E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt

E-Zigarette in Gaststätte erlaubt

Verwaltungsgericht Köln erlaubt eZigaretten in Gaststätten

Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgericht Köln erlaubt das dampfen von eZigaretten in Gaststätten. Ein Gastwirt in Köln hatte die Stadt Köln verklagt und das Gericht stellte sich auf die Seite des Gastwirtes. Nach dem Urteil des Gerichts werden eZigaretten nicht geraucht sondern gedampft. Es wird eine Flüssigkeit (Liquid) in der eZigarette verdampft. Daher werden sie nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“ (Az.: 7 K 4612/13).Im Vorfeld hatte die Stadt Köln dem Gastwirt mit Ordnungsmaßnahmen gedroht weil seine Kunden im Lokal eZigaretten konsumieren durften.

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hat eine gegenläufige Einschätzug zur eZigarette und beruft sich auf die Einschätzung von Fachkreisen. Demnach kommt eine Studie aus Bayern zu dem Ergebnis das die e-Zigarette die Raumluft mit gesundtheitlichen Substanzen belastet. Auch die Bundesregierung hätte bereits 2011 klargestellt, dass die elektronischen Glimmstängel grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen. Ganz anders dazu das Verwaltungsgericht Köln das betonte, dass die Gefahren des Passivrauchens zwischen einer Zigarette und der Elektro Zigarette nicht vergleichbar seien. Die Verbrennungsstoffe die im Tabakrauch enthalten sind fehlen völlig bei der E-Zigarette.

Im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt das e-Zigaretten mit Nikotin die als Genussmittel produziert und angeboten werden nicht dem Arzeinmittelgesetz unterliegen.

Die Diskussionen um die E-Zigarette hören nicht auf. Heute wird in Brüssel zur neuen Tabakrichtlinie abgestimmt.

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