Drogenbeauftragte der Bundesregierung will eCigs Tabakzigaretten gleichstellen

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Drogenbeauftragte der Bundesregierung will eZigaretten mit Tabakzigaretten gleichstellen

Marlene Mortler (CSU), die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat eine weitreichende Stellungnahme zur ihrer Perspektive auf die E-Zigarette abgegeben. Den „Stuttgarter Nachrichten“ sagte sie in einem Interview, in dem es um das Suchtverhalten und den Drogenkonsum der Deutschen ging, dass sie generell E-Zigaretten (und E-Shishas) „sehr kritisch“ sehe.

Das Hauptproblem ist Mortlers Meinung nach die fehlende Regulierung der Produkte, im Besonderen die „Inhaltsstoffe in den Flüssigkeiten“ betreffend, von denen viele „unbekannt“ seien. Sie geht außerdem davon aus, dass „Chemikalien der E-Zigarette ebenfalls krebserregend sind“. Ebenso Sorgen machen der Bundesdrogenbeauftragten die freie Erhältlichkeit und die daraus erwachsenden Gefahren für den Jugendschutz.

Mortlers Anti-Dampf-Forderungen sind schlichtweg illegal – und außerdem kurzsichtig

Mortler schlägt hierfür eine Reihe von Lösungsansätzen vor. Zum einen sollte die eZigarette vollumfänglich unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, genauer gesagt, „in allen Punkten genauso behandelt werden wie die herkömmliche Zigarette“. Dazu zählt auch

  • ein vollständiges (nikotin-unabhängiges) Dampfverbot in allen öffentlichen Räumen, in der Gastronomie und allen Transporteinrichtungen wie Bahnhöfen und Flughäfen
  • ein generelles Abgabeverbot an Jugendliche auch für nikotinfreie E-Shishas und E-Zigaretten aufgrund der „gesundheitlichen Gefahr durch die inhalierten Inhaltsstoffe“
  • eine Steuer auf E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten; diese sei „steuersystematisch zwingend geboten“.

Mortler gibt an, dass „ihrer Kenntnis nach gerade geprüft wird, wie die E-Zigaretten steuerlich behandelt werden sollen“.

Die BRD-Drogenbeauftrage sollte besser informiert sein und präziser formulieren

Im Interview bleibt zwar unklar, ob Frau Mortler hier den gegenwärtigen Meinungsstand der Bundesregierung repräsentiert – doch als reine Privatperson subjektive Betrachtungen anzustellen, stünde ihr aufgrund ihrer Position in dem gegebenen Kontext sowieso nicht zu. In diesem Fall ist das Wissensdefizit und die politische Ignoranz, die sich hinter ihren Aussagen verbergen, für die Drogenbeauftragte der BRD mehr als erschreckend

Erstens ist es grob verallgemeinernd, E-Zigaretten per se sehr kritisch zu sehen, auch wenn auf dieses Generalurteil die Einschränkung folgt, dass es ihr vor allem um die fehlende Regulierung im Hinblick auf die Qualität und Toxizität der einzelnen Inhaltsstoffe geht. Diese Aussage lässt sich wiederum voll unterschreiben: Es wäre für Dampfer wie Hersteller ein Segen und sollte eigentlich eine (auch juristische) Selbstverständlichkeit sein, dass Liquid-Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelverordnung auf den Verpackungen exakt und vollständig deklariert werden.

Die Aussage, Chemikalien der eZigarette seien generell krebserregend, ist hingegen schlichtweg falsch, weil wissenschaftlich nicht erwiesen – und zwar weder im Hinblick auf Nikotin, noch auf irgendeine der anderen möglicherweise enthaltenen Substanzen. Mortler hätten spezifizieren müssen, auf welche vermeintlichen Chemikalien sie sich bezieht und außerdem hinzufügen, dass deren Vorkommen kein generisches Problem des Liquids an sich ist, sonder lediglich in bestimmten verunreinigten oder schlampig hergestellten Liquidzusammensetzungen vorkommen könnte, die klar vom Markt genommen und verboten gehören.

Auch Besteuerungen bedürfen (noch) einer Rechtsgrundlage

Faszinierend (und das meine ich wirklich so) wäre auch zu wissen, was Frau Mortler mit „steuersystematisch“ meint. Grundsätzlich bedeutet der Begriff so etwas wie „durch die Rahmenbedingungen der Steuergesetzgebung notwendig bedingt“. Es gibt aber kein Steuergesetz in Deutschland, dass die Besteuerung von Nikotin notwendig verlangt.

Sehr wahrscheinlich wird der deutsche Staat aufgrund seiner Steuerhoheit nikotinhaltige Liquids irgendwann in Zukunft als Genussmittel besteuern. Die E-Zigarette als Hardware mit einer anderen als der Mehrwertsteuer zu belegen, wäre schlicht Willkür. Um aber selbst die Nikotinbesteuerung als eine sogenannte Lenkungssteuer zu klassifizieren, die zu einer Kosumabnahme durch Preissteigerung führen soll, muss erst einmal die potenzielle Schädlichkeit des Produktes für Individuum, Gesellschaft und Umwelt nachgewiesen sein.

Das ist, bei allen Bemühungen, im Hinblick auf die E-Zigarette noch keinem Wissenschaftler belastbar gelungen. Hinzu kommt die generelle Frage, ob es verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist, die Freiheit des Einzelnen, durch den Umstieg aufs Dampfen für sein physisches Wohlergehen zu sorgen, finanziell zu erschweren.

Eine uneingeschränkte Gleichstellung mit der Tabakzigarette unterliefe den Rechtsstaat

Es gibt schlicht keine Rechtsgrundlage in der deutschen Gesetzgebung, um die E-Zigarette als Gerät der Tabak-Zigarette rechtlich gleichzustellen, da zwischen beiden Produkten keine ausreichende Analogie hergestellt werden kann. Es reicht schon, dass dies spätestens im nächsten Jahr zu ratifizierenden TPD2 zwischen Tabak und Nikotin getan wird – obwohl wir alle wissen, dass dies der falsche Ansatz ist. Nikotin sollte genau wie etwa Alkohol, Kaffee und Zucker als eigenständiges Genussmittel betrachtet werden, das aufgrund seiner spezifischen Produkteigenschaften einer spezifischen somatischen und juristischen Einordnung bedarf.

Mortler ignoriert sozial benachteiligte Gesellschaftsgruppen

Ein wirklich gravierendes und in meinen Augen skandalöses Problem sehe ich darin, dass Frau Mortler mit keinem Wort das Potenzial der E-Zigarette erwähnt, Tausenden von Menschen einen Weg aus einer tatsächlichen Sucht zu ebnen, nämlich der Tabakabhängigkeit. In ihrer von uns
bezahlten Aufgabe als Drogenbeauftragte und Unterstellte des Gesundheitsministeriums ist eine solche Auslassung gefährlich und unzulässig.

Tatsache ist, dass die E-Zigarette besonders bei sozial benachteiligten Gruppen der Bevölkerung noch völlig unzureichend bekannt ist. Hier aber sind die Gefahren durch Tabakkonsum oft besonders gravierend. Kinder aus Familien mit rauchenden Eltern, die ihr Verhalten nicht als Sucht benennen, sind besonders anfällig für frühen und dann regelmäßigen Tabakkonsum. Gerade hier würde eine spürbar preiswertere Alternative zu wirklich teuren Tabakzigaretten auf vielen Ebenen wirken. Die E-Zigarette zu besteuern bedeutet auch, sie gerade für Einkommensklassen, die in allen Generationen von ihr profitieren könnten, noch unerreichbarer zu machen.

Weiterführende Links
Stuttgarter Nachrichten
Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung

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1 Kommentar
  1. Kurbelursel sagte:

    Alle hacken jetzt auf der armen Drogenbeauftragten herum.

    Aber was, wenn es sich um ein gründlich missglücktes Interview handelt? Aufhänger dafür waren immerhin die damals beginnenden „Tollen Tage“.

    Was, wenn sie schlichtweg Markus Grabitz, auf dem Leim gegangen wäre? – Dieser Journalist ist Korrespondent der Stuttgarter Nachrichten und des Bonner Generalanzeigers, sowie offensichtlicher DPA-Meldungsproduzent

    Ist nicht er womöglich dass solche Journalisten die wahren Auslöser für e-Zigaretten-Bashing sind, um Gesellschaft und Politiker zu beeinflussen?

    Davor war er beispielsweise mit dem geplanten Verbot der Abgabe von e-Zigaretten an Kinder befasst.

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