Die Schweiz dampft oder: Wenn Kompetenz regulieren würde

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Die Schweiz Dampft

Die Schweiz dampft oder: Wenn Kompetenz regulieren würde

Der paradoxe Status Quo

Noch ist in der Schweiz der freie Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten, Liquids und Kartuschen verboten. Das in einem Land, in dem sogar die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige nicht national geregelt, sondern Kantonssache ist – was dazu führt, dass Kinder und Jugendliche in vier Kantonen frei an Zigaretten gelangen können. Allerdings, schreibt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit, sind hier bereits „Gesetzgebungsprozesse im Gang“.

Dampfprodukte mit Nikotin, die als Rauchentwöhnungsmittel vermarktet werden, gelten als Arzneimittel. Damit unterliegen sie dem Heilmittelgesetz und müssten von der Schweizerischen Arzneimittelbehörde swissmedic zugelassen werden.

E-Zigaretten ohne Nikotingehalt fallen unter das Lebensmittelgesetz; sie sind, eigentlich begrüßenswert, als „Gebrauchsgegenstände“ klassifiziert. Als solche müssen sie bestimmten Sicherheitsstandards und Qualitätsansprüchen genügen, um verkauft werden zu dürfen.

Nikotin offline ist verboten; Nikotin online ist erlaubt

Der Konsum und die Bestellung via Internet für den Eigengebrauch von E-Zigaretten durch Endverbraucher – mit oder ohne Nikotin – fällt nicht unter das Lebensmittelgesetz. Dabei definiert das Bundesamt für Gesundheit den nicht strafbaren Eigengebrauch wie folgt: In einem Zeitraum von 60 Tagen ist die Einfuhr von 150 ml Nachfüllflüssigkeit mit Nikotin gestattet. Geräte, Kartuschen oder Liquids ohne Nikotin können unbeschränkt eingeführt werden.

Eine politisch zwar unlogische und für den Schweizerischen Dampfhandel sicher extrem unbefriedigende Situation. Für den Endverbraucher aber eigentlich ein gemütlicher Zustand, so er oder sie über einen Internetanschluss und eine Lieferadresse verfügt. Auch die Online-Anbieter nikotinhaltiger Liquids tragen Schweizer Domain-Namen wie liquid-station.ch, sitzen dabei aber in London.

Daneben floriert der inländische Handel mit Hardware und E-Liquids: Der Schweizer Marktführer für E-Zigaretten, InSmoke.ch, hat seinen Umsatz seit 2010 jährlich verdoppelt. Der Gesamtverkaufswert von E-Zigaretten und Liquids wird für das Jahr 2014 in der Schweiz auf 20 Millionen Franken geschätzt.

Das Bundesamt für Gesundheit versammelt auf seiner Info-Seite unter dem Titel „E-Zigarette“ den mittlerweile gewohnten Mix aus Tatsachen („Nach heutigem Wissensstand sind E-Zigaretten deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten.“), Halbwahrheiten („Der Dampf gewisser E-Zigaretten enthält zudem krebserzeugende Stoffe (Aldehyde)“), unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptungen („Regelmäßiger Konsum nikotinhaltiger E-Zigaretten kann, analog zu herkömmlichen Zigaretten, zu Nikotinabhängigkeit führen. Nikotin ist ein starkes Nervengift“) und schlichten Unwahrheiten („Kommt es zu einem Mischkonsum (Konsum von Tabak- und E-Zigaretten), können die gesundheitlichen Folgen des Rauchens kaum reduziert werden.“).

So sieht die Zukunft aus

Nun hat der Bundesrat in seinen Vorentwurf zum neuen Bundesgesetz vom Mai 2014 über Tabakprodukte („Tabakproduktegesetz“) eine Änderung dieser Regelung hinein genommen. Einerseits soll der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten zukünftig zugelassen werden.

Gleichzeitig sollen „Produkte ohne Tabak, die wie Tabakprodukte verwendet werden und die zum Inhalieren bestimmte nikotinhaltige Substanzen freisetzen“ Tabakprodukte gleichgestellt werden. Mit ihnen darf gehandelt werden können, wenn sie keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten und nicht für Minderjährige unter 18 Jahren verfügbar sind.

In geschlossenen öffentlichen Räumen soll das Dampfen allgemein verboten werden. Momentan fallen E-Zigaretten nicht unter das landesweit gültige Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Erlassen Kantone kein entsprechendes Verbot, können Inhaber öffentlich zugänglicher Räume das Dampfen als Teil der Hausordnung regeln.

Auch in der Schweiz regt sich Widerstand

Dass die Regelung der E-Zigarette in einem Tabakproduktegesetz nichts zu suchen hat, dass hat schon die Swiss Vape Trade Association (SVTA) in einem Grundsatzpapier sehr ausführlich und gut begründet dargelegt (siehe Weiterführende Links).

Sie fasst dort den Gleichstellungs-Irrsinn in einem Satz schön zusammen: „Welchen Sinn macht es, die praktisch emissionsfreie eZigarette ihrem erwiesenermassen tödlichen Pendant Tabakzigarette auf absolut identischem Weg zu begegnen? […] Die eZigarette hat mit einem Tabakprodukt nichts gemein, genauso wenig wie eine Aubergine nur auf Grund ihres Nikotinanteils ein Tabakprodukt ist. Obwohl eine eZigarette den irreführenden Namen ‘Zigarette‘ beinhaltet und in ihrer Sensorik einer Zigarette ähneln kann, legitimiert das nicht die Platzierung in einer falschen Richtlinie“.

Zukunftsprognosen als Studienersatz?

Die Schweiz dampft oder: Wenn Kompetenz regulieren würde

Der Vorentwurf des TabPG spiegelt zum einen die TPD2-Richtlinie der EU wider.

Zum anderen aber basieren sie auf den Ergebnissen einer sogenannten Delphi-Studie, die die medizinische Poliklinik des Universitätsspitals Lausanne CHUV zwischen September 2013 und Februar 2014 unter 40 Schweizer Tabakpräventions-Experten durchgeführt hat. Veröffentlicht wurde die Studie am 15. April 2015 im BMJ Open, einem Open Access Journal für Medizin.

Die Delphi – Methode

Die in den 1960ern von der amerikanischen RAND-Corporation entwickelten Delphi-Befragungen (benannt nach dem antiken Orakel von Delphi) sind Bewertungsverfahren, in denen das Vorhandensein eines Konsensus innerhalb einer Gruppe zu bestimmten Themen festgestellt werden soll. Auch in Deutschland werden Delphi-Befragungen von Bundesministerien und Meinungsforschungsinstituten eingesetzt.

Delphi-Befragungen sind besonders in zwei Fällen sinnvoll, die beide auf die
E-Zigarette zutreffen. Erstens, wenn Sachverhalte eingeschätzt werden sollen, die noch nicht real sind – eventuell in der Zukunft eintretende Szenarien ebenso wie Alternativen zum gesellschaftlichen oder politischen Status-quo. Zweitens, wenn legislative Entscheidungen zu Situationen gefällt werden müssen, zu denen noch nicht genug wissenschaftliches Beweismaterial vorliegt.

Ihr Schwachpunkt: Die Qualität des Ergebnisses hängt vollständig ab von den subjektiven Einschätzungen der befragten Experten – und natürlich von den ideologischen Vorurteilen, die diese mitbringen.

In der Praxis wird den Mitgliedern einer Gruppe von Experten zu einem Fachgebiet ein Fragen- oder Thesenkatalog vorgelegt. Dies erfolgt individualisiert (die Gruppe findet sich selten an einem Raum zusammen), anonymisiert und in Schriftform, wie auch der ganze folgende Prozess in Schriftform verläuft. Eine Abstimmung untereinander ist nicht zulässig. In zwei oder mehr Runden werden Einschätzungen gesammelt, verglichen und zusammengefasst, wieder vorgelegt und rückkoppelnd wieder beurteilt. Das Ergebnis soll ein Überblick über die vorherrschenden Meinungen von relevanten Experten sein.

Dies ist deshalb spannend, weil es auch nach Aussage der Initiatoren das erste Mal ist, dass die Delphi-Methode beziehungsweise irgendeine formale Konsensus-Methode mit dem expliziten Ziel durchgeführt wurde, die pragmatisch-wissenschaftliche Grundlage für eine E-Zigarette-Regulierung zu legen.

Stimmen der Vernunft?

Mit anderen Worten: Hier wurden nicht (steuer-)politisch, ideologisch motivierten oder lobby-unterwanderten Institutionen die Entscheidungen über die Sinnhaftigkeit des nikotinhaltigen Dampfens zu überlassen. Stattdessen wurden 40 Experten befragt, die entweder selbst als Ärzte oder in einem Heilberuf als Pflegende oder Ausbilder tätig sind, in welchen sie primär mit rauchenden und an tabak-induzierten Krankheiten leidenden Patienten zu tun haben. Es sind also Menschen, die mit der Tabaksucht vertraut sind und die E-Zigarette deshalb primär als Rauchentwöhnungsmittel und nicht als Genussmittel betrachten („Prevention-Principle“).

Und tatsächlich: Die Experten kamen zu einem Konsens, an dem vieles überraschend vernünftig ist.
Sie empfahlen:

Regulierung

• nikotinhaltige E-Zigaretten sollten als eigenständige Produktkategorie bewertet werden
• E-Zigaretten sollten in der Schweiz unter einer maßgeschneiderten Regulierung verkäuflich sein, die die aktuelle abzulösen habe
• E-Zigaretten sollten nicht wie Tabakprodukte behandelt oder reguliert werden; allerdings auch nicht wie ein „normales“ Gebrauchsprodukt gemäß der gegenwärtigen Regelung
• Schweizer Unternehmen, die nikotinhaltige Liquids veräußern, sollten sich an eine Liste freigegebener Inhaltsstoffe halten; lediglich Geräte verkaufen dürfen, die spezifische Vorgaben erfüllen; sich an eine Nikotin-Obergenze halten
• Die Inhaltsstoffe sollten auf der Liquid-Verpackung dokumentiert sein
• Die Verpackungen sollten einen Warnhinweis beinhalten, der auf die Möglichkeit einer Abhängigkeit hinweist und für noch nicht erfolgte Langzeitstudien sensibilisiert.

Verkauf

• kein Verkauf an Minderjährige
• kein Verkauf durch Tabakunternehmen oder an ein Tabakunternehmen angeschlossene Tochterfirmen
• kein Verkauf in spezialisierten Geschäften oder in allen Geschäften
• der Verkauf sollte beschränkt sein auf Apotheken oder Tabakverkaufsstellen
• auf E-Zigaretten sollte eine spezifische Steuer erhoben werden, die sich nicht an der Tabaksteuer orientiert
• E-Zigaretten-Werbung in den Medien sollte verboten werden, in jedem Fall aber dann, wenn sie sich Minderjährige oder Nichtraucher richtet

Gebrauch

• der momentanen Datenlage nach zu urteilen, stellen E-Zigaretten keine Gefährdung für die Gesundheit von Tabakrauchern dar
• der Konsum von E-Zigaretten an öffentlichen Plätzen sollte verboten werden
• Gesundheitsbehörden sollten Nichtrauchern davon abraten, E-Zigaretten auszuprobieren
• Gesundheitsbehörden sollten E-Zigaretten nicht als erste Rauch-Entwöhnungsmaßnahme empfehlen
• Die kommende E-Zigaretten-Forschung sollte sich konzentrieren auf: die langfristige Sicherheit der Produkte; ihre Effizienz als Entwöhnungsmittel; die psychologischen und gesellschaftliche Wirkung; den Effekt von dualem Konsum von E-Zigaretten und Tabakprodukten
• sollten nikotinhaltige E-Zigaretten zu einem beliebten Produkt werden, sollte Nikotinabhängigkeit zu einem medizinischen und öffentlichen Thema gemacht werden

Man mag nicht mit allem einverstanden sein, was die Schweizer Experten vorschlagen; unter anderem auch, weil sie aus einem spezifisch medizinischen Blickwinkel argumentieren. Zwei Dinge aber zeigen sich deutlich: Hier diktieren Erfahrung und gesunder Menschenverstand die Empfehlungen.

Was würde wohl eine weltweite Delphi-Studie ergeben?

Ich habe eine Vision: Wie wäre es, die 40 weltweit führenden E-Zigarettenspezialisten zu einem derartigen kollektiven Statement zum zukünftigen Umgang mit der Dampfe zusammenkommen zu lassen – und der horrenden Verblendung der WHO so einen informierten Gegenentwurf zu bieten?

Machbar wäre es; leider übersteigt es unsere eigenen Mittel. Deshalb werden wir im zweiten Teil dieses Artikels unsere 40 persönlichen Favoriten für eine derartige globale Konsens-Studie vorstellen und aufgrund derer veröffentlichten Meinungen ein virtuelles Delphi-Studienergebnis entwerfen.

Weiterführende Links
Schweizer Bundesamt für Gesundheit
Experts’ consensus on use of electronic cigarettes: a Delphi survey from Switzerland
Internationale E-Zigaretten Regulierung
Die eZigarette gehört nicht ins TabPG

 

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