokratische Prozesse des EU-Rechts unterläuft, fällt ins Gewicht. Die dazugehörigen Verhandlungen wurden hinter verschlossenen Türen geführt. Das die Öffentlichkeit jetzt schon davon Wind bekommt, ist einem durchgesickerten Dokument zu verdanken. Es handelt sich also legislativ um ein illegitimes Vorgehen, das inhaltlich weder gesundheitspolitisch noch binnenmarkttechnisch Sinn macht. Denn zum einen liegen nicht genug Studien vor, um die Verbote zu begründen; und zum anderen kostet der Kommissionsbeschluss tausende von Arbeitsplätzen. Zwar ist es mit höchster medizinischer Wahrscheinlichkeit korrekt, dass das Dampfen gesundheitsbeeinträchtigend ist. Die Kommission bringt aber auch noch einen anderen Faktor ins Spiel – sie behauptet, trotz nicht vorhandener Langzeitstudien mit diesem Ergebnis, dass E-Zigaretten das Rauchen simulieren und eingesetzt werden können, um junge Menschen und Nichtraucher zum Kauf (implizierend: zur Sucht) zu animieren.Es ist die legitime Aufgabe der EU-Politik, ihre Bürger vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen. Dennoch, schaut man sich Vorgehen und Striktheit der Vorlage an, drängt sich die Frage auf: Könnte hinter der Verschärfung noch eine andere Motivation stehen, als die Sorge um die Gesundheit der EU-Bürgerschaft?Tatsache ist, dass eine Umsetzung des Vorschlags in gültiges Recht das Ende vieler unabhängiger E-Zigaretten Produzenten bedeuten würde, deren EU-Markt dann zusammenbricht. Dabei liegt der Fokus auf dem Wort „unabhängig“. Denn wie es der Zufall will, macht die Kommission diese Vorschläge just zu dem Zeitpunkt, an dem so gut wie alle führenden Tabakkonzerne in den Markt für elektronische Zigaretten einzusteigen bereit sind. Deren Investitionsstruktur und finanzielle Polsterung lässt natürlich die Entwicklung und Vermarktung von E-Zigaretten gemäß den neuen Verordnungen zu. Nicht nur das: Die bereits auf dem Markt befindlichen elektronischen Zigaretten wie etwa Lorillards Blu, RJRs Marke Vuse und Philip Morris Angebot MarkTen entsprechen bereits den noch nicht mal Gesetz gewordenen Standards. Kann das Zufall sein…oder waren die Tabaklobbys hier wieder mal emsig unterwegs auf den EU-Korridoren?Was kann getan werden, um die Pläne der EU-Kommission zu durchkreuzen? Dampfer-Interessengemeinschaften wie die IG-ED (Interessengemeinschaft E-Dampfen) schreiben bereits offene Protestbriefe. Wer weiterhin die volle Auswahl unabhängiger E-Zigaretten Hersteller zu Verfügung stehen haben will, kann sich diesen Protesten anschließen und zunächst einmal alle online verfügbaren Petitionen unterzeichnen – oder selbst eine starten.

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